Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
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Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
bei uns tritt zum ersten Mal der folgende Fall ein:
TK-Patient wird seit 20 Jahren von uns behandelt, inzwischen als ZN2 (Tetraspastik usw.). Bei letzter VO vergißt die Ärztin Zusatz ZNS, so dass lediglich KG verordnet wurde was an unserer Anmeldung übersehen wurde. Wir liquidieren (wie immer) ZNS. Natürlich wurde auf KG gekürzt. Auf VO-Kopie haben wir entsprechend ergänzen lassen und haben nachberechnet. Interforum bleibt nunmehr bei der Kürzung mit der Begründung "nachträgliche Änderung nicht möglich". M. E. verhält sich der Fragenkatalog zwar zur Frage der Ergänzung, nicht aber zur Frage, ob nachträgliche Ergänzung möglich ist.
Wie seht Ihr das und kommt das bei Euch auch so vor?
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
bei uns tritt zum ersten Mal der folgende Fall ein:
TK-Patient wird seit 20 Jahren von uns behandelt, inzwischen als ZN2 (Tetraspastik usw.). Bei letzter VO vergißt die Ärztin Zusatz ZNS, so dass lediglich KG verordnet wurde was an unserer Anmeldung übersehen wurde. Wir liquidieren (wie immer) ZNS. Natürlich wurde auf KG gekürzt. Auf VO-Kopie haben wir entsprechend ergänzen lassen und haben nachberechnet. Interforum bleibt nunmehr bei der Kürzung mit der Begründung "nachträgliche Änderung nicht möglich". M. E. verhält sich der Fragenkatalog zwar zur Frage der Ergänzung, nicht aber zur Frage, ob nachträgliche Ergänzung möglich ist.
Wie seht Ihr das und kommt das bei Euch auch so vor?
Vielleicht erreichst du einen Mitarbeiter bei der TK (nicht Interforum), den du mit "Engelszungen" bereden kannst. Manchmal sitzt am anderen Ende kein bürokratischer Kleingeist der erkennt, dass ein Vertragspartner für einen Kunden zu seinem Wohle tätig ist.
Viel Erfolg :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Schau mal in den Anhang vom VdEK Rahmenvertrag (Checkliste zu den erforderlichen Angaben auf der Verordnung). Das Heilmittel kann bis zur Abrechnung korrigiert werden.
Vielleicht erreichst du einen Mitarbeiter bei der TK (nicht Interforum), den du mit "Engelszungen" bereden kannst. Manchmal sitzt am anderen Ende kein bürokratischer Kleingeist der erkennt, dass ein Vertragspartner für einen Kunden zu seinem Wohle tätig ist.
Viel Erfolg :)
probiere es mit der TK selbst zu klären und lass dir gleich den Vorgesetzten geben (alles andere ist verlorene Zeit)...
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therapeutin schrieb:
im endeffekt hat der Arzt normale KG verordnet...
probiere es mit der TK selbst zu klären und lass dir gleich den Vorgesetzten geben (alles andere ist verlorene Zeit)...
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Danke für Eure Antworten.
Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
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rudibam schrieb:
Wenn aber doch KG verordnet ist kann ich doch keine KG-ZNS abrechnen. Das würde sogar mir nicht in den Sinn kommen. Wenn ja, ist die Kürzung zu akzeptieren.
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Tempelritter schrieb:
Nach HMR ist eine nachträgliche Änderung nicht möglich. Das Rezept während der Behandlungsserie zu ändern ist schon "Kulanz" der GKV. Ich würde nicht über Interforum widersprechen, sondern über die TK selbst.
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