Physiotherapeut/in (w/m/d) für
Praxis in Frankfurt/Main gesucht
Haben Sie Lust, mit uns
zusammenzuarbeiten? In einer
kleinen, feinen Praxis für
Physiotherapie in
Frankfurt-Sachsenhausen?
Unsere Schwerpunkte liegen in den
Bereichen Orthopädie,
Kieferorthopädie, Neurologie und
postoperative Nachsorge. Ein
Kontingent an Terminen halten wir
für Akutpatienten vor. Mit viel
Freude unterstützen wir außerdem
die Mitarbeiter/innen eines großen
italienischen Süßwarenherstellers
dabei, fit un...
Praxis in Frankfurt/Main gesucht
Haben Sie Lust, mit uns
zusammenzuarbeiten? In einer
kleinen, feinen Praxis für
Physiotherapie in
Frankfurt-Sachsenhausen?
Unsere Schwerpunkte liegen in den
Bereichen Orthopädie,
Kieferorthopädie, Neurologie und
postoperative Nachsorge. Ein
Kontingent an Terminen halten wir
für Akutpatienten vor. Mit viel
Freude unterstützen wir außerdem
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italienischen Süßwarenherstellers
dabei, fit un...
es wird immer verrückter, was bitte soll ich davon halten ??? :scream:
Spätester Behandlungsbeginn 1.1.2070 !
Muss ich das jetzt wirklich ändern lassen ?
Kann deswegen gekürzt werden ? :confused:
LG und ein schönes Wochenende
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Lamaca schrieb:
Hallo,
es wird immer verrückter, was bitte soll ich davon halten ??? :scream:
Spätester Behandlungsbeginn 1.1.2070 !
Muss ich das jetzt wirklich ändern lassen ?
Kann deswegen gekürzt werden ? :confused:
LG und ein schönes Wochenende
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Danke für eure Antworten und ein schönes Wochenende
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Lamaca schrieb:
Vielleicht hat der Arzt ja auch endlich kapiert, dass wir lange Wartezeiten für Termine haben und hat dies vorsichtshalber schon berücksichtigt :yum: :kissing_closed_eyes:
Danke für eure Antworten und ein schönes Wochenende
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Papa Alpaka schrieb:
...auf welcher Grundlage solltest du das ändern lassen? Du hast eine gültige VO und wenn die GKV jemandem ans Bein pinkeln will dann muss sie sich an den Arzt wenden...
sehe ich genauso. So lange auch nur ein einziger falscher Buchstabe nach Auffassung kranker Bürokratenhirne einen hinreichenden Kürzungsgrund darstellen soll (...), so lange halte ich auch sie genau daran fest.
Übertragen auf Deine Frage bedeutet dies, dass kein einziger Buchstabe falsch ist, selbst ein Behandlungsbeginn 1.1.3000 wäre völlig korrekt.
Mit kollegialen Grüßen
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Shakespeare schrieb:
In beiden Fällen sollte man die Frist jedoch nicht ausschöpfen, da der Patient zum Zeitpunkt des spätestesten Beginns ggf. nicht mehr leben könnte...! Die Kassen könnten bei einem solchen Eintrag die Zahlung verweigern wenn klar ersichtlich ist, dass es sich um einen Fehler handelt und der tatsâchlich späteste Beginn der medizinisch seitens des Arztes noch vertretbar wäre, dadurch nicht erkennbar ist. Ggf. könnte man dagegen halten, dass eine derartig absurde Frist bedeutet, dass es dem Arzt egal ist, wann der Patient behandelt wird. Hierauf könnte wiederum die Kasse entgegenhalten, dass dann für die Behandlung wohl auch keine Notwendigkeit bestünde. Dieses wiederum in Frage zustellen, ist weder die Therapiepraxis noch eine Krankenkasse befugt. Hochbrisant, das Thema... Ich würde beim Arzt nachfragen wann ein Beginn vertretbar ist und die Verordnung entsprechend ändern, wenn 2070 nicht gemeint war. Ist es gemeint, würde ich mit Vermerk die Verordnung so durchführen, wie sie ausgestellt wurde. Einfach und am wenigsten mit Aufwand und Risiken verbunden wäre es, wenn der Patient seinen ersten Termin innerhalb von 14 Tagen beginnen könnte.
Ich finde es aber trotzdem interessant, denn es ist schon öfter vorgekommen in letzter Zeit, dass sehr lange Fristen angegeben werden.
Irgendwelche Regelungen bzgl der maximalen Fristverlängerung konnte ich nicht finden.
LG
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Lamaca schrieb:
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Die 14-Tage-Frist haben wir eingehalten und das Datum haben wir vorsichtshalber ändern lassen.
Ich finde es aber trotzdem interessant, denn es ist schon öfter vorgekommen in letzter Zeit, dass sehr lange Fristen angegeben werden.
Irgendwelche Regelungen bzgl der maximalen Fristverlängerung konnte ich nicht finden.
LG
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
sehe ich genauso. So lange auch nur ein einziger falscher Buchstabe nach Auffassung kranker Bürokratenhirne einen hinreichenden Kürzungsgrund darstellen soll (...), so lange halte ich auch sie genau daran fest.
Übertragen auf Deine Frage bedeutet dies, dass kein einziger Buchstabe falsch ist, selbst ein Behandlungsbeginn 1.1.3000 wäre völlig korrekt.
Mit kollegialen Grüßen
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