Über uns:
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
Rössle Reha ist ein renommiertes
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• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
es gibt ja von diversen Firmen diese Stempel, auf denen z.B. steht:
"Nach Rücksprache mit dem Arzt einvernehmlich abgestimmt:
- Änderung des Behandlungsbeginns / der Frequenz oder "was-auch-immer"...
Ich (seit einem Jahr PI mit Kassenzulassung), hatte jetzt leider (wie auch schon hier thematisiert), einige Absetzungen von verschiedenen Krankenkassen, weil ich eben z.B. den späteren Behandlungsbeginn zwar mit dem Arzt besprochen hatte, und das auch auf der Verordnung so dokumentiert habe, jedoch von der jeweiligen Kasse bemängelt wurde, dass Datum, Unterschrift und Stempel des Arztes fehlen.
Okay, laut Rahmenvertrag ist eben eine Änderung nur mit Datum/Stempel/Unterschrift korrekt, daher verbuche ich diese Erfahrung als Lehrgeld, aber ich frage mich schon:
wofür gibt es dann diese oben genannten Stempel?
Bei welchen Kassen/in welchen Fällen dürfte ich diese einsetzen (ohne eine Absetzung zu bekommen)?
Ich danke Euch schon im Voraus für Eure Antworten.
LG Nadine
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nadine meier schrieb:
Liebe Kolleg(inn)en,
es gibt ja von diversen Firmen diese Stempel, auf denen z.B. steht:
"Nach Rücksprache mit dem Arzt einvernehmlich abgestimmt:
- Änderung des Behandlungsbeginns / der Frequenz oder "was-auch-immer"...
Ich (seit einem Jahr PI mit Kassenzulassung), hatte jetzt leider (wie auch schon hier thematisiert), einige Absetzungen von verschiedenen Krankenkassen, weil ich eben z.B. den späteren Behandlungsbeginn zwar mit dem Arzt besprochen hatte, und das auch auf der Verordnung so dokumentiert habe, jedoch von der jeweiligen Kasse bemängelt wurde, dass Datum, Unterschrift und Stempel des Arztes fehlen.
Okay, laut Rahmenvertrag ist eben eine Änderung nur mit Datum/Stempel/Unterschrift korrekt, daher verbuche ich diese Erfahrung als Lehrgeld, aber ich frage mich schon:
wofür gibt es dann diese oben genannten Stempel?
Bei welchen Kassen/in welchen Fällen dürfte ich diese einsetzen (ohne eine Absetzung zu bekommen)?
Ich danke Euch schon im Voraus für Eure Antworten.
LG Nadine
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Im Rahmenvertrag VdEK und zumindest RVO-Vertrag Bayern steht ganz am Ende eine Auflistung von Fehlern und wie diese korrigiert werden können. Manche Fehler können wir ändern, andere nur der Doc. Einfach mal reinlesen.
MfG :)
Okay, laut Rahmenvertrag ist eben eine Änderung nur mit Datum/Stempel/Unterschrift korrekt,
Bist Du sicher ? Der spät. Behandlungsbeginn ist bei den Ersatzkassen und auch in vielen RVO RVs nach tel. Rücksprache möglich. Nichts desto weniger kommt es auch hier immer wieder zu ungerechtfertgten Absetzungen ! Wo ist Deine Praxis ?
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Ich zitiere mal aus der "Checkliste" vom RV vdek:
... kann es bei Aufnahme einer neuen Therapie aus organisatorischen Gründen erforderlich sein, die Beginnfrist auch über den in § 15 HeilM-RL genannten Zeitraum hinaus zu verlängern. Insofern kann der Arzt in diesem Fall ausnahmsweise auch einen späteren Behandlungsbeginn angeben und die Be- ginnfrist verlängern. Ferner kann im begründeten Ausnah- mefall auch einvernehmlich zwischen Vertragsarzt und Heilmittelerbringer eine abweichende Regelung getroffen werden, die das Erreichen des angestrebten Therapieziels weiterhin sichert. Die einvernehmliche Änderung ist vom Heilmittelerbringer auf dem Verordnungsblatt zu begrün- den und zu dokumentieren.
Edit: wobei ich das noch nie begründet habe. Obiger Stempel, meine Unterschrift, fertig.
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Susulo schrieb:
Korrekt.
Ich zitiere mal aus der "Checkliste" vom RV vdek:
... kann es bei Aufnahme einer neuen Therapie aus organisatorischen Gründen erforderlich sein, die Beginnfrist auch über den in § 15 HeilM-RL genannten Zeitraum hinaus zu verlängern. Insofern kann der Arzt in diesem Fall ausnahmsweise auch einen späteren Behandlungsbeginn angeben und die Be- ginnfrist verlängern. Ferner kann im begründeten Ausnah- mefall auch einvernehmlich zwischen Vertragsarzt und Heilmittelerbringer eine abweichende Regelung getroffen werden, die das Erreichen des angestrebten Therapieziels weiterhin sichert. Die einvernehmliche Änderung ist vom Heilmittelerbringer auf dem Verordnungsblatt zu begrün- den und zu dokumentieren.
Edit: wobei ich das noch nie begründet habe. Obiger Stempel, meine Unterschrift, fertig.
@ali:
Meine Praxis ist in Baden-Württemberg.
Die Absetzungen wegen des späteren Behandlungsbeginns waren von der Techniker Krankenkasse und der AOK Bayern.
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nadine meier schrieb:
Vielen Dank für Eure Antworten.
@ali:
Meine Praxis ist in Baden-Württemberg.
Die Absetzungen wegen des späteren Behandlungsbeginns waren von der Techniker Krankenkasse und der AOK Bayern.
Die Absetzungen wegen des späteren Behandlungsbeginns waren von der Techniker Krankenkasse und der AOK Bayern.
Jaja, die Interforun.probierts immer mal:oh, haben wir überlesen oder da fehlt die Begründung.....beim nächsten Überlesen kostets 40 Euro. AOK muss su in deinem (BW) RV guggen. In unserem dürfen wir das auch, wo bei mir ein AOK Hansel mal gesagt hat: Lassen Sie sich das lieber schriftlich vom Arzt geben :confused:. Naja, würde bei Absetzung auch 40 E kosten. Ach ja die DAK telefoniert manchmal die Ärzte ab, ob wir wirklich angerufen haben.... :rage:
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ali schrieb:
nadine meier schrieb am 14.1.19 08:24:
Die Absetzungen wegen des späteren Behandlungsbeginns waren von der Techniker Krankenkasse und der AOK Bayern.
Jaja, die Interforun.probierts immer mal:oh, haben wir überlesen oder da fehlt die Begründung.....beim nächsten Überlesen kostets 40 Euro. AOK muss su in deinem (BW) RV guggen. In unserem dürfen wir das auch, wo bei mir ein AOK Hansel mal gesagt hat: Lassen Sie sich das lieber schriftlich vom Arzt geben :confused:. Naja, würde bei Absetzung auch 40 E kosten. Ach ja die DAK telefoniert manchmal die Ärzte ab, ob wir wirklich angerufen haben.... :rage:
AOK muss su in deinem (BW) RV guggen.
sweetie, vielleicht guckt nadine auch selber ??
Also, nadine, ich hab es bislang einfach immer so gemacht und ging durch. Ganz ehrlich: hab grad nicht aufm Schirm, was im RV AOK steht. Bei Gelegenheit ...
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Susulo schrieb:
ali schrieb am 14.1.19 08:50:
AOK muss su in deinem (BW) RV guggen.
sweetie, vielleicht guckt nadine auch selber ??
Also, nadine, ich hab es bislang einfach immer so gemacht und ging durch. Ganz ehrlich: hab grad nicht aufm Schirm, was im RV AOK steht. Bei Gelegenheit ...
sweetie, vielleicht guckt nadine auch selber ??
Trau ich ihr zu, doch gibt s hier glaub ich schon auch Mitleser, die NICHT wissen, dass der eigene RV wichtig ist und NICHT der AOK BY....da interssiert z.B. nur in die von der Genehmigungspflicht absieht oder nicht....Weißt Du, diese Fragen höre ich auch im Reallife fast täglich.... :grin:
Ach ja “muss su“ ist schnödelig für “mußt Du“...
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ali schrieb:
Susulo schrieb am 14.1.19 09:16:
sweetie, vielleicht guckt nadine auch selber ??
Trau ich ihr zu, doch gibt s hier glaub ich schon auch Mitleser, die NICHT wissen, dass der eigene RV wichtig ist und NICHT der AOK BY....da interssiert z.B. nur in die von der Genehmigungspflicht absieht oder nicht....Weißt Du, diese Fragen höre ich auch im Reallife fast täglich.... :grin:
Ach ja “muss su“ ist schnödelig für “mußt Du“...
Weil ich heute ursprünglich im südlichen Bayern weilen wollte und der Schnee dies nicht zuließ, hab ich Zeit, nett bin ich sowieso - habe nachgelesen@ nadine:
In der neuesten AOK - Vereinbarung bei uns (Ba-Wü) steht sogar, dass bei verspätetem Behandlungsbeginn einer der üblichen Kürzel F-A-K-T reingeschrieben werden kann und gut isses. Das hab ich jetzt noch nie so gemacht.
Auf jeden Fall ist es so, dass sowohl bei den restlichen RVO wie auch bei VdeK die Therapeuten sehr wohl "nach Rücksprache mit Arzt" selber ändern darf.
Lass dir die Absetzung also nicht gefallen!! Widerspruch und - so du hast - immer auch Verband informieren. Je mehr die "sammeln" umso massiver kann da auch mal von "offizieller Stelle" aufgetreten werden. So erst unlängst mit der AOK BY passiert, die wollten ungültige VO grundsätzlich einkassieren und jegliche nachträgliche "Heilbarkeit" streichen. LD hat direkt bei der bayerischen Gesundheitsministerin interveniert, die AOK wurde zurückgepfiffen...
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Susulo schrieb:
also, "muddu" hätte ich noch als "musst du" wohlwollend interpretiert ... "muss su".... nun gut. Fühl mich halt gerne angesprochen :yum:
Weil ich heute ursprünglich im südlichen Bayern weilen wollte und der Schnee dies nicht zuließ, hab ich Zeit, nett bin ich sowieso - habe nachgelesen@ nadine:
In der neuesten AOK - Vereinbarung bei uns (Ba-Wü) steht sogar, dass bei verspätetem Behandlungsbeginn einer der üblichen Kürzel F-A-K-T reingeschrieben werden kann und gut isses. Das hab ich jetzt noch nie so gemacht.
Auf jeden Fall ist es so, dass sowohl bei den restlichen RVO wie auch bei VdeK die Therapeuten sehr wohl "nach Rücksprache mit Arzt" selber ändern darf.
Lass dir die Absetzung also nicht gefallen!! Widerspruch und - so du hast - immer auch Verband informieren. Je mehr die "sammeln" umso massiver kann da auch mal von "offizieller Stelle" aufgetreten werden. So erst unlängst mit der AOK BY passiert, die wollten ungültige VO grundsätzlich einkassieren und jegliche nachträgliche "Heilbarkeit" streichen. LD hat direkt bei der bayerischen Gesundheitsministerin interveniert, die AOK wurde zurückgepfiffen...
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Susulo schrieb:
Nadiiine, 1000xsorry - mein Hirn im Sparmodus. Ich hab bei AOK - Logopädie geguckt. Du bist ja PT , also bitte doch selber lesen! Bei vdek kann ich dir versichern, dass es gleich ist
Okay, laut Rahmenvertrag ist eben eine Änderung nur mit Datum/Stempel/Unterschrift korrekt,
Bist Du sicher ? Der spät. Behandlungsbeginn ist bei den Ersatzkassen und auch in vielen RVO RVs nach tel. Rücksprache möglich. Nichts desto weniger kommt es auch hier immer wieder zu ungerechtfertgten Absetzungen ! Wo ist Deine Praxis ?
So ist es auch in BaWü bei allen Kassen, Rücksprache und Doku auf der Rückseite des RZ. Wenn allerdings auf der Vorderseite geändert bzw. nachträglich eingetragen wurde, ist immer die Arztunterschrift notwendig. Es ist schon gut, wenn man seine Rahmenverträge kennt.
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Tempelritter schrieb:
ali schrieb am 13.1.19 20:13:
nadine meier schrieb am 13.1.19 20:01:
Okay, laut Rahmenvertrag ist eben eine Änderung nur mit Datum/Stempel/Unterschrift korrekt,
Bist Du sicher ? Der spät. Behandlungsbeginn ist bei den Ersatzkassen und auch in vielen RVO RVs nach tel. Rücksprache möglich. Nichts desto weniger kommt es auch hier immer wieder zu ungerechtfertgten Absetzungen ! Wo ist Deine Praxis ?
So ist es auch in BaWü bei allen Kassen, Rücksprache und Doku auf der Rückseite des RZ. Wenn allerdings auf der Vorderseite geändert bzw. nachträglich eingetragen wurde, ist immer die Arztunterschrift notwendig. Es ist schon gut, wenn man seine Rahmenverträge kennt.
[
Wenn allerdings auf der Vorderseite geändert bzw. nachträglich eingetragen wurde, ist immer die Arztunterschrift notwendig. Es ist schon gut, wenn man seine Rahmenverträge kennt.
Was heißt denn “nachträglich“ ?Ansonsten kam witziger Weise bei mir und im Umfeld noch nie was zurück, wenn es nur vorn dokumentiert wurde...
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ali schrieb:
Tempelritter schrieb am 14.1.19 11:24:
[
Wenn allerdings auf der Vorderseite geändert bzw. nachträglich eingetragen wurde, ist immer die Arztunterschrift notwendig. Es ist schon gut, wenn man seine Rahmenverträge kennt.
Was heißt denn “nachträglich“ ?Ansonsten kam witziger Weise bei mir und im Umfeld noch nie was zurück, wenn es nur vorn dokumentiert wurde...
Okay, laut Rahmenvertrag ist eben eine Änderung nur mit Datum/Stempel/Unterschrift korrekt,
Bist Du sicher ? Der spät. Behandlungsbeginn ist bei den Ersatzkassen und auch in vielen RVO RVs nach tel. Rücksprache möglich. Nichts desto weniger kommt es auch hier immer wieder zu ungerechtfertgten Absetzungen ! Wo ist Deine Praxis ?
So ist es auch in BaWü bei allen Kassen, Rücksprache und Doku auf der Rückseite des RZ. Wenn allerdings auf der Vorderseite geändert bzw. nachträglich eingetragen wurde, ist immer die Arztunterschrift notwendig. Es ist schon gut, wenn man seine Rahmenverträge kennt.
Ja, ja manche PT kritzeln was auf die Vorderseite und wunden sich, wenn das ohne Arztbestätigung abgesetzt wird. Lehrgeld, das mit dem RV kennen war gut :)
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morpheus-06 schrieb:
Tempelritter schrieb am 14.1.19 11:24:
ali schrieb am 13.1.19 20:13:
nadine meier schrieb am 13.1.19 20:01:
Okay, laut Rahmenvertrag ist eben eine Änderung nur mit Datum/Stempel/Unterschrift korrekt,
Bist Du sicher ? Der spät. Behandlungsbeginn ist bei den Ersatzkassen und auch in vielen RVO RVs nach tel. Rücksprache möglich. Nichts desto weniger kommt es auch hier immer wieder zu ungerechtfertgten Absetzungen ! Wo ist Deine Praxis ?
So ist es auch in BaWü bei allen Kassen, Rücksprache und Doku auf der Rückseite des RZ. Wenn allerdings auf der Vorderseite geändert bzw. nachträglich eingetragen wurde, ist immer die Arztunterschrift notwendig. Es ist schon gut, wenn man seine Rahmenverträge kennt.
Ja, ja manche PT kritzeln was auf die Vorderseite und wunden sich, wenn das ohne Arztbestätigung abgesetzt wird. Lehrgeld, das mit dem RV kennen war gut :)
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viento schrieb:
Doch, ali, Arzt stellte maschinenschriftlich Rezept adR aus, vergass wohl die medizinische Begründung maschinenschriftlich, ergänzte diese handschriftlich. Ich machte mir keine Gedanken, doch kam die Kürzung, Arzt hätte Stempel und Unterschrift dazusetzen müssen... :frowning:
Wenn allerdings auf der Vorderseite geändert bzw. nachträglich eingetragen wurde, ist immer die Arztunterschrift notwendig. Es ist schon gut, wenn man seine Rahmenverträge kennt.
Ich dokumentiere seit 10 Jahren solche Änderungen auf der Vorderseite. Hatte deswegen noch nicht und niemals auch nur den den Hauch einer Absetzung. In meinem RV steht da auch nix.
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Susulo schrieb:
Tempelritter schrieb am 14.1.19 11:24:
Wenn allerdings auf der Vorderseite geändert bzw. nachträglich eingetragen wurde, ist immer die Arztunterschrift notwendig. Es ist schon gut, wenn man seine Rahmenverträge kennt.
Ich dokumentiere seit 10 Jahren solche Änderungen auf der Vorderseite. Hatte deswegen noch nicht und niemals auch nur den den Hauch einer Absetzung. In meinem RV steht da auch nix.
Doch, ali, Arzt stellte maschinenschriftlich Rezept adR aus, vergass wohl die medizinische Begründung maschinenschriftlich, ergänzte diese handschriftlich. Ich machte mir keine Gedanken, doch kam die Kürzung, Arzt hätte Stempel und Unterschrift dazusetzen müssen... :frowning:
Ja, das ist klar, ist aber was anderes als wenn ich svhreibe "geändert nach Abspravhe usw." Stempel u. Unterschrift (meiner oder seiner) muss immer bei offensichtlucher Änderung
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Susulo schrieb:
viento schrieb am 14.1.19 12:37:
Doch, ali, Arzt stellte maschinenschriftlich Rezept adR aus, vergass wohl die medizinische Begründung maschinenschriftlich, ergänzte diese handschriftlich. Ich machte mir keine Gedanken, doch kam die Kürzung, Arzt hätte Stempel und Unterschrift dazusetzen müssen... :frowning:
Ja, das ist klar, ist aber was anderes als wenn ich svhreibe "geändert nach Abspravhe usw." Stempel u. Unterschrift (meiner oder seiner) muss immer bei offensichtlucher Änderung
Ja, ja manche PT kritzeln was auf die Vorderseite und wunden sich, wenn das ohne Arztbestätigung abgesetzt wird. Lehrgeld, das mit dem RV kennen war gut :)
Nee , nee es werden eher die korrekten auf der Rückseite abgesetzt....
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ali schrieb:
morpheus-06 schrieb am 14.1.19 12:30:
Ja, ja manche PT kritzeln was auf die Vorderseite und wunden sich, wenn das ohne Arztbestätigung abgesetzt wird. Lehrgeld, das mit dem RV kennen war gut :)
Nee , nee es werden eher die korrekten auf der Rückseite abgesetzt....
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ali schrieb:
nadine meier schrieb am 13.1.19 20:01:
Okay, laut Rahmenvertrag ist eben eine Änderung nur mit Datum/Stempel/Unterschrift korrekt,
Bist Du sicher ? Der spät. Behandlungsbeginn ist bei den Ersatzkassen und auch in vielen RVO RVs nach tel. Rücksprache möglich. Nichts desto weniger kommt es auch hier immer wieder zu ungerechtfertgten Absetzungen ! Wo ist Deine Praxis ?
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Helmut Fromberger schrieb:
Diesen Stempel braucht man nicht, da das passend auf der Rückseite der VO angekreuzt werden kann.
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