Wir sind eine renommierte
Privatpraxis mit orthopädischer
Ausrichtung, die sehr eng mit den
führenden Fachärzten
zusammenarbeitet und Patienten im
Stundentakt behandelt.
MÖCHTEST DU DICH ALS
PHYSIOTHERAPEUT FREI ENTWICKELN
KÖNNEN UND FÜR DEINE LEISTUNG
GESCHÄTZT WERDEN? WENN DU
AMBITIONIERT BIS KANNST DU DICH
AUCH FÜR DIE LEITUNG BEWERBEN,
Lies weiter und lass dich
überzeugen, dass du bei uns
richtig bist.
Wir geben dir mit dem Stundentakt
die Zeit, deine Patienten mit einem
...
Privatpraxis mit orthopädischer
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führenden Fachärzten
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Wir geben dir mit dem Stundentakt
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habe eine Frage zur Teilung von Privatrezepten. Es geht darum, ob bei Vertretung des behandelnden selbständigen Therapeuen durch einen anderen selbständigen Therapeuten die Verordnung bei der Rechnungsstellung gesplittet werden kann. Macht da die private Kasse Schwierigkeiten bei der Erstattung gegenüber dem Patienten?
Z.b der Hauptbehandler stellt sieben Behandlungen in Rechnung und die Vertretung drei, alles auf dem selben Rezept.
Hat da jemand Erfahrungen mit?
Es geht nicht um Praxiswechsel, sondern nur um Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall.
Mir ist klar, das der normale Weg wäre, das der Hauptbehandler alle 10 Behandlungen dem Patienten in Rechnung stellt und die Vertretung dann die drei Behandlungen dem Hauptbehandler. Ist aber nicht gefragt.
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Break schrieb:
Hallo,
habe eine Frage zur Teilung von Privatrezepten. Es geht darum, ob bei Vertretung des behandelnden selbständigen Therapeuen durch einen anderen selbständigen Therapeuten die Verordnung bei der Rechnungsstellung gesplittet werden kann. Macht da die private Kasse Schwierigkeiten bei der Erstattung gegenüber dem Patienten?
Z.b der Hauptbehandler stellt sieben Behandlungen in Rechnung und die Vertretung drei, alles auf dem selben Rezept.
Hat da jemand Erfahrungen mit?
Es geht nicht um Praxiswechsel, sondern nur um Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall.
Mir ist klar, das der normale Weg wäre, das der Hauptbehandler alle 10 Behandlungen dem Patienten in Rechnung stellt und die Vertretung dann die drei Behandlungen dem Hauptbehandler. Ist aber nicht gefragt.
1. Behandler stellt Behandlung 1-7 in Rechnung
2. Behandler stellt Behandlung 8-10 in Rechnung.
Patient reicht beide Rechnungen mit dem Privatrezept ein. Wo sollte das Problem sein??
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die neue schrieb:
ist kein Problem.
1. Behandler stellt Behandlung 1-7 in Rechnung
2. Behandler stellt Behandlung 8-10 in Rechnung.
Patient reicht beide Rechnungen mit dem Privatrezept ein. Wo sollte das Problem sein??
PKV erstattet die 10 Behandlungen, auch wenn diese auf 2 Rechnungen laufen.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Das Splitten ist gar kein Problem!
PKV erstattet die 10 Behandlungen, auch wenn diese auf 2 Rechnungen laufen.
Gruß von Monique
Vielen Dank!
Break
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M0nique schrieb:
@die Neue und Monique,
Vielen Dank!
Break
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