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Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
Zusammenarbeit und Wertschätzung
basiert.
Über uns:
Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
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eine unserer Patientinnen ist rückwirkend für 2013 befreit worden. Wer muss ihr die bisher bezahlten Beiträge zurück erstatten: ich oder die KK?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
BanKan
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BanKan schrieb:
Hallo,
eine unserer Patientinnen ist rückwirkend für 2013 befreit worden. Wer muss ihr die bisher bezahlten Beiträge zurück erstatten: ich oder die KK?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
BanKan
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Die KK.
mikkey
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SGBV schrieb:
Könnten mir die "nicht hilfreich" - Anklicker bitte verraten, was daran falsch ist. Ich mache das genau so. Lasst mich jetzt nicht dumm sterben!
bezahlt ein Pat. in deiner Praxis die Rezeptgebür und stellt einen Antrag auf Befreiung reicht er auch die Rechnung für die Rezeptgebür mit ein um den Betrag ab dem er "befreit" wird zu erreichen. Der Betrag (der über dem Betrag liegt den der Pat. benötigt um Befreit zu werden) erhält er von der Pat. von seiner KK. zurück.
Reicht der Pat. deine Rechnung für Rezeptgebür zur Befreiung ein, gilt für die KK. dass diese Leistung bei dir bezahlt wurde. Zahlst du dem Pat. seine Rezeptgebür zurück und rechnest das Rezept als befreit ab verzichtest du bzw. schenkst du deinem Pat. die Rezeptgebür. Denn ich glaube kaum, dass die Krankenkasse dir die Rezeptgebür erstattet, wenn sie davon ausgeht dass diese durch den Pat. bezahlt wurde.
Läuft der Befreiungsantrag und der Pat. zahlt bei dir die Rechnung für Rezeptgebür, kann er sie ebenfalls bei der KK. nachreichen und erhält diese erstattet wenn die Befreiung durch ist. Daher ist es nämlich möglich dass der Pat. sich das Geld sowohl bei dir auszahlen läßt als auch bei der KK. wider bekommt. Daher würde ich von einer Rückzahlkung von Rezeptgebüren abraten.
Denn wie kannst du als PI nachvollziehen ob deine Rechnung nicht mit dem Befreiungsantrag eingereicht und somit bei der Befreiung berücksichtigt wurde???? Es reicht nämlich oft wenn der Pat. für seine Befreiung Rechnungskopien einreicht.
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Freistein schrieb:
Hallo SGBV,
bezahlt ein Pat. in deiner Praxis die Rezeptgebür und stellt einen Antrag auf Befreiung reicht er auch die Rechnung für die Rezeptgebür mit ein um den Betrag ab dem er "befreit" wird zu erreichen. Der Betrag (der über dem Betrag liegt den der Pat. benötigt um Befreit zu werden) erhält er von der Pat. von seiner KK. zurück.
Reicht der Pat. deine Rechnung für Rezeptgebür zur Befreiung ein, gilt für die KK. dass diese Leistung bei dir bezahlt wurde. Zahlst du dem Pat. seine Rezeptgebür zurück und rechnest das Rezept als befreit ab verzichtest du bzw. schenkst du deinem Pat. die Rezeptgebür. Denn ich glaube kaum, dass die Krankenkasse dir die Rezeptgebür erstattet, wenn sie davon ausgeht dass diese durch den Pat. bezahlt wurde.
Läuft der Befreiungsantrag und der Pat. zahlt bei dir die Rechnung für Rezeptgebür, kann er sie ebenfalls bei der KK. nachreichen und erhält diese erstattet wenn die Befreiung durch ist. Daher ist es nämlich möglich dass der Pat. sich das Geld sowohl bei dir auszahlen läßt als auch bei der KK. wider bekommt. Daher würde ich von einer Rückzahlkung von Rezeptgebüren abraten.
Denn wie kannst du als PI nachvollziehen ob deine Rechnung nicht mit dem Befreiungsantrag eingereicht und somit bei der Befreiung berücksichtigt wurde???? Es reicht nämlich oft wenn der Pat. für seine Befreiung Rechnungskopien einreicht.
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SGBV schrieb:
Danke für die Erklärung. Wenn ich nicht weiß, ob meine Rechnung mit eingereicht wurde, gibt's von mir auch keine Erstattung. Ich zahle zurück, wenn ich sehe, dass mein Rechnungsdatum nach dem Befreiungsdatum liegt (manchmal ist das auf der Karte vermerkt). Dann taxiere ich zuzahlungsbefreit und bin noch nie auf der Zuzahlung sitzen geblieben.
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mikkey schrieb:
es kommt darauf an, ob bei der Prüfung der Zuzahlungsbefreiung dieser Betrag, um den es hier geht, mit berücksichtigt wurde. Wenn ja, gibt es logischer Weise von keiner Seite eine Erstattung, wenn nein, erstattet die Krankenkasse, wenn Du schon abgerechnet hast. Ist die Abrechnung noch bei Dir, erstattest Du.
mikkey
Der Pat. reicht die Quittungen (also auch Quittungen für die bei dir bezahlten Rezeptgebüren bei seiner KK. ein) und erhält von der KK. das bezahlte Geld (das über seinem Satz liegt) wieder.
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Freistein schrieb:
Die KK.
Der Pat. reicht die Quittungen (also auch Quittungen für die bei dir bezahlten Rezeptgebüren bei seiner KK. ein) und erhält von der KK. das bezahlte Geld (das über seinem Satz liegt) wieder.
Schönen Abend, BanKan
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HeinzJ schrieb:
KK
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BanKan schrieb:
DANKE!
Schönen Abend, BanKan
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