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canna41 schrieb:
Hallo. Wie handhabt Ihr das? Patient hat beim letzten Rezept nicht alle Leistungen in Anspruch genommen. Rezept wurde schon mit der geringeren Selbstbeteiligung in die Abrechnung gegeben. Jetzt kommt der Patient mit einem neuen Rezept und ich möchte ihm die zuviel geleistete Selbstbeteilung erstatten. Hierzu habe ich die alte Quittung angefordert, die der Patient aber nicht mehr vorweisen kann. Wie ist die rechtliche Lage v.a. wenn der Patient diese Quittung dazu nutzt sich für den Rest des Jahres von der Zuzahlung befreien zu lassen. Hierbei würde er (fälschlicherweise) zuviel gezahltes Geld von der Krankenkasse erstattet bekommen. Wisst Ihr eine rechtliche Grundlage nach der ich vorgehen muss? Danke für Eure Hilfe.
Das heißt, es gibt erst Geld, wenn der Patient sagt, er möchte das Geld zurück haben. Zumindest laufen wir den Patienten, die nach 4 Terminen einfach nicht mehr kommen hinterher, um ihnen zu sagen, dass sie zu viel bezahlt haben.
Die Quittung muss er meiner Meinung nach nicht vorweisen, immerhin stellt die Quittung lediglich einen Nachweis dar, dass er die Summe bezahlt hat. Allerdings muss er dir quittieren, dass er das Geld zurückerhalten hat. Und streng genommen hast du recht, dass er die Reduktion beim Einreichen angeben muss.
Aber mal ehrlich, würdest du eine Rückerstattung auch angeben?
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TheStonie schrieb:
Grundsätzlich handelt es sich bei der Rückforderung um eine Holschuld.
Das heißt, es gibt erst Geld, wenn der Patient sagt, er möchte das Geld zurück haben. Zumindest laufen wir den Patienten, die nach 4 Terminen einfach nicht mehr kommen hinterher, um ihnen zu sagen, dass sie zu viel bezahlt haben.
Die Quittung muss er meiner Meinung nach nicht vorweisen, immerhin stellt die Quittung lediglich einen Nachweis dar, dass er die Summe bezahlt hat. Allerdings muss er dir quittieren, dass er das Geld zurückerhalten hat. Und streng genommen hast du recht, dass er die Reduktion beim Einreichen angeben muss.
Aber mal ehrlich, würdest du eine Rückerstattung auch angeben?
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weiß56 schrieb:
Für dieses Rezept Quittung ausstellen und den Erstattungsbetrag abziehen.Habe auf der Rückseite vermerk gemacht "Verrechnet mit Rückerstattung Rez vom ....... Betrag ......€
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Alfred Kramer schrieb:
Theorg macht das automatisch
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REHA am Kreuz schrieb:
Rahmenvertrag beachten: z.B. bei der AOK Bayern steht ausdrücklich drin, dass die Quittung geändert werden muss, wenn dem Patienten bei Behandlungsabbruch etwas zurückerstattet wird.
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..."Grundsätzlich handelt es sich bei der Rückforderung um eine Holschuld"...
Wie sicher bist du dir dabei?
Wenn eine KK ein/ihr Rezept unvergütet (warum auch immer) zu den Akten nimmt, stellt sie klar, dass du keinen Vergütungsanspruch hast.
Hat nun ein Patient dir Eigenanteile bezahlt, dann bereicherst du dich doch zu Unrecht, wenn du ihm dieses Geld nicht zurückerstattest.
Es weiß doch gar nicht Bescheid über die "ungerechtfertigte" Zuzahlung.
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mocca schrieb:
hallo TheStonie
..."Grundsätzlich handelt es sich bei der Rückforderung um eine Holschuld"...
Wie sicher bist du dir dabei?
Wenn eine KK ein/ihr Rezept unvergütet (warum auch immer) zu den Akten nimmt, stellt sie klar, dass du keinen Vergütungsanspruch hast.
Hat nun ein Patient dir Eigenanteile bezahlt, dann bereicherst du dich doch zu Unrecht, wenn du ihm dieses Geld nicht zurückerstattest.
Es weiß doch gar nicht Bescheid über die "ungerechtfertigte" Zuzahlung.
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Leni C. schrieb:
In der Rechtsprechung gilt doch auch " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht " . Da hättest du manchmal viel zu tun , den Patienten hinterher zu telefonieren um ihnen mitzuteilen , daß sie noch 3,50 € zurückbekommen . Wenn sich jemand meldet , bekommt er die Rückerstattung natürlich ausbezahlt .
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Alfred Kramer schrieb:
Habt Ihr eigentlich sonst gaar keine Probleme????
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Kitane schrieb:
Ja Theorg macht das automatisch, wir lassen uns den Beleg unterschreiben für die Rückerstattung und geben dem Pat ebenfalls einen Durchschlag mit, aber die Quittung hat der Pat nicht immer dabei und ob er den Erstattungsbeleg mit der Quittung bei der Kasse einreicht ist die zweite Frage.
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