Die Physiotherapie Praxis Uta
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
habe eine Frage zur Teilung von Privatrezepten. Es geht darum, ob bei Vertretung des behandelnden selbständigen Therapeuen durch einen anderen selbständigen Therapeuten die Verordnung bei der Rechnungsstellung gesplittet werden kann. Macht da die private Kasse Schwierigkeiten bei der Erstattung gegenüber dem Patienten?
Z.b der Hauptbehandler stellt sieben Behandlungen in Rechnung und die Vertretung drei, alles auf dem selben Rezept.
Hat da jemand Erfahrungen mit?
Es geht nicht um Praxiswechsel, sondern nur um Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall.
Mir ist klar, das der normale Weg wäre, das der Hauptbehandler alle 10 Behandlungen dem Patienten in Rechnung stellt und die Vertretung dann die drei Behandlungen dem Hauptbehandler. Ist aber nicht gefragt.
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Break schrieb:
Hallo,
habe eine Frage zur Teilung von Privatrezepten. Es geht darum, ob bei Vertretung des behandelnden selbständigen Therapeuen durch einen anderen selbständigen Therapeuten die Verordnung bei der Rechnungsstellung gesplittet werden kann. Macht da die private Kasse Schwierigkeiten bei der Erstattung gegenüber dem Patienten?
Z.b der Hauptbehandler stellt sieben Behandlungen in Rechnung und die Vertretung drei, alles auf dem selben Rezept.
Hat da jemand Erfahrungen mit?
Es geht nicht um Praxiswechsel, sondern nur um Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall.
Mir ist klar, das der normale Weg wäre, das der Hauptbehandler alle 10 Behandlungen dem Patienten in Rechnung stellt und die Vertretung dann die drei Behandlungen dem Hauptbehandler. Ist aber nicht gefragt.
1. Behandler stellt Behandlung 1-7 in Rechnung
2. Behandler stellt Behandlung 8-10 in Rechnung.
Patient reicht beide Rechnungen mit dem Privatrezept ein. Wo sollte das Problem sein??
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die neue schrieb:
ist kein Problem.
1. Behandler stellt Behandlung 1-7 in Rechnung
2. Behandler stellt Behandlung 8-10 in Rechnung.
Patient reicht beide Rechnungen mit dem Privatrezept ein. Wo sollte das Problem sein??
PKV erstattet die 10 Behandlungen, auch wenn diese auf 2 Rechnungen laufen.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Das Splitten ist gar kein Problem!
PKV erstattet die 10 Behandlungen, auch wenn diese auf 2 Rechnungen laufen.
Gruß von Monique
Vielen Dank!
Break
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M0nique schrieb:
@die Neue und Monique,
Vielen Dank!
Break
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