Unsere Praxis freut sich auf eine
Bewerbung als Vollzeitkraft oder
Teilzeitkraft. Auch
Wiedereinsteigerinnen oder
Wiedereinsteiger, sowie
Berufsanfänger und Bewerber aller
Altersklassen sind herzlich
willkommen. Die Stelle kann sofort
oder später angetreten werden.
Wir bieten:
- Gute Bezahlung
- Sehr gutes Betriebsklima
- Selbständiges Arbeiten
- Gestalterischen Spielraum
- Freistellung zur Wahrnehmung von
internen und externen Fort- und
Weiterbildungen
- Fortbildungen werden bezahlt
...
Bewerbung als Vollzeitkraft oder
Teilzeitkraft. Auch
Wiedereinsteigerinnen oder
Wiedereinsteiger, sowie
Berufsanfänger und Bewerber aller
Altersklassen sind herzlich
willkommen. Die Stelle kann sofort
oder später angetreten werden.
Wir bieten:
- Gute Bezahlung
- Sehr gutes Betriebsklima
- Selbständiges Arbeiten
- Gestalterischen Spielraum
- Freistellung zur Wahrnehmung von
internen und externen Fort- und
Weiterbildungen
- Fortbildungen werden bezahlt
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Ich habe eine kleine Praxis seit 6 monaten und es läuft mittlerweile sehr gut so dass ich noch jemanden auf 35 Std.einstellen könnte.Wenn ich jemnden Übers Arbeitsamt einstelle, bekomme ich da etwas Hilfe vom Arbeitsamt?Ich bekomme keine Gründerzuschüsse von Arbeitsamt und bin in Hessen.
Vg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Ich habe eine kleine Praxis seit 6 monaten und es läuft mittlerweile sehr gut so dass ich noch jemanden auf 35 Std.einstellen könnte.Wenn ich jemnden Übers Arbeitsamt einstelle, bekomme ich da etwas Hilfe vom Arbeitsamt?Ich bekomme keine Gründerzuschüsse von Arbeitsamt und bin in Hessen.
Vg
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Voraussetzung für diese Förderung ist, dass die MA min. die gleiche Zeit der Förderung noch einmal länger da sind, sonst muss man es zurückzahlen.
Ausnahme, wenn der MA über 55 ist...dann brauch man es nicht.
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TheStonie schrieb:
Wir haben für eine Berufsanfängerin für 3 Monate 30% der AG-Kosten erstattet bekommen.
Voraussetzung für diese Förderung ist, dass die MA min. die gleiche Zeit der Förderung noch einmal länger da sind, sonst muss man es zurückzahlen.
Ausnahme, wenn der MA über 55 ist...dann brauch man es nicht.
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gabriele639 schrieb:
Zuschüsse zum Gehalt Deines evtl. zukünftigen AN`s vom AA sind möglich. Je nach Länge der Arbeitslosigkeit, Vermittelbarkeit, Alter... kann die Arbeitsagentur Deinen Antrag positiv bescheiden. Einfach bei dem zuständigen MA des AA`s anfragen. Wie viel und für wie lange erfährst Du dort auch. Wichtig: Du musst den potentiellen AN für eine bestimmte Dauer über das Ende der Zuschusszahlungen weiterbeschäftigen, sonst musst Du sie zurückzahlen. Hoffe, geholfen zu haben.
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