Wir suchen Dich als
Physiotherapeut/in (m/w/d),
Mini-Jobber,
Wiedereinsteiger, Mutter/Vater mit
Kindern.
In Vollzeit, Teilzeit, Aushilfe
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spezialisieren? Manuelle Therapie
oder Bobath lernen, eine
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Aquafitness-Trainer/in werden, oder
eine neue Wellness-Behandlung
erlernen? Wo ist dein Weg?
Wir bieten Dir: betriebliche
Altersv...
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Dass man/frau das normalerweise anders macht weiß ich und braucht ihr mir nicht erklären. Im Grunde genügt mir ja oder nein.
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Susulo schrieb:
Habe unlängst eine HB-VO abgerechnet und warum auch immer erst da gemerkt, dass ich vergessen hatte, die Zuzahlung einzuziehen. Naiv wie ich bin, hab ich dem Pat rückwirkend noch ne Rg geschickt (ich geh nicht mehr hin), die er jetzt nach 30 Tagen und Mahnung immer noch nicht gezahlt hat. Kann ich das bei der KK auch jetzt noch geltend machen, wo ich für die VO schon ganz normal Geld abzügl ET bekommen habe? Oder bin ich jetzt selber schuld, weil ich so lange geschlafen hab...
Dass man/frau das normalerweise anders macht weiß ich und braucht ihr mir nicht erklären. Im Grunde genügt mir ja oder nein.
(1) Leistung erbringen
(2) Nach vollendeter verordneter Behandlungsserie steht fest, für wieviele Behandlungen überhaupt eine 10%-Beteiligung fällig ist.
(3) während des EA-Einzuges kann die VO abgerechnet werden
(4) leistet der Versicherte der gesonderten schriftlichen Zahlungsaufforderung nicht Folge ist gem. §43c SGB V die GKV für die Inkassomaßnahmen zuständig.
Kopie der Mahnung mit Vermerk "kein Zahlungseingang bis (...); bitte um Erstattung gemäß §43c SGB V auf (Bankverbindung)". Du bekommst das Geld von der Kasse überwiesen, der Versicherte eine freundliche Zahlungsaufforderung von der Kasse...
Diese Forderung nach (4) ist, zumindest in meinen RV, nicht von der einjährigen Verjährungsvereinbarung betroffen ;)
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vielen Dank für dieses ausführliche "JA". Sehr nett, wie fast immer. :blush: :sunglasses:
Na klar mache ich immer alles richtig. Wußt' ich's doch ... :yum:
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Susulo schrieb:
Lieber Papa Alpaka,
vielen Dank für dieses ausführliche "JA". Sehr nett, wie fast immer. :blush: :sunglasses:
Na klar mache ich immer alles richtig. Wußt' ich's doch ... :yum:
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Papa Alpaka schrieb:
Natürlich hast du's richtig gemacht.
(1) Leistung erbringen
(2) Nach vollendeter verordneter Behandlungsserie steht fest, für wieviele Behandlungen überhaupt eine 10%-Beteiligung fällig ist.
(3) während des EA-Einzuges kann die VO abgerechnet werden
(4) leistet der Versicherte der gesonderten schriftlichen Zahlungsaufforderung nicht Folge ist gem. §43c SGB V die GKV für die Inkassomaßnahmen zuständig.
Kopie der Mahnung mit Vermerk "kein Zahlungseingang bis (...); bitte um Erstattung gemäß §43c SGB V auf (Bankverbindung)". Du bekommst das Geld von der Kasse überwiesen, der Versicherte eine freundliche Zahlungsaufforderung von der Kasse...
Diese Forderung nach (4) ist, zumindest in meinen RV, nicht von der einjährigen Verjährungsvereinbarung betroffen ;)
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