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Praxis, nur 25 Minuten vom Zentrum
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Hieraus ergibt sich der Wunsch, soundsoviel für geleistete Dienste verlangen zu können. Evtl. vermindert um die Komfortzone des individuellen Wunsches zur "Diskussionsvermeidung", da der Patient i.d.R. nicht alles von seiner KK erstattet bekommt, was jenseits der Beihilfe abgerechnet wird. Was erfahrungsgemäß dem Patientne erst 4 Wochen nach der Abrechnung auffällt und er dann wieder bei Dir auf der Matte steht.
In welchem Rahmen sich dann der Abrechnungssatz bewegt ist Deine Entscheidung. Er ist nicht gebunden an den x,y- fachen GKV Satz. Durch eine unterschriebene Honorarvereinbarung hast Du Dich mit dem Patienten auf Deinen Satz geeinigt und der Patient hat ihn anerkannt.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Als Unternehmer kalkulierst Du Deine Sätze selber. Diese sind abhängig von den unterschiedlichsten Faktoren wie: Kosten für die Praxis, Gewinnerzielungsabsicht, Refinanzierung der Fortbildungen, Versicherungen....
Hieraus ergibt sich der Wunsch, soundsoviel für geleistete Dienste verlangen zu können. Evtl. vermindert um die Komfortzone des individuellen Wunsches zur "Diskussionsvermeidung", da der Patient i.d.R. nicht alles von seiner KK erstattet bekommt, was jenseits der Beihilfe abgerechnet wird. Was erfahrungsgemäß dem Patientne erst 4 Wochen nach der Abrechnung auffällt und er dann wieder bei Dir auf der Matte steht.
In welchem Rahmen sich dann der Abrechnungssatz bewegt ist Deine Entscheidung. Er ist nicht gebunden an den x,y- fachen GKV Satz. Durch eine unterschriebene Honorarvereinbarung hast Du Dich mit dem Patienten auf Deinen Satz geeinigt und der Patient hat ihn anerkannt.
Viele Grüße
Monika
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HeinzJ schrieb:
1,8 und 2,3 sind normal.
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Jan Herrmann schrieb:
Woher weißt du das Heinzj? Was normal ist meine ich. Kennst Du Statistiken oder kennst Du so viele Praxen in allen Teilen Deutschlands?
-> § 630c BGB - Einzelnorm
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Papa Alpaka schrieb:
Achtung, Monika: nach BGB §635c(3) musst du den Patienten darauf hinweisen, das die Behandlungskosten möglicherweise nicht von Dritten getragen werden und er in diesem Falle für die Deckungslücke selbst aufzukommen hat. Spätestens seit der IKK Classic BaWü wissen wir, das auch die Mitgliedschaft in einer GKV keine Kostenübernahme (abzgl. gesetzlicher Eigenanteil) bedeutet; wenn dem Patienten erst vier Wochen nach der Abrechnung auffällt das die Kostenübernahme nicht gegeben ist bist du entweder deinen Informationspflichten nicht nachgekommen (hast du eine Unterschrift, das dem Patienten dieser Umstand bekannt gemacht worden ist?) oder der Patient hat, blöd wie er nunmal ist, blind unterschrieben was du ihm vorgelegt hast (womit wir bei BGB §630c(2) wären: ist das Schriftstück das der Patient quittiert hat verständlich formuliert?)
-> § 630c BGB - Einzelnorm
Er wird darauf hingewiesen, unterschreibt dann und wundert sich, dass dem tatsächlich so ist und meckert bei Abzug.
Besonders die HB Patienten haben das meckern angefangen. Ich bin vollkommen sozial und nehme nur den AOK Satz als HB Pauschale. Der liegt allerdings bekanntermaßen gut drei Euro über der Beihilfe. Der Angehörige kommt um sich über den Wucher zu beschweren. Die anschliessende Schnappatmung, wenn ich anmerke dass ich den AOK Satz nehme, ist teilweise sehenswert.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@PA:
Er wird darauf hingewiesen, unterschreibt dann und wundert sich, dass dem tatsächlich so ist und meckert bei Abzug.
Besonders die HB Patienten haben das meckern angefangen. Ich bin vollkommen sozial und nehme nur den AOK Satz als HB Pauschale. Der liegt allerdings bekanntermaßen gut drei Euro über der Beihilfe. Der Angehörige kommt um sich über den Wucher zu beschweren. Die anschliessende Schnappatmung, wenn ich anmerke dass ich den AOK Satz nehme, ist teilweise sehenswert.
Viele Grüße
Monika
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Papa Alpaka schrieb:
...wie kannst du dich bloß erdreisten, €16,22 zu nehmen wenn die Beihilfe bloß €12,50 erstattet? :wink:
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
...ich bin halt pöse, kaaans pöse.
Viele Grüße
Monika
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silgreif schrieb:
ich glaub du müsstest mal zur Logopädie
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallogehe ich richtig mit der Info daß man von privatpatienten in der Regel 1,8 bis 2,5 fache des GKV Tarifs verlangen kann? Also wenn die normale KG 21,11 in der GKV angegeben ist, kann ich für den Privatpatienten 40 € verlangen? Wäre das ok?
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Um zur Ausgangsfrage zurückzukommen: Die Privatsätze für Physiotherapie unterliegen derzeit keinerlei Regulation; die Richtung wird z.B. durch die GÖZ gewiesen, welche den 2,3-fachen Kassensatz als den Faktor für eine "normale, durchschnittliche Leistung" ansetzt und für komplizierte Aufgaben Faktor 3,5 als oberes Limit nennt.
In der Folge rechne ich (meine Ergebnisse halten den Erwartungen stand :smile:) für die einstündige Behandlung eines als Wachkomapatient eingestuften Erstklässlers im Hausbesuch in vollständiger Umkehrisolationsmontur €240 ab, aus Gründen der Zertifikationssicherheit stellt die Einrichtung Arbeitskleidung und Vollatemschutz (und rechnet diese wiederum mit dem Patienten ab); die fünfzehn Minuten Rüst- und Abrüstzeit lasse ich unter den Tisch fallen. Besprechungszeiten werden separat mit €120/Stunde verrechnet wobei Handdesinfektionsmittel zu Lasten des Besprechungsträgers geht und ich die FFP2-Maske stelle...
(und dabei bin ich noch günstig, nach einer Stunde unter Vollatemschutz springt man nicht ohne Pause zum nächsten HB :wink:)
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Papa Alpaka schrieb:
...bis man im Rahmen einer juristischen Auseinandersetzung zu dem Ergebnis kommt (Alfred, liest du mit?), das 70% der Praxen in einem Radius von 30km Privatpatienten zu Beihilfepreisen abrechnet. Als erste Orientierung in welchem Rahmen man sich "sicher" bewegen kann sind die Preise der Nachbarn sicherlich ein guter Anhaltspunkt, ab dort ist es aber dringend geboten, diese Preise mit den eigenen Bedingungen zu prüfen :smile:
Um zur Ausgangsfrage zurückzukommen: Die Privatsätze für Physiotherapie unterliegen derzeit keinerlei Regulation; die Richtung wird z.B. durch die GÖZ gewiesen, welche den 2,3-fachen Kassensatz als den Faktor für eine "normale, durchschnittliche Leistung" ansetzt und für komplizierte Aufgaben Faktor 3,5 als oberes Limit nennt.
In der Folge rechne ich (meine Ergebnisse halten den Erwartungen stand :smile:) für die einstündige Behandlung eines als Wachkomapatient eingestuften Erstklässlers im Hausbesuch in vollständiger Umkehrisolationsmontur €240 ab, aus Gründen der Zertifikationssicherheit stellt die Einrichtung Arbeitskleidung und Vollatemschutz (und rechnet diese wiederum mit dem Patienten ab); die fünfzehn Minuten Rüst- und Abrüstzeit lasse ich unter den Tisch fallen. Besprechungszeiten werden separat mit €120/Stunde verrechnet wobei Handdesinfektionsmittel zu Lasten des Besprechungsträgers geht und ich die FFP2-Maske stelle...
(und dabei bin ich noch günstig, nach einer Stunde unter Vollatemschutz springt man nicht ohne Pause zum nächsten HB :wink:)
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Alfred Kramer schrieb:
hab mitgelesen, hab aber trotz dieses Gutachtens noch immer meine Preise und werde sie zum Jahreswechsel anpassen. Das damalige Urteil hat ja ergeben, daß nach oben noch genug Luft ist, bevor der Preise gegen gute Sitten verstossen
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M.Graßmann schrieb:
Es stimmt, dass du den Preis mit deinen Patienten selbst vereinbarst. Als Anregung kann ich dir noch mitgeben, dass du dich in deiner Stadt/Dorf umhörst, was dort der ortsübliche Satz ist. Der kann dir als Orientierungshilfe dienen.
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In meiner Stadt nehmen übrigens 85% der Praxen den Beihilfesatz. Auch für HB.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Ich sage meinen PP explizit auf den Cent genau die Differenz meines Preises zum Beihilfesatz, den ja eigentlich jede PKV erstattet. Zudem rate ich den PP in ihrem Vertrag nachzuschauen.
In meiner Stadt nehmen übrigens 85% der Praxen den Beihilfesatz. Auch für HB.
Gruß von Monique
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Alfred Kramer schrieb:
Der Kassenpatient müsste bei gleichen Rezeptwert sogar €110,- selber zahlen!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe verstanden daß ein guter Anhaltspunkt die 1,8 bis 2,3 facher Satz vom GKV-Tarif ist. In der NAchbarschaft umhören ist so ne Sache denn wie einige hier schión schreiben, tut man sich sicher eine Gefallen wenn man auch seine persönlichen Gegebenheiten und Ansprüche berücksichtigt. Fobis, Räumlichkeiten, Angebot, Anspruch und, und, und. Und in der Honorarvereinbarung ist ja explizit darauf hingewiesen daß die privatkasse evtl. nicht den volen Beitrag übernehmen könnte. Und neulich hatte ich nen Pat. der von einer 1000€ Rechnung noch 100€ selber zahlen musste - und er fand das völlig ok!
Was für eine Katastrophe! Das macht mir ähnlich ungute Gefühle wie Toilettenpapierhamsterei...
Aber am Ende zählt was jeder mit seinen Patienten verhandelt. Lieber 3 PPs zu meinem Preis als 6 PPs zum Beihilfepreis!
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302er schrieb:
"In meiner Stadt nehmen übrigens 85% der Praxen den Beihilfesatz. Auch für HB."
Was für eine Katastrophe! Das macht mir ähnlich ungute Gefühle wie Toilettenpapierhamsterei...
Aber am Ende zählt was jeder mit seinen Patienten verhandelt. Lieber 3 PPs zu meinem Preis als 6 PPs zum Beihilfepreis!
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