WIR SUCHEN FÜR UNSERE STRANDKLINIK
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
pat. bekommt am 12.4erst vo 6x mld 45 mit hb
dann am 22.von dem anderen arzt erst.vo mld45 +6x kompression+ hb
muß ich das ändern?
lg
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Mastine schrieb:
Guten Morgen ,
pat. bekommt am 12.4erst vo 6x mld 45 mit hb
dann am 22.von dem anderen arzt erst.vo mld45 +6x kompression+ hb
muß ich das ändern?
lg
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Mastine schrieb:
das heißt ich gehe es ändern
Ich glaube, ich lasse das Rezept mit der Notiz zusammen lieber vorher schriftlich genehmigen, weil die Abrechnungsstelle ja wo anders ist, als die Anlaufstelle für Fragen zu Heilmittekverordnungen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
S.Kochs schrieb:
Ich habe jetzt einen Fall bei einer VadR, Ly3a. Klinik hat bisher verschrieben, jetzt Gynäkologe. Diese Praxis hat mir sogar schriftlich mitgeteilt, dass sie die Verordnung nicht auf VadR ändern können. Habe bei der AOK angerufen. Die MA hat mir gesagt, ich soll mir keinen Stress machen und die Mitteilung des Arztes bei der Abrechnung an das Rezept heften. Dann würde das auch bezahlt. Sie mache sich eine Notiz und hat nach der Versichertennr. gefragt.
Ich glaube, ich lasse das Rezept mit der Notiz zusammen lieber vorher schriftlich genehmigen, weil die Abrechnungsstelle ja wo anders ist, als die Anlaufstelle für Fragen zu Heilmittekverordnungen.
so eindeutig ist deine Aussage nicht:
Es steht zwar in den HMR (§7, Absatz 8):
Nach einer Erstverordnung gilt jede Verordnung zur Behandlung derselben
Erkrankung (desselben Regelfalls) als Folgeverordnung.
Dies gilt auch, wenn sich unter der Behandlung die Leitsymptomatik ändert und unterschiedliche Heilmittel zum Einsatz kommen.
Gleichzeitg steht jedoch unter Absatz 11:
Folgeverordnungen sind nach Maßgabe des Heilmittel-Katalogs nur zulässig, wenn sich die behandelnde Vertragsärztin oder der behandelnde Vertragsarzt zuvor ERNEUT vom Zustand der Patientin oder des Patienten überzeugt hat.
Bei der Entscheidung des Vertragsarztes über Folgeverordnungen sind der bisherige Therapieverlauf sowie zwischenzeitlich erhobene Befunde zu berücksichtigen.
Eine FVO kann nur nach ERNEUTER Vorstellung ausgestellt werden!
Die HMR sind in diesem Fall in meinen Augen fehlerhaft.
Auch glaube ich nicht, dass es unbedingt im Sinne der Schweigepflicht erlaubt ist, den neuen Arzt davon in Kenntnis zu setzen, dass der Patient schon woanders in Behandlung war. Was ist, wenn der Patient mir verbietet, mit dem Arzt in Kontakt zu treten?
Hat es denn schon Fälle gegeben, bei denen es wegen des Vorganges eines Absetzung gegeben hat?
LG Andreas
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Körnchen schrieb:
Hallo, Rudibam,
so eindeutig ist deine Aussage nicht:
Es steht zwar in den HMR (§7, Absatz 8):
Nach einer Erstverordnung gilt jede Verordnung zur Behandlung derselben
Erkrankung (desselben Regelfalls) als Folgeverordnung.
Dies gilt auch, wenn sich unter der Behandlung die Leitsymptomatik ändert und unterschiedliche Heilmittel zum Einsatz kommen.
Gleichzeitg steht jedoch unter Absatz 11:
Folgeverordnungen sind nach Maßgabe des Heilmittel-Katalogs nur zulässig, wenn sich die behandelnde Vertragsärztin oder der behandelnde Vertragsarzt zuvor ERNEUT vom Zustand der Patientin oder des Patienten überzeugt hat.
Bei der Entscheidung des Vertragsarztes über Folgeverordnungen sind der bisherige Therapieverlauf sowie zwischenzeitlich erhobene Befunde zu berücksichtigen.
Eine FVO kann nur nach ERNEUTER Vorstellung ausgestellt werden!
Die HMR sind in diesem Fall in meinen Augen fehlerhaft.
Auch glaube ich nicht, dass es unbedingt im Sinne der Schweigepflicht erlaubt ist, den neuen Arzt davon in Kenntnis zu setzen, dass der Patient schon woanders in Behandlung war. Was ist, wenn der Patient mir verbietet, mit dem Arzt in Kontakt zu treten?
Hat es denn schon Fälle gegeben, bei denen es wegen des Vorganges eines Absetzung gegeben hat?
LG Andreas
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
SGBV schrieb:
Schau mal in den neuen VdeK-RV, da musst Du dem neuen Arzt im Zweifelsfalle bekannt geben, dass schon ein anderer vorbehandelt hat, wenn der neue eine Erstverordnung ausstellt. Wenn der Patient das ablehnt, kannst Du ihn eigentlich nicht behandeln, wenn er zum 2.mal in einem Regelfall mit EVO erscheint, da das gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot (und die HMR) verstößt. Dann muss er es dem Arzt halt selbst sagen und die Vo selbst ändern lassen, was sowieso immer der beste Weg ist.
Erkrankung (desselben Regelfalls) als Folgeverordnung.
Dies gilt auch, wenn sich unter der Behandlung die Leitsymptomatik ändert und unterschiedliche Heilmittel zum Einsatz kommen....
Betrachtete man dies genau, bedeutet das eigentlich, dass dies eine grundsätzliche Festlegung darstellt ( egal was drauf steht- ist eben trotzdem eine FVO ).
Leider hatten die Verbandsmitglieder noch immer nicht reagiert, denn nur die Kasse könnte dies dem Arzt mitteilen. Hingegen unmöglich, da die Kasse selbst erst bei Abrechnung davon erfährt. Geht der Pat. gleichzeitig auch woanders zur behandlung, kürzt man beiden Praxen nach 2 Jahren alles auf Null und sie können sich nicht einmal verteidigen.
Wenn jede entsprechende VO nach der ErstVO eine FVO darstellt, dann ist es eben so- völlig egal was draufsteht.
...Eine FVO kann nur nach ERNEUTER Vorstellung ausgestellt werden!
Die HMR sind in diesem Fall in meinen Augen fehlerhaft...
Der ist auch nicht schlecht. Wir alle wissen natürlich, dass die Sozialgerichtsbarkeit leider nichts mit Realitäten am Hut hat. Denn selbstverständlich hat der Patient oft seine Karte zum Arzt zu senden, Rückporto dazuzulegen und dann liegt nach einer Woche die neue VO im Briefkasten, die eingesandte Krankenkassenkarte ja meist erstmal nicht, denn die wurde vergessen und sodann nachgesandt- " wird halt ausserordentlich regelmässig erstmal vergessen ".
Geht ja schliesslich oft auch garnicht anders, denn viele Ärzte haben für nochmalige Vorstellung des Pat. garkeine Zeit. Wird die KK- Karte nicht gesandt gibts keine Neue VO- jeder Therapeut kennt das, die Stammpatienten ohnehin - seit Jahren eben.
...Auch glaube ich nicht, dass es unbedingt im Sinne der Schweigepflicht erlaubt ist, den neuen Arzt davon in Kenntnis zu setzen, dass der Patient schon woanders in Behandlung war. Was ist, wenn der Patient mir verbietet, mit dem Arzt in Kontakt zu treten?...
Genau diese Sachverhalte werden von den Verbandsmitgliedern per Zwang ganz anders betrachtet. Die vorgeschriebenen Gesetzesübertritte waren und sind den Verbandsmitgliedern sogar so wichtig, dass diese nun in Vertragsform im Raume stehen. Von der tatsächlichen Unmöglichkeit, Verbandsmitglieder scheinen hingegen übergötterartige Fähigkeiten zu haben, her geht das nicht einmal theoretisch.
Im Gegenzug der menschlich nicht durchführbaren Verbandszwänge konnte man sich nach hartem Kampf auf Nullvergütung einigen ( im Gegensatz dazu, dass die Therapeuten für die Übernahme nicht möglicher Kassenaufgaben den Kassen etwas zahlen ).
Die Verbandsmitglieder hören eben schlicht nie auf, Kassenaufgaben, die die Kassen nicht einmal selber durchführen könnten, den Therapeuten zu übertragen.
Sind aus deiner Sicht lediglich die/ alle anderen Mitglieder die Ursache- nur eben du nicht ?
[bearbeitet am 28.04.13 15:38]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
webpt schrieb:
...Nach einer Erstverordnung gilt jede Verordnung zur Behandlung derselben
Erkrankung (desselben Regelfalls) als Folgeverordnung.
Dies gilt auch, wenn sich unter der Behandlung die Leitsymptomatik ändert und unterschiedliche Heilmittel zum Einsatz kommen....
Betrachtete man dies genau, bedeutet das eigentlich, dass dies eine grundsätzliche Festlegung darstellt ( egal was drauf steht- ist eben trotzdem eine FVO ).
Leider hatten die Verbandsmitglieder noch immer nicht reagiert, denn nur die Kasse könnte dies dem Arzt mitteilen. Hingegen unmöglich, da die Kasse selbst erst bei Abrechnung davon erfährt. Geht der Pat. gleichzeitig auch woanders zur behandlung, kürzt man beiden Praxen nach 2 Jahren alles auf Null und sie können sich nicht einmal verteidigen.
Wenn jede entsprechende VO nach der ErstVO eine FVO darstellt, dann ist es eben so- völlig egal was draufsteht.
...Eine FVO kann nur nach ERNEUTER Vorstellung ausgestellt werden!
Die HMR sind in diesem Fall in meinen Augen fehlerhaft...
Der ist auch nicht schlecht. Wir alle wissen natürlich, dass die Sozialgerichtsbarkeit leider nichts mit Realitäten am Hut hat. Denn selbstverständlich hat der Patient oft seine Karte zum Arzt zu senden, Rückporto dazuzulegen und dann liegt nach einer Woche die neue VO im Briefkasten, die eingesandte Krankenkassenkarte ja meist erstmal nicht, denn die wurde vergessen und sodann nachgesandt- " wird halt ausserordentlich regelmässig erstmal vergessen ".
Geht ja schliesslich oft auch garnicht anders, denn viele Ärzte haben für nochmalige Vorstellung des Pat. garkeine Zeit. Wird die KK- Karte nicht gesandt gibts keine Neue VO- jeder Therapeut kennt das, die Stammpatienten ohnehin - seit Jahren eben.
...Auch glaube ich nicht, dass es unbedingt im Sinne der Schweigepflicht erlaubt ist, den neuen Arzt davon in Kenntnis zu setzen, dass der Patient schon woanders in Behandlung war. Was ist, wenn der Patient mir verbietet, mit dem Arzt in Kontakt zu treten?...
Genau diese Sachverhalte werden von den Verbandsmitgliedern per Zwang ganz anders betrachtet. Die vorgeschriebenen Gesetzesübertritte waren und sind den Verbandsmitgliedern sogar so wichtig, dass diese nun in Vertragsform im Raume stehen. Von der tatsächlichen Unmöglichkeit, Verbandsmitglieder scheinen hingegen übergötterartige Fähigkeiten zu haben, her geht das nicht einmal theoretisch.
Im Gegenzug der menschlich nicht durchführbaren Verbandszwänge konnte man sich nach hartem Kampf auf Nullvergütung einigen ( im Gegensatz dazu, dass die Therapeuten für die Übernahme nicht möglicher Kassenaufgaben den Kassen etwas zahlen ).
Die Verbandsmitglieder hören eben schlicht nie auf, Kassenaufgaben, die die Kassen nicht einmal selber durchführen könnten, den Therapeuten zu übertragen.
Sind aus deiner Sicht lediglich die/ alle anderen Mitglieder die Ursache- nur eben du nicht ?
[bearbeitet am 28.04.13 15:38]
Leider bin ich kein Jurist, und es ist die Frage, ob man im Schadensfalle (Absetzung!) dagegen vorgeht oder gleich den Weg des geringsten Widerstandes geht und im Vorfeld die VO ändern lässt.
Es ärgert mich allerdings, dass mein Verband IFK dieser Regelung zugestimmt hat.
LG Andreas
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Körnchen schrieb:
Du magst recht haben. Ich habe mir inzwischen auch den neuen Rahmenvertrag angesehen, aber ich halte diesen Teil trotzdem für rechtlich äußerst fragwürdig.
Leider bin ich kein Jurist, und es ist die Frage, ob man im Schadensfalle (Absetzung!) dagegen vorgeht oder gleich den Weg des geringsten Widerstandes geht und im Vorfeld die VO ändern lässt.
Es ärgert mich allerdings, dass mein Verband IFK dieser Regelung zugestimmt hat.
LG Andreas
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
SGBV schrieb:
Schick doch den Vertrag dem Datenschutzbeauftragten Deines Bundeslandes und frag nach, ob er rechtl. o.k. ist. Dafür ist der Datenschutzbeauftragte da. Wenn er nicht o.k. ist, darfst Du zwar den Vor-Arzt nicht informieren, aber eben auch keine zweite Erstverordnung im gleichen Regelfall annehmen.
Weil der Patient ein berechtigtes Interesse hat (z.B. weil er den Arzt gewechselt hat und dann doch wieder zum "alten" Arzt zurück
gewechselt ist und er Angst hat, dass das Vertrauensverhältnis geschädigt ist), dass ich den behandelnden Arzt nicht darüber informiere, dass das Rezept fehlerhaft ausgestellt ist, darf ich Ihn nicht behandeln?
Weil ich mich an die Schweigepflicht gebunden fühle, wird die Behandlung des Pat. nicht bezahlt? Das ist aber sehr absurd!
Andreas
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Körnchen schrieb:
???
Weil der Patient ein berechtigtes Interesse hat (z.B. weil er den Arzt gewechselt hat und dann doch wieder zum "alten" Arzt zurück
gewechselt ist und er Angst hat, dass das Vertrauensverhältnis geschädigt ist), dass ich den behandelnden Arzt nicht darüber informiere, dass das Rezept fehlerhaft ausgestellt ist, darf ich Ihn nicht behandeln?
Weil ich mich an die Schweigepflicht gebunden fühle, wird die Behandlung des Pat. nicht bezahlt? Das ist aber sehr absurd!
Andreas
[bearbeitet am 26.04.13 14:11]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
SGBV schrieb:
Absurd, ungerecht, furchtbar, doof.... aber die geltende Rechtslage. Da werden Patientenrechte mit dem Wirtschaftlichkeitsprinzip abgewogen - zugunsten der Wirtschaftlichkeit.
[bearbeitet am 26.04.13 14:11]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Leni C. schrieb:
Habe auch eine langjährige ML-Patientin, die den Gyn gewechselt hat. Sie hatte natürlich bei dem alten Gyn immer Verordnungen a.d.R., weil sie schon jahrelang kommt. Jetzt fängt der neue wieder mit einer Erstverordnung an, will es auch nicht ändern. Ich werde das Gespräch als Notiz auf dem Rezept vermerken und es zur Abrechnung so einreichen.
Dein Beitrag gleicht einer perfekten Darstellung.
Jedoch ist das natürlich nicht die Rechtslage, denn diese ergibt sich aus HMK/ HMR.
Die Verbandsmitglieder lehnen insofern die HMR/ den HMK ab, bedürfte dieser Regelungen ja sonst auch nicht. Die Verbandsmitglieder hatten also ihre Verhandler mit der rigorosen Umsetzung beauftragt ( also ausdrücklich auch in deinem Namen, da du dies ausdrücklich mit eingefordert hattest ).
Genau die Rechtslage darf nach den neuen Verträgen ja ausdrücklich nicht gelten- genau deshalb war es ja den Verbandsmitgliedern so enorm wichtig komplette Rechtsunsicherheit einzuführen. In allem ist man sich mit den Kassen, für die ja die Verbände gegen den Berufsstand agieren, 100 % einig ( auch der ifk ).
Sonst hätte es doch genau dieser ausdrücklichen Zusatzverunsicherung nicht bedurft ( das ist ja der Sinn der Regelungen gegen den Berufsstand und gegen die Patienten ).
Als ifk- Mitglied solltest du eigentlich seit Monaten darüber bescheid wissen, der ifk hatte darüber informiert und um Meinungen gebeten. Insofern bist du selber ausdrücklich dafür eingetreten ( sofern du nicht interveniert hattest ? ).
Du hattest es selber beauftragt, nunmehr offensichtlich kritisiert. Was hattest du denn erwartet bzw. was hattest du genau beauftragt ?
...Es ärgert mich allerdings, dass mein Verband IFK dieser Regelung zugestimmt hat....
Na du bist ja gut. Der ifk hat die Regelungen doch wegen des enormen Mitgliederdruckes der viele viele Osteophaten ins Leben gerufen ??? Erkundige dich da besser nochmal bei deinem Verband. Denn es ist doch wohl die Höhe wenn du schreibst, dass der ifk den Regelungen zugestimmt hatte ( das vermittelt doch sonst den Eindruck, es sei dem ifk wie üblich lediglich durchgerutscht ? ) ?? Geht es gegen den Berufsstand der PT steht der Osteophaten- ifk doch stets noch vor der ersten Reihe, und doch auch stets mit herausgefahrener vertragsunterzeichnender Kugelschreibenmiene ???
Was bei den Ärzten kassenseitig nicht gelang wird von den Verbandsmitgliedern erzwungen: Therapeuten haben nunmehr Kassenpolizeistatus. Als Beauftragte der Krankenkassen und Berufsverbände haben sie die Sozialdaten offen zu legen und gleichzeitig zu überwachen zusätzlich auf eigene Kosten zu koordinieren. So sind sie eben die Verbandsmitglieder ( jeder kann es ja in den Verträgen nachlesen ).
Selbst für Fehler anderer oder deren Weigerung: es haftet stets der therapeutische Leistungserbringer, dank dir und der anderen Verbandsmitglieder.
Sind aus deiner Sicht die/ alle anderen Verbandsmitglieder die Ursache ( nur eben du selber nicht ) ?
[bearbeitet am 28.04.13 15:36]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
webpt schrieb:
...Weil ich mich an die Schweigepflicht gebunden fühle, wird die Behandlung des Pat. nicht bezahlt? Das ist aber sehr absurd!...
Dein Beitrag gleicht einer perfekten Darstellung.
Jedoch ist das natürlich nicht die Rechtslage, denn diese ergibt sich aus HMK/ HMR.
Die Verbandsmitglieder lehnen insofern die HMR/ den HMK ab, bedürfte dieser Regelungen ja sonst auch nicht. Die Verbandsmitglieder hatten also ihre Verhandler mit der rigorosen Umsetzung beauftragt ( also ausdrücklich auch in deinem Namen, da du dies ausdrücklich mit eingefordert hattest ).
Genau die Rechtslage darf nach den neuen Verträgen ja ausdrücklich nicht gelten- genau deshalb war es ja den Verbandsmitgliedern so enorm wichtig komplette Rechtsunsicherheit einzuführen. In allem ist man sich mit den Kassen, für die ja die Verbände gegen den Berufsstand agieren, 100 % einig ( auch der ifk ).
Sonst hätte es doch genau dieser ausdrücklichen Zusatzverunsicherung nicht bedurft ( das ist ja der Sinn der Regelungen gegen den Berufsstand und gegen die Patienten ).
Als ifk- Mitglied solltest du eigentlich seit Monaten darüber bescheid wissen, der ifk hatte darüber informiert und um Meinungen gebeten. Insofern bist du selber ausdrücklich dafür eingetreten ( sofern du nicht interveniert hattest ? ).
Du hattest es selber beauftragt, nunmehr offensichtlich kritisiert. Was hattest du denn erwartet bzw. was hattest du genau beauftragt ?
...Es ärgert mich allerdings, dass mein Verband IFK dieser Regelung zugestimmt hat....
Na du bist ja gut. Der ifk hat die Regelungen doch wegen des enormen Mitgliederdruckes der viele viele Osteophaten ins Leben gerufen ??? Erkundige dich da besser nochmal bei deinem Verband. Denn es ist doch wohl die Höhe wenn du schreibst, dass der ifk den Regelungen zugestimmt hatte ( das vermittelt doch sonst den Eindruck, es sei dem ifk wie üblich lediglich durchgerutscht ? ) ?? Geht es gegen den Berufsstand der PT steht der Osteophaten- ifk doch stets noch vor der ersten Reihe, und doch auch stets mit herausgefahrener vertragsunterzeichnender Kugelschreibenmiene ???
Was bei den Ärzten kassenseitig nicht gelang wird von den Verbandsmitgliedern erzwungen: Therapeuten haben nunmehr Kassenpolizeistatus. Als Beauftragte der Krankenkassen und Berufsverbände haben sie die Sozialdaten offen zu legen und gleichzeitig zu überwachen zusätzlich auf eigene Kosten zu koordinieren. So sind sie eben die Verbandsmitglieder ( jeder kann es ja in den Verträgen nachlesen ).
Selbst für Fehler anderer oder deren Weigerung: es haftet stets der therapeutische Leistungserbringer, dank dir und der anderen Verbandsmitglieder.
Sind aus deiner Sicht die/ alle anderen Verbandsmitglieder die Ursache ( nur eben du selber nicht ) ?
[bearbeitet am 28.04.13 15:36]
"Selbst für Fehler anderer oder deren Weigerung: es haftet stets der therapeutische Leistungserbringer, dank dir und der anderen Verbandsmitglieder."
Ich bin also als Mitglied des IFK verantwortlich für die Misere in der Physiotherapie.
Im übrigen hatte der IFK über die Verhandlungen über eine neuen Rahmenvertrag in der Mitgliederzeitschrift geschrieben, ohne Nennung der einzelnen Ziele und Änderungen.
Was die Osteopathie mit dem neuen Rahmenvertrag und den Prüfpflichten zu tun haben soll, erschließt sich wohl nur Dir...
Ganz ehrlich: deine Verbände-Bashing und Deine Verschwörungstheorien gehen mir auf den....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Körnchen schrieb:
Deine Ergüsse sind schon erstaunlich:
"Selbst für Fehler anderer oder deren Weigerung: es haftet stets der therapeutische Leistungserbringer, dank dir und der anderen Verbandsmitglieder."
Ich bin also als Mitglied des IFK verantwortlich für die Misere in der Physiotherapie.
Im übrigen hatte der IFK über die Verhandlungen über eine neuen Rahmenvertrag in der Mitgliederzeitschrift geschrieben, ohne Nennung der einzelnen Ziele und Änderungen.
Was die Osteopathie mit dem neuen Rahmenvertrag und den Prüfpflichten zu tun haben soll, erschließt sich wohl nur Dir...
Ganz ehrlich: deine Verbände-Bashing und Deine Verschwörungstheorien gehen mir auf den....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wisser schrieb:
Mir nicht !!!!!! :kissing_closed_eyes:
Zumindest denke ich das, ja. Entweder per Stimme, evtl. lediglich wegen Akzeptanz der Vorgänge. Und das es hier klar nur noch gegen die PT geht wirst du sicherlich nicht abstreiten ?
Das ein Osteopathenverband, dessen insofernige Mitglieder bei der GKV- Leistungserbringung rein garkeine solcher Tieftritte zu ertragen haben ist doch durchaus merkwürdig ? Aus meiner Sicht liegt es zumindest gedanklich auf der Hand, dass entsprechend aus allen Rohren mit voller Härte gegen die PT agiert wird.
...Was die Osteopathie mit dem neuen Rahmenvertrag und den Prüfpflichten zu tun haben soll, erschließt sich wohl nur Dir...
Wenn so hart gegen die PT geschossen wird- wo soll das herkommen ? Zumindest scheint selbst den Kassen keine Zeit zu bleiben eine Leistungserbringergruppe bis zur Unkenntlichkeit zu reglementieren. Wobei ich das aber so auch nicht geschrieben hatte.
Hast du dir denn die volle Vertragstragweite mal auf der Zunge zergehen lassen ? Also ich kann den enormen Unmut der Verbandsmitglieder gegen die Branche nicht nachvollziehen oder gar verstehen. Leider sprechen die Verbandsmitglieder nie klar aus, weshalb sie den berufsstand so hart traktieren- so kann man es natürlich nicht wissen. Vielleicht wollen die Verbandsmitglieder von den Nichtmitgliedern Geld ? Was auch immer , ich kanns nicht nachvollziehen.
[bearbeitet am 26.04.13 20:05]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
webpt schrieb:
...Ich bin also als Mitglied des IFK verantwortlich für die Misere in der Physiotherapie...
Zumindest denke ich das, ja. Entweder per Stimme, evtl. lediglich wegen Akzeptanz der Vorgänge. Und das es hier klar nur noch gegen die PT geht wirst du sicherlich nicht abstreiten ?
Das ein Osteopathenverband, dessen insofernige Mitglieder bei der GKV- Leistungserbringung rein garkeine solcher Tieftritte zu ertragen haben ist doch durchaus merkwürdig ? Aus meiner Sicht liegt es zumindest gedanklich auf der Hand, dass entsprechend aus allen Rohren mit voller Härte gegen die PT agiert wird.
...Was die Osteopathie mit dem neuen Rahmenvertrag und den Prüfpflichten zu tun haben soll, erschließt sich wohl nur Dir...
Wenn so hart gegen die PT geschossen wird- wo soll das herkommen ? Zumindest scheint selbst den Kassen keine Zeit zu bleiben eine Leistungserbringergruppe bis zur Unkenntlichkeit zu reglementieren. Wobei ich das aber so auch nicht geschrieben hatte.
Hast du dir denn die volle Vertragstragweite mal auf der Zunge zergehen lassen ? Also ich kann den enormen Unmut der Verbandsmitglieder gegen die Branche nicht nachvollziehen oder gar verstehen. Leider sprechen die Verbandsmitglieder nie klar aus, weshalb sie den berufsstand so hart traktieren- so kann man es natürlich nicht wissen. Vielleicht wollen die Verbandsmitglieder von den Nichtmitgliedern Geld ? Was auch immer , ich kanns nicht nachvollziehen.
[bearbeitet am 26.04.13 20:05]
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
rudibam schrieb:
Ja. Neuer Arzt kein neuer Regelfall.
Hat hier bei mir in HH tatsächlich wie ein "Wunder" gewirkt
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 26.04.13 09:13]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
JürgenK schrieb:
...schau mal hierzu in den neuen RV des vdek Anlage 5, dort steht es und kopiere es und "schenke" diese Kopie der Arztpraxis (aber bitte nur die Seite mit dem "neuer Arzt kein neuer Regefall)
Hat hier bei mir in HH tatsächlich wie ein "Wunder" gewirkt
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 26.04.13 09:13]
Mein Profilbild bearbeiten