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Augsburgs entfernt, suchen wir dich
als engagierte/n
Physiotherapeuten/in. Dich erwarten
eine angenehme Arbeitsatmosphäre,
moderne Räumlichkeiten, ein
motiviertes Team – und eine
übertarifliche Bezahlung.
Komm ins Team und gestalte mit uns
den Aufbau einer erfolgreichen
Praxis!
Wir freuen uns auf deine Bewerbung!
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Allerdings wie folgt:
Langzeitpatient , Hausbesuch zwei mal die Woche , 10KG a d Rg Rezept .
So , leider ist mir der "normal behandelte Therapeut"wg eines Armbruchs ausgefallen, anderer Therapeut Urlaub und ich selbst bin restlos ausgebucht, kann nicht noch mehr arbeiten, grundsätzlich ja schön, aber ihr kennt das ja bestimmt.
So , meine Frage -kann ich meinen Masseur hinschicken, würde natürlich auch nur Massagen in Rechnung stellen.oder alternativ ÜB.(lieber kurzfristig schlechtes Geschäft als gar keins?)
also Rezept splitten.
Oder das auf Rezept gleich KG/ÜB steht.
Und ich das dann korrekt eintrage.
Auf Rezept stehen unterer anderem auch Myogelosen als Diagnose .
natürlich in Abstimmung mit Patient.
Was denkt ihr?
Bitte HILFE!
Soviele Gedanken in meinem Kopf
Sollte ich eventl auch mal bei der Kasse nachfragen, ob sowas möglich ist.
[bearbeitet am 05.04.14 12:32]
[bearbeitet am 05.04.14 12:51]
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe ein ähnliches Problem .
Allerdings wie folgt:
Langzeitpatient , Hausbesuch zwei mal die Woche , 10KG a d Rg Rezept .
So , leider ist mir der "normal behandelte Therapeut"wg eines Armbruchs ausgefallen, anderer Therapeut Urlaub und ich selbst bin restlos ausgebucht, kann nicht noch mehr arbeiten, grundsätzlich ja schön, aber ihr kennt das ja bestimmt.
So , meine Frage -kann ich meinen Masseur hinschicken, würde natürlich auch nur Massagen in Rechnung stellen.oder alternativ ÜB.(lieber kurzfristig schlechtes Geschäft als gar keins?)
also Rezept splitten.
Oder das auf Rezept gleich KG/ÜB steht.
Und ich das dann korrekt eintrage.
Auf Rezept stehen unterer anderem auch Myogelosen als Diagnose .
natürlich in Abstimmung mit Patient.
Was denkt ihr?
Bitte HILFE!
Soviele Gedanken in meinem Kopf
Sollte ich eventl auch mal bei der Kasse nachfragen, ob sowas möglich ist.
[bearbeitet am 05.04.14 12:32]
[bearbeitet am 05.04.14 12:51]
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie gesagt, ich hätte ja gesplittet und korrekt abgerechnet, kein Betrug angedacht!
Wenn Du eine VO für "KG" hast, kannst du nicht "Massage" oder "Übungsbehandlung" machen und abrechnen.
Das wäre dieselbe Nummer, wie KG-ZNS-Rezept annehmen, KG abgeben und KG abrechnen. Geht nicht.
Wie Jürgen schrieb: VO abbrechen, neue VO ausstellen lassen auf Massage
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die neue schrieb:
das geht aber nicht!
Wenn Du eine VO für "KG" hast, kannst du nicht "Massage" oder "Übungsbehandlung" machen und abrechnen.
Das wäre dieselbe Nummer, wie KG-ZNS-Rezept annehmen, KG abgeben und KG abrechnen. Geht nicht.
Wie Jürgen schrieb: VO abbrechen, neue VO ausstellen lassen auf Massage
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Geht gank klar nicht.
Gruß Britt
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JürgenK schrieb:
...hier hilft nur abbrechen und abrechnen und dann mit einer neuen VO mit Maas und BWÜ ausstellen lassen...sonst wäre es Betrug.
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Wenn Arzt kg/üb drauf schreiben würde, könnte ich Rezept weiter nehmen und korrekt abrechnen , eben beim Masseur üb und beim Physio dann kg.
Vielleicht ist das auch ne Option und ob Abrechnungstechnisch möglich das ist die Frage .
Würde ja keinem ein Nachteil entstehen, sag ich mal so .....
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also wenn nur KG zns da steht, dann kann man splitten.
Warum versuchst Du auf "Teufel komm raus" irgend eine Lösung.
Brech die jetzige VO ab und lass einen neue VO mit KMT und UB ausstellen das ist die beste und ehrlichste Lösung und ohne Probleme mit Kürzung und Absetzung!!!!
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 06.04.14 18:01]
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JürgenK schrieb:
....geht leider auch nicht...dieser / heißt: entweder oder
also wenn nur KG zns da steht, dann kann man splitten.
Warum versuchst Du auf "Teufel komm raus" irgend eine Lösung.
Brech die jetzige VO ab und lass einen neue VO mit KMT und UB ausstellen das ist die beste und ehrlichste Lösung und ohne Probleme mit Kürzung und Absetzung!!!!
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 06.04.14 18:01]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Du hast recht....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Aber ich lese grad in dem anderen Splittingfall, das bei kg zns auch mit Voita und Bobath gleichzeitig abgerechnet wird.
Wenn Arzt kg/üb drauf schreiben würde, könnte ich Rezept weiter nehmen und korrekt abrechnen , eben beim Masseur üb und beim Physio dann kg.
Vielleicht ist das auch ne Option und ob Abrechnungstechnisch möglich das ist die Frage .
Würde ja keinem ein Nachteil entstehen, sag ich mal so .....
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