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Arbeitsplatz der sicher und
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• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
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• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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ein Patient ist bei der Hanse Merkur für Heilpraktikerleistungen zusatzversichert. Ich habe ihm meine sektorale Heilpraktikerleistung als analoge Ziffer A35.2 Manuelle Therapie und A4 Eingehende Beratung/Untersuchung in Rechnung gestellt. Die Hanse Merkur hat das nicht erstattet mit der Begründung: "Aus ihrem Tarif leisten wir bei Heilmittelanwendungen im Rahmen der GebüH oder aber dem Hufelandverzeichnis. Hierin sind jedoch keine Leistungen der mauellen Therapie vorgesehen. Der gesetzliche Eigenanteil bei einer Behandlung durch Physiotherapeuten nach ärtzlicher Verordnung wäre versichert." Angeblich würde die Versicherung zahlen, wenn ich "Osteopathie" drauf schreibe. Darf ich aber nicht. Habt ihr eine Idee, was die Patientin noch machen könnte? Ich dachte, dass das mit den analogen Ziffern so funbktioniert?
Danke für eine Antwort...
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Sternchen66 schrieb:
Hallo,
ein Patient ist bei der Hanse Merkur für Heilpraktikerleistungen zusatzversichert. Ich habe ihm meine sektorale Heilpraktikerleistung als analoge Ziffer A35.2 Manuelle Therapie und A4 Eingehende Beratung/Untersuchung in Rechnung gestellt. Die Hanse Merkur hat das nicht erstattet mit der Begründung: "Aus ihrem Tarif leisten wir bei Heilmittelanwendungen im Rahmen der GebüH oder aber dem Hufelandverzeichnis. Hierin sind jedoch keine Leistungen der mauellen Therapie vorgesehen. Der gesetzliche Eigenanteil bei einer Behandlung durch Physiotherapeuten nach ärtzlicher Verordnung wäre versichert." Angeblich würde die Versicherung zahlen, wenn ich "Osteopathie" drauf schreibe. Darf ich aber nicht. Habt ihr eine Idee, was die Patientin noch machen könnte? Ich dachte, dass das mit den analogen Ziffern so funbktioniert?
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Habe das Problem auch. Es ist kein Gesetz indem steht das die Leistungen von einem sekt. HP anerkannt sind.
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paul849 schrieb:
Das wird jetzt häufiger passieren. Die PKV will das micht zahlen. Die erkennen nur noch Rechnungnen von Voll HP an.
Habe das Problem auch. Es ist kein Gesetz indem steht das die Leistungen von einem sekt. HP anerkannt sind.
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morpheus-06 schrieb:
Meine PKV Patienten haben da sehr wenig Probleme. Das HeilprG macht rechtlich da keinen Unterschied, nur die Fachbereiche unterscheiden sich. Ist Heilpraktik versichert, muss erstattet werden. Zu dem ist das nicht unser Problem, der Patient kauft eine Leistung die per Vertrag vereinbart wird. Auch wenn die meisten meiner Patienten 0€ erstattet bekommen, da nichts versichert ist, meckert niemand über die Rechnung.
[...] Das HeilprG macht rechtlich da keinen Unterschied, nur die Fachbereiche unterscheiden sich. Ist Heilpraktik versichert, muss erstattet werden. [...]
Analog: "Die Rechnung ihres Chirurgen werden wir nicht erstatten da ausschließlich Ärzte mit vollumfänglichen Kenntnissen in den Bereichen Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Anatomie, Arbeitsmedizin, Augenheilkunde, Biochemie, Chirurgie, Frauenheilkunde, HNO, Dermatologie, Humangenetik, Hygiene, Umweltmedizin, Innere Medizin, Kindermedizin, Kinderpsychiatrie, Labormedizin, Mikrobiologie, Neurochirurgie, Neurologie, Nuklearmedizin, Öffentliches Gesundheitswesen, Pathologie, Pharmakologie, Physikalische Medizin, Physiologie, Psychiatrie, Psychosomatik, Radiologie, Rechtsmedizin, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin, Urologie als vollwertiger Arzt gelten, alles andere sind bloß Rechnungen von Fachärzten und deshalb nicht erstattungsfähig.
Gegenzug: Wäre die Rechnung eines Voll-HPs über "Apfelsafttherapie bei Darmbeschwerden" erstattet worden?
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Papa Alpaka schrieb:
morpheus-06 schrieb am 6.2.16 17:50:
[...] Das HeilprG macht rechtlich da keinen Unterschied, nur die Fachbereiche unterscheiden sich. Ist Heilpraktik versichert, muss erstattet werden. [...]
Analog: "Die Rechnung ihres Chirurgen werden wir nicht erstatten da ausschließlich Ärzte mit vollumfänglichen Kenntnissen in den Bereichen Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Anatomie, Arbeitsmedizin, Augenheilkunde, Biochemie, Chirurgie, Frauenheilkunde, HNO, Dermatologie, Humangenetik, Hygiene, Umweltmedizin, Innere Medizin, Kindermedizin, Kinderpsychiatrie, Labormedizin, Mikrobiologie, Neurochirurgie, Neurologie, Nuklearmedizin, Öffentliches Gesundheitswesen, Pathologie, Pharmakologie, Physikalische Medizin, Physiologie, Psychiatrie, Psychosomatik, Radiologie, Rechtsmedizin, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin, Urologie als vollwertiger Arzt gelten, alles andere sind bloß Rechnungen von Fachärzten und deshalb nicht erstattungsfähig.
Gegenzug: Wäre die Rechnung eines Voll-HPs über "Apfelsafttherapie bei Darmbeschwerden" erstattet worden?
Meine PKV Patienten haben da sehr wenig Probleme. Das HeilprG macht rechtlich da keinen Unterschied, nur die Fachbereiche unterscheiden sich. Ist Heilpraktik versichert, muss erstattet werden. Zu dem ist das nicht unser Problem, der Patient kauft eine Leistung die per Vertrag vereinbart wird. Auch wenn die meisten meiner Patienten 0€ erstattet bekommen, da nichts versichert ist, meckert niemand über die Rechnung.
Dem kann ich nur zustimmen und wenn nichts erstattet wird muss der Versicherte auf sein Recht pochen.
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Tempelritter schrieb:
morpheus-06 schrieb am 6.2.16 17:50:
Meine PKV Patienten haben da sehr wenig Probleme. Das HeilprG macht rechtlich da keinen Unterschied, nur die Fachbereiche unterscheiden sich. Ist Heilpraktik versichert, muss erstattet werden. Zu dem ist das nicht unser Problem, der Patient kauft eine Leistung die per Vertrag vereinbart wird. Auch wenn die meisten meiner Patienten 0€ erstattet bekommen, da nichts versichert ist, meckert niemand über die Rechnung.
Dem kann ich nur zustimmen und wenn nichts erstattet wird muss der Versicherte auf sein Recht pochen.
Das wären dann 58,33€. Damit musst Du doch hinkommen, oder?
Das muss die PKV aus meiner Sicht auch erstatten.
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Bernie schrieb:
@ Sternchen 66: Warum hast Du nicht die Ziffern: 1, 4, 20.3 und A34.2 (statt Chiro eben Impulslose Mobilisation) abgrechnet?
Das wären dann 58,33€. Damit musst Du doch hinkommen, oder?
Das muss die PKV aus meiner Sicht auch erstatten.
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Helmut Fromberger schrieb:
Und wieso schreibst Du nicht eine PT Rechnung über die MT?
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Und wieso schreibst Du nicht eine PT Rechnung über die MT?
Weil der Patient Kassenpatient ist und er eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistung hat. Und es war eine Heilpraktikerleistung, weil er kein Rezept vom Arzt hatte...
Ist es nicht so, dass der Patient das mit seiner Krankenversicherun selbst lösen sollte?
Ja, natürlich hat der Patient vorher ein Behandlungsvertrag unterschrieben. Er hat die Rechnung auch schon bezahlt, es ist jedoch trotzdem ärgerlich...
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Sternchen66 schrieb:
Helmut Fromberger schrieb am 5.2.16 16:24:
Eberhard schrieb am 5.2.16 16:30:
Und wieso schreibst Du nicht eine PT Rechnung über die MT?
Weil der Patient Kassenpatient ist und er eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistung hat. Und es war eine Heilpraktikerleistung, weil er kein Rezept vom Arzt hatte...
Ist es nicht so, dass der Patient das mit seiner Krankenversicherun selbst lösen sollte?
Ja, natürlich hat der Patient vorher ein Behandlungsvertrag unterschrieben. Er hat die Rechnung auch schon bezahlt, es ist jedoch trotzdem ärgerlich...
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Eberhard schrieb:
Ist es nicht so, dass der Patient das mit seiner Krankenversicherun selbst lösen sollte?
Hallo,
ein Patient ist bei der Hanse Merkur für Heilpraktikerleistungen zusatzversichert. Ich habe ihm meine sektorale Heilpraktikerleistung als analoge Ziffer A35.2 Manuelle Therapie und A4 Eingehende Beratung/Untersuchung in Rechnung gestellt. Die Hanse Merkur hat das nicht erstattet mit der Begründung: "Aus ihrem Tarif leisten wir bei Heilmittelanwendungen im Rahmen der GebüH oder aber dem Hufelandverzeichnis. Hierin sind jedoch keine Leistungen der mauellen Therapie vorgesehen. Der gesetzliche Eigenanteil bei einer Behandlung durch Physiotherapeuten nach ärtzlicher Verordnung wäre versichert." Angeblich würde die Versicherung zahlen, wenn ich "Osteopathie" drauf schreibe. Darf ich aber nicht. Habt ihr eine Idee, was die Patientin noch machen könnte? Ich dachte, dass das mit den analogen Ziffern so funbktioniert?
Danke für eine Antwort...
Zwei Möglichkeiten:
1. Wie Helmut schon gesagt hat, schreibe ein Rezept über HM, schreibe eine Rechnung über HM-Rezept HM anheftend, wird erstattet.
2. Nehme die HP-Abrechnungsvorlage und stelle dir deine Abrechnung so zusammen, dass es passt. Du musst ja nicht alle Techniken so beschreiben, wie sie im GKV-System benannt werden.
Nimm die ein Beispiel an unzähligen PT-Praxen, die über MT-rezepte Osteopathie abrechnen.....(ok, jetzt wird es Antworten hageln; ist aber leider wahr)
Rechtskonform kann dir aber z.B. Tempelritter eine Vorlage der Abrechnungsmöglichkeiten per pn senden, wenn er gut aufgelegt ist :stuck_out_tongue:
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Sternchen66 schrieb am 5.2.16 15:45:
Hallo,
ein Patient ist bei der Hanse Merkur für Heilpraktikerleistungen zusatzversichert. Ich habe ihm meine sektorale Heilpraktikerleistung als analoge Ziffer A35.2 Manuelle Therapie und A4 Eingehende Beratung/Untersuchung in Rechnung gestellt. Die Hanse Merkur hat das nicht erstattet mit der Begründung: "Aus ihrem Tarif leisten wir bei Heilmittelanwendungen im Rahmen der GebüH oder aber dem Hufelandverzeichnis. Hierin sind jedoch keine Leistungen der mauellen Therapie vorgesehen. Der gesetzliche Eigenanteil bei einer Behandlung durch Physiotherapeuten nach ärtzlicher Verordnung wäre versichert." Angeblich würde die Versicherung zahlen, wenn ich "Osteopathie" drauf schreibe. Darf ich aber nicht. Habt ihr eine Idee, was die Patientin noch machen könnte? Ich dachte, dass das mit den analogen Ziffern so funbktioniert?
Danke für eine Antwort...
Zwei Möglichkeiten:
1. Wie Helmut schon gesagt hat, schreibe ein Rezept über HM, schreibe eine Rechnung über HM-Rezept HM anheftend, wird erstattet.
2. Nehme die HP-Abrechnungsvorlage und stelle dir deine Abrechnung so zusammen, dass es passt. Du musst ja nicht alle Techniken so beschreiben, wie sie im GKV-System benannt werden.
Nimm die ein Beispiel an unzähligen PT-Praxen, die über MT-rezepte Osteopathie abrechnen.....(ok, jetzt wird es Antworten hageln; ist aber leider wahr)
Rechtskonform kann dir aber z.B. Tempelritter eine Vorlage der Abrechnungsmöglichkeiten per pn senden, wenn er gut aufgelegt ist :stuck_out_tongue:
stefan 302
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Somit ist deine Ausführung zutreffend. :thumbsdown:
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
habe es jetzt erst bemerkt :kissing_closed_eyes:, = GKV Pflicht und HP Zusatz.
Somit ist deine Ausführung zutreffend. :thumbsdown:
stefan 302
Leistungen als Analog abzurechnen ist eine gängige Praxis, die Patientin soll widersprechen. Leistungen über Heilmittel hier MT abzurechnen bringt nichts, da diese nicht in der Gebüh HP stehen, somit keine Erstattung. Rechnung mit HP Vo. scheidet auch aus, da Patientin pflichtversichert ist.
Ja, dann habe ich doch denke ich alles richtig gemacht. Werde der Patientin empfehlen Widerspruch einzulegen. Danke!
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Sternchen66 schrieb:
morpheus-06 schrieb am 5.2.16 18:20:
Leistungen als Analog abzurechnen ist eine gängige Praxis, die Patientin soll widersprechen. Leistungen über Heilmittel hier MT abzurechnen bringt nichts, da diese nicht in der Gebüh HP stehen, somit keine Erstattung. Rechnung mit HP Vo. scheidet auch aus, da Patientin pflichtversichert ist.
Ja, dann habe ich doch denke ich alles richtig gemacht. Werde der Patientin empfehlen Widerspruch einzulegen. Danke!
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morpheus-06 schrieb:
Leistungen als Analog abzurechnen ist eine gängige Praxis, die Patientin soll widersprechen. Leistungen über Heilmittel hier MT abzurechnen bringt nichts, da diese nicht in der Gebüh HP stehen, somit keine Erstattung. Rechnung mit HP Vo. scheidet auch aus, da Patientin pflichtversichert ist.
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Der Ombudsmann der PKV hat in seinem 2014er Jahresbericht festgestellt, dass es auch für Kosten in Zusammenhang mit dem sektoralen Heilpraktiker eine grundsätzliche Leistungspflicht der PKV gibt.
Danke. Gibt es das irgendwo schriftlich? Oder hat jemand zufällig ein musterschreiben? Ich kann mir vorstellen, daß es in Zukunft mehrere Fälle gibt, dann könnte ich sofort ein schreiben mitgeben. :thumbsdown:
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Sternchen66 schrieb:
Tempelritter schrieb am 5.2.16 19:25:
Der Ombudsmann der PKV hat in seinem 2014er Jahresbericht festgestellt, dass es auch für Kosten in Zusammenhang mit dem sektoralen Heilpraktiker eine grundsätzliche Leistungspflicht der PKV gibt.
Danke. Gibt es das irgendwo schriftlich? Oder hat jemand zufällig ein musterschreiben? Ich kann mir vorstellen, daß es in Zukunft mehrere Fälle gibt, dann könnte ich sofort ein schreiben mitgeben. :thumbsdown:
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Tempelritter schrieb:
PKV muss auch für sektoralen Heilpraktiker zahlen | unternehmen praxis - up-aktuell
Danke!
Bernie schrieb am 7.2.16 18:41:
@ Sternchen 66: Warum hast Du nicht die Ziffern: 1, 4, 20.3 und A34.2 (statt Chiro eben Impulslose Mobilisation) abgrechnet?
Das wären dann 58,33€. Damit musst Du doch hinkommen, oder?
Das muss die PKV aus meiner Sicht auch erstatten.
Hi Bernie,
leider wurde in meinem Kurs zum sektoralen HP kein Wort zur Abrechnung gesagt. Somit versucht man sich alles selber anzueignen. Ich habe mir jetzt das Buch GebüH bestellt. Da sehe ich die Ziffern ja hoffentlich ausführlich.
Liebe Grüße
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Sternchen66 schrieb:
Tempelritter schrieb am 5.2.16 21:42:
Danke!
Bernie schrieb am 7.2.16 18:41:
@ Sternchen 66: Warum hast Du nicht die Ziffern: 1, 4, 20.3 und A34.2 (statt Chiro eben Impulslose Mobilisation) abgrechnet?
Das wären dann 58,33€. Damit musst Du doch hinkommen, oder?
Das muss die PKV aus meiner Sicht auch erstatten.
Hi Bernie,
leider wurde in meinem Kurs zum sektoralen HP kein Wort zur Abrechnung gesagt. Somit versucht man sich alles selber anzueignen. Ich habe mir jetzt das Buch GebüH bestellt. Da sehe ich die Ziffern ja hoffentlich ausführlich.
Liebe Grüße
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Tempelritter schrieb:
wo hast du den Kurs gemacht?
wo hast du den Kurs gemacht?
Beim IFK...
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Sternchen66 schrieb:
Tempelritter schrieb am 9.2.16 12:13:
wo hast du den Kurs gemacht?
Beim IFK...
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paul849 schrieb:
Nachdem die privaten Kassen natürlich jetzt mit Rechnungen von Sekt. HP überflutet werden, kommt es zwangsläufug zu einer Zurücknahme dieser Erlaubnis. Ich denke mal das so mit und mit diese Leistungen bei Neuverträgen gestrichen werden. Die ersten Reaktionen gibt es ja schon.
wo hast du den Kurs gemacht?
Beim IFK...
Das gehört normalerweise dazu, aber jeder wie er denkt (ich meine natürlich nicht dich, sondern den Anbieter :blush:)
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Sternchen66 schrieb am 9.2.16 12:44:
Tempelritter schrieb am 9.2.16 12:13:
wo hast du den Kurs gemacht?
Beim IFK...
Das gehört normalerweise dazu, aber jeder wie er denkt (ich meine natürlich nicht dich, sondern den Anbieter :blush:)
stefan 302
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Tempelritter schrieb:
ich war beim VPT BaWü, da ging es einen zusätzlichen halben Tag nur um die Leistungserbringung, die Abrechnung und das Marketing.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
ich auch, top rund-um-Info und Prüfung auf das erste Mal geschafft.
stefan 302
ich war beim VPT BaWü, da ging es einen zusätzlichen halben Tag nur um die Leistungserbringung, die Abrechnung und das Marketing.
Hallole! und wie war das? hat es dir etwas gebracht, und wenn ja was? gerade in Bezug auf MT und KG Position ?denn Rechnungen schreiben, das kann man ja inzwischen schon für die PKV-Versicherten, nicht wahr?
Grüßle
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Deborah schrieb:
Tempelritter schrieb am 10.2.16 11:49:
ich war beim VPT BaWü, da ging es einen zusätzlichen halben Tag nur um die Leistungserbringung, die Abrechnung und das Marketing.
Hallole! und wie war das? hat es dir etwas gebracht, und wenn ja was? gerade in Bezug auf MT und KG Position ?denn Rechnungen schreiben, das kann man ja inzwischen schon für die PKV-Versicherten, nicht wahr?
Grüßle
ich war beim VPT BaWü, da ging es einen zusätzlichen halben Tag nur um die Leistungserbringung, die Abrechnung und das Marketing.
Hallole! und wie war das? hat es dir etwas gebracht, und wenn ja was? gerade in Bezug auf MT und KG Position ?denn Rechnungen schreiben, das kann man ja inzwischen schon für die PKV-Versicherten, nicht wahr?
Grüßle
Was ein gutes Seminar, rundum was darf ich was darf ich nicht, Dokumentation, Rezepte und Empfehlungen ausstellen, Preisliste und Rechnung erstellen, wie mache ich Werbung, inkl Skript und Vorlagen. Jeder HP Patient bekommt eine Rechnung, je nach seiner Versicherung bekommt er zw. 0 und 100% erstattet.
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Tempelritter schrieb:
Deborah schrieb am 11.4.16 14:21:
Tempelritter schrieb am 10.2.16 11:49:
ich war beim VPT BaWü, da ging es einen zusätzlichen halben Tag nur um die Leistungserbringung, die Abrechnung und das Marketing.
Hallole! und wie war das? hat es dir etwas gebracht, und wenn ja was? gerade in Bezug auf MT und KG Position ?denn Rechnungen schreiben, das kann man ja inzwischen schon für die PKV-Versicherten, nicht wahr?
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Was ein gutes Seminar, rundum was darf ich was darf ich nicht, Dokumentation, Rezepte und Empfehlungen ausstellen, Preisliste und Rechnung erstellen, wie mache ich Werbung, inkl Skript und Vorlagen. Jeder HP Patient bekommt eine Rechnung, je nach seiner Versicherung bekommt er zw. 0 und 100% erstattet.
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Deborah schrieb:
danke! :thumbsdown:
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Tempelritter schrieb:
Die analoge Abrechnung war richtig. Die VPT AG sekt. HP empfiehlt dies genauso z.B. A35.2 MT Schultergelenk, so wurde es auch im meinem Seminar gelehrt. Ich verwende auch die A Positionen für die MT, die PKV übernimmt das, die Beihilfe zickt. Der Ombudsmann der PKV hat in seinem 2014er Jahresbericht festgestellt, dass es auch für Kosten in Zusammenhang mit dem sektoralen Heilpraktiker eine grundsätzliche Leistungspflicht der PKV gibt. Deine Patientin soll sich an die Hanse Merkur wenden, wenn das versichert ist muss auch bezahlt werden.
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RoFo schrieb:
Liest du das aus deiner Kristallkugel oder woher hast du deine Quelle?
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paul849 schrieb:
Was bitte hat denn die sg. bestandene Prüfung mit der Abrechnung zu tun ?
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paul849 schrieb:
In der Zukunft werden immer mehr Private Vers. die Leistungen streichen da man von Rechnungen von sekt. HP überschwemmt wird. Zudem gibt es einige die sagen das Sie die Diagnose von einem Nicht voll HP oder Arzt in Zukunft nicht mehr anerkennen wollen. Man stützt sich da auf das HP Gesetz.
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