Wir suchen für unser
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
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hat jemand schon mal von Deutschland aus mit der schweizerischen SUVA abgerechnet?
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Problem beschreiben
kpz schrieb:
Hallo miteinander,
hat jemand schon mal von Deutschland aus mit der schweizerischen SUVA abgerechnet?
Nach schlechten Erfahrungen mit Direktabrechnung(wolten auf eimal nur noch AOK satz bezahlen) rechen ich mit dem Patienten ab.
Er bekommt von mir ganz normale Privatrechnung, reicht diese bei der SUVA ein und die zahlt in der Regel innerhalb 4 'Wochen.
Sie haben schon mal versucht, dann nur AOK-Satz zu überweisen, darauf habe ich sie um eine Konto- Nr. gebeten, wohin ich die "Teilzahlung" zurück überweisen kann. Der Leistungsempfänger ist der Schuldner der Bezahlung, und da wir mit ausländischen Kostenträgern keinen Vertrag haben, gilt mein Privatsatz. Die Drohung, daß der Versicherte bei nicht vollständiger Zahlung durch die SUVA ein Mahnverfahren bekommt, hat geholfen: seit Jahren akzeptieren sie meinen Privatsatz.
Allerdings hatte ich damals über ein Jahr und einigen Schriftwechsel gebraucht, aber sie haben dann -nach einigen Erinnerungen und in mehreren Raten - die Kürzungen aus dieser Zeit von fast 2500,- bezahlt!
Es lohnt sich immer , mal sich in Gesetze und Abkommenstexte ein zu lesen, das kostet halt ein paar Nächte, aber wir haben nichts zu verschenken!!
Viel Erfolg und nicht gleich bei der ersten Drohung mit AOK- Satz einknicken! Stur bleiben hilft hier allen Kollegen!
Das selbe gilt natürlich auch für das leidige Beihilfethema, das für uns schon seit Jahren KEIN Thema mehr ist !! :sunglasses: :sunglasses:
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Alfred Kramer schrieb:
hab ich!
Nach schlechten Erfahrungen mit Direktabrechnung(wolten auf eimal nur noch AOK satz bezahlen) rechen ich mit dem Patienten ab.
Er bekommt von mir ganz normale Privatrechnung, reicht diese bei der SUVA ein und die zahlt in der Regel innerhalb 4 'Wochen.
Sie haben schon mal versucht, dann nur AOK-Satz zu überweisen, darauf habe ich sie um eine Konto- Nr. gebeten, wohin ich die "Teilzahlung" zurück überweisen kann. Der Leistungsempfänger ist der Schuldner der Bezahlung, und da wir mit ausländischen Kostenträgern keinen Vertrag haben, gilt mein Privatsatz. Die Drohung, daß der Versicherte bei nicht vollständiger Zahlung durch die SUVA ein Mahnverfahren bekommt, hat geholfen: seit Jahren akzeptieren sie meinen Privatsatz.
Allerdings hatte ich damals über ein Jahr und einigen Schriftwechsel gebraucht, aber sie haben dann -nach einigen Erinnerungen und in mehreren Raten - die Kürzungen aus dieser Zeit von fast 2500,- bezahlt!
Es lohnt sich immer , mal sich in Gesetze und Abkommenstexte ein zu lesen, das kostet halt ein paar Nächte, aber wir haben nichts zu verschenken!!
Viel Erfolg und nicht gleich bei der ersten Drohung mit AOK- Satz einknicken! Stur bleiben hilft hier allen Kollegen!
Das selbe gilt natürlich auch für das leidige Beihilfethema, das für uns schon seit Jahren KEIN Thema mehr ist !! :sunglasses: :sunglasses:
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kpz schrieb:
Danke für die Antworten. Was genau rechnet ihr den ab? In der Schweiz rechnet man ja Taxpunkte ab und die Wahl der Heilmittel ist dem Therapieziel untergeordnet. Kann ich jetzt z.B. KGG und MT,MLD in einer Sitzung abrechnen? Wie ist das reglementiert? Auch versteh ich nicht ganz warum der Pat. mein Vertragspartner sein soll wenn ich doch vom Versicherer Leistungsvergütung einfordere.
Wieso forderst Du vom Versicherer Leistungen???
Ich glaube, Du hast etwas grundsätzlich kaufmännisches nicht verstanden!
Laut BGB ist grundsätzlich der Leistungsempfänger der Schuldner der Zahlung, das gilt nur dann nicht, wenn die Geschichte über einen Rahmenvertrag anders geregelt ist-siehe RV mit den gesetzlichen Kassen!
Man sollte sich dann die Frage stellen:
habe ich mit ausländischen Kostenträgern einen Vertrag?-------> Antwort : nein.
Habe ich mit privaten KVen eine Vertrag?---------------> Antwort : Nein.
Das bedeutet: Direktabrechnung mit den gesetzlichen KAssen laut Rahmenvertrag
Patienten mit privaten oder ausländischen Kostenträgern sind für uns Selbstzahler, sie schulden uns die Bezahlung und schauen selbst, woher sie ihre Kohle wieder bekommen.
Mein KLempner fragt nach einem Versicherungsschaden auch nicht , was meine Versicherung maximal zahlt und stellt danach die Rechnung!
Andere Frage: es ist zwar selten, aber es gibt Leute, die haben GAR keine Versicherung, die bekommen NULL erstattet, was bitte soll man dem in Rechnung stellen ? NULL????
So , das soll mal reichen für Montagmorgen, muß noch ein paar Unterlagen fürs Sozialgericht zusammenstellen, weil ich mir auch von den gesetzlichen Kassen nicht alles gefallen lassen will.
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Alfred Kramer schrieb:
AUAAAAA!!!
Wieso forderst Du vom Versicherer Leistungen???
Ich glaube, Du hast etwas grundsätzlich kaufmännisches nicht verstanden!
Laut BGB ist grundsätzlich der Leistungsempfänger der Schuldner der Zahlung, das gilt nur dann nicht, wenn die Geschichte über einen Rahmenvertrag anders geregelt ist-siehe RV mit den gesetzlichen Kassen!
Man sollte sich dann die Frage stellen:
habe ich mit ausländischen Kostenträgern einen Vertrag?-------> Antwort : nein.
Habe ich mit privaten KVen eine Vertrag?---------------> Antwort : Nein.
Das bedeutet: Direktabrechnung mit den gesetzlichen KAssen laut Rahmenvertrag
Patienten mit privaten oder ausländischen Kostenträgern sind für uns Selbstzahler, sie schulden uns die Bezahlung und schauen selbst, woher sie ihre Kohle wieder bekommen.
Mein KLempner fragt nach einem Versicherungsschaden auch nicht , was meine Versicherung maximal zahlt und stellt danach die Rechnung!
Andere Frage: es ist zwar selten, aber es gibt Leute, die haben GAR keine Versicherung, die bekommen NULL erstattet, was bitte soll man dem in Rechnung stellen ? NULL????
So , das soll mal reichen für Montagmorgen, muß noch ein paar Unterlagen fürs Sozialgericht zusammenstellen, weil ich mir auch von den gesetzlichen Kassen nicht alles gefallen lassen will.
Aber sei es wie es will, die eigentliche Frage ist aber, ob ich pro Behandlung mehrere Leistungen erbringen darf (z.B.KGG+MT) oder nicht?
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kpz schrieb:
Also dann ist das in Deutschland mit der pbeakk und den Berufsgenossenschaften auch so? Denen schickst du ja auch direkt deine Rechnung. Das ich mit ausländischen Versicherungen und PKV´s keinen Vertrag war mir vorher schon klar. Und ich verstehe es auch wenn ich dem Pat. direkt meine Rechnung stelle. Es war für mich halt die Frage ob ich überhaupt berechtigt bin einen Unfallschein der SUVA anzunehmen und bezüglich der Rechnung wie diese auszusehen hat.
Aber sei es wie es will, die eigentliche Frage ist aber, ob ich pro Behandlung mehrere Leistungen erbringen darf (z.B.KGG+MT) oder nicht?
Wenn Du dich mal als PI schlau machst, wirst du übrigens merken, daß Pbakk und BGs sehr wohl mit uns Rahmenverträge haben.
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Alfred Kramer schrieb:
Der Unfallschein der SUVA hat für uns keine Bedeutung, der PAtient kommt zu uns mit Privatrezept.
Wenn Du dich mal als PI schlau machst, wirst du übrigens merken, daß Pbakk und BGs sehr wohl mit uns Rahmenverträge haben.
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kpz schrieb:
Ok kann mir bitte jemand sagen ob ich mehrere Leistungen pro Therapieeinheit erbringen darf.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...bei Privatpatienten immer...nur nach dem neuen Patientenschutzgesetz muß man darauf hinweisen, dass "ER/SIE" vielleicht nicht alles erstattet bekommt...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
kommt drauf an, was auf der VO steht. Die Pat. bekommen bei uns eine PrivatVO von ihrem Arzt und dann kannst du auch mehrere Sachen abrechnen, wenn sie verordnet sind
Grüße
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redbi schrieb:
Hi kpz,
kommt drauf an, was auf der VO steht. Die Pat. bekommen bei uns eine PrivatVO von ihrem Arzt und dann kannst du auch mehrere Sachen abrechnen, wenn sie verordnet sind
Grüße
auf Schweizer VO steht immer nur das Therapieziel z.B.Stabi, Mobi, Abschwellung usw. Wichtig ist halt immer der Behandlungsgrund Krankeit oder Unfall. Bei Krankheit bekommt der Pat. immer die Rechnung nach Haus wie unsere PKV´ler auch. Bei Unfall sieht es schon anders aus. Da muß er, in der Schweiz zumindest, zu seiner VO noch einen Unfallschein mitbringen auf dem die AHV Nummer und Schadensnummer steht.
Ich möchte jetzt nur wissen ob ich pro Sitzung mehrere Therapien machen kann.
Vielleicht kann ja mal jemand antworten der sich wirklich auskennt. Allen Anderen Danke für eure Antworten aber weiter bin ich immer noch nicht.
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kpz schrieb:
Hallo redbi,
auf Schweizer VO steht immer nur das Therapieziel z.B.Stabi, Mobi, Abschwellung usw. Wichtig ist halt immer der Behandlungsgrund Krankeit oder Unfall. Bei Krankheit bekommt der Pat. immer die Rechnung nach Haus wie unsere PKV´ler auch. Bei Unfall sieht es schon anders aus. Da muß er, in der Schweiz zumindest, zu seiner VO noch einen Unfallschein mitbringen auf dem die AHV Nummer und Schadensnummer steht.
Ich möchte jetzt nur wissen ob ich pro Sitzung mehrere Therapien machen kann.
Vielleicht kann ja mal jemand antworten der sich wirklich auskennt. Allen Anderen Danke für eure Antworten aber weiter bin ich immer noch nicht.
Grüße
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redbi schrieb:
Dein Pat. (sofern er in D wohnt) muss das Rezept von einem deutschen Arzt "umschreiben" lassen.
Grüße
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kpz schrieb:
Nein muß er nicht.
-Diagnose
-Art und anzahl der verorordneten Therapie
-Datum und Unterschrift des Arztes.
wenn jetzt auf der schweizer Verordnung üblicherweise steht: 9x allg. Physiotherapie, dann kann ich eine pauschale abrechnen und da nehm ich für eine halbe Stunde Physiotherapie meinen privaten Satz
,denn mir hat die SUVA Aarau schon vor einigen Jahren telefonisch mitgeteilt, daß sie Behandlungen im Ausland für Grenzgänger bezahlen können, sofern sie "den doppelten schweizerischen Therapeutensatz nicht überschreiten"! Aus Fairnissgründen hab ich bisher alle Patienten mit Privatrezept gleich abgerechnet, aber wenn so viele Kollegen Beihilfesätze berechnen, da könnte man doch auch mal die andere Richtung versuchen.
War so froh, daß sie wieder meine Privatsätze erstatten, aber ich werde jetzt doch mal über spezielle "SUVA-Sätze " nachdenken, schliesslich ist ja in der Schweiz alles teurer als bei uns... :smile: :smile:
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Alfred Kramer schrieb:
nö Birgit, das hab ich noch nie gemacht.Da das deutsche Privatrezept keiner spezifischen Formgebung(kann auch aufm Bierdeckel stehen)bedarf, ist für uns nur wichtig, daß folgendes erkennbar ist:
-Diagnose
-Art und anzahl der verorordneten Therapie
-Datum und Unterschrift des Arztes.
wenn jetzt auf der schweizer Verordnung üblicherweise steht: 9x allg. Physiotherapie, dann kann ich eine pauschale abrechnen und da nehm ich für eine halbe Stunde Physiotherapie meinen privaten Satz
,denn mir hat die SUVA Aarau schon vor einigen Jahren telefonisch mitgeteilt, daß sie Behandlungen im Ausland für Grenzgänger bezahlen können, sofern sie "den doppelten schweizerischen Therapeutensatz nicht überschreiten"! Aus Fairnissgründen hab ich bisher alle Patienten mit Privatrezept gleich abgerechnet, aber wenn so viele Kollegen Beihilfesätze berechnen, da könnte man doch auch mal die andere Richtung versuchen.
War so froh, daß sie wieder meine Privatsätze erstatten, aber ich werde jetzt doch mal über spezielle "SUVA-Sätze " nachdenken, schliesslich ist ja in der Schweiz alles teurer als bei uns... :smile: :smile:
Aber danke für den Hinweis.
Grüße
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redbi schrieb:
OK. Unsere Pat. gehen immer zum Hausarzt und bekommen da dann ein Privatrezept.
Aber danke für den Hinweis.
Grüße
Wäre natürlich super, wenn alle Kollegen es so machen würden, dann denkt die SUVA, das ist normal, zumal die dann einheitliche Sätze auf den Tisch bekämen.... :sunglasses:
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Alfred Kramer schrieb:
Hab mit Schweizer VOs noch nie Probleme gehabt, eine Zeitlang hatte ich sogar eine Schweizer Tarifliste gehabt und dann nach deren Sätzen in Franken die Rechnung gestellt, das war deutlich noch über meinen Privatsätzen und hat funktioniert... müßte ich mal aktualisiern und einen neuen Versuch starten.
Wäre natürlich super, wenn alle Kollegen es so machen würden, dann denkt die SUVA, das ist normal, zumal die dann einheitliche Sätze auf den Tisch bekämen.... :sunglasses:
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kpz schrieb:
Ich wär dabei.
hab jetzt die Rechnungen ganz normal mit Taxpunktwerten und in Franken erstellt. Sitzungspauschalen mit eidgen. Preisen. Wurde anstandslos beglichen. Hab allerdings auch ein schweizer Konto angegeben. Wird aber keine Rolle spielen denke ich.
Grüßle
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kpz schrieb:
Hallo,
hab jetzt die Rechnungen ganz normal mit Taxpunktwerten und in Franken erstellt. Sitzungspauschalen mit eidgen. Preisen. Wurde anstandslos beglichen. Hab allerdings auch ein schweizer Konto angegeben. Wird aber keine Rolle spielen denke ich.
Grüßle
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Alfred Kramer schrieb:
Hast Du die Rechnung direkt an die SUVA geschickt?
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Alfred Kramer schrieb:
P.S Wie siehts aus mit Provision für meinen Tip? :smile: :smile:
2. bist gern auf nen zäpfle eingeladen
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kpz schrieb:
1. ja hab ich direkt geschickt
2. bist gern auf nen zäpfle eingeladen
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Alfred Kramer schrieb:
ok, wo soll ich hin kommen :blush: :wink:
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redbi schrieb:
Wir rechnen auch direkt über den Pat. mit Privatrechnung ab. Siehe Alfred. Anfangs versuchten sie es mit AOK-Satz und nun gehts :sunglasses:
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