Physiotherapeut/-in (m/w/d)
gesucht Willkommensprämie 1000
Euro !
Wo und wie möchtest du arbeiten?
Wir haben für jeden das passende
Arbeitsumfeld in unseren jeweiligen
Standorten:
Praxis für Physio und Ergotherapie
in einem Ärztehaus in Siegburg,
sehr zentral gelegen direkt am
Bahnhof. Unsere Praxis ist sehr
modern eingerichtet, ein großer
Raum für KG Gerät und auch
Gruppentherapie steht zur
Verfügung.
Ambulante Rehabilitation mit 6
Indikationen in Hennef, zentral am
Bahn...
gesucht Willkommensprämie 1000
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Praxis für Physio und Ergotherapie
in einem Ärztehaus in Siegburg,
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Bahnhof. Unsere Praxis ist sehr
modern eingerichtet, ein großer
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Gruppentherapie steht zur
Verfügung.
Ambulante Rehabilitation mit 6
Indikationen in Hennef, zentral am
Bahn...
"Sehr geehrter Herr Dr. XXX
Sie schildern uns folgende Situation: ein Pat., der vom Hausarzt eine Heilmittel EV erhalten hat, sucht Sie (FA für Orthopädie) erstmalig auf und erhält für das gleiche Heilmittel ebenfalls eine EV (obwohl formal korrekt eine FV ausgestellt werden müßte).
Sie fragen nun ob Sie auf Bitten des Physiotherapeuten hin verpflichtet sind, das Rezept von EV auf FV zu ändern.
In der o.g. Konstellation sollte nachgefragt werden, ob bereits eine EV erfolgt ist und somit eine FV auszustellen ist. Ein "detektivisches Nachforschen" ist jedoch nicht obligat, d.h. Sie können mangels Wissen auch einen EV ausstellen.
Seitdem die AOK die Heilmittelleistungserbringer im März 2010 angeschrieben hat und konkrete Sachverhalte formulierthat, bei denen Rezepte nicht mehr korrigiert werden können und die Verordnung einbehalten wird (d.h. nicht zur Abrechnung gelangt), sind viele Physiotherapeuten verunsichert und möchten Unkorrektheiten nach Möglichkeit vermeiden.
Jedoch wird die Variante "EV von Arzt 1 - EV von Arzt 2" nicht als ein solcher kritischer Sachverhalt formuliert.
Zusammengefasst ist die Abrechnung der Physiotherapeuten nicht gefärdet, wenn der Pat. von zwei verschiedenen Ärzten jeweils eine EV erhält.
Es besteht für Sie keine rechtliche Verpflichtung das Rezept zu ändern.
Mit freundlichen kollegielen Grüßen"
Das habe ich aber ganz anders erlebt. Was sagt Ihr dazu?
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Eva schrieb:
folgendes Schreiben faxte mir eine orthopädische Praxis gestern zu:
"Sehr geehrter Herr Dr. XXX
Sie schildern uns folgende Situation: ein Pat., der vom Hausarzt eine Heilmittel EV erhalten hat, sucht Sie (FA für Orthopädie) erstmalig auf und erhält für das gleiche Heilmittel ebenfalls eine EV (obwohl formal korrekt eine FV ausgestellt werden müßte).
Sie fragen nun ob Sie auf Bitten des Physiotherapeuten hin verpflichtet sind, das Rezept von EV auf FV zu ändern.
In der o.g. Konstellation sollte nachgefragt werden, ob bereits eine EV erfolgt ist und somit eine FV auszustellen ist. Ein "detektivisches Nachforschen" ist jedoch nicht obligat, d.h. Sie können mangels Wissen auch einen EV ausstellen.
Seitdem die AOK die Heilmittelleistungserbringer im März 2010 angeschrieben hat und konkrete Sachverhalte formulierthat, bei denen Rezepte nicht mehr korrigiert werden können und die Verordnung einbehalten wird (d.h. nicht zur Abrechnung gelangt), sind viele Physiotherapeuten verunsichert und möchten Unkorrektheiten nach Möglichkeit vermeiden.
Jedoch wird die Variante "EV von Arzt 1 - EV von Arzt 2" nicht als ein solcher kritischer Sachverhalt formuliert.
Zusammengefasst ist die Abrechnung der Physiotherapeuten nicht gefärdet, wenn der Pat. von zwei verschiedenen Ärzten jeweils eine EV erhält.
Es besteht für Sie keine rechtliche Verpflichtung das Rezept zu ändern.
Mit freundlichen kollegielen Grüßen"
Das habe ich aber ganz anders erlebt. Was sagt Ihr dazu?
> folgendes Schreiben faxte mir eine orthopädische Praxis gestern
> zu:
>
> \"Sehr geehrter Herr Dr. XXX
>
> Sie schildern uns folgende Situation: ein Pat., der vom
> Hausarzt eine Heilmittel EV erhalten hat, sucht Sie (FA für
> Orthopädie) erstmalig auf und erhält für das gleiche Heilmittel
> ebenfalls eine EV (obwohl formal korrekt eine FV ausgestellt
> werden müßte).
> Sie fragen nun ob Sie auf Bitten des Physiotherapeuten hin
> verpflichtet sind, das Rezept von EV auf FV zu ändern.
>
> In der o.g. Konstellation sollte nachgefragt werden, ob bereits
> eine EV erfolgt ist und somit eine FV auszustellen ist. Ein
> \"detektivisches Nachforschen\" ist jedoch nicht obligat, d.h.
> Sie können mangels Wissen auch einen EV ausstellen.
>
> Seitdem die AOK die Heilmittelleistungserbringer im März 2010
> angeschrieben hat und konkrete Sachverhalte formulierthat, bei
> denen Rezepte nicht mehr korrigiert werden können und die
> Verordnung einbehalten wird (d.h. nicht zur Abrechnung
> gelangt), sind viele Physiotherapeuten verunsichert und möchten
> Unkorrektheiten nach Möglichkeit vermeiden.
> Jedoch wird die Variante \"EV von Arzt 1 - EV von Arzt 2\"
> nicht als ein solcher kritischer Sachverhalt formuliert.
>
> Zusammengefasst ist die Abrechnung der Physiotherapeuten nicht
> gefärdet, wenn der Pat. von zwei verschiedenen Ärzten jeweils
> eine EV erhält.
> Es besteht für Sie keine rechtliche Verpflichtung das Rezept zu
> ändern.
>
> Mit freundlichen kollegielen Grüßen\"
>
> Das habe ich aber ganz anders erlebt. Was sagt Ihr dazu?
Das habe ich per Telefon von der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland auch so gesagt bekommen.
Neue EV bei anderem Arzt für selbe Diagnose keine Absetzung.Wird bei der AOK akzeptiert. Schriftlich wollten Sie mir das aber nicht geben...
Gruß,
Arminia
>
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Andreas216 schrieb:
Und da liegt der hase im Pfeffer....am Ende bist du der Arsch und die bezahlen nicht...hatte auch schon Absetzungen, wegen ganz genau diesem Sachverhalt!
Jedoch ist es eher sehr wenig Aufwand dies zumindest für die eigene Praxis zu klären.
Eine banale Mail/ ein Fax an die entsprechende Landesvertretung + zusätzlich gleiches an den entsprechenden Bundesverband und der Bearbeitungsgang ist begonnen. ( Allein die Debatte hier zu lesen bedeutet mehr zeitlichen Aufwand. ) Sowohl der Landesverband und auch der Bundesverband antworten.
Beispielsweise antwortet der AOK Bundesverband stets innerhalb einer Woche ( erklärt dortbei erstmal seine grundsätzliche Unzuständigkeit und sodann wird das Thema durchgeklärt.
[bearbeitet am 12.03.14 17:21]
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webpt schrieb:
...Schriftlich wollten Sie mir das aber nicht geben...
Jedoch ist es eher sehr wenig Aufwand dies zumindest für die eigene Praxis zu klären.
Eine banale Mail/ ein Fax an die entsprechende Landesvertretung + zusätzlich gleiches an den entsprechenden Bundesverband und der Bearbeitungsgang ist begonnen. ( Allein die Debatte hier zu lesen bedeutet mehr zeitlichen Aufwand. ) Sowohl der Landesverband und auch der Bundesverband antworten.
Beispielsweise antwortet der AOK Bundesverband stets innerhalb einer Woche ( erklärt dortbei erstmal seine grundsätzliche Unzuständigkeit und sodann wird das Thema durchgeklärt.
[bearbeitet am 12.03.14 17:21]
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Arminia schrieb:
Eva schrieb:
> folgendes Schreiben faxte mir eine orthopädische Praxis gestern
> zu:
>
> \"Sehr geehrter Herr Dr. XXX
>
> Sie schildern uns folgende Situation: ein Pat., der vom
> Hausarzt eine Heilmittel EV erhalten hat, sucht Sie (FA für
> Orthopädie) erstmalig auf und erhält für das gleiche Heilmittel
> ebenfalls eine EV (obwohl formal korrekt eine FV ausgestellt
> werden müßte).
> Sie fragen nun ob Sie auf Bitten des Physiotherapeuten hin
> verpflichtet sind, das Rezept von EV auf FV zu ändern.
>
> In der o.g. Konstellation sollte nachgefragt werden, ob bereits
> eine EV erfolgt ist und somit eine FV auszustellen ist. Ein
> \"detektivisches Nachforschen\" ist jedoch nicht obligat, d.h.
> Sie können mangels Wissen auch einen EV ausstellen.
>
> Seitdem die AOK die Heilmittelleistungserbringer im März 2010
> angeschrieben hat und konkrete Sachverhalte formulierthat, bei
> denen Rezepte nicht mehr korrigiert werden können und die
> Verordnung einbehalten wird (d.h. nicht zur Abrechnung
> gelangt), sind viele Physiotherapeuten verunsichert und möchten
> Unkorrektheiten nach Möglichkeit vermeiden.
> Jedoch wird die Variante \"EV von Arzt 1 - EV von Arzt 2\"
> nicht als ein solcher kritischer Sachverhalt formuliert.
>
> Zusammengefasst ist die Abrechnung der Physiotherapeuten nicht
> gefärdet, wenn der Pat. von zwei verschiedenen Ärzten jeweils
> eine EV erhält.
> Es besteht für Sie keine rechtliche Verpflichtung das Rezept zu
> ändern.
>
> Mit freundlichen kollegielen Grüßen\"
>
> Das habe ich aber ganz anders erlebt. Was sagt Ihr dazu?
Das habe ich per Telefon von der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland auch so gesagt bekommen.
Neue EV bei anderem Arzt für selbe Diagnose keine Absetzung.Wird bei der AOK akzeptiert. Schriftlich wollten Sie mir das aber nicht geben...
Gruß,
Arminia
>
Dieses Schreiben ging ja an den Orthopäden, also stehe das drin was der Arzt hören möchte.
Wenn es an dich als Physio gerichtet gewesen wäre, wäre hundertprozentig etwas anderes drin gestanden.
Nämlich, dass es natürlich, selbstverständlich und ohne jeden Zweifel eine FV hätte sein müssen und du deiner Prüfpflicht nicht nachgekommen bist,
die Verordnung somit unheilbar ist und du keine Vergütung bekommst. (Ironie off)
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Ich denke dazu:
Dieses Schreiben ging ja an den Orthopäden, also stehe das drin was der Arzt hören möchte.
Wenn es an dich als Physio gerichtet gewesen wäre, wäre hundertprozentig etwas anderes drin gestanden.
Nämlich, dass es natürlich, selbstverständlich und ohne jeden Zweifel eine FV hätte sein müssen und du deiner Prüfpflicht nicht nachgekommen bist,
die Verordnung somit unheilbar ist und du keine Vergütung bekommst. (Ironie off)
Grüße...Gerry
Warum gibt die AOK nichts schriftlich? Auch sie ist eine KöR!!
Aber sie will die PT - Kosten mindern, also wird es auch illegal versucht!
Die Folge: Viel zu wenig klagen - kostenlos! - beim Sozialgericht dagegen.
Bekommt ein Gericht mehr solcher Klagen, deren Ausgang von vornherein feststeht, nimmt man auf die beklagte Kasse Einfluß.
Ergo: W E H R T Euch!!
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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hgb schrieb:
Die KV ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, sie darf keine falschen Auskünfte wissentlich geben.
Warum gibt die AOK nichts schriftlich? Auch sie ist eine KöR!!
Aber sie will die PT - Kosten mindern, also wird es auch illegal versucht!
Die Folge: Viel zu wenig klagen - kostenlos! - beim Sozialgericht dagegen.
Bekommt ein Gericht mehr solcher Klagen, deren Ausgang von vornherein feststeht, nimmt man auf die beklagte Kasse Einfluß.
Ergo: W E H R T Euch!!
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
Die AOK BW akzeptiert noch "neuer Arzt - neuer Regelfall" was aus Datenschutzgründen auch richtig wäre.
Edit
"neuer Arzt - neuer Regelfall" war auch immer die Info der KV BW
nur akzeptieren das nicht alle Kassen und setzen ab. Hier würde sich ein Klage lohnen, dann wäre die Sache mit dem Datenschutz ("detektivisches Nachforschen") auch geklärt.
"Sie fragen nun ob Sie auf Bitten des Physiotherapeuten hin verpflichtet sind, das Rezept von EV auf FV zu ändern."
Hier verletzt der PT eindeutig seine Schweigepflicht und tritt den Datenschutz mir Füßen. Ich glaube kaum, dass der Patient dem PT eine Vollmacht und Entbindung der Schweigepflicht unterschrieben hat.
[bearbeitet am 12.03.14 13:47]
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Eva schrieb:
Das "Bitten des Physiotherapeuten" geschah durch den Pat., der mit dem zu Rezept zum Arzt geschickt wurde.
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morpheus-06 schrieb:
die frage ist, ob das der Versicherte schriftlich gemacht hat.
Der Orthopäde hat den Fall seiner KV geschildert und die hat ihrem Mitglied geantwortet.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
..nein,steht doch in dem Brief:
Der Orthopäde hat den Fall seiner KV geschildert und die hat ihrem Mitglied geantwortet.
mfg hgb :wink:
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morpheus-06 schrieb:
ganz einfach nach HMR muss es eine Folge-Vo. sein.
Die AOK BW akzeptiert noch "neuer Arzt - neuer Regelfall" was aus Datenschutzgründen auch richtig wäre.
Edit
"neuer Arzt - neuer Regelfall" war auch immer die Info der KV BW
nur akzeptieren das nicht alle Kassen und setzen ab. Hier würde sich ein Klage lohnen, dann wäre die Sache mit dem Datenschutz ("detektivisches Nachforschen") auch geklärt.
"Sie fragen nun ob Sie auf Bitten des Physiotherapeuten hin verpflichtet sind, das Rezept von EV auf FV zu ändern."
Hier verletzt der PT eindeutig seine Schweigepflicht und tritt den Datenschutz mir Füßen. Ich glaube kaum, dass der Patient dem PT eine Vollmacht und Entbindung der Schweigepflicht unterschrieben hat.
[bearbeitet am 12.03.14 13:47]
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