Die Klinik Bavaria
Seit unserer Gründung im Jahr 1988
leben wir in unserer Klinik die
stetige Entwicklung.
Mit einer Kapazität von über 250
Betten gehören wir zu den
führenden Rehabilitationskliniken
in Nordbayern. Wir verfügen über
Fachbereiche für Orthopädie,
Neurologie, Geriatrie und
Arbeitsmedizin sowie über eine
Intensivstation für die
Frührehabilitation.
Auch wenn unser Leistungsspektrum
kontinuierlich gewachsen ist, so
bleiben wir hinsichtlich unserer
Philosophie immer ...
Seit unserer Gründung im Jahr 1988
leben wir in unserer Klinik die
stetige Entwicklung.
Mit einer Kapazität von über 250
Betten gehören wir zu den
führenden Rehabilitationskliniken
in Nordbayern. Wir verfügen über
Fachbereiche für Orthopädie,
Neurologie, Geriatrie und
Arbeitsmedizin sowie über eine
Intensivstation für die
Frührehabilitation.
Auch wenn unser Leistungsspektrum
kontinuierlich gewachsen ist, so
bleiben wir hinsichtlich unserer
Philosophie immer ...
ist es möglich, bei größeren Heilmittelverordnungen (z.B. 24er KG-RZ) einen Teil bereits abzurechnen?
Wenn ja, hat jemand eine Quellenangabe?
Vielen, lieben Dank
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"Die Rechnungsstellung erfolgt je zugelassenen Leistungserbringer monatlich
bis zu 3-mal für alle abgeschlossenen oder beendeten Verordnungen bei den
von den Krankenkassen benannten Stellen (Daten- und Papierannahmestellen)
als Sammelrechnung, soweit keine abweichende Regelung mit der jeweiligen
Krankenkasse vereinbart wurde".
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GüSta schrieb:
Siehe dazu den meines Erachtens eindeutigen § 18 Abs. 4 Satz 1 des Vertrags nach § 125 Absatz 1 SGB V für die Physiotherapie:
"Die Rechnungsstellung erfolgt je zugelassenen Leistungserbringer monatlich
bis zu 3-mal für alle abgeschlossenen oder beendeten Verordnungen bei den
von den Krankenkassen benannten Stellen (Daten- und Papierannahmestellen)
als Sammelrechnung, soweit keine abweichende Regelung mit der jeweiligen
Krankenkasse vereinbart wurde".
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Alex Moro schrieb:
du kannst problemlos eine VO abbrechen und abrechnen. aber einen teil jetzt und den anderen teil später, das gabs nur in der corona-übergangszeit. also nein...
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Problem beschreiben
nadweb86 schrieb:
Hallo ihr Lieben,
ist es möglich, bei größeren Heilmittelverordnungen (z.B. 24er KG-RZ) einen Teil bereits abzurechnen?
Wenn ja, hat jemand eine Quellenangabe?
Vielen, lieben Dank
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