WIR SUCHEN FÜR UNSERE STRANDKLINIK
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
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ich habe bereits mehrmals in den Foren gelesen, dass die Verordnungen eingescannt werden. Ich habe das noch nie gemacht obwohl ich seit Jahren abrechne. Es war bis jetzt immer alles gut gegangen. Nun muss ich aber die Rehasport Verordnungen abrechnen und habe überlegt, statt diese zu kopieren, nun zu scannen.
Es gibt ja keine gesetzl. Aufbewahrungsfrist für Verordnungen daher meine Frage an die Erfahrenen, wie lange ihr die eingescannten Dateien aufbewahrt?
Bis die Rechnung gezahlt worden ist?
Vielen Dank im Voraus.
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nixphysio schrieb:
Hallo alle zusammen,
ich habe bereits mehrmals in den Foren gelesen, dass die Verordnungen eingescannt werden. Ich habe das noch nie gemacht obwohl ich seit Jahren abrechne. Es war bis jetzt immer alles gut gegangen. Nun muss ich aber die Rehasport Verordnungen abrechnen und habe überlegt, statt diese zu kopieren, nun zu scannen.
Es gibt ja keine gesetzl. Aufbewahrungsfrist für Verordnungen daher meine Frage an die Erfahrenen, wie lange ihr die eingescannten Dateien aufbewahrt?
Bis die Rechnung gezahlt worden ist?
Vielen Dank im Voraus.
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Ich war mal auf einer Schulung Datenschutz, Aufbewahrungsfristen und da hieß es die Verordnungen sind nur aufzuheben, wenn dieser die alleinige Dokumentation ist. Da dies bei uns nicht der FAll ist da wir ja eine Patientenakte haben und gesetztl. ja vorgeschrieben ist, ohne Verord. keine Beh. ist es für mich bis jetzt klar gewesen.
DAher bin ich von euren Antworten überrascht.
ABer vielen Dank trotzdem.
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nixphysio schrieb:
Auf Grund einer Heilmittelverordnung erstelle ich med. Unterlagen vom Patienten = Patientenakte inkl. Behandlungsdokumentation.
Ich war mal auf einer Schulung Datenschutz, Aufbewahrungsfristen und da hieß es die Verordnungen sind nur aufzuheben, wenn dieser die alleinige Dokumentation ist. Da dies bei uns nicht der FAll ist da wir ja eine Patientenakte haben und gesetztl. ja vorgeschrieben ist, ohne Verord. keine Beh. ist es für mich bis jetzt klar gewesen.
DAher bin ich von euren Antworten überrascht.
ABer vielen Dank trotzdem.
Auf Grund einer Heilmittelverordnung erstelle ich med. Unterlagen vom Patienten = Patientenakte inkl. Behandlungsdokumentation.
Ich war mal auf einer Schulung Datenschutz, Aufbewahrungsfristen und da hieß es die Verordnungen sind nur aufzuheben, wenn dieser die alleinige Dokumentation ist. Da dies bei uns nicht der FAll ist da wir ja eine Patientenakte haben und gesetztl. ja vorgeschrieben ist, ohne Verord. keine Beh. ist es für mich bis jetzt klar gewesen.
DAher bin ich von euren Antworten überrascht.
ABer vielen Dank trotzdem.
...stellen wir uns mal vor es ist richtig doof gelaufen. Du vergeigst eine Behandlung, das gegnerische Gutachten ist nach 2-3 Jahren dann auch fertig und du bist laut Gutachten einzig und allein Kraft deiner depperten Behandlung im Verdacht, ziemlich doofe Konsequenzen ausgelöst zu haben. Du hast 'nen richtig miesen Tag, guckst jemanden von der Gegenseite im falschen Moment schief an und der beschließt dir so richtig eins reinzuwürgen und schaut mal ob §1 HeilPrG geeignet ist, dir in diesem Moment das Genick zu brechen. Hast du eine Kopie der Verordnung: Kein Problem, du kommst aus der Nummer raus. Hast du keine Kopie der Verordnung: Kein Problem, forder halt die Abrechnungsunterlagen der AOK an (doof nur, wenn die ausgerechnet da ausgerechnet die Festplatte mit deiner VO in den Schredder geworfen haben. Oops, tut uns Leid...).
Wenn's ganz doof läuft kann es sein, das dich die VO rettet weil darauf steht das du tun solltest was du getan hast (und, Folgeschluss, erst später erkennen konntest das du einen Fehler machst)
...an den Haaren herbeigezogen? Vielleicht. Für mich gehört zum Selbstschutz eine Kopie der VO ins Archiv, und ich bin der letzte der sich beschwert wenn er sie nach zehn Jahren ersatzlos entsorgen kann...
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Papa Alpaka schrieb:
nixphysio schrieb am 21.11.17 23:43:
Auf Grund einer Heilmittelverordnung erstelle ich med. Unterlagen vom Patienten = Patientenakte inkl. Behandlungsdokumentation.
Ich war mal auf einer Schulung Datenschutz, Aufbewahrungsfristen und da hieß es die Verordnungen sind nur aufzuheben, wenn dieser die alleinige Dokumentation ist. Da dies bei uns nicht der FAll ist da wir ja eine Patientenakte haben und gesetztl. ja vorgeschrieben ist, ohne Verord. keine Beh. ist es für mich bis jetzt klar gewesen.
DAher bin ich von euren Antworten überrascht.
ABer vielen Dank trotzdem.
...stellen wir uns mal vor es ist richtig doof gelaufen. Du vergeigst eine Behandlung, das gegnerische Gutachten ist nach 2-3 Jahren dann auch fertig und du bist laut Gutachten einzig und allein Kraft deiner depperten Behandlung im Verdacht, ziemlich doofe Konsequenzen ausgelöst zu haben. Du hast 'nen richtig miesen Tag, guckst jemanden von der Gegenseite im falschen Moment schief an und der beschließt dir so richtig eins reinzuwürgen und schaut mal ob §1 HeilPrG geeignet ist, dir in diesem Moment das Genick zu brechen. Hast du eine Kopie der Verordnung: Kein Problem, du kommst aus der Nummer raus. Hast du keine Kopie der Verordnung: Kein Problem, forder halt die Abrechnungsunterlagen der AOK an (doof nur, wenn die ausgerechnet da ausgerechnet die Festplatte mit deiner VO in den Schredder geworfen haben. Oops, tut uns Leid...).
Wenn's ganz doof läuft kann es sein, das dich die VO rettet weil darauf steht das du tun solltest was du getan hast (und, Folgeschluss, erst später erkennen konntest das du einen Fehler machst)
...an den Haaren herbeigezogen? Vielleicht. Für mich gehört zum Selbstschutz eine Kopie der VO ins Archiv, und ich bin der letzte der sich beschwert wenn er sie nach zehn Jahren ersatzlos entsorgen kann...
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Papa Alpaka schrieb:
Cave: es sind medizinische Unterlagen und gehören für um die zehn Jahre in deine Doku (vgl Patientenrechtegesetz). Ansonsten: aufbewahren bis sie für das Finanzamt irrelevant sind.
Aufbewahrungsfrist ist meine ich 10 Jahre, insb. für die Steuerprüfung, da aufgrund der Verordnung die Umsatzsteuerfreiheit der Behandlung gewährleistet ist!
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.......
für die Steuerprüfung, da aufgrund der Verordnung die Umsatzsteuerfreiheit der Behandlung gewährleistet ist!
Da meinst du sicher Privatverordnungen.
Denn ohne VO von einem "Kassenarzt" gibt es kein Honorar von den GKVen.
Ich scanne aber alle VO.
Jährlich aufm Extrastick und hebe diesen dann für 10 Jahre auf.
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RoFo schrieb:
TheStonie schrieb am 21.11.17 17:51:
.......
für die Steuerprüfung, da aufgrund der Verordnung die Umsatzsteuerfreiheit der Behandlung gewährleistet ist!
Da meinst du sicher Privatverordnungen.
Denn ohne VO von einem "Kassenarzt" gibt es kein Honorar von den GKVen.
Ich scanne aber alle VO.
Jährlich aufm Extrastick und hebe diesen dann für 10 Jahre auf.
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TheStonie schrieb:
Du hast natürlich recht, dass die Privaten für die USt freien Behandlungen sind...aber ich scanne halt alle VO, damit ich auch bei Kürzungen immer sehen kann, ob alles korrekt zu geht.
Pat. unterschreibt
Zahlt seine Rez.gebühr (wenn nicht schon vorher)
Das Rezept wird in den Drucker gelegt und bedruckt / taxiert
Dann gescannt und der Scan in einem Ordner abgelegt
Das alles geschieht während der Pat. auf dem Weg in den Behandlungsraum ist
Beim Scanner Kauf sollte man beachten ob der Scanner eine Twain Schnittstelle hat sofern das Verwaltungsprogramm es dadurch möglich macht die Scans im Programm dem Pat zuzuordnen.
Damit erspart man sich das Anlegen von extra Ordnern
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mbone schrieb:
Letzte Behandlung auf dem Rezept:
Pat. unterschreibt
Zahlt seine Rez.gebühr (wenn nicht schon vorher)
Das Rezept wird in den Drucker gelegt und bedruckt / taxiert
Dann gescannt und der Scan in einem Ordner abgelegt
Das alles geschieht während der Pat. auf dem Weg in den Behandlungsraum ist
Beim Scanner Kauf sollte man beachten ob der Scanner eine Twain Schnittstelle hat sofern das Verwaltungsprogramm es dadurch möglich macht die Scans im Programm dem Pat zuzuordnen.
Damit erspart man sich das Anlegen von extra Ordnern
[...]
Beim Scanner Kauf sollte man beachten ob der Scanner eine Twain Schnittstelle hat sofern das Verwaltungsprogramm es dadurch möglich macht die Scans im Programm dem Pat zuzuordnen.
Damit erspart man sich das Anlegen von extra Ordnern
...das ist ein gewichtiger Grund, das Verwaltungsprogramm zu wechseln (wenn es das nicht kann) :)
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Papa Alpaka schrieb:
mbone schrieb am 22.11.17 19:51:
[...]
Beim Scanner Kauf sollte man beachten ob der Scanner eine Twain Schnittstelle hat sofern das Verwaltungsprogramm es dadurch möglich macht die Scans im Programm dem Pat zuzuordnen.
Damit erspart man sich das Anlegen von extra Ordnern
...das ist ein gewichtiger Grund, das Verwaltungsprogramm zu wechseln (wenn es das nicht kann) :)
Es ist ja mein Scanner der Twain nicht kann. Hab ich nicht aufgepasst beim Kauf. Die größeren von Fujitsu können es ja.
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mbone schrieb:
Nené Papa ich bleib beim Thera-pi :point_up: :yum:
Es ist ja mein Scanner der Twain nicht kann. Hab ich nicht aufgepasst beim Kauf. Die größeren von Fujitsu können es ja.
Thera-Pi ist eine gute Wahl :)
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Papa Alpaka schrieb:
Das ist ein ebenso gewichtiger Grund den Scanner zu wechseln -- bei eBay kriegst den alten schon noch los ;)
Thera-Pi ist eine gute Wahl :)
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TheStonie schrieb:
Ich scanne alle Verordnungen bei Abrechnung und die werden in Theorg mit abgelegt.
Aufbewahrungsfrist ist meine ich 10 Jahre, insb. für die Steuerprüfung, da aufgrund der Verordnung die Umsatzsteuerfreiheit der Behandlung gewährleistet ist!
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