Wir suchen Dich ab Januar 25 für
unsere fröhliche und renomierte
Praxis in Berlin
Charlottenburg,fussläufig U2
Bahnhof Bismarckstr.oder U7
Wilmersdorfer Str. entfernt.
Interessantes Patientenklientel und
angenehme Praxisatmoshäre in einer
einer geschmackvoll eingerichteten
Räumen und
Praxisgarten.Vollbesetzte Rezeption
ohne Bürostress.
bis 29€/h je nach
Fortbildungsstand plus
Jobticket,betriebliche
Altersvorsorge,Mitarbeitergutschein
nach Wahl sind selbstverständlich
Wir freuen uns a...
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ich bin recht neu in dem Thema, deshalb mal die Frage:
Wie macht ihr das eigentlich mit den Terminen über den Jahreswechsel. Da sind ja mal schnell 14 Tage zwischen zwei Terminen. Wenn die Praxis allerdings geschlossen hat, ists schwer das zu umgehen.
Liebe Grüße
Yanev
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wir haben vom 17.12. bis zum 04.01. die Praxis zu, zwei Wochen wie jedes Jahr. Auf dem Rezept hinten wird vermerkt, das wegen Urlaub eine Unterbrechung ist. In den letzten 25 Jahren nie Probleme gehabt.
Sollten die Zahlen am 02.01. zu hoch sein, dann lassen wir bis zum 11.1. zu. Mit dem Vermerk "Corona bedingt". War heuer im Frühjahr auch so.
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idefix- schrieb:
@ Casus
wir haben vom 17.12. bis zum 04.01. die Praxis zu, zwei Wochen wie jedes Jahr. Auf dem Rezept hinten wird vermerkt, das wegen Urlaub eine Unterbrechung ist. In den letzten 25 Jahren nie Probleme gehabt.
Sollten die Zahlen am 02.01. zu hoch sein, dann lassen wir bis zum 11.1. zu. Mit dem Vermerk "Corona bedingt". War heuer im Frühjahr auch so.
oder gibt es da einen RV mit weniger im Süden ?!
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ali schrieb:
F = Ferien bei allen RVO Kassen bis mindestens 28 Tagen möglich.
oder gibt es da einen RV mit weniger im Süden ?!
Aber im Moment sind die Fristen bis 31.1.21 doch ausgesetzt bzw. werden von den Kassen nicht geprüft.
Oder hab ich das falsch verstanden ?
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Lamaca schrieb:
In Hessen darf bei RVO-Kassen nur 14 Tage wegen Ferien/Urlaub unterbrochen werden.
Aber im Moment sind die Fristen bis 31.1.21 doch ausgesetzt bzw. werden von den Kassen nicht geprüft.
Oder hab ich das falsch verstanden ?
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ali schrieb:
you re right....
Hoffnung besteht auf Verlängerung
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ronjane schrieb:
ja, muss aber dann bis 31.1 bei den KV liegen - sprich, wenn man über Abrechnungszentrum abrechnet muss es zeitig raus.
Hoffnung besteht auf Verlängerung
@physio.de Bitte mal in die news setzen und Bürokratenstil und -inhalt gern mal kommentieren :rage:
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ali schrieb:
nach dem neuen "Papier" der GKV von gestern gilt hier das Behandlungsdatum...bis zur nächsten Änderung...
@physio.de Bitte mal in die news setzen und Bürokratenstil und -inhalt gern mal kommentieren :rage:
Kein "Unterbrechung wegen Urlaub/Krank/Therapeutischer Indikation/Corona", nach 14 Tagen ohne Behandlung Abbruch, Abrechnung, ggf. Arztinformation.
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:rage:
Ich habe deinen Beitrag mal gemeldet und damit die Redaktion auf den Plan gerufen :wink:
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Papa Alpaka schrieb:
Ich breche, in Absprache mit den Arztpraxen deren VOs ich überwiegend in den Händen halte, konsequent nach 14 Tagen Unterbrechung ab und gebe ggf. eine tabellarische Übersicht "Abbruch nach 4/6 Behandlungen wegen Überschreitung der 14-Tage-Frist" an die Praxis zurück. Wenn wir nun tatsächlich einen bundeseinheitlichen Rahmenvertrag bekommen orientiere ich mich vielleicht daran; ansonsten sehe ich spätestens seit dem Geschäftsgebahren der IKK Classic Baden-Württemberg keinen Grund, warum ich den Vereinbarungen eines von der HMR abweichenden Rahmenvertrags vertrauen sollte.
ali schrieb am 15.12.2020 07:24:
Kein "Unterbrechung wegen Urlaub/Krank/Therapeutischer Indikation/Corona", nach 14 Tagen ohne Behandlung Abbruch, Abrechnung, ggf. Arztinformation.
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Ich habe deinen Beitrag mal gemeldet und damit die Redaktion auf den Plan gerufen :wink:
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Casus schrieb:
Hallo Leute,
ich bin recht neu in dem Thema, deshalb mal die Frage:
Wie macht ihr das eigentlich mit den Terminen über den Jahreswechsel. Da sind ja mal schnell 14 Tage zwischen zwei Terminen. Wenn die Praxis allerdings geschlossen hat, ists schwer das zu umgehen.
Liebe Grüße
Yanev
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Casus schrieb:
Dürfen grundsätzlich denn nicht eh bedingt durch Corona 28 Tage dazwischen liegen? Oder gilt das nur für den spätesten Behandlungsbeginn?
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