WIR SUCHEN FÜR UNSERE STRANDKLINIK
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
seit dem 1.11. gelten ja in Bayern neue RVO Preise.
Laut AOK Bayern: "Für die Behandlung von Anspruchsberechtigten der Krankenkassen können für alle Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 31.10.2017 stattfindet, folgende Vergütungen abgerechnet werden"
Meine Frage: Gelten die neuen Preise nur, wenn die erste Behandlung nach dem 31.10. stattfindet oder muss gesplittet werden wenn beispielsweise erst die 2., 3. oder......Behandlung nach dem 31.10. liegen?
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Hallo Kollegen,
seit dem 1.11. gelten ja in Bayern neue RVO Preise.
Laut AOK Bayern: "Für die Behandlung von Anspruchsberechtigten der Krankenkassen können für alle Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 31.10.2017 stattfindet, folgende Vergütungen abgerechnet werden"
Meine Frage: Gelten die neuen Preise nur, wenn die erste Behandlung nach dem 31.10. stattfindet oder muss gesplittet werden wenn beispielsweise erst die 2., 3. oder......Behandlung nach dem 31.10. liegen?
MfG :)
Viele Grüße
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Ingo Friedrich schrieb:
Danke :)
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dän schrieb:
Die erste Behandlung muss nach dem 31.10.17 stattfinden. Wenn erst die zweite Behandlung danach stattfindet, dann wird noch die vorherige Preisliste gezählt.
Viele Grüße
hab da auch noch mal ne Frage dazu: die Preise gelten doch nur für sämtliche AOK´s in Bayern, BKK`s usw., also alle RVO-Kassen von Bayern oder? Die anderen behalten ihre alten Preise?
Danke schon mal für Eure Antworten.
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Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
Die Preise gelten für alle sog. ehemaligen RVO-Kassen-Patienten (also für bundesweit alle AOK´s, alle BKK´s, alle IKK´s und die See-KK), wenn der Versicherte von einem in Bayern ansässigen/zugelassenen Therapeuten behandelt wird.
Walli :hushed:
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bridge01 schrieb:
ok, vielen Dank, das war im Schreiben so unklar, aber egtl. wars ja schon immer so :blush:. Dann werd ich mich mal an die Preislisten machen. Danke und einen schönen Tag.
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bridge01 schrieb:
Hallo,
hab da auch noch mal ne Frage dazu: die Preise gelten doch nur für sämtliche AOK´s in Bayern, BKK`s usw., also alle RVO-Kassen von Bayern oder? Die anderen behalten ihre alten Preise?
Danke schon mal für Eure Antworten.
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