Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
ich habe eine (genehmigte) Verordnung eines Asylbewerbers vorliegen, Abrechnungssätze sind auch klar. Soweit so gut.
Aber: Wie ist das denn mit dem Behandlungsbeginn geregelt? Gibt es eine Frist? Wenn ja welche und nach welchem Datum richtet sie sich? Austellung? Genehmigung?
Vielen Dank & LG
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Stephen Ziegler schrieb:
Hallo,
ich habe eine (genehmigte) Verordnung eines Asylbewerbers vorliegen, Abrechnungssätze sind auch klar. Soweit so gut.
Aber: Wie ist das denn mit dem Behandlungsbeginn geregelt? Gibt es eine Frist? Wenn ja welche und nach welchem Datum richtet sie sich? Austellung? Genehmigung?
Vielen Dank & LG
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Flüchtling kommt mit Rezept Ast.datum vor 3 Wochen, als Dolmetscher hat der Afgane einen Inder dabei, der englisch spricht.
Rezept war nicht genehmigt vom Sozialamt, Anruf dort mit Aussage, das dauert 4-8 Wochen für die Genehmigung, ich könne aber schon mal anfangen.
Ich fragte nach vollem Namen und Abteilung, damit ich -sollte ich ohne Genehmigung anfangen- bei Absetzung auf diese Dame zurückkommen könnte.
Erschrockene Mitteilung der Dame, sie warten wohl besser bis der Stempel drauf ist....
Jetzt warten wir evtl 8 Wochen, somit wäre es 11 Wochen nach A.-Datum.
Die Frage ist hierbei, ob es rechtlich (nicht GKV) für uns möglich ist, eine 11 Wochen alte Diagnose zu akzeptieren und daraufhin zu behandlen?
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
heutiges Szenario:
Flüchtling kommt mit Rezept Ast.datum vor 3 Wochen, als Dolmetscher hat der Afgane einen Inder dabei, der englisch spricht.
Rezept war nicht genehmigt vom Sozialamt, Anruf dort mit Aussage, das dauert 4-8 Wochen für die Genehmigung, ich könne aber schon mal anfangen.
Ich fragte nach vollem Namen und Abteilung, damit ich -sollte ich ohne Genehmigung anfangen- bei Absetzung auf diese Dame zurückkommen könnte.
Erschrockene Mitteilung der Dame, sie warten wohl besser bis der Stempel drauf ist....
Jetzt warten wir evtl 8 Wochen, somit wäre es 11 Wochen nach A.-Datum.
Die Frage ist hierbei, ob es rechtlich (nicht GKV) für uns möglich ist, eine 11 Wochen alte Diagnose zu akzeptieren und daraufhin zu behandlen?
stefan 302
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
Du schreibst "nicht GKV" also gelten auch die Heilmittelrichtlinien nicht, also kannst du anfangen, wenn du einen Termin frei hast :blush:
Gruß Evi
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weiß56 schrieb:
Ohne vorherige Genehmigung würde ich auf keinen Fall die Behandlung anfangen.Egal wie lange die Genehmigung dauert,die Heilmittelrichlinien gelten nicht da du ja direkt mit dem Sozialamt abrechnest.
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Tempelritter schrieb:
keine Frist, da keine GKV. Fristen gelten erst mit der Gesundheitskarte.
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