O.P.T. - wir sind eine Praxis für
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
zu verbessern und diesen Erfolg
langfristig zu erhalten.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
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(opt-therapie.de)
folgende Problematik:
ich hatte vor ein paar Wochen schonmal den Fall, dass ein HA keine Verordnungen mehr ausgestellt hat bei einer Pat mit Hemiparese (dies war auch die Diagnose bisher vom HA), trotz den seit Jahresbeginn geltenden Praxisbesonderheiten bzw gültigen bundesweiten Listen. Dort wird eine Hemiparese ja als Praxisbesonderheit aufgeführt. Argumentation: der ihm übergeordnete Facharzt (Neurologe) habe einen Hirninfarkt diagnostiziert gehabt und da sei nach einem Jahr Schluß. Es war nichts zu machen, trotz dem Hinweis, dass die Patientin ja immernoch die Hemi hätte......nein, er wolle keinen Ärger bekommen. Dass die Patientin (ich sehe sie immernoch da ich weitere HB in dem Seniorenheim mache) zunehmend schlechter wird interessiert ja scheinbar nicht.....
Aktuell habe ich nun ein vergleichbares Problem:
eine weitere Patientin hat zunächst vom HA und seit inzwischen 3 Verordnungen auch vom Facharzt (Neurologe) Therapie verordnet bekommen mit der Diagnose spastische Hemiparese (ICD-10: G81.1). Dies entspricht ja nun wieder den gültigen Listen für Praxisbesonderheiten. Da die Dame einen ischämischen Re-Apoplex hatte (und diese Diagnose nach den Listen auch eine Beendigung nach 1 Jahr möglich machen würde) scheint der Arzt nun auch die Sache beenden zu wollen. Er hat aber bislang auf allen Verordnungen als Diagnose "spastische Hemiparese" stehen und die wäre ja ohne Limit möglich zu verordnen.
Lange Rede kurzer Sinn:
kann bei Patienten mit bsplw. Hirninfarkt, die als Folge dessen eine Hemiparese bekommen haben auch über ein Jahr hinaus KG verordnet werden oder ist nach einem Jahr Schluß? Schließlich hat der Facharzt ja die Hemi als Diagnose mit ICD-10 auf der Verordnung stehen.
Danke für die Hilfe.......
Manuel
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Problem beschreiben
Manuel1510 schrieb:
Guten Morgen,
folgende Problematik:
ich hatte vor ein paar Wochen schonmal den Fall, dass ein HA keine Verordnungen mehr ausgestellt hat bei einer Pat mit Hemiparese (dies war auch die Diagnose bisher vom HA), trotz den seit Jahresbeginn geltenden Praxisbesonderheiten bzw gültigen bundesweiten Listen. Dort wird eine Hemiparese ja als Praxisbesonderheit aufgeführt. Argumentation: der ihm übergeordnete Facharzt (Neurologe) habe einen Hirninfarkt diagnostiziert gehabt und da sei nach einem Jahr Schluß. Es war nichts zu machen, trotz dem Hinweis, dass die Patientin ja immernoch die Hemi hätte......nein, er wolle keinen Ärger bekommen. Dass die Patientin (ich sehe sie immernoch da ich weitere HB in dem Seniorenheim mache) zunehmend schlechter wird interessiert ja scheinbar nicht.....
Aktuell habe ich nun ein vergleichbares Problem:
eine weitere Patientin hat zunächst vom HA und seit inzwischen 3 Verordnungen auch vom Facharzt (Neurologe) Therapie verordnet bekommen mit der Diagnose spastische Hemiparese (ICD-10: G81.1). Dies entspricht ja nun wieder den gültigen Listen für Praxisbesonderheiten. Da die Dame einen ischämischen Re-Apoplex hatte (und diese Diagnose nach den Listen auch eine Beendigung nach 1 Jahr möglich machen würde) scheint der Arzt nun auch die Sache beenden zu wollen. Er hat aber bislang auf allen Verordnungen als Diagnose "spastische Hemiparese" stehen und die wäre ja ohne Limit möglich zu verordnen.
Lange Rede kurzer Sinn:
kann bei Patienten mit bsplw. Hirninfarkt, die als Folge dessen eine Hemiparese bekommen haben auch über ein Jahr hinaus KG verordnet werden oder ist nach einem Jahr Schluß? Schließlich hat der Facharzt ja die Hemi als Diagnose mit ICD-10 auf der Verordnung stehen.
Danke für die Hilfe.......
Manuel
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Manuel1510 schrieb:
Kann sein, aber bei der Diagnose "spastische Hemiparese (ICD-10:G81.1)" würde ich das doch gar nicht benötigen, weil es eine Praxisbesonderheit ist und bei dieser kein zeitliches Limit besteht. Oder hab ich da nen Denkfehler?
2) Heilmittel können zu Lasten der Krankenkassen nur verordnet werden, wenn sie notwendig sind, um
-eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder -Krankheitsbeschwerden zu lindern,
-eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
-einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken, oder
-Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern.
Der Arzt kann sich jederzeit darauf berufen, dass ein Endzustand beim Patienten eingetreten ist, der durch die Vo Therapie weder beseitigt noch gebessert werden kann und der sich bei fehlender Therapie nicht verschlechtern wird. Dann stellt er keine Vo mehr aus und niemand kann das ändern. Da hilft nur ein Arztwechsel, falls der neue das anders sieht.
[bearbeitet am 26.04.13 10:22]
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SGBV schrieb:
Der Denkfehler kann zuweilen auch darin bestehen, dass man bei bestehender Diagnose die Vo theoretisch ausstellen dürfte, im Einzelfall wegen § 2 Abs 2 aber nicht ausstellt:
2) Heilmittel können zu Lasten der Krankenkassen nur verordnet werden, wenn sie notwendig sind, um
-eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder -Krankheitsbeschwerden zu lindern,
-eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
-einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken, oder
-Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern.
Der Arzt kann sich jederzeit darauf berufen, dass ein Endzustand beim Patienten eingetreten ist, der durch die Vo Therapie weder beseitigt noch gebessert werden kann und der sich bei fehlender Therapie nicht verschlechtern wird. Dann stellt er keine Vo mehr aus und niemand kann das ändern. Da hilft nur ein Arztwechsel, falls der neue das anders sieht.
[bearbeitet am 26.04.13 10:22]
danke für die interessante Nachricht.
Noch ist es ja im konkreten Fall nicht soweit, dass der Neurologe für die PT die Schotten dicht macht. Bei der Logopädie und soweit ich weiß der Ergo aber wohl schon. Wir haben noch eine Verordnung, die noch läuft.
Wenn er sich grundsätzlich, wie du beschrieben hast, gegen die Therapie entscheidet kann man natürlich nix machen.
Mir ging es aber vielmehr um die Sache mit den beiden Diagnosen:
wenn er die Hemi als Diagnose die ganze Zeit gebraucht hat, dann dürfte er doch auch wg der Praxisbesonderheit weiter verordnen ohne dass es für ihn (Stichwort Budget) problematisch ist,oder? Ich erlebe es nämlich, wie in meinem 1.Posting erwähnt, inzwischen gehäuft, dass sich manche Ärzte trotz den Möglichkeiten die die Listen bieten versuchen rauszureden, zum Nachteil der Patienten natürlich.
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Manuel1510 schrieb:
Hallo SGBV,
danke für die interessante Nachricht.
Noch ist es ja im konkreten Fall nicht soweit, dass der Neurologe für die PT die Schotten dicht macht. Bei der Logopädie und soweit ich weiß der Ergo aber wohl schon. Wir haben noch eine Verordnung, die noch läuft.
Wenn er sich grundsätzlich, wie du beschrieben hast, gegen die Therapie entscheidet kann man natürlich nix machen.
Mir ging es aber vielmehr um die Sache mit den beiden Diagnosen:
wenn er die Hemi als Diagnose die ganze Zeit gebraucht hat, dann dürfte er doch auch wg der Praxisbesonderheit weiter verordnen ohne dass es für ihn (Stichwort Budget) problematisch ist,oder? Ich erlebe es nämlich, wie in meinem 1.Posting erwähnt, inzwischen gehäuft, dass sich manche Ärzte trotz den Möglichkeiten die die Listen bieten versuchen rauszureden, zum Nachteil der Patienten natürlich.
Aussage der AOK NS war, wenn die Diagnose, ICDs ähnlich der in Anlage 2 sind, wird im Allgemeinen genehmigt, teilweise bis zu 5 Jahre im Neurobereich....versuchen wir zumindest gerade, eine mal zu bekommen.
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TheStonie schrieb:
Wenn die Diagnose nicht in der Anlage 2 aufgeführt ist, würd ich den Patienten einen Langfristgenehmigung beantragen lassen.
Aussage der AOK NS war, wenn die Diagnose, ICDs ähnlich der in Anlage 2 sind, wird im Allgemeinen genehmigt, teilweise bis zu 5 Jahre im Neurobereich....versuchen wir zumindest gerade, eine mal zu bekommen.
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Manuel1510 schrieb:
Darum geht es ja.....die Diagnose "spastische Hemiparese" mit dem ICD-10: G81.1 steht ja als Praxisbesonderheit in der Liste drin.
[bearbeitet am 26.04.13 14:40]
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SGBV schrieb:
gelöscht - war falsch.
[bearbeitet am 26.04.13 14:40]
Anlage 1 Praxisbesonderheiten enthält eine extra Spalte mit Spezifikationen
Anlage 2 langfristiger Heilmittelbedarf enthält diese Spalte nicht da es keine Spezifikationen gibt
Link1 von SGBV = Anlage 1
Link2 von SGBV = G-BA Merkblatt hier ist nur die Anlage 2 enthalten
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morpheus-06 schrieb:
ohne jetzt alle Beiträge gelesen zu haben:
Anlage 1 Praxisbesonderheiten enthält eine extra Spalte mit Spezifikationen
Anlage 2 langfristiger Heilmittelbedarf enthält diese Spalte nicht da es keine Spezifikationen gibt
Link1 von SGBV = Anlage 1
Link2 von SGBV = G-BA Merkblatt hier ist nur die Anlage 2 enthalten
[bearbeitet am 26.04.13 14:30]
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SGBV schrieb:
Danke morpheus. Habe die Tabellen durcheinander geschmissen. Kann es sein, dass Anlage 1 gar nicht vom G-BA kommt?
[bearbeitet am 26.04.13 14:30]
sondern von der KV BW federführend für die KBV und den GKV-Spitzenverband
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morpheus-06 schrieb:
Anlage 1 stammt nicht vom G-BA, deshalb auch im Merkblatt nicht enthalten,
sondern von der KV BW federführend für die KBV und den GKV-Spitzenverband
Anlage 2 ist dort auch genannt. Offenbar hat der G-BA dann sein Merkblatt beschlossen und es nur Anlage 1 gewidmet.
Dann war die Tabelle schon immer so und es gab immer die Fristen der letzten Spalte. Nehme Beitrag von 13:09 Uhr zurück.
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SGBV schrieb:
Danke, hab's gerade gefunden: Deutsches Ärzteblatt: Vereinbarung über Praxisbesonderheiten für Heilmittel nach § 84 Abs. 8 Satz 3 SGB V unter Berücksicht
Anlage 2 ist dort auch genannt. Offenbar hat der G-BA dann sein Merkblatt beschlossen und es nur Anlage 1 gewidmet.
Dann war die Tabelle schon immer so und es gab immer die Fristen der letzten Spalte. Nehme Beitrag von 13:09 Uhr zurück.
Die Vereinbarung des GKV Spitzenverbandes geht auf beide Anlagen ein.
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morpheus-06 schrieb:
so ist es.
Die Vereinbarung des GKV Spitzenverbandes geht auf beide Anlagen ein.
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Manuel1510 schrieb:
Das ist ja alles gut und schön mit den Anlagen1 und 2, aber so richtig weiterbringen tut es mich nun im konkreten Fall nicht: wie ich bereits geschrieben hatte, liegt eine Diagnose der Anlage 1 (Praxisbesonderheiten) die ganze Zeit vor - spastische Hemiparese. Kann dies so weitergeführt werden, sprich weitere Verordnungen aufgrund dieser Diagnose ausgestellt werden, oder kann/darf/muss der Arzt jetzt die Schotten dicht machen, weil es eine spast. Hemiparese ALS FOLGE eines ischämischen Re-Apoplexes (I64.) ist???
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Manuel1510 schrieb:
Das ist ja alles gut und schön mit den Anlagen1 und 2, aber so richtig weiterbringen tut es mich nun im konkreten Fall nicht: wie ich bereits geschrieben hatte, liegt eine Diagnose der Anlage 1 (Praxisbesonderheiten) die ganze Zeit vor - spastische Hemiparese. Kann dies so weitergeführt werden, sprich weitere Verordnungen aufgrund dieser Diagnose ausgestellt werden, oder kann/darf/muss der Arzt jetzt die Schotten dicht machen, weil es eine spast. Hemiparese ALS FOLGE eines ischämischen Re-Apoplexes (I64.) ist???
Die Fristüberschreitung bei Anlage 1 heißt auch nicht, dass der Arzt nichts mehr verordnen darf, es geht dann nur halt auf sein Budget, wenn es nicht unter Anlage 1 oder 2 fällt.
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SGBV schrieb:
Wenn es nach Anlage 1 wegen der dort genannten Frist nicht mehr als Praxisbesonderheit geht, muss es als langfristiges HM nach Anlage 2 weitergehen. Ist dort der ICD-10 nicht aufgeführt, sollte der Patient einen Antrag an die Kasse stellen, denn es müssen auch Einzelfälle geprüft werden, wenn der ICD-10 nicht aufgeführt ist.
Die Fristüberschreitung bei Anlage 1 heißt auch nicht, dass der Arzt nichts mehr verordnen darf, es geht dann nur halt auf sein Budget, wenn es nicht unter Anlage 1 oder 2 fällt.
Und zudem noch ohne sein Budget zu belasten, was ja scheinbar das einzigste ist was für manche Ärzte zählt.
[bearbeitet am 29.04.13 15:22]
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Manuel1510 schrieb:
Ok, das heißt dann im konkreten Fall - da beim ICD-10-Code G81.1 für "spastische Hemiparese und Hemiplegie" in Anlage 1 kein zeitliches Limit genannt ist - dass der Arzt mit ebendieser Diagnose dies auch weiter als Praxisbesonderheit verordnen darf,oder?!?
Und zudem noch ohne sein Budget zu belasten, was ja scheinbar das einzigste ist was für manche Ärzte zählt.
[bearbeitet am 29.04.13 15:22]
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JürgenK schrieb:
...wäre dies nicht u.a. jetzt ein Fall für die Langfristgenehmigung :unamused:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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