Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
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daraufhin bekam ich eine strenge E-Mail mit einer Aufforderung Bis zum 6. März den Betrag zurück zu überweisen. Heute Abend bekam ich dann auch noch eine negative Bewertung bei Google mit dem Hinweis bei uns gäbe es ein fragwürdiges Abrechnungsverfahren.
Wie haltet ihr es mit der Thematik?
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Rick07 schrieb:
Folgendes Problem: eine Patientin hat nicht alle Einheiten wahrgenommen und wünschte eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Zuzahlung. Meiner Meinung nach muss sie sich das Geld von der Krankenkasse zurückholen. Bei der haben sie sich gemeldet. Diese behauptete ich dürfte zu Beginn der Behandlung lediglich die zehn Euro Verordnungsgebühr nehmen und hätte somit Vertragsbruch begangen!
daraufhin bekam ich eine strenge E-Mail mit einer Aufforderung Bis zum 6. März den Betrag zurück zu überweisen. Heute Abend bekam ich dann auch noch eine negative Bewertung bei Google mit dem Hinweis bei uns gäbe es ein fragwürdiges Abrechnungsverfahren.
Wie haltet ihr es mit der Thematik?
Auf jeden Fall vermeide ich Nervereien, wenn Überweisung einfacher ist, mach ich das !
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ali schrieb:
Wer s fordert, kriegt es korrekt zurück. In der Regel bar. Die Kasse zieht Dir vom Honorar ja auch nur die Rezeptgebühr für die geleisten Einheiten ab. Also kriegt es der Patient von Dir.
Auf jeden Fall vermeide ich Nervereien, wenn Überweisung einfacher ist, mach ich das !
................Diese behauptete ich dürfte zu Beginn der Behandlung lediglich die zehn Euro Verordnungsgebühr nehmen .................
Ja - so ist es eigentlich korrekt. Bei der ersten Behandlung die 10 Euro Verordnungsblattgebühr und 10% Zuzahlung für die erste Behandlung. Darüber gibt's ne Quittung. Bei der 2. Behandlung 10% Zuzahlung für die 2. Behandlung. Dafür gibt's 'ne Quittung. Und so weiter :smile:
Wenn der Patient in Kauf nimmt, daß die 10% Zuzahlung pro Behandlung gezahlt und quittiert wird (was natürlich von der Therapiezeit abgeht) - bitteschön ..... :hushed: mit ist es egal, wie ich die Zeit fülle ....
Edit: bei mir zahlt der Patient spätestens bei der 2. Behandlung die komplette Zuzahlung.....
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Wer praktischerweise so verfährt, muß dann aber auch bei Abbruch ohne Rumzicken den nicht abgearbeiteten Teil erstatten!
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Sabine Rabbel schrieb:
Jaja, die Krankenkassen und Patienten behaupten immer wieder gerne, man dürfe nur peu à peu kassieren. Das Bundessozialgericht sieht das anders (8 RK 35/84): es darf gleich zu Anfang für die ganze Behandlungsserie kassiert werden.
Wer praktischerweise so verfährt, muß dann aber auch bei Abbruch ohne Rumzicken den nicht abgearbeiteten Teil erstatten!
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die neue schrieb:
Rick07 schrieb am 23.2.20 20:57:
................Diese behauptete ich dürfte zu Beginn der Behandlung lediglich die zehn Euro Verordnungsgebühr nehmen .................
Ja - so ist es eigentlich korrekt. Bei der ersten Behandlung die 10 Euro Verordnungsblattgebühr und 10% Zuzahlung für die erste Behandlung. Darüber gibt's ne Quittung. Bei der 2. Behandlung 10% Zuzahlung für die 2. Behandlung. Dafür gibt's 'ne Quittung. Und so weiter :smile:
Wenn der Patient in Kauf nimmt, daß die 10% Zuzahlung pro Behandlung gezahlt und quittiert wird (was natürlich von der Therapiezeit abgeht) - bitteschön ..... :hushed: mit ist es egal, wie ich die Zeit fülle ....
Edit: bei mir zahlt der Patient spätestens bei der 2. Behandlung die komplette Zuzahlung.....
Folgendes Problem: eine Patientin hat nicht alle Einheiten wahrgenommen und wünschte eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Zuzahlung.
Ja, dies musst du bar, oder per Überweisung, erledigen. Ich mache bei Abbruch immer darauf aufmerksam, wenn dann jmd. es nicht wünscht, dann nicht. Meist erledige ich es noch, bevor die Pat. die Praxis verlassen, ansonsten lasse ich mir nichts nachsagen, in einem Telefonat findet man schnell heraus, ob eine Rückzahlung gewünscht wird, oder nicht.
Auf einen Negativeintrag bei google kann man reagieren und es klarstellen. Scheinbar wusstest du aber nicht, dass überhaupt eine Rückzahlung erfolgen muss.
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viento schrieb:
Rick07 schrieb am 23.2.20 20:57:
"Meiner Meinung nach muss sie sich das Geld von der Krankenkasse zurückholen."
Folgendes Problem: eine Patientin hat nicht alle Einheiten wahrgenommen und wünschte eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Zuzahlung.
Ja, dies musst du bar, oder per Überweisung, erledigen. Ich mache bei Abbruch immer darauf aufmerksam, wenn dann jmd. es nicht wünscht, dann nicht. Meist erledige ich es noch, bevor die Pat. die Praxis verlassen, ansonsten lasse ich mir nichts nachsagen, in einem Telefonat findet man schnell heraus, ob eine Rückzahlung gewünscht wird, oder nicht.
Auf einen Negativeintrag bei google kann man reagieren und es klarstellen. Scheinbar wusstest du aber nicht, dass überhaupt eine Rückzahlung erfolgen muss.
Meiner Meinung nach muss sie sich das Geld von der Krankenkasse zurückholen.
Wie kommst du darauf? Du hast das Geld prozentual für Leistungen erhalten, die Leistung aber nicht erbracht, weswegen auch keine Zuzahlung für die eben nicht erbrachten Leistungen entstehen können.
Wieso solltest du das zu viel erhaltene Geld behalten dürfen, während die GKV das Geld zurückzahlen soll? Die hat ja nichts zu viel erhalten, sondern du.
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Tolkinchen schrieb:
Rick07 schrieb am 23.2.20 20:57:
Meiner Meinung nach muss sie sich das Geld von der Krankenkasse zurückholen.
Wie kommst du darauf? Du hast das Geld prozentual für Leistungen erhalten, die Leistung aber nicht erbracht, weswegen auch keine Zuzahlung für die eben nicht erbrachten Leistungen entstehen können.
Wieso solltest du das zu viel erhaltene Geld behalten dürfen, während die GKV das Geld zurückzahlen soll? Die hat ja nichts zu viel erhalten, sondern du.
Heute Abend bekam ich dann auch noch eine negative Bewertung bei Google mit dem Hinweis bei uns gäbe es ein fragwürdiges Abrechnungsverfahren.
Diesbezüglich könntest du es vielleicht mit einem Telefonat versuchen. Die Rückzahlung muss ja ohnehin geklärt werden. In diesem Zusammenhang könntest du erklären das du versehentlich von falschen Sachverhalten ausgegangen bist und dich dafür entschuldigen. Wenn ihr dann im Guten auseinander gehen könnt, wäre es möglich die Negativbewertung anzusprechen und um die Löschung zu bitten. Manchen Menschen ist nicht bewusst wie schädlich so etwas sein kann und wenn du verdeutlichst das dir der Fehler leid tut, ist sie vielleicht bereit dir entgegenzukommen. Einen Versuch wäre es mir wert...
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In der Apotheke beschweren sich die Patienten ja auch nicht, wenn sie dort sofort die volle Zuzahlung leisten müssen. Aber in der Physiotherapie soll es wieder anders, umständlicher, ablaufen.
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Achilles2 schrieb:
"Wenn die Zuzahlungen in der Physiotherapie angeblich nur einzeln, nach jeder Behandlung eingezogen werden dürfen, dann werden in Zukunft die Medikamente in der Apotheke auch erst dann gezahlt, wenn sie eingenommen werden".
In der Apotheke beschweren sich die Patienten ja auch nicht, wenn sie dort sofort die volle Zuzahlung leisten müssen. Aber in der Physiotherapie soll es wieder anders, umständlicher, ablaufen.
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Tolkinchen schrieb:
Rick07 schrieb am 23.2.20 20:57:
Heute Abend bekam ich dann auch noch eine negative Bewertung bei Google mit dem Hinweis bei uns gäbe es ein fragwürdiges Abrechnungsverfahren.
Diesbezüglich könntest du es vielleicht mit einem Telefonat versuchen. Die Rückzahlung muss ja ohnehin geklärt werden. In diesem Zusammenhang könntest du erklären das du versehentlich von falschen Sachverhalten ausgegangen bist und dich dafür entschuldigen. Wenn ihr dann im Guten auseinander gehen könnt, wäre es möglich die Negativbewertung anzusprechen und um die Löschung zu bitten. Manchen Menschen ist nicht bewusst wie schädlich so etwas sein kann und wenn du verdeutlichst das dir der Fehler leid tut, ist sie vielleicht bereit dir entgegenzukommen. Einen Versuch wäre es mir wert...
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