Wir suchen aufgeweckte, innovative
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Physiotherapeut:in zur Ergänzung
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Wir sind ein dynamisches Team von
sechs Physiotherapeutinnen mit
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CRAFTA, bis zu Beckenbodentraining
... wir sind immer offen für
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Fortschrittliche, aktive und
evidenzbasierte Physiotherapie
stehen für uns im Vordergrund.
Wir bieten die Möglichkeit a...
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Die Gesamtverordnungsmenge innerhalb des Regelfalles ist noch nicht erschöpft.
Wie kann ich als PI prüfen ob die Gesamtverordnungsmenge erschöpft ist?
Wenn der Arzt A.d.R. ankreuzt, muss ich doch davon ausgehen , dass dieses so ist !?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Begründung:
Die Gesamtverordnungsmenge innerhalb des Regelfalles ist noch nicht erschöpft.
Wie kann ich als PI prüfen ob die Gesamtverordnungsmenge erschöpft ist?
Wenn der Arzt A.d.R. ankreuzt, muss ich doch davon ausgehen , dass dieses so ist !?
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Rike2501 schrieb:
Das weisst du logischerweise nur dann, wenn der Patient seine Erst- und Folgeverordnungen ebenfalls bei dir abgegeben hat. Ansonsten kannst du das nicht wissen und auch nicht prüfen.
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das ist doch die Crux, warum können wir uns nicht auf die "Echtheit" von Verordnungen verlassen?
Selbst der, in nicht gedeckter Kostenträgerschaft übernommene, Nachforschungsanruf bringt doch keine Klarheit, wenn die Rezepte aus dem Regelfall noch nicht, von wem auch immer, abgerechnet sind.
Wenn ein Patient dir nicht erzählt, oder erzählen will, daß er anderweitig bereits vorbehandelt wurde, glaube ich kaum, daß es in seinem Interesse ist, wenn dann seine Krankenkasse sich dir gegenüber darüber hinweg setzt.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein KK-Sachbearbeiter den Datenschutz, allein auf Grund eines Telefonanrufes, zu Lasten eines Versicherungsmitgliedes übergehen kann und darf.
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo don,
das ist doch die Crux, warum können wir uns nicht auf die "Echtheit" von Verordnungen verlassen?
Selbst der, in nicht gedeckter Kostenträgerschaft übernommene, Nachforschungsanruf bringt doch keine Klarheit, wenn die Rezepte aus dem Regelfall noch nicht, von wem auch immer, abgerechnet sind.
Wenn ein Patient dir nicht erzählt, oder erzählen will, daß er anderweitig bereits vorbehandelt wurde, glaube ich kaum, daß es in seinem Interesse ist, wenn dann seine Krankenkasse sich dir gegenüber darüber hinweg setzt.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein KK-Sachbearbeiter den Datenschutz, allein auf Grund eines Telefonanrufes, zu Lasten eines Versicherungsmitgliedes übergehen kann und darf.
gruss mocca :blush:
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don schrieb:
Darum geht es doch auch garnicht. Ich habe Leistungen erbracht und möchte selbige bezahlt bekommen. Ich will seitens der GKV garnicht wissen wo und wie oft der Pat bereits gewesen ist. Ich mach lediglich klahr, dass ich eine gültige Verordnung eines Verordners erhalten habe und entsprechend gearbeitet habe. Wie gesagt bislang hat es in 99% der Fälle problemlos funktioniert...
Ich habe vor meinem Post bereits bei der Krankenkasse angerufen.
Die nette Dame meinte, ich hätte den Patienten fragen müssen ob er zwischendurch in einer anderen PT-Praxis gewesen sei.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Zur Info:
Ich habe vor meinem Post bereits bei der Krankenkasse angerufen.
Die nette Dame meinte, ich hätte den Patienten fragen müssen ob er zwischendurch in einer anderen PT-Praxis gewesen sei.
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don schrieb:
Tja dann hat die Dame halt keine Ahnung. Entweder auf bestehende RV verweisen oder garnicht mit Ihr sprechen sondern einen Teamleiter verlangen! Warum eigentlich anonym???
Beschwerde lautete etwa so: "Wir können nur Regelfälle prüfen, wenn wir die Verordnungen dafür auch sehen. Patienten können in der Regel nicht sagen, welche vorangegangenen ärztlichen Verordnungen einem bestimmten Regelfall zuzuordnen sind, welcher Indikationsschlüssel auf einer Verordnung stand, um welches Verordnungsdatum + welche genauen Behandlungsdaten es ging. Sie wissen nicht, was ein behandlungsfreies Intervall ist usw. usf., so dass ihre Angaben, sofern überhaupt welche gemacht werden, ohne die dazugehörenden Verordnungen nicht überprüfbar sind. Es gibt auch Patienten, die vorangegangene Behandlungen absichtlich nicht angeben, weil sie befürchten, keine Behandlungen mehr zu erhalten, falls Höchstverordnungsmengen überschritten sind (wobei wir hier nicht behaupten wollen, dass der Patient zur betreffenden Verordnung in diese Kategorie gehört)."
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SGBV schrieb:
Welche Kasse? Hatte so etwas gerade mit der DAK. Habe mich beim Bundesversicherungsamt beschwert. Ab da hat es keine 24 Stunden bis zum Anruf der DAK gedauert: man bedauert das Versehen und zahlt nach.
Beschwerde lautete etwa so: "Wir können nur Regelfälle prüfen, wenn wir die Verordnungen dafür auch sehen. Patienten können in der Regel nicht sagen, welche vorangegangenen ärztlichen Verordnungen einem bestimmten Regelfall zuzuordnen sind, welcher Indikationsschlüssel auf einer Verordnung stand, um welches Verordnungsdatum + welche genauen Behandlungsdaten es ging. Sie wissen nicht, was ein behandlungsfreies Intervall ist usw. usf., so dass ihre Angaben, sofern überhaupt welche gemacht werden, ohne die dazugehörenden Verordnungen nicht überprüfbar sind. Es gibt auch Patienten, die vorangegangene Behandlungen absichtlich nicht angeben, weil sie befürchten, keine Behandlungen mehr zu erhalten, falls Höchstverordnungsmengen überschritten sind (wobei wir hier nicht behaupten wollen, dass der Patient zur betreffenden Verordnung in diese Kategorie gehört)."
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don schrieb:
Richtig und genau so musst Du den Kostenträger gegenüber auftreten. EIn Anruf bei selbigen bringt in den allermeisten Fällen Klarheit.
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