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es wird immer verrückter, was bitte soll ich davon halten ??? :scream:
Spätester Behandlungsbeginn 1.1.2070 !
Muss ich das jetzt wirklich ändern lassen ?
Kann deswegen gekürzt werden ? :confused:
LG und ein schönes Wochenende
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Lamaca schrieb:
es wird immer verrückter, was bitte soll ich davon halten ??? :scream:
Spätester Behandlungsbeginn 1.1.2070 !
Muss ich das jetzt wirklich ändern lassen ?
Kann deswegen gekürzt werden ? :confused:
LG und ein schönes Wochenende
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Danke für eure Antworten und ein schönes Wochenende
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Lamaca schrieb:
Danke für eure Antworten und ein schönes Wochenende
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Papa Alpaka schrieb:
sehe ich genauso. So lange auch nur ein einziger falscher Buchstabe nach Auffassung kranker Bürokratenhirne einen hinreichenden Kürzungsgrund darstellen soll (...), so lange halte ich auch sie genau daran fest.
Übertragen auf Deine Frage bedeutet dies, dass kein einziger Buchstabe falsch ist, selbst ein Behandlungsbeginn 1.1.3000 wäre völlig korrekt.
Mit kollegialen Grüßen
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Shakespeare schrieb:
Ich finde es aber trotzdem interessant, denn es ist schon öfter vorgekommen in letzter Zeit, dass sehr lange Fristen angegeben werden.
Irgendwelche Regelungen bzgl der maximalen Fristverlängerung konnte ich nicht finden.
LG
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Lamaca schrieb:
Ich finde es aber trotzdem interessant, denn es ist schon öfter vorgekommen in letzter Zeit, dass sehr lange Fristen angegeben werden.
Irgendwelche Regelungen bzgl der maximalen Fristverlängerung konnte ich nicht finden.
LG
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Udo Eickenberg schrieb:
sehe ich genauso. So lange auch nur ein einziger falscher Buchstabe nach Auffassung kranker Bürokratenhirne einen hinreichenden Kürzungsgrund darstellen soll (...), so lange halte ich auch sie genau daran fest.
Übertragen auf Deine Frage bedeutet dies, dass kein einziger Buchstabe falsch ist, selbst ein Behandlungsbeginn 1.1.3000 wäre völlig korrekt.
Mit kollegialen Grüßen
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