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Zeitpunkt in unser
interdisziplinäres Team im
Schmerzzentrum als
Physiotherapeut (m/w/d) in Teilzeit
als Krankheitsvertretung
• Betreuung unserer
tagesklinischen Patienten in
Einzel- und Gruppentherapie, in den
Bereichen körperliche Aktivierung
und Körperwahrnehmung, in
verschiedenen Gruppensettings
• Gestaltung des
physiotherapeutischen Assessments,
Durchführung unterschiedlicher
alltagsrelevanter Tests,
Therapieplanung,
-vorbereitung und Doku...
Zeitpunkt in unser
interdisziplinäres Team im
Schmerzzentrum als
Physiotherapeut (m/w/d) in Teilzeit
als Krankheitsvertretung
• Betreuung unserer
tagesklinischen Patienten in
Einzel- und Gruppentherapie, in den
Bereichen körperliche Aktivierung
und Körperwahrnehmung, in
verschiedenen Gruppensettings
• Gestaltung des
physiotherapeutischen Assessments,
Durchführung unterschiedlicher
alltagsrelevanter Tests,
Therapieplanung,
-vorbereitung und Doku...
Ich habe eine kleine Praxis seit 6 monaten und es läuft mittlerweile sehr gut so dass ich noch jemanden auf 35 Std.einstellen könnte.Wenn ich jemnden Übers Arbeitsamt einstelle, bekomme ich da etwas Hilfe vom Arbeitsamt?Ich bekomme keine Gründerzuschüsse von Arbeitsamt und bin in Hessen.
Vg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Ich habe eine kleine Praxis seit 6 monaten und es läuft mittlerweile sehr gut so dass ich noch jemanden auf 35 Std.einstellen könnte.Wenn ich jemnden Übers Arbeitsamt einstelle, bekomme ich da etwas Hilfe vom Arbeitsamt?Ich bekomme keine Gründerzuschüsse von Arbeitsamt und bin in Hessen.
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Voraussetzung für diese Förderung ist, dass die MA min. die gleiche Zeit der Förderung noch einmal länger da sind, sonst muss man es zurückzahlen.
Ausnahme, wenn der MA über 55 ist...dann brauch man es nicht.
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TheStonie schrieb:
Wir haben für eine Berufsanfängerin für 3 Monate 30% der AG-Kosten erstattet bekommen.
Voraussetzung für diese Förderung ist, dass die MA min. die gleiche Zeit der Förderung noch einmal länger da sind, sonst muss man es zurückzahlen.
Ausnahme, wenn der MA über 55 ist...dann brauch man es nicht.
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gabriele639 schrieb:
Zuschüsse zum Gehalt Deines evtl. zukünftigen AN`s vom AA sind möglich. Je nach Länge der Arbeitslosigkeit, Vermittelbarkeit, Alter... kann die Arbeitsagentur Deinen Antrag positiv bescheiden. Einfach bei dem zuständigen MA des AA`s anfragen. Wie viel und für wie lange erfährst Du dort auch. Wichtig: Du musst den potentiellen AN für eine bestimmte Dauer über das Ende der Zuschusszahlungen weiterbeschäftigen, sonst musst Du sie zurückzahlen. Hoffe, geholfen zu haben.
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