Motivierte Teamplayer gesucht!
Dein Beruf ist Deine Leidenschaft?
Du liebst Menschen und hast
Einfühlungsvermögen? Du bist
freundlich und fachlich up-to-date?
Für Dich ist der „Patient“
dein Kunde und Partner?
Dann haben wir den richtigen Job
für dich.
Bewirb dich jetzt per E-Mail bei
uns: baum@horster-reha-zentrum.de
Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
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im Archiv fand ich zu meiner Frage leider keine Antwort :angry:
Somit bitte ich euch um Rat/Hilfe :blush:
Ich habe eine Privatpraxis, aber ab u an kommt auch der ein oder andere Kassenpatient zu mir. I.d.R. mit einem Privatrezept, aber diesmal habe ich eine Patientin, die weiß, dass ich nur eine Privatpraxis habe u meinen Kurs selber bezahlen möchte, mit dem regülären Kassenrezept.
Kann ich ihr nun eine Rechnung auf diese Kassenverordnung ausstellen oder muss sie diesbezüglich nochmal extra zu ihrem Arzt, um eine "neutrale"/Privat- Verordnung zu bekommen?
Ich hoffe auf euch u schreibe schon mal:
VIELEN DANK für eure Hilfe :wink:
LG
nfm
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news-for-me schrieb:
Hallo ihr Lieben,
im Archiv fand ich zu meiner Frage leider keine Antwort :angry:
Somit bitte ich euch um Rat/Hilfe :blush:
Ich habe eine Privatpraxis, aber ab u an kommt auch der ein oder andere Kassenpatient zu mir. I.d.R. mit einem Privatrezept, aber diesmal habe ich eine Patientin, die weiß, dass ich nur eine Privatpraxis habe u meinen Kurs selber bezahlen möchte, mit dem regülären Kassenrezept.
Kann ich ihr nun eine Rechnung auf diese Kassenverordnung ausstellen oder muss sie diesbezüglich nochmal extra zu ihrem Arzt, um eine "neutrale"/Privat- Verordnung zu bekommen?
Ich hoffe auf euch u schreibe schon mal:
VIELEN DANK für eure Hilfe :wink:
LG
nfm
Ich kläre diese dann ganz klar auf, das Sie die Kosten nicht von der KV erstattet bekommen werden, wir aber durch das vorliegende Rezept auf die Umsatzsteuer herumkommen.
Für mich / uns bedeutet dieses Rezept außerdem Absicherung bzgl. § 1 HPG.
Ich hatte mit dieser Vorgehensweise noch nie Probleme.
Liebe Grüße
Holzwurm
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Holzwurm schrieb:
Ich würde sagen, das dieses Rezept zur Rechnungsstellung o.k. ist. Habe auch hin und wieder Patienten, die unbedingt bei mir behandelt werden wollen und mit einem Kassenrezept in meiner Privatpraxis vorsprechen.
Ich kläre diese dann ganz klar auf, das Sie die Kosten nicht von der KV erstattet bekommen werden, wir aber durch das vorliegende Rezept auf die Umsatzsteuer herumkommen.
Für mich / uns bedeutet dieses Rezept außerdem Absicherung bzgl. § 1 HPG.
Ich hatte mit dieser Vorgehensweise noch nie Probleme.
Liebe Grüße
Holzwurm
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