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Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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wieso kann eine Kasse einfach eine Leistung auf dem Rezept streichen?
es war ein Zahnarztrezept mit KG und Massage. Die Massage wurde gezahlt, nicht die KG.
Wie kann das sein?
Zahle ich demnächst beim Handwerker auch nur noch das was ich will oder wie?
Wieso lässt das ein Verband zu? Was macht der Verband eigentlich für uns?
Warum lese ich nichts darüber hier irgendwo im Forum?
für die , die die Augen verdrehen... ich war lange in der Reha und habe nichts mitbekommen von den Rezepten
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jaci schrieb:
Hallo,
wieso kann eine Kasse einfach eine Leistung auf dem Rezept streichen?
es war ein Zahnarztrezept mit KG und Massage. Die Massage wurde gezahlt, nicht die KG.
Wie kann das sein?
Zahle ich demnächst beim Handwerker auch nur noch das was ich will oder wie?
Wieso lässt das ein Verband zu? Was macht der Verband eigentlich für uns?
Warum lese ich nichts darüber hier irgendwo im Forum?
für die , die die Augen verdrehen... ich war lange in der Reha und habe nichts mitbekommen von den Rezepten
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Hey leider selber schuld,, auch bei einem Rezept vom Zahnarzt ist kg und Massage auf einem Rezept nicht möglich, das Haette man zu Beginn der Behandlung ändern lassen sollen dann wäre es kein Problem, so zahlt die Kasse das günstigste Heilmittel
Warum schreibt du so einen Käse? Wo steht das KG und Massage auf einer ZA Vo. nicht möglich ist?
Wir haben das so jeden Tag und kein RV schränkt dies ein.
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morpheus-06 schrieb:
Schippi schrieb am 8.3.17 12:12:
Hey leider selber schuld,, auch bei einem Rezept vom Zahnarzt ist kg und Massage auf einem Rezept nicht möglich, das Haette man zu Beginn der Behandlung ändern lassen sollen dann wäre es kein Problem, so zahlt die Kasse das günstigste Heilmittel
Warum schreibt du so einen Käse? Wo steht das KG und Massage auf einer ZA Vo. nicht möglich ist?
Wir haben das so jeden Tag und kein RV schränkt dies ein.
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Haro schrieb:
Kann ich nur zustimmen. Haben täglich ZA Rezepte mit Fa, KG und MT bisher noch nie Probleme mit der KK gehabt.
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Schippi schrieb:
Hey morpheus06!ich erzähle keinen Käse,vielleicht habe ich mich geirrt aber ich behandle ein za-rezept genauso wie jedes andere Rezept und bin damit bisher immer gut gefahren und muss nicht über andere schimpfen wenn ich einen Fehler mache
Du hast geschrieben " kg und kmt" geht nicht auch vom ZA. DAS ist z.Zt. noch Käse..
ZA dürfen noch frei, wenngleich wirtschaftlich verordnen, es gilt noch kein HMK.
Basiswissen für Kollegen, die mit ZA zusammenarbeiten.
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ali schrieb:
Moin schippi,
Du hast geschrieben " kg und kmt" geht nicht auch vom ZA. DAS ist z.Zt. noch Käse..
ZA dürfen noch frei, wenngleich wirtschaftlich verordnen, es gilt noch kein HMK.
Basiswissen für Kollegen, die mit ZA zusammenarbeiten.
Hey morpheus06!ich erzähle keinen Käse,vielleicht habe ich mich geirrt aber ich behandle ein za-rezept genauso wie jedes andere Rezept und bin damit bisher immer gut gefahren und muss nicht über andere schimpfen wenn ich einen Fehler mache
Natürlich erzählst du Käse. Wie du die Vo behandelst interessiert niemand. Dein Aussage ist falsch und verunsichert nur.
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morpheus-06 schrieb:
Schippi schrieb am 8.3.17 20:45:
Hey morpheus06!ich erzähle keinen Käse,vielleicht habe ich mich geirrt aber ich behandle ein za-rezept genauso wie jedes andere Rezept und bin damit bisher immer gut gefahren und muss nicht über andere schimpfen wenn ich einen Fehler mache
Natürlich erzählst du Käse. Wie du die Vo behandelst interessiert niemand. Dein Aussage ist falsch und verunsichert nur.
Das ZA mehrere vorrangige Heilmittel parallel verordnen können, ist bekannt. Unsicher bin ich vor allem ob für die nun die 14 Tage-Frist gilt oder nicht. Da es auf den Muster-16 Vordrucken auch kein Feld für den spätesten Behandlungsbeginn gibt, hat mir das bisher auch noch kein Zahnarzt nachgetragen.
Gingen nicht auch Meldungen herum dass zum 01.01.17 die Zahnärzte die gleichen Regeln zu befolgen müssen wie die anderen Ärzte auch?
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physiox100 schrieb:
Wir hatten zwar bisher kaum Probleme mit Zahnarztrezepten, aber mich würde dennoch mal interessieren an welche Regeln sich die Zahnärzte halten müssen bzw wir uns halten müssen.
Das ZA mehrere vorrangige Heilmittel parallel verordnen können, ist bekannt. Unsicher bin ich vor allem ob für die nun die 14 Tage-Frist gilt oder nicht. Da es auf den Muster-16 Vordrucken auch kein Feld für den spätesten Behandlungsbeginn gibt, hat mir das bisher auch noch kein Zahnarzt nachgetragen.
Gingen nicht auch Meldungen herum dass zum 01.01.17 die Zahnärzte die gleichen Regeln zu befolgen müssen wie die anderen Ärzte auch?
Ist recht einfach erklärt ab wann was gilt.
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Schau mal auf die Startseite von Der Heilmittelkatalog – das Nachschlagewerk in der Therapie - Heilmittelkatalog
Ist recht einfach erklärt ab wann was gilt.
MfG
Wir hatten zwar bisher kaum Probleme mit Zahnarztrezepten, aber mich würde dennoch mal interessieren an welche Regeln sich die Zahnärzte halten müssen bzw wir uns halten müssen.
Das ZA mehrere vorrangige Heilmittel parallel verordnen können, ist bekannt. Unsicher bin ich vor allem ob für die nun die 14 Tage-Frist gilt oder nicht. Da es auf den Muster-16 Vordrucken auch kein Feld für den spätesten Behandlungsbeginn gibt, hat mir das bisher auch noch kein Zahnarzt nachgetragen.
Gingen nicht auch Meldungen herum dass zum 01.01.17 die Zahnärzte die gleichen Regeln zu befolgen müssen wie die anderen Ärzte auch?
Ab 01.07.2017 sollen HMK und HMR für Zahnärzte in Kraft treten, auf der Internetseite des G-BA sind die Erstfassungen online. Zur Zeit muss das ZA RZ unseren Rahmenverträgen entsprechen.
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Tempelritter schrieb:
physiox100 schrieb am 9.3.17 14:47:
Wir hatten zwar bisher kaum Probleme mit Zahnarztrezepten, aber mich würde dennoch mal interessieren an welche Regeln sich die Zahnärzte halten müssen bzw wir uns halten müssen.
Das ZA mehrere vorrangige Heilmittel parallel verordnen können, ist bekannt. Unsicher bin ich vor allem ob für die nun die 14 Tage-Frist gilt oder nicht. Da es auf den Muster-16 Vordrucken auch kein Feld für den spätesten Behandlungsbeginn gibt, hat mir das bisher auch noch kein Zahnarzt nachgetragen.
Gingen nicht auch Meldungen herum dass zum 01.01.17 die Zahnärzte die gleichen Regeln zu befolgen müssen wie die anderen Ärzte auch?
Ab 01.07.2017 sollen HMK und HMR für Zahnärzte in Kraft treten, auf der Internetseite des G-BA sind die Erstfassungen online. Zur Zeit muss das ZA RZ unseren Rahmenverträgen entsprechen.
Danke fuer eure gutgemeinte Belehrung!Habe leider nicht soviel Basiswissen wie ihr,aber habe obwohl ich wohl bei ZA-Rezepten Käsemaessig gearbeitet habe,doch nichts falsch gemacht da ich bisher noch keine Absetzung hatte.Aber ich werde mein Basiswissen jetzt auffrischen!
Schoenes WE euch Beiden und den anderen Kollegen!
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Schippi schrieb:
Hey Ali und morpheus06!
Danke fuer eure gutgemeinte Belehrung!Habe leider nicht soviel Basiswissen wie ihr,aber habe obwohl ich wohl bei ZA-Rezepten Käsemaessig gearbeitet habe,doch nichts falsch gemacht da ich bisher noch keine Absetzung hatte.Aber ich werde mein Basiswissen jetzt auffrischen!
Schoenes WE euch Beiden und den anderen Kollegen!
Wir hatten zwar bisher kaum Probleme mit Zahnarztrezepten, aber mich würde dennoch mal interessieren an welche Regeln sich die Zahnärzte halten müssen bzw wir uns halten müssen.
Das ZA mehrere vorrangige Heilmittel parallel verordnen können, ist bekannt. Unsicher bin ich vor allem ob für die nun die 14 Tage-Frist gilt oder nicht. Da es auf den Muster-16 Vordrucken auch kein Feld für den spätesten Behandlungsbeginn gibt, hat mir das bisher auch noch kein Zahnarzt nachgetragen.
Gingen nicht auch Meldungen herum dass zum 01.01.17 die Zahnärzte die gleichen Regeln zu befolgen müssen wie die anderen Ärzte auch?
"Das ZA mehrere vorrangige Heilmittel parallel verordnen können, ist bekannt"
Stimmt, jedoch unterliegen die ZA und WIR HM-Erbringer der wirtschaftlichen und notwendigen Verordnungsweise und müssen nach diesen Gesetzmäßigkeiten auch handeln, siehe RV.
Den KK steht die Möglichkeit zu solch Verordnung den MDK mit der Prüfung jener zu beauftragen, auf Basis des SGB V und unseren RV.
Wenn dann auch noch ZÄ die Diagnosen HWS oder ähnliches schreiben, ist der Zug eh abgefahren, da ZÄ ausbildungstechnisch nicht in der Lage sind, solche ICD 10 gelistete Diagnosen als Verordnungsgrundlage zu benennen und dann auch nicht entsprechen derer HM in Auftrag zu geben.
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stefan 302 schrieb:
physiox100 schrieb am 9.3.17 14:47:
Wir hatten zwar bisher kaum Probleme mit Zahnarztrezepten, aber mich würde dennoch mal interessieren an welche Regeln sich die Zahnärzte halten müssen bzw wir uns halten müssen.
Das ZA mehrere vorrangige Heilmittel parallel verordnen können, ist bekannt. Unsicher bin ich vor allem ob für die nun die 14 Tage-Frist gilt oder nicht. Da es auf den Muster-16 Vordrucken auch kein Feld für den spätesten Behandlungsbeginn gibt, hat mir das bisher auch noch kein Zahnarzt nachgetragen.
Gingen nicht auch Meldungen herum dass zum 01.01.17 die Zahnärzte die gleichen Regeln zu befolgen müssen wie die anderen Ärzte auch?
"Das ZA mehrere vorrangige Heilmittel parallel verordnen können, ist bekannt"
Stimmt, jedoch unterliegen die ZA und WIR HM-Erbringer der wirtschaftlichen und notwendigen Verordnungsweise und müssen nach diesen Gesetzmäßigkeiten auch handeln, siehe RV.
Den KK steht die Möglichkeit zu solch Verordnung den MDK mit der Prüfung jener zu beauftragen, auf Basis des SGB V und unseren RV.
Wenn dann auch noch ZÄ die Diagnosen HWS oder ähnliches schreiben, ist der Zug eh abgefahren, da ZÄ ausbildungstechnisch nicht in der Lage sind, solche ICD 10 gelistete Diagnosen als Verordnungsgrundlage zu benennen und dann auch nicht entsprechen derer HM in Auftrag zu geben.
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Schippi schrieb:
Hey leider selber schuld,, auch bei einem Rezept vom Zahnarzt ist kg und Massage auf einem Rezept nicht möglich, das Haette man zu Beginn der Behandlung ändern lassen sollen dann wäre es kein Problem, so zahlt die Kasse das günstigste Heilmittel
Anstatt hier zu Jammern, einen Widerspruch formulieren inkl. Mahnpauschale und Zinsen mit Frist setzen, wird diese Frist nicht eingehalten Klage einreichen.
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morpheus-06 schrieb:
Was hat ein Verband damit zu tun, wenn dir eine Kasse widerrechtlich kürzt?
Anstatt hier zu Jammern, einen Widerspruch formulieren inkl. Mahnpauschale und Zinsen mit Frist setzen, wird diese Frist nicht eingehalten Klage einreichen.
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jaci schrieb:
Danke für Eure Antworten
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