für unsere Physiotherapie- Praxis
suchen wir Dich,
ein/e Physiotherapeut:In mit Herz,
auch frischgebackene
Berufsanfänger:Innen sind
willkommen. Vollzeit oder Teilzeit
(ab 15 Std. wö.) ist möglich!
Zertifikatsinhaber (Manuelle
Therapie, Bobath oder PNF) erhalten
ein besonders ansprechendes Gehalt.
Wir bieten Ihnen / Dir:
- einen kreativen Arbeitsplatz in
einer sehr gut etablierten Praxis
- eine überdurchschnittliche
Vergütung, Urlaubs- und
Weihnachtsgeld, sowie eine kleine
Betriebsr...
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im Archiv fand ich zu meiner Frage leider keine Antwort :angry:
Somit bitte ich euch um Rat/Hilfe :blush:
Ich habe eine Privatpraxis, aber ab u an kommt auch der ein oder andere Kassenpatient zu mir. I.d.R. mit einem Privatrezept, aber diesmal habe ich eine Patientin, die weiß, dass ich nur eine Privatpraxis habe u meinen Kurs selber bezahlen möchte, mit dem regülären Kassenrezept.
Kann ich ihr nun eine Rechnung auf diese Kassenverordnung ausstellen oder muss sie diesbezüglich nochmal extra zu ihrem Arzt, um eine "neutrale"/Privat- Verordnung zu bekommen?
Ich hoffe auf euch u schreibe schon mal:
VIELEN DANK für eure Hilfe :wink:
LG
nfm
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news-for-me schrieb:
Hallo ihr Lieben,
im Archiv fand ich zu meiner Frage leider keine Antwort :angry:
Somit bitte ich euch um Rat/Hilfe :blush:
Ich habe eine Privatpraxis, aber ab u an kommt auch der ein oder andere Kassenpatient zu mir. I.d.R. mit einem Privatrezept, aber diesmal habe ich eine Patientin, die weiß, dass ich nur eine Privatpraxis habe u meinen Kurs selber bezahlen möchte, mit dem regülären Kassenrezept.
Kann ich ihr nun eine Rechnung auf diese Kassenverordnung ausstellen oder muss sie diesbezüglich nochmal extra zu ihrem Arzt, um eine "neutrale"/Privat- Verordnung zu bekommen?
Ich hoffe auf euch u schreibe schon mal:
VIELEN DANK für eure Hilfe :wink:
LG
nfm
Ich kläre diese dann ganz klar auf, das Sie die Kosten nicht von der KV erstattet bekommen werden, wir aber durch das vorliegende Rezept auf die Umsatzsteuer herumkommen.
Für mich / uns bedeutet dieses Rezept außerdem Absicherung bzgl. § 1 HPG.
Ich hatte mit dieser Vorgehensweise noch nie Probleme.
Liebe Grüße
Holzwurm
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Holzwurm schrieb:
Ich würde sagen, das dieses Rezept zur Rechnungsstellung o.k. ist. Habe auch hin und wieder Patienten, die unbedingt bei mir behandelt werden wollen und mit einem Kassenrezept in meiner Privatpraxis vorsprechen.
Ich kläre diese dann ganz klar auf, das Sie die Kosten nicht von der KV erstattet bekommen werden, wir aber durch das vorliegende Rezept auf die Umsatzsteuer herumkommen.
Für mich / uns bedeutet dieses Rezept außerdem Absicherung bzgl. § 1 HPG.
Ich hatte mit dieser Vorgehensweise noch nie Probleme.
Liebe Grüße
Holzwurm
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