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selbständigkeit
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Anonymer Teilnehmer
13.02.2013 22:26
Hallo,
Ich habe eine kleine Praxis seit 6 monaten und es läuft mittlerweile sehr gut so dass ich noch jemanden auf 35 Std.einstellen könnte.Wenn ich jemnden Übers Arbeitsamt einstelle, bekomme ich da etwas Hilfe vom Arbeitsamt?Ich bekomme keine Gründerzuschüsse von Arbeitsamt und bin in Hessen.

Vg

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Hallo, Ich habe eine kleine Praxis seit 6 monaten und es läuft mittlerweile sehr gut so dass ich noch jemanden auf 35 Std.einstellen könnte.Wenn ich jemnden Übers Arbeitsamt einstelle, bekomme ich da etwas Hilfe vom Arbeitsamt?Ich bekomme keine Gründerzuschüsse von Arbeitsamt und bin in Hessen. Vg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,
Ich habe eine kleine Praxis seit 6 monaten und es läuft mittlerweile sehr gut so dass ich noch jemanden auf 35 Std.einstellen könnte.Wenn ich jemnden Übers Arbeitsamt einstelle, bekomme ich da etwas Hilfe vom Arbeitsamt?Ich bekomme keine Gründerzuschüsse von Arbeitsamt und bin in Hessen.

Vg

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gabriele639
14.02.2013 00:19
Zuschüsse zum Gehalt Deines evtl. zukünftigen AN`s vom AA sind möglich. Je nach Länge der Arbeitslosigkeit, Vermittelbarkeit, Alter... kann die Arbeitsagentur Deinen Antrag positiv bescheiden. Einfach bei dem zuständigen MA des AA`s anfragen. Wie viel und für wie lange erfährst Du dort auch. Wichtig: Du musst den potentiellen AN für eine bestimmte Dauer über das Ende der Zuschusszahlungen weiterbeschäftigen, sonst musst Du sie zurückzahlen. Hoffe, geholfen zu haben.

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Zuschüsse zum Gehalt Deines evtl. zukünftigen AN`s vom AA sind möglich. Je nach Länge der Arbeitslosigkeit, Vermittelbarkeit, Alter... kann die Arbeitsagentur Deinen Antrag positiv bescheiden. Einfach bei dem zuständigen MA des AA`s anfragen. Wie viel und für wie lange erfährst Du dort auch. Wichtig: Du musst den potentiellen AN für eine bestimmte Dauer über das Ende der Zuschusszahlungen weiterbeschäftigen, sonst musst Du sie zurückzahlen. Hoffe, geholfen zu haben.
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TheStonie
14.02.2013 08:29
Wir haben für eine Berufsanfängerin für 3 Monate 30% der AG-Kosten erstattet bekommen.

Voraussetzung für diese Förderung ist, dass die MA min. die gleiche Zeit der Förderung noch einmal länger da sind, sonst muss man es zurückzahlen.
Ausnahme, wenn der MA über 55 ist...dann brauch man es nicht.
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Wir haben für eine Berufsanfängerin für 3 Monate 30% der AG-Kosten erstattet bekommen. Voraussetzung für diese Förderung ist, dass die MA min. die gleiche Zeit der Förderung noch einmal länger da sind, sonst muss man es zurückzahlen. Ausnahme, wenn der MA über 55 ist...dann brauch man es nicht.
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TheStonie schrieb:

Wir haben für eine Berufsanfängerin für 3 Monate 30% der AG-Kosten erstattet bekommen.

Voraussetzung für diese Förderung ist, dass die MA min. die gleiche Zeit der Förderung noch einmal länger da sind, sonst muss man es zurückzahlen.
Ausnahme, wenn der MA über 55 ist...dann brauch man es nicht.

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gabriele639 schrieb:

Zuschüsse zum Gehalt Deines evtl. zukünftigen AN`s vom AA sind möglich. Je nach Länge der Arbeitslosigkeit, Vermittelbarkeit, Alter... kann die Arbeitsagentur Deinen Antrag positiv bescheiden. Einfach bei dem zuständigen MA des AA`s anfragen. Wie viel und für wie lange erfährst Du dort auch. Wichtig: Du musst den potentiellen AN für eine bestimmte Dauer über das Ende der Zuschusszahlungen weiterbeschäftigen, sonst musst Du sie zurückzahlen. Hoffe, geholfen zu haben.



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