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der Name des Patienten stand auch früher nicht auf den blauen Formularen, sondern nur auf den braunen die die Ärzte selber ausgedruckt haben und die aus zwei Blättern bestanden.
Auf den neuen VO´s muss auf der Rückseite kein Patientennamen eingetragen werden.
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idefix- schrieb:
@a schubert
der Name des Patienten stand auch früher nicht auf den blauen Formularen, sondern nur auf den braunen die die Ärzte selber ausgedruckt haben und die aus zwei Blättern bestanden.
Auf den neuen VO´s muss auf der Rückseite kein Patientennamen eingetragen werden.
Bei einer anderen Ärztin, die bisher schon die selbst-ausgedruckten hatte, war der Patientenname eingedruckt.
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die neue schrieb:
das hatte ich auch bei einem Arzt (der bis jetzt immer die blauen VO ausgestellt hat) und die müssen jetzt selbst erst mal nachfragen, "wie das geht". Die Sprechstundenhilfe meinte, ich solle das Blatt einfach an das erste tackern ... Ich war der Meinung, sie solle sich bitte informieren und mir Bescheid geben :smile:
Bei einer anderen Ärztin, die bisher schon die selbst-ausgedruckten hatte, war der Patientenname eingedruckt.
Danke
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a schubart schrieb:
Bei unserem Abrechnungszentum dürfen wir nicht tackern.. na mal schauen..
Danke
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die neue schrieb:
Das wird auch so nicht klappen ohne Namen und Versicherungsnummer! Rein theoretisch kannste dann die VO von Frau Müller an die von Frau Meier hängen. Ich bin zu 100% sicher, dass das abgesetzt wird.
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SuKu schrieb:
da gibt es doch diese klammerlosen Tacker...benutze ich auch
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a schubart schrieb:
Hallo wir hatten es jetzt mehrfach das bei den neuen Verordnungen die auf zwei Seiten bedruckt werden auf der Seite wo die Unterschriften hin kommen oben der Patienten Name etc. fehlt . Darf man das selber eintragen oder zurück zu Arzt?
Schreibt man dann auf der zweiten Seite selber den Name drauf?
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ok, habe solche noch nicht gehabt in den letzten Tagen, da es ja 2 Seiten sind, dann würde ich das vorsichtshalber machen und den Arzt darauf hinweisen, vlt. haben sie es nur vergessen, oder das Programm hat einen Fehler.
Ohne Namen würde ich die zweite Seite nicht wegschicken, gibt evtl. wieder Anlass zum Absetzen.
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idefix- schrieb:
@schubert
ok, habe solche noch nicht gehabt in den letzten Tagen, da es ja 2 Seiten sind, dann würde ich das vorsichtshalber machen und den Arzt darauf hinweisen, vlt. haben sie es nur vergessen, oder das Programm hat einen Fehler.
Ohne Namen würde ich die zweite Seite nicht wegschicken, gibt evtl. wieder Anlass zum Absetzen.
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Katerchen schrieb:
Bei den alten Formularen war das auch schon so, dass auf dem 2. Blatt manchmal der Name fehlte. War nie ein Problem bei der Abrechnung
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a schubart schrieb:
Ich meine ja auch nur die die auf zwei Seiten ausgedruckt sind .
Schreibt man dann auf der zweiten Seite selber den Name drauf?
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a schubart schrieb:
Danke ... dann muss meine Chefin wohl mal mit der Abrechnungsfirma klären ob wir es selber drauf schreiben dürfen oder mit dem Verband.. mal schauen..,
Auf dem bisherigen Muster 13 gab es ja nur zehn Unterschriftenfelder. Da wir in meiner Praxis auf die Entstauungstherapie spezialisiert sind, haben wir sehr viele VO mit 20 Behandlungen und mehr. Diese wurden immer auf Kopien der Rückseite (teilweise mit, teilweise ohne das der Name oben eingetragen wurde), von den Patienten quittiert. Diese wurden ohne jeglichen Anstand von den Kassen akzeptiert. Dies bezüglich enthalten die neuen HeilM Richtlinien auch keine Änderung.
Ich denke also nicht, dass es zu einer Absetzung kommen wird. Wenn wir eigenhändig den Namen eintragen ist das ja auch keine „Urkundenfälschung“ o.ä.. Es dient ausschließlich der richtigen Zuordnung.
Sollte ich ein falsche Aussage getätigt haben… Bitte korrigiert mich!
@ die neue: Eine „Unterschriftenseite“ an eine nicht dazugehörige Vorderseite zu hängen führt logischerweise zur Absetzung, da die hinterlegte Unterschrift des Versicherten nicht passt… wenn es denn kontrolliert wird.
@ a schubart: Mit dem „nicht tackern dürfen“, ist natürlich blöd und meiner Meinung auch ein Manko der Abrechnungsstelle. Bei uns werden die VO immer zusammen getackert und sind so auch eindeutig zur Vorderseite zu zuordnen.
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die neue schrieb:
also ICH werde keine "braun-beigen" Verordnungen annehmen, auf denen der Name, die Versicherungsnummer und der Kostenträger nicht angegeben sind. Hab die VO der Patientin heute wieder in die Hand gedrückt, sie dackelt am Montag damit zum Arzt. Soll er die Daten doch per Hand eintragen und abzeichnen, ich gehe das Risiko einer Absetzung nicht ein, nur weil die Rezeption den Druck nicht vernünftig hinbekommt....
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pt-gebauer schrieb:
Der KBV schreibt auf seiner Internetpräsenz zu der Rückseite: „Die Rückseite der Verordnung wurde ebenfalls überarbeitet. Sie enthält aber nach wie vor nur Angaben, die für Therapeuten, Patienten oder Krankenkassen relevant sind.“ Es gibt auch auf der Rückseite nirgendwo ein Feld, in dem der Name eingetragen werden soll.
Auf dem bisherigen Muster 13 gab es ja nur zehn Unterschriftenfelder. Da wir in meiner Praxis auf die Entstauungstherapie spezialisiert sind, haben wir sehr viele VO mit 20 Behandlungen und mehr. Diese wurden immer auf Kopien der Rückseite (teilweise mit, teilweise ohne das der Name oben eingetragen wurde), von den Patienten quittiert. Diese wurden ohne jeglichen Anstand von den Kassen akzeptiert. Dies bezüglich enthalten die neuen HeilM Richtlinien auch keine Änderung.
Ich denke also nicht, dass es zu einer Absetzung kommen wird. Wenn wir eigenhändig den Namen eintragen ist das ja auch keine „Urkundenfälschung“ o.ä.. Es dient ausschließlich der richtigen Zuordnung.
Sollte ich ein falsche Aussage getätigt haben… Bitte korrigiert mich!
@ die neue: Eine „Unterschriftenseite“ an eine nicht dazugehörige Vorderseite zu hängen führt logischerweise zur Absetzung, da die hinterlegte Unterschrift des Versicherten nicht passt… wenn es denn kontrolliert wird.
@ a schubart: Mit dem „nicht tackern dürfen“, ist natürlich blöd und meiner Meinung auch ein Manko der Abrechnungsstelle. Bei uns werden die VO immer zusammen getackert und sind so auch eindeutig zur Vorderseite zu zuordnen.
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EvSe schrieb:
Müssen wir jetzt wirklich auf der Rückseite die Behandlung ausschreiben oder dürfen wir weiterhin die Abkürzungen KG, MT usw. benutzen?
Sollte die VO auf "nur" KG-ZNS ausgestellt sein, schreibste hinten drauf, was gemacht wurde: KG-ZNS (PNF) oder KG-ZNS (Bobath) oder KG-ZNS (Votja) .... Sollte KG-ZNS Bobath auf der VO stehen, dann darfste nur KG-ZNS Bobath abgeben und nicht alternativ PNF oder Votja
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bundy007 schrieb:
reicht nicht nur kg-zns, wenn der arzt auch nur kg-zns eingetragen hat?
hat noch nie gereicht.
Heilmittel musste immer spezifiziert werden, damit Kontrollvorgang Zertifikat vs. "welcher Mitarbeiter" funktioniert...
Ansonsten: Bislang Glück gehabt?!?
Grüße!
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tinki schrieb:
Hallo bundy007,
hat noch nie gereicht.
Heilmittel musste immer spezifiziert werden, damit Kontrollvorgang Zertifikat vs. "welcher Mitarbeiter" funktioniert...
Ansonsten: Bislang Glück gehabt?!?
Grüße!
in meiner ersten praxis wurde immer nur kg-zns eingetragen. würde mich ehrlich gesagt wundern, wenns bei der abbrechnung immer nachgetragen worden ist.
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bundy007 schrieb:
danke dir.
in meiner ersten praxis wurde immer nur kg-zns eingetragen. würde mich ehrlich gesagt wundern, wenns bei der abbrechnung immer nachgetragen worden ist.
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die neue schrieb:
ach komm, das fragst Du doch jetzt nicht ernsthaft ..... natürlich kannst Du KG, MT, MLD45, etc. aufschreiben ....
Sollte die VO auf "nur" KG-ZNS ausgestellt sein, schreibste hinten drauf, was gemacht wurde: KG-ZNS (PNF) oder KG-ZNS (Bobath) oder KG-ZNS (Votja) .... Sollte KG-ZNS Bobath auf der VO stehen, dann darfste nur KG-ZNS Bobath abgeben und nicht alternativ PNF oder Votja
ich habe dasselbe Problem und glaube vor einigen TAgen iwo gelesen zu haben, das das problem der mangelhaften praxissoftware bekannt sei und die oberste Zeile der beigen 2-Seiten-VO nicht ausgefüllt wird.
Da stand auch drin, das dies wohl durch uns berichrtig werden darf, weiß aber nicht mehr wo ich das gelesen hatte
(mail von physio.de, vom ZVK...keine Ahnung) und natürlich die Mail nach durchsicht dann auch gelöscht.
Weiss jemand vllt. wo das steht bzw. man das nachvollziehen kann?
Danke schonmal im voraus!
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Falls du das hier öffnen kannst - dann guckst du unter nummer 8:
Link
"FAK" ist natürlich klasse, wenn man es laut ausspricht....
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Susulo schrieb:
Ja, du kannst die Patientendaten dort selbst ergänzen. Steht im Frage-Antwort-Katalog des GKV Spitzenverbandes.
Falls du das hier öffnen kannst - dann guckst du unter nummer 8:
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"FAK" ist natürlich klasse, wenn man es laut ausspricht....
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KGSchuller schrieb:
Hallo,
ich habe dasselbe Problem und glaube vor einigen TAgen iwo gelesen zu haben, das das problem der mangelhaften praxissoftware bekannt sei und die oberste Zeile der beigen 2-Seiten-VO nicht ausgefüllt wird.
Da stand auch drin, das dies wohl durch uns berichrtig werden darf, weiß aber nicht mehr wo ich das gelesen hatte
(mail von physio.de, vom ZVK...keine Ahnung) und natürlich die Mail nach durchsicht dann auch gelöscht.
Weiss jemand vllt. wo das steht bzw. man das nachvollziehen kann?
Danke schonmal im voraus!
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KGSchuller schrieb:
Super, vielen vielen, lieben Dank, genau das hatte ich noch so im Sinn!
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