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Zeitpunkt in unser
interdisziplinäres Team im
Schmerzzentrum als
Physiotherapeut (m/w/d) in Teilzeit
als Krankheitsvertretung
• Betreuung unserer
tagesklinischen Patienten in
Einzel- und Gruppentherapie, in den
Bereichen körperliche Aktivierung
und Körperwahrnehmung, in
verschiedenen Gruppensettings
• Gestaltung des
physiotherapeutischen Assessments,
Durchführung unterschiedlicher
alltagsrelevanter Tests,
Therapieplanung,
-vorbereitung und Doku...
Zeitpunkt in unser
interdisziplinäres Team im
Schmerzzentrum als
Physiotherapeut (m/w/d) in Teilzeit
als Krankheitsvertretung
• Betreuung unserer
tagesklinischen Patienten in
Einzel- und Gruppentherapie, in den
Bereichen körperliche Aktivierung
und Körperwahrnehmung, in
verschiedenen Gruppensettings
• Gestaltung des
physiotherapeutischen Assessments,
Durchführung unterschiedlicher
alltagsrelevanter Tests,
Therapieplanung,
-vorbereitung und Doku...
ich finde gerade einen Fehler nicht. Hab eine HMV mit der Dg Z96.64 GR und Z98.8 GL, EXa, 6x D1.
Theorg zeigt mir an, dass das HM mit der Diagnosegruppe nicht zulässig ist und nicht der HMR entspricht. Versteh ich irgendwie nicht. Im HMK finde ich nichts, dass die Aussage unterstützt. Hat das evt mit BVB zu tun? Könntet Ihr mir das bitte erklären wo der Fehler liegt oder ob bei Theorg was nicht stimmt? Danke!
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anica085 schrieb:
Guten Morgen,
ich finde gerade einen Fehler nicht. Hab eine HMV mit der Dg Z96.64 GR und Z98.8 GL, EXa, 6x D1.
Theorg zeigt mir an, dass das HM mit der Diagnosegruppe nicht zulässig ist und nicht der HMR entspricht. Versteh ich irgendwie nicht. Im HMK finde ich nichts, dass die Aussage unterstützt. Hat das evt mit BVB zu tun? Könntet Ihr mir das bitte erklären wo der Fehler liegt oder ob bei Theorg was nicht stimmt? Danke!
Lediglich die Begrenzung der Maximalmenge von 12 Behandlungseinheiten bei D1 sollte man im Blick haben.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Sollte an Theorg liegen: bei der Diagnosegruppe EX ist selbstverständlich D1 laut Heilmittel-Katalog (nur bei WS und EX) möglich. Die Diagnosekombination ist als besonderer Verordnungsbedarf gelistet - hat aber keine Relevanz für die Auswahl des Heilmittels.
Lediglich die Begrenzung der Maximalmenge von 12 Behandlungseinheiten bei D1 sollte man im Blick haben.
Gruß
Nora
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