Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
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drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
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gemeinsam auf Augenhöhe an deren
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ich habe leider vermehrt probleme mit der syntela. entweder zahlen sie nicht pünktlich oder jetzt folgender fall:
habe am 25.06.! meine abrechnung gemacht, daten versendet und rezepte hinterher per post. 4 kassen davon rechnen über syntela ab.
kein geldeingang, dann mahnung an die krankenkassen mit verzug, zahlunsziel wieder verstrichen, erneut mit drohung einer klage. darauf hin riefen nun alle drei kassen an, dass sie die rechnungen gar nicht vorliegen hätten. eine mitarbeiterin der krankenkasse hat mit syntela telefoniert und mir rückgemeldet, dass die syntela keine originalrezepte erhalten hätte. kann man mir das nicht mitteilen?
ich soll nun die gescannten rezepte ausdrucken und hin schicken. man will dann prüfen ob man mir etwas bezahlen kann...soll ich auf den kosten etwa sitzen bleiben?!
schickt ihr mit normaler post oder einschreiben? bisher sind die briefe immer angekommen bzw ich habe auch von allen abrechnungszentren immer einen brief bekommen wenn etwas nicht erstattet werden konnte..nur bei der syntela klappt nichts...postbermudadreieck.
die kassen wollen nun die mahngebühr nicht zahlen weil ja keine rechnung vorlag... wie verhaltet ihr euch in so einem fall?
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teuflchen83 schrieb:
hallo liebes forum,
ich habe leider vermehrt probleme mit der syntela. entweder zahlen sie nicht pünktlich oder jetzt folgender fall:
habe am 25.06.! meine abrechnung gemacht, daten versendet und rezepte hinterher per post. 4 kassen davon rechnen über syntela ab.
kein geldeingang, dann mahnung an die krankenkassen mit verzug, zahlunsziel wieder verstrichen, erneut mit drohung einer klage. darauf hin riefen nun alle drei kassen an, dass sie die rechnungen gar nicht vorliegen hätten. eine mitarbeiterin der krankenkasse hat mit syntela telefoniert und mir rückgemeldet, dass die syntela keine originalrezepte erhalten hätte. kann man mir das nicht mitteilen?
ich soll nun die gescannten rezepte ausdrucken und hin schicken. man will dann prüfen ob man mir etwas bezahlen kann...soll ich auf den kosten etwa sitzen bleiben?!
schickt ihr mit normaler post oder einschreiben? bisher sind die briefe immer angekommen bzw ich habe auch von allen abrechnungszentren immer einen brief bekommen wenn etwas nicht erstattet werden konnte..nur bei der syntela klappt nichts...postbermudadreieck.
die kassen wollen nun die mahngebühr nicht zahlen weil ja keine rechnung vorlag... wie verhaltet ihr euch in so einem fall?
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[... ] Jetzt ist natürlich die Frage , ob man einer Kasse Verzugsgebühren aufs Auge drücken kann die das was von Syntela ausgerechnet wird pünktlich bezahlen. Werd ich noch mal nachfragen . Bislang waren die Fehler ausschließlich bei Rezepten der DAK .
...ein Schelm wer Böses dabei denkt; ein Dienstleister tut wie ihm geheißen - das geht an manchen Stellen bis zum Gehorsam im Betrug...
Ja! Jeder Unternehmer [und in diesem Sinne zählt die DAK als juristische Person als Unternehmer] ist für die Fehler seiner Angestellten und Auftragnehmer haftbar. Rechnet der Dienstleister einen fehlerhaften Überweisungsbetrag aus kannst du (1) den Fehlbetrag nachfordern und (2) diesen Fehlbetrag in Verzug setzen wenn die Voraussetzungen des BGB §286 erfüllt sind.
Die DAK kann sich nicht darauf berufen das sie einen Dienstleister beauftragt hat und ihr der Fehler furchtbar Leid tut (als ob) - Verzug ist Verzug und wer ein solches Geschäftsgebahren an den Tag legt hat's sich redlich verdient :)
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Papa Alpaka schrieb:
Leni C. schrieb am 25.9.16 07:42:
[... ] Jetzt ist natürlich die Frage , ob man einer Kasse Verzugsgebühren aufs Auge drücken kann die das was von Syntela ausgerechnet wird pünktlich bezahlen. Werd ich noch mal nachfragen . Bislang waren die Fehler ausschließlich bei Rezepten der DAK .
...ein Schelm wer Böses dabei denkt; ein Dienstleister tut wie ihm geheißen - das geht an manchen Stellen bis zum Gehorsam im Betrug...
Ja! Jeder Unternehmer [und in diesem Sinne zählt die DAK als juristische Person als Unternehmer] ist für die Fehler seiner Angestellten und Auftragnehmer haftbar. Rechnet der Dienstleister einen fehlerhaften Überweisungsbetrag aus kannst du (1) den Fehlbetrag nachfordern und (2) diesen Fehlbetrag in Verzug setzen wenn die Voraussetzungen des BGB §286 erfüllt sind.
Die DAK kann sich nicht darauf berufen das sie einen Dienstleister beauftragt hat und ihr der Fehler furchtbar Leid tut (als ob) - Verzug ist Verzug und wer ein solches Geschäftsgebahren an den Tag legt hat's sich redlich verdient :)
was würdest du in meinem Fall tun? die kasse hat die Rechnung ja gar nicht bekommen, da die syntela sie aufgrund nicht vorliegender Rezepte nicht bearbeitet hat.
kann ich da irgendwas machen? oder habe ich im zweifel umsonst gearbeitet? es waren drei kassen in dem Briefumschlag, der angeblich nie angekommen ist.
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teuflchen83 schrieb:
hallo papa Alpaka,
was würdest du in meinem Fall tun? die kasse hat die Rechnung ja gar nicht bekommen, da die syntela sie aufgrund nicht vorliegender Rezepte nicht bearbeitet hat.
kann ich da irgendwas machen? oder habe ich im zweifel umsonst gearbeitet? es waren drei kassen in dem Briefumschlag, der angeblich nie angekommen ist.
hallo papa Alpaka,
was würdest du in meinem Fall tun? die kasse hat die Rechnung ja gar nicht bekommen, da die syntela sie aufgrund nicht vorliegender Rezepte nicht bearbeitet hat.
kann ich da irgendwas machen? oder habe ich im zweifel umsonst gearbeitet? es waren drei kassen in dem Briefumschlag, der angeblich nie angekommen ist.
reiche die Abrechnung mit Duplikaten neu ein.
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Tempelritter schrieb:
teuflchen83 schrieb am 25.9.16 19:09:
hallo papa Alpaka,
was würdest du in meinem Fall tun? die kasse hat die Rechnung ja gar nicht bekommen, da die syntela sie aufgrund nicht vorliegender Rezepte nicht bearbeitet hat.
kann ich da irgendwas machen? oder habe ich im zweifel umsonst gearbeitet? es waren drei kassen in dem Briefumschlag, der angeblich nie angekommen ist.
reiche die Abrechnung mit Duplikaten neu ein.
Der Versand der VOs ist dein Risikobereich, sobald die Post bei Syntela angekommen ist geht das Risiko auf den Empfänger über.
Das bei der Post Briefe abhanden kommen ist selten, kommt aber vor - ich hatte letztes Jahr richtig Ärger weil der neue Postbote konsequent meine Post im leerstehenden Haus gegenüber abgeladen hat. Nach meinem Gespräch mit dem Bereichsleiter habe ich bald einen neuen Zusteller bekommen...
Ergo: Duplikate herausholen (die hast du, oder?!?), davon Duplikate anfertigen und nochmal abrechnen, mit Vermerk, warum Duplikate eingereicht werden.
Hast du keine Duplikate hast du keinen Nachweis deiner Leistung hast du ein Problem. Tipp: Investier in einen ordentlichen Duplexscanner mit automatischem Dokumenteneinzug - zwei Klicks, ein Knopfdruck und du hast Zeit für andere Dinge. Die ersten drei Abrechnungen stand ich stundenlang an einem billigen Flachbettscanner...
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Papa Alpaka schrieb:
Ich würde in Zukunft ausschließlich per Einwurfeinschreiben VOs versenden um etwas in der Hand zu haben.
Der Versand der VOs ist dein Risikobereich, sobald die Post bei Syntela angekommen ist geht das Risiko auf den Empfänger über.
Das bei der Post Briefe abhanden kommen ist selten, kommt aber vor - ich hatte letztes Jahr richtig Ärger weil der neue Postbote konsequent meine Post im leerstehenden Haus gegenüber abgeladen hat. Nach meinem Gespräch mit dem Bereichsleiter habe ich bald einen neuen Zusteller bekommen...
Ergo: Duplikate herausholen (die hast du, oder?!?), davon Duplikate anfertigen und nochmal abrechnen, mit Vermerk, warum Duplikate eingereicht werden.
Hast du keine Duplikate hast du keinen Nachweis deiner Leistung hast du ein Problem. Tipp: Investier in einen ordentlichen Duplexscanner mit automatischem Dokumenteneinzug - zwei Klicks, ein Knopfdruck und du hast Zeit für andere Dinge. Die ersten drei Abrechnungen stand ich stundenlang an einem billigen Flachbettscanner...
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Leni C. schrieb:
Abrechnungsbrief geht bei mir als Einwurfeinschreiben raus , allerdings auch nur einer im Monat und an ein Abrechnungszentrum . Mit Syntela habe ich in den letzten Monaten vermehrt Ärger gehabt wegen unbegründeter Absetzungen , die ausnahmslos nachbezahlt wurden nach meinen Anrufen . Ganze Rezeptwerte abgesetzt ( ach , da war mein Kollege etwas übereifrig , natürlich bekommen sie das Rezept bezahlt ) , verrechnet bei doch zu bezahlenden Eigenanteilen ( da wurden plötzlich aus der Eigenbeteiligung mehr als der Rezeptwert abgezogen ( ach , da hat der Kollege ein Komma falsch gesetzt ) , Befreiungen nicht berücksichtigt etc . Ich glaube ja , daß dort Laien arbeiten die ein bischen jobben wollen und nicht nachdenken können . Jetzt ist natürlich die Frage , ob man einer Kasse Verzugsgebühren aufs Auge drücken kann die das was von Syntela ausgerechnet wird pünktlich bezahlen . Werd ich noch mal nachfragen . Bislang waren die Fehler ausschließlich bei Rezepten der DAK .
hallo liebes forum,
ich habe leider vermehrt probleme mit der syntela. entweder zahlen sie nicht pünktlich oder jetzt folgender fall:
habe am 25.06.! meine abrechnung gemacht, daten versendet und rezepte hinterher per post. 4 kassen davon rechnen über syntela ab.
kein geldeingang, dann mahnung an die krankenkassen mit verzug, zahlunsziel wieder verstrichen, erneut mit drohung einer klage. darauf hin riefen nun alle drei kassen an, dass sie die rechnungen gar nicht vorliegen hätten. eine mitarbeiterin der krankenkasse hat mit syntela telefoniert und mir rückgemeldet, dass die syntela keine originalrezepte erhalten hätte. kann man mir das nicht mitteilen?
ich soll nun die gescannten rezepte ausdrucken und hin schicken. man will dann prüfen ob man mir etwas bezahlen kann...soll ich auf den kosten etwa sitzen bleiben?!
schickt ihr mit normaler post oder einschreiben? bisher sind die briefe immer angekommen bzw ich habe auch von allen abrechnungszentren immer einen brief bekommen wenn etwas nicht erstattet werden konnte..nur bei der syntela klappt nichts...postbermudadreieck.
die kassen wollen nun die mahngebühr nicht zahlen weil ja keine rechnung vorlag... wie verhaltet ihr euch in so einem fall?
Wende dich an deinen Verband. Gegen Syntela wird vorgegangen. Je mehr die Verbände dazu haben, je besser die Schlagkraft :blush:
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Kann schon mal passieren das bei der Post was wegkommt, ist jetzt das 3 x das was nicht ankommt (auch per Einschreiben passiert das )
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weiß56 schrieb:
Wir hatten das bei der Deutschen BKK auf dem Postweg Brief weg, konnten alles mit Kopien abrechnen,wurde dann auch ganz schnell bearbeitet.
Kann schon mal passieren das bei der Post was wegkommt, ist jetzt das 3 x das was nicht ankommt (auch per Einschreiben passiert das )
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stefan 302 schrieb:
teuflchen83 schrieb am 24.9.16 23:40:
hallo liebes forum,
ich habe leider vermehrt probleme mit der syntela. entweder zahlen sie nicht pünktlich oder jetzt folgender fall:
habe am 25.06.! meine abrechnung gemacht, daten versendet und rezepte hinterher per post. 4 kassen davon rechnen über syntela ab.
kein geldeingang, dann mahnung an die krankenkassen mit verzug, zahlunsziel wieder verstrichen, erneut mit drohung einer klage. darauf hin riefen nun alle drei kassen an, dass sie die rechnungen gar nicht vorliegen hätten. eine mitarbeiterin der krankenkasse hat mit syntela telefoniert und mir rückgemeldet, dass die syntela keine originalrezepte erhalten hätte. kann man mir das nicht mitteilen?
ich soll nun die gescannten rezepte ausdrucken und hin schicken. man will dann prüfen ob man mir etwas bezahlen kann...soll ich auf den kosten etwa sitzen bleiben?!
schickt ihr mit normaler post oder einschreiben? bisher sind die briefe immer angekommen bzw ich habe auch von allen abrechnungszentren immer einen brief bekommen wenn etwas nicht erstattet werden konnte..nur bei der syntela klappt nichts...postbermudadreieck.
die kassen wollen nun die mahngebühr nicht zahlen weil ja keine rechnung vorlag... wie verhaltet ihr euch in so einem fall?
Wende dich an deinen Verband. Gegen Syntela wird vorgegangen. Je mehr die Verbände dazu haben, je besser die Schlagkraft :blush:
[...] 4 kassen davon rechnen über syntela ab.
[...] darauf hin riefen nun alle drei kassen an, dass sie die rechnungen gar nicht vorliegen hätten. [...]
Waren es 4 Kassen von denen 3 nicht zahlen? Ein Problem mit Syntela für das du den Nachweis führen musst.
Waren es 3 Kassen die alle nicht gezahlt haben? Deutet auf ein Problem "vor" Syntela hin.
Und du drohst mit einer Klage bevor du dir fundierten Rat oder wenigstens die Meinung dieses Forums eingeholt hast?
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ich habe kürzlich bei einer VO eine Absetzung von Syntela bekommen. Ich hätte die falsche Preisliste genommen. Die VO war vom Mai´16 und die Kasse war IKK Südwest. Ab 01.05.16 gibt es bei der IKK neue Preislisten. Habe bei Syntela angerufen und nachgefragt. Die behaupten jetzt, sie hätten die neuen Preislisten von den Verbänden erst jetzt erhalten. "Wer´s glaubt wird selig". Ich bekomme umgehend mein Geld erstattet. Mal sehen.
Ich hoffe es bekommen alle ihr Geld erstattet. Viel Glück.
Gruß AH
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Physio AH schrieb:
Hallo,
ich habe kürzlich bei einer VO eine Absetzung von Syntela bekommen. Ich hätte die falsche Preisliste genommen. Die VO war vom Mai´16 und die Kasse war IKK Südwest. Ab 01.05.16 gibt es bei der IKK neue Preislisten. Habe bei Syntela angerufen und nachgefragt. Die behaupten jetzt, sie hätten die neuen Preislisten von den Verbänden erst jetzt erhalten. "Wer´s glaubt wird selig". Ich bekomme umgehend mein Geld erstattet. Mal sehen.
Ich hoffe es bekommen alle ihr Geld erstattet. Viel Glück.
Gruß AH
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Tempelritter schrieb:
Syntela erhält von den Verbänden keine Preislisten, sondern von den Auftraggebern, sprich den einzelnen Kassen.
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bettina.vollbracht schrieb:
Heute auch das erste Mal Ärger mit dem Verein, Absetzung wegen angeblich zu spätem Behandlungsbeginn, das da ein Feiertag dazwischen war hat die Dame nicht interessiert (war auf der Vo. auch vermerkt), will jetzt noch mal Rücksprache mit der DAK halten und sich erkundigen ob die DAK das so akzeptiert. Auf die Frage warum sie das nicht vorher gemacht hat, kam keine Antwort. Habe gleichmal mit Rechtsanwalt gedroht und wurde auch noch gefragt warum ich so unfreundlich sei. Ich war nicht unfreundlich sondern wütend. Es bleibt noch die Möglichkeit zum Doc. zu gehen und einen späteren Behandlungsbeginn eintragen zu lassen. Was ich aber nicht will. Ich bin im Recht.
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Tempelritter schrieb:
ein Feiertag dazwischen ändert die 14 Tagesregelung nicht, nur wenn der 14.Tag auf einen Sonntag oder Feiertag fällt gilt der nächste Werktag (BGB).
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bettina.vollbracht schrieb:
Wieso BGB?
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Tempelritter schrieb:
das BGB regelt Fristen wenn das Ende auf einen Sonn- Feiertag fällt.
der Herr am Telefon hat mir mitgeteilt, daß die Preise von den Verbänden kommen. Da kann mal sehen, was die für eine Ahnung haben. :confused: Nämlich keine. :frowning:
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Physio AH schrieb:
Hallo Tempelritter,
der Herr am Telefon hat mir mitgeteilt, daß die Preise von den Verbänden kommen. Da kann mal sehen, was die für eine Ahnung haben. :confused: Nämlich keine. :frowning:
1. Rezept unbezahlt einbehalten, weil angeblich ohne Arztbestätigung am Verordnungsstufenkreuzchen was geändert worden war. Laut Scannerausdruck war da nichts geändert worden.
2. Rezept unbezahlt einbehalten, weil angeblich der Praxisstempel fehlte. Laut Scannerausdruck war er drauf.
3. Rezept unbezahlt einbehalten, weil die Daten von Pat. Frau xy angeblich schon abgerechnet worden waren. Zum einen waren es nur zwei von sechs Daten und zum anderen betrafen diese Behandlungsdaten nicht Frau xy, sondern deren Ehemann.
Und das sollen alles nur zufällige Versehen sein?!
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Sabine Rabbel schrieb:
Mit "keine Ahnung" kann es wirklich nichts mehr zu tun haben - das ist kein kleiner Verein, der sich gerade erst gegründet hat und noch übt. Drei Absetzungen mit frei erfundener Begründung, alle von Syntela in den letzten paar Wochen:
1. Rezept unbezahlt einbehalten, weil angeblich ohne Arztbestätigung am Verordnungsstufenkreuzchen was geändert worden war. Laut Scannerausdruck war da nichts geändert worden.
2. Rezept unbezahlt einbehalten, weil angeblich der Praxisstempel fehlte. Laut Scannerausdruck war er drauf.
3. Rezept unbezahlt einbehalten, weil die Daten von Pat. Frau xy angeblich schon abgerechnet worden waren. Zum einen waren es nur zwei von sechs Daten und zum anderen betrafen diese Behandlungsdaten nicht Frau xy, sondern deren Ehemann.
Und das sollen alles nur zufällige Versehen sein?!
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Tempelritter schrieb:
Provisionsmodell :thumbsup:
Hallo Tempelritter,
der Herr am Telefon hat mir mitgeteilt, daß die Preise von den Verbänden kommen. Da kann mal sehen, was die für eine Ahnung haben. :confused: Nämlich keine. :frowning:
Hätt' ich früher gewusst das das so einfach ist ... wer gründet mit mir einen Verband zur Reform der Heilmittelerbringerhonorare? :D
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Papa Alpaka schrieb:
Physio AH schrieb am 27.9.16 19:36:
Hallo Tempelritter,
der Herr am Telefon hat mir mitgeteilt, daß die Preise von den Verbänden kommen. Da kann mal sehen, was die für eine Ahnung haben. :confused: Nämlich keine. :frowning:
Hätt' ich früher gewusst das das so einfach ist ... wer gründet mit mir einen Verband zur Reform der Heilmittelerbringerhonorare? :D
auch wenn es schon etwas her ist: habe mich vertan, es waren vier kassen aber bei meinem post hier hatten erst drei davon angerufen, die vierte hat sich nun letzten donnerstag auch noch gemeldet...
habe nun meine eingescannten Rezepte ausgedruckt und nochmals eingereicht. bisher kam noch keine antwort.
Nur mal zum Verständnis mit dem Einwurfeinschreiben: ohne den Rückschein habe ich doch auch da nichts in der Hand, oder?
Am Samstag habe ich nun noch mehr Ärger mit der Syntela: ähnlich wie hier beschrieben wurden mir zwei Rezepte abgesetzt. ein Patient, aber mit unterschiedlichen Rezepten. Leitersturz und ich habe ein Rezept für den gebrochenen Arm und eines für das Bein. jeweils mit EV und FV. Abgesetzt wurde immer das Bein-Rezept mit der Begründung ich hätte die Leistungen alle doppelt abgerechnet...spinnen die eigentlich dort in diesem Verein ?! Haben die nicht gesehen, dass es unterschiedliche Diagnosen sind?
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teuflchen83 schrieb:
Hallo papa,
auch wenn es schon etwas her ist: habe mich vertan, es waren vier kassen aber bei meinem post hier hatten erst drei davon angerufen, die vierte hat sich nun letzten donnerstag auch noch gemeldet...
habe nun meine eingescannten Rezepte ausgedruckt und nochmals eingereicht. bisher kam noch keine antwort.
Nur mal zum Verständnis mit dem Einwurfeinschreiben: ohne den Rückschein habe ich doch auch da nichts in der Hand, oder?
Am Samstag habe ich nun noch mehr Ärger mit der Syntela: ähnlich wie hier beschrieben wurden mir zwei Rezepte abgesetzt. ein Patient, aber mit unterschiedlichen Rezepten. Leitersturz und ich habe ein Rezept für den gebrochenen Arm und eines für das Bein. jeweils mit EV und FV. Abgesetzt wurde immer das Bein-Rezept mit der Begründung ich hätte die Leistungen alle doppelt abgerechnet...spinnen die eigentlich dort in diesem Verein ?! Haben die nicht gesehen, dass es unterschiedliche Diagnosen sind?
Die Abrechnungen sind in der Regel nicht mit gar zu knappen Fristen versehen, d.h. wenn die abgerechneten VOs erst ein halbes Jahr alt waren hast du immernoch 5 Monate Zeit um hinterherzutelefonieren und zu erfahren das die Unterlagen nicht angekommen sind; ärgerlich wenn man sich den abgerechneten Betrag von der Bank leihen muss, aber an sich noch nicht übermäßig gefährlich. Dabei reicht im Prinzip die Bestätigung des Zustellers das der Brief angekommen sei**.
Wenn die Abgabefrist etwas knapp ist: Nimm den Rückschein - wenn der bei dir ankommt kannst du anrufen, die Empfangsunterschrift verifizieren lassen und kannst einigermaßen sicher sein das die Dinge ihren gewohnten Lauf gehen (Absetzungen wegen Absurdität, nicht wegen Nichterhalt der Unterlagen).
Nachdem du nun schon hinterhertelefoniert hast besteht die Chance das eine Notiz vorliegt das du ausnahmsweise mit Duplikaten abrechnen wirst; wenn die Abrechnungsfrist noch genug Raum lässt kannst du das Zahlungsziel erstmal abwarten.
Für den Zusatz, ganz knapp: Unterschiedliche Diagnosen begründen unterschiedliche Regelfälle. Steht auf beiden VOs "Fraktur ohne nähere Bezeichnung" hast du ein Problem weil du zwei Extremitäten in einer Behandlung erledigen sollst (...das reizt die 25min aus...); das schreit nach einem Telefonat mit dem Arzt und danach dem SoFA; vgl. BGB §286 (4)***. Sind die Frakturen näher bezeichnet (Arm/Bein, ggf. mit Lokalisation): Stell den Verzugsschaden in Rechnung, vgl. BGB §286 (2).3.
**Wer behauptet, kleine Vereinfachungen kommen nur in unserer Branche vor? Ein größerer Berliner Zusteller, und diesmal nicht die Post, hatte das Problem das die Bestätigungskarten in der Zustellbasis vorbereitet wurden und die Einschreiben zur regulären Post gesteckt wurden. In diesem Fall wurde zu Ungunsten des Absenders entschieden, die Richterin stellte fest das der Zusteller gerichtsbekannt unzuverlässig sei ("Ist auch von uns beauftragt").
***Wer wettet mit mir das wir spätestens in zwei Jahren neue RV haben in denen wir einseitig auf die Einrede des Verzuges verzichten, z.B. gegen 5% mehr Honorar bei MLD?
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Papa Alpaka schrieb:
Beim Einwurfeinschreiben hast du in der Hand das der Zusteller bestätigt, den brief eingeworfen zu haben. Damit hast du den Vorteil des Anscheinsbeweises auf deiner Seite (d.h. wenn du sagst du hast ein Einschreiben mit "diesem Inhalt" abgeschickt und es existiert eine Bestätigung des Zustellers, z.B. der Post, das ein Einschreiben eingeworfen wurde muss sich Syntela etwas ins Zeug legen um dich und den Zusteller zu widerlegen). Andersrum: Sagt Syntela es ist kein Brief angekommen und beim durchschauen der Post-Dokumentation stellt sich raus: "Der Brief wurde nicht zugestellt" darf angenommen werden das kein Brief zugestellt wurde.
Die Abrechnungen sind in der Regel nicht mit gar zu knappen Fristen versehen, d.h. wenn die abgerechneten VOs erst ein halbes Jahr alt waren hast du immernoch 5 Monate Zeit um hinterherzutelefonieren und zu erfahren das die Unterlagen nicht angekommen sind; ärgerlich wenn man sich den abgerechneten Betrag von der Bank leihen muss, aber an sich noch nicht übermäßig gefährlich. Dabei reicht im Prinzip die Bestätigung des Zustellers das der Brief angekommen sei**.
Wenn die Abgabefrist etwas knapp ist: Nimm den Rückschein - wenn der bei dir ankommt kannst du anrufen, die Empfangsunterschrift verifizieren lassen und kannst einigermaßen sicher sein das die Dinge ihren gewohnten Lauf gehen (Absetzungen wegen Absurdität, nicht wegen Nichterhalt der Unterlagen).
Nachdem du nun schon hinterhertelefoniert hast besteht die Chance das eine Notiz vorliegt das du ausnahmsweise mit Duplikaten abrechnen wirst; wenn die Abrechnungsfrist noch genug Raum lässt kannst du das Zahlungsziel erstmal abwarten.
Für den Zusatz, ganz knapp: Unterschiedliche Diagnosen begründen unterschiedliche Regelfälle. Steht auf beiden VOs "Fraktur ohne nähere Bezeichnung" hast du ein Problem weil du zwei Extremitäten in einer Behandlung erledigen sollst (...das reizt die 25min aus...); das schreit nach einem Telefonat mit dem Arzt und danach dem SoFA; vgl. BGB §286 (4)***. Sind die Frakturen näher bezeichnet (Arm/Bein, ggf. mit Lokalisation): Stell den Verzugsschaden in Rechnung, vgl. BGB §286 (2).3.
**Wer behauptet, kleine Vereinfachungen kommen nur in unserer Branche vor? Ein größerer Berliner Zusteller, und diesmal nicht die Post, hatte das Problem das die Bestätigungskarten in der Zustellbasis vorbereitet wurden und die Einschreiben zur regulären Post gesteckt wurden. In diesem Fall wurde zu Ungunsten des Absenders entschieden, die Richterin stellte fest das der Zusteller gerichtsbekannt unzuverlässig sei ("Ist auch von uns beauftragt").
***Wer wettet mit mir das wir spätestens in zwei Jahren neue RV haben in denen wir einseitig auf die Einrede des Verzuges verzichten, z.B. gegen 5% mehr Honorar bei MLD?
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PhysioDino schrieb:
@Papa Alpaka: sehr gute Info :thumbsdown:
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Papa Alpaka schrieb:
teuflchen83 schrieb am 24.9.16 23:40:
[...] 4 kassen davon rechnen über syntela ab.
[...] darauf hin riefen nun alle drei kassen an, dass sie die rechnungen gar nicht vorliegen hätten. [...]
Waren es 4 Kassen von denen 3 nicht zahlen? Ein Problem mit Syntela für das du den Nachweis führen musst.
Waren es 3 Kassen die alle nicht gezahlt haben? Deutet auf ein Problem "vor" Syntela hin.
Und du drohst mit einer Klage bevor du dir fundierten Rat oder wenigstens die Meinung dieses Forums eingeholt hast?
genauso geht es mir auch. Patientin hat zwei Vos mit unterschiedlichem Indikationsschlüssel einmal SO3(Schwindelanfälle) und einmal Ex2a(Bernett- Fraktur) beides mit KG. Wir haben versucht die Termine an einem Tag zu legen für beide VO, da die Patientin schon etwas älter ist. Jetzt kommt die DAK und kürzt weil ja einige Termine doppelt abgerechnet wurden an einigen Tagen. Wer lesen kann ist klar im Vorteil nicht war? Was mache ich wenn die 40,00 € nicht bezahlt werden?
ergo2004
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morpheus-06 schrieb:
die 40€ erneut in Rechnung stellen und dann den Gerichtsvollzieher oder ein Inkassounternehmen hin schicken :smile:
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ergo2004 schrieb:
Hallo ihr Lieben,
genauso geht es mir auch. Patientin hat zwei Vos mit unterschiedlichem Indikationsschlüssel einmal SO3(Schwindelanfälle) und einmal Ex2a(Bernett- Fraktur) beides mit KG. Wir haben versucht die Termine an einem Tag zu legen für beide VO, da die Patientin schon etwas älter ist. Jetzt kommt die DAK und kürzt weil ja einige Termine doppelt abgerechnet wurden an einigen Tagen. Wer lesen kann ist klar im Vorteil nicht war? Was mache ich wenn die 40,00 € nicht bezahlt werden?
ergo2004
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