Physiotherapeut/-in (m/w/d)
gesucht Willkommensprämie 1000
Euro !
Wo und wie möchtest du arbeiten?
Wir haben für jeden das passende
Arbeitsumfeld in unseren jeweiligen
Standorten:
Praxis für Physio und Ergotherapie
in einem Ärztehaus in Siegburg,
sehr zentral gelegen direkt am
Bahnhof. Unsere Praxis ist sehr
modern eingerichtet, ein großer
Raum für KG Gerät und auch
Gruppentherapie steht zur
Verfügung.
Ambulante Rehabilitation mit 6
Indikationen in Hennef, zentral am
Bahn...
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Es ist ja so, dass ich durch verschiedene Positionen in der Summe auf meinen Kostensatz kommen muss...Aber ich stolpere gerade etwas , welche Ziffern ich verwende... Die Gebühth betitelt ja vieles unter Massage. Habe aber gelesen, das wir auch die osteopathischen Leistungziffern nehmen dürfen.
Wäre über eine Hilfe sehr dankbar.
LG Karin
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KaOs schrieb:
Hallo, könnt ihr mir sagen, welche Gebührenziffern ihr verwendet ?
Es ist ja so, dass ich durch verschiedene Positionen in der Summe auf meinen Kostensatz kommen muss...Aber ich stolpere gerade etwas , welche Ziffern ich verwende... Die Gebühth betitelt ja vieles unter Massage. Habe aber gelesen, das wir auch die osteopathischen Leistungziffern nehmen dürfen.
Wäre über eine Hilfe sehr dankbar.
LG Karin
König, Karl-Fritz: Kommentar zum Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Ansonsten kannst du auch komplett ohne GeBüH abrechnen. Die GeBüH ist keine amtliche Gebührentaxe wie z.B. die GOÄ, also bist du frei in deiner Honorargestaltung. Aber, dass solltest du eigentlich in deinem Kurs zum sekt. HP vermittelt bekommen haben?face_with_rolling_eyes
Edit: mehrfach posten in verschiedene Foren wird nicht gern gesehen.
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Für die Abrechnung über die PKV braucht der Patient aber ja eine Aufschlüsselung der Leistungen...
Danke für die Info... dachte es passt in beide Foren, deswegen.
Schönen Sonntag :)
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KaOs schrieb:
Danke für deine Antwort, ja das ist mit unterrichtet worden, aber nicht schwerpunktmäßig.
Für die Abrechnung über die PKV braucht der Patient aber ja eine Aufschlüsselung der Leistungen...
Danke für die Info... dachte es passt in beide Foren, deswegen.
Schönen Sonntag :)
Da zu versuchen alle Patienten recht zu tun, ist ein hoffnungsloses Unterfangen. Jeder PKV (und bei denen auch noch unterschiedliche Tarife) und jede Landesbeihilfe kocht da sein eigenes Süppchen. Erstelle dir ein paar, möglichst einfache Leistungsketten für deine Behandlungspositionen, nehme dafür ein fester Satz und - ganz wichtig - schließe ein Honorarvereinbarung mit wirtschaftliche Aufklärung über das Erstattungsrisiko.
Sei dir bewusst, daß die GeBüH aus 1966 stammt und niemals unsere Leistungen abbilden kann. Auch die meisten Voll-HP nutzen die GeBüH zunehmend nicht mehr oder nur eingegrenzt.
Edit:
Hier mal ein Beispiel von mir (das große A steht für analog) für KG
Ausführliche Untersuchung, 1 A, 8 A, 15,00 €
Krankengymnastische Einzelbehandlung, 20.1 A, 506, 14,75 €
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@KaOs
Für die Abrechnung über die PKV braucht der Patient aber ja eine Aufschlüsselung der Leistungen...
TEXT, GEBÜH, GOÄ, EP
Da zu versuchen alle Patienten recht zu tun, ist ein hoffnungsloses Unterfangen. Jeder PKV (und bei denen auch noch unterschiedliche Tarife) und jede Landesbeihilfe kocht da sein eigenes Süppchen. Erstelle dir ein paar, möglichst einfache Leistungsketten für deine Behandlungspositionen, nehme dafür ein fester Satz und - ganz wichtig - schließe ein Honorarvereinbarung mit wirtschaftliche Aufklärung über das Erstattungsrisiko.
Sei dir bewusst, daß die GeBüH aus 1966 stammt und niemals unsere Leistungen abbilden kann. Auch die meisten Voll-HP nutzen die GeBüH zunehmend nicht mehr oder nur eingegrenzt.
Edit:
Hier mal ein Beispiel von mir (das große A steht für analog) für KG
Ausführliche Untersuchung, 1 A, 8 A, 15,00 €
Krankengymnastische Einzelbehandlung, 20.1 A, 506, 14,75 €
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Tempelritter schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij passende Ziffern erleichtern eine ggf. mögliche Erstattung, meine Erfahrung. Aber grundsätzlich ist das nicht unser Problem.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Tempelritter Das weiß ich, wir nutzen auch definierte Leistungsketten (haben schon seit 1990 eine HP-Zulassung). Sind in unsere Software fest hinterlegt und werden entsprechend auf der Rechnung ausgewiesen. Was der Patient daraus erstattet bekommt ist dann nicht mehr unser Problem (geht von 0 Euro bis zu 100%), ist halt das gleiche Problem wie unsere PT-Rechnungen.
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Tempelritter schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij über eine Erstattung mache ich mir nie Gedanken. Die Pat. wissen genau wenn sie zum sHP/HP gehen, das muss bezahlt werden. Da gibt es auch nie ein Murren.
Außer von Lehrer/innen. 🥴🤣🤣🤣
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Tempelritter
Da gibt es auch nie ein Murren.
Außer von Lehrer/innen. 🥴🤣🤣🤣
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Tempelritter schrieb:
joyjoyjoy
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KaOs schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij dankeschön, das hilft mir schon mal weiter... und dann wahrscheinlich learning by doing
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ich empfehle dir die Lektüre von:
König, Karl-Fritz: Kommentar zum Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Ansonsten kannst du auch komplett ohne GeBüH abrechnen. Die GeBüH ist keine amtliche Gebührentaxe wie z.B. die GOÄ, also bist du frei in deiner Honorargestaltung. Aber, dass solltest du eigentlich in deinem Kurs zum sekt. HP vermittelt bekommen haben?face_with_rolling_eyes
Edit: mehrfach posten in verschiedene Foren wird nicht gern gesehen.
Google mal danach.
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pt ani schrieb:
Ich habe mal irgendwo im Internet Beispiel-Rechnungen gefunden für meine erste Rechnung. Es müssen bestimmte Positionen erfüllt sein bzw. werden, damit die PKV auch erstattet. Ist vielleicht nicht bei allen so, aber das fand ich dann schon wichtig. Anamnese und sowas z.B.
Google mal danach.
Aber welche Positionen nimmst du denn?
Anhand der GebüTh?
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pt ani schrieb:
Lars hat es oben ja schon ausführlich beschrieben mittlerweile :-)
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KaOs schrieb:
Hey, ja genau, das ist mir bewusst.
Aber welche Positionen nimmst du denn?
Anhand der GebüTh?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Wo steht das?
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Badde schrieb:
In meiner Zulassung zum sekt. HP steht explizit, dass sich die Zulassung nicht auf das Gebiet der Osteopathie erstreckt.
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KaOs schrieb:
Mein Dozent Sektoraler HP hat dazu gesagt, dass die PVK kein Zertifikat interessiert... deshalb könnte man das nehmen, zb.für Manuelle Therapie
Erneut: das sind 2 paar Schuhe.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Badde Und was hat das mit der GeBüH zu tun?
Erneut: das sind 2 paar Schuhe.
Das ist sicherlich möglich, solange du die Leistungsziffer mit ein A (für Analog) ergänzt.
Schließlich kommen viele manualtherapeutische Techniken ursprünglich aus der Osteopathie. 🤓
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@KaOs
Mein Dozent Sektoraler HP hat dazu gesagt, dass die PVK kein Zertifikat interessiert... deshalb könnte man das nehmen, zb.für Manuelle Therapie
Das ist sicherlich möglich, solange du die Leistungsziffer mit ein A (für Analog) ergänzt.
Schließlich kommen viele manualtherapeutische Techniken ursprünglich aus der Osteopathie. 🤓
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die neue schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij genau SO wurde es mir auch bei meinem Kurs vermittelt. Ein (A) davor ist wichtig.
Beides ist möglich. Wir stellen das A dahinter, so dass die Ziffern in der Tabelle immer numerisch sortiert werden. 😂
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@die neue Oder dahinter. 🙈 So machen es die Ärzte bei der GOÄ.
Beides ist möglich. Wir stellen das A dahinter, so dass die Ziffern in der Tabelle immer numerisch sortiert werden. 😂
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Badde schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Wenn ich als Sekt. HP keine Osteopathie machen darf, sollte ich auch keine osteopathische Abrechnungsziffern nehmen, falls es sowas überhaupt gibt, da ja keine Osteopathie durchgeführt wurde. Ich habe nur auf den obigen Beitrag geantwortet und für mich sind das keine 2 Paar Schuhe.
Die nicht-erlaubte Anwendung von Osteopathie bzw. Chiropraktik hat nun wirklich gar nichts mit der Abrechnungssystematik nach der GeBüH zu tun. Aber auch hier wirst du dein eigener (irrigen) Meinung haben. Andere, erfahrene Kollegen und Rechtsdozenten bei HP-Kurse sehen das nicht so.
Nun gut, du scheinst immer dein eigener, etwas eigensinnigen Kurs zu fahren. Mit Menschen wie du ist es schwer, wenn nicht unmöglich, zu diskutieren, daher belassen wir es lieber dabei.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Badde Erneut zeigt sich hier, wie wenig Ahnung du offensichtlich von eine korrekte oder sinnvolle Abrechnung hast. Da du nach eigene Aussage sekt. HP bist, empfehle ich auch dir die Lektüre des Buches König, Karl-Fritz: Kommentar zum Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Die nicht-erlaubte Anwendung von Osteopathie bzw. Chiropraktik hat nun wirklich gar nichts mit der Abrechnungssystematik nach der GeBüH zu tun. Aber auch hier wirst du dein eigener (irrigen) Meinung haben. Andere, erfahrene Kollegen und Rechtsdozenten bei HP-Kurse sehen das nicht so.
Nun gut, du scheinst immer dein eigener, etwas eigensinnigen Kurs zu fahren. Mit Menschen wie du ist es schwer, wenn nicht unmöglich, zu diskutieren, daher belassen wir es lieber dabei.
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Bernie schrieb:
Es ist doch so einfach: Eine Ziffer für Osteopathie benutzen, mit einem "A" für Analog kennzeichen. Und dann die Leistung - und das ist das wichtigste - mit dem was Du wirklich gemacht hast zusätzlich umbenennen. Wenn Du nur die Osteoathische Leistung in die Rechnung aufnimmst, wird es schwer zu erklären sein, dass Du keine Osteopathie gemacht hast, sonder was anderes. Eine Rechnung kann als Urkunde Beweiskraft erlangen. Zumindest ist es juristisch einen schriftliche Lüge.
Vielen Dank Bernie. Jetzt weiß es hoffentlich auch Grammatik Lars.
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Badde schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Mit Menschen wie Dir wäre guterer....
Vielen Dank Bernie. Jetzt weiß es hoffentlich auch Grammatik Lars.
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die neue schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Du hast natürlich recht - ich stell das "A" auch dahinter! joy
Bzw. in den Richtlinien für den sektoralen HP.
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Sarah x schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Das steht in der Ausbildungsordung Physiotherapie und im Prüfungscurriculum.
Bzw. in den Richtlinien für den sektoralen HP.
Nochmals: es gibt einen Unterschied zwischen dem Verbot der Anwendung von Osteopathie und/oder Chiropraktik als sekt. HP einerseits und die Abrechnungssystematik der GeBüH andererseits.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sarah x Nö, da steht nirgendwo, dass man die osteopathischen Leistungsziffern der GeBüH nicht verwenden darf. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, wenn du ein schriftliche Quelle hast.
Nochmals: es gibt einen Unterschied zwischen dem Verbot der Anwendung von Osteopathie und/oder Chiropraktik als sekt. HP einerseits und die Abrechnungssystematik der GeBüH andererseits.
Na gut, wenn es dir denn glücklich macht.kissing_heart Und danke für die Grammatik-Korrektur.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Badde Oh, wie kleinlich. Jetzt wehrst du dich, indem du über das schriftliche Deutsch eines Forum-TN herfällst, der die deutsche Sprache nicht als Muttersprache gelernt hat.
Na gut, wenn es dir denn glücklich macht.kissing_heart Und danke für die Grammatik-Korrektur.
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Badde schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Wollte Dir in puncto nicht notwendige persönliche Angriffe in einem Forum nacheifern. Du bist da aber besser darin.
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Sarah x schrieb:
Osteopathische Ziffern darfst du als sektoraler HP-Physio nicht verwenden, da Osteopathie nicht zu den Ausbildungsinhalten der Physiotherapieausbildung gehört.
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