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Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
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Problem beschreiben
Alfred Kramer schrieb:
mein ARZ hat von der ikk classic eine Rückforderung wg zweier angeblich fehlerhafter VO aus 2015 erhalten, diese beglichen und mir abgezogen. Nach einem ausführlichen Telefongespräch habe ich meiner Abrechnungsfirma ausdrücklich verboten, Rückforderungen ohne mein Einverständnis zu begleichen. Die beiden VO hat sie der ikk classic erneut in Rechnung gestellt und mir in der folgenden Abrechnung wieder erstattet. Nur mal so als Info, falls andere Abrechnungsfirmen ähnlich handeln.
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FFGG schrieb:
ja, das tut sie
So weit ich weiss verrechnet die IKK Classic die Verordnungen mit aktuellen?
Das ist aber nicht korrekt. Die IKK muss dich auffordern zurück zu bezahlen. Leider steht bei meinem Dienstleister das Verrechnen im Vertrag drin.
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Tempelritter schrieb:
tom1350 schrieb am 22.7.19 12:19:
So weit ich weiss verrechnet die IKK Classic die Verordnungen mit aktuellen?
Das ist aber nicht korrekt. Die IKK muss dich auffordern zurück zu bezahlen. Leider steht bei meinem Dienstleister das Verrechnen im Vertrag drin.
So weit ich weiss verrechnet die IKK Classic die Verordnungen mit aktuellen?
Das ist aber nicht korrekt. Die IKK muss dich auffordern zurück zu bezahlen. Leider steht bei meinem Dienstleister das Verrechnen im Vertrag drin.
Immer schön unterscheiden. Bei ejner direkten Verrechnung handelt es sich um eine Absetzung und die gibt das ARZ berechtigt an den Leistungserbringer weiter. Es gab ja schließlich kein Geld.
Bei den uralten Geschichten die die IKK jetzt durchzusetzen versucht werden die zweifelhaften Sachverhalte mittels Rückforderungen/Zahlungsaufforderungen versucht durchzusetzen, da man sich nicht sofort einer Klagewelle aussetzen will.
Das erneute Berrechnen der beglichenen Rückforderungen wird ziemlich sicher zu einer Absetzung führen. Was bedeutet, dass der schwarze Klagepeter jetzt leider bei Alfred gelandet ist.
Immer gut wenn ein Dienstleister weiß wem er verpflichtet ist. :confused:
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NorbArt schrieb:
Tempelritter schrieb am 22.7.19 15:54:
tom1350 schrieb am 22.7.19 12:19:
So weit ich weiss verrechnet die IKK Classic die Verordnungen mit aktuellen?
Das ist aber nicht korrekt. Die IKK muss dich auffordern zurück zu bezahlen. Leider steht bei meinem Dienstleister das Verrechnen im Vertrag drin.
Immer schön unterscheiden. Bei ejner direkten Verrechnung handelt es sich um eine Absetzung und die gibt das ARZ berechtigt an den Leistungserbringer weiter. Es gab ja schließlich kein Geld.
Bei den uralten Geschichten die die IKK jetzt durchzusetzen versucht werden die zweifelhaften Sachverhalte mittels Rückforderungen/Zahlungsaufforderungen versucht durchzusetzen, da man sich nicht sofort einer Klagewelle aussetzen will.
Das erneute Berrechnen der beglichenen Rückforderungen wird ziemlich sicher zu einer Absetzung führen. Was bedeutet, dass der schwarze Klagepeter jetzt leider bei Alfred gelandet ist.
Immer gut wenn ein Dienstleister weiß wem er verpflichtet ist. :confused:
Meine Abrechnungsfirma hat mir nach meinem Telefonat in der nächsten Abrechnung die Absetzung der Rückforderung wieder ausbezahlt. Ich habe Ihnen klar gemacht, daß ICH ihr Kunde bin und Sie in MEINEM Auftrag handeln. Und wenn ich ihnen verbiete, Rückforderungen in meinem Namen zu begleichen, dann haben sie das zu tun , andernfalls verlange ich Schadenersatz. Ich habe wohl gesehen, daß sie die Forderung erneut an die ikk classic gestellt haben mit der Begründung: " Kunde hält Rückforderung für unrechtmößig". Ob die Abrechnungsfirma das im Zweifel über ihre Versicherung regelt oder als Erfahrung abschreibt, ist mir letztlich egal, bis jetzt habe ich aber nichts mehr gehört von der Geschichte.
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Alfred Kramer schrieb:
ich weiß nicht,ob ich den Schwarzen Peter kriege.
Meine Abrechnungsfirma hat mir nach meinem Telefonat in der nächsten Abrechnung die Absetzung der Rückforderung wieder ausbezahlt. Ich habe Ihnen klar gemacht, daß ICH ihr Kunde bin und Sie in MEINEM Auftrag handeln. Und wenn ich ihnen verbiete, Rückforderungen in meinem Namen zu begleichen, dann haben sie das zu tun , andernfalls verlange ich Schadenersatz. Ich habe wohl gesehen, daß sie die Forderung erneut an die ikk classic gestellt haben mit der Begründung: " Kunde hält Rückforderung für unrechtmößig". Ob die Abrechnungsfirma das im Zweifel über ihre Versicherung regelt oder als Erfahrung abschreibt, ist mir letztlich egal, bis jetzt habe ich aber nichts mehr gehört von der Geschichte.
So weit ich weiss verrechnet die IKK Classic die Verordnungen mit aktuellen?
Das sollen Sie mal schön tun! Seitdem ich zwei Rezepte aus 2015 von der IKK Classik abgesetzt bekam, weise ich deren Kundschaft höflich die Tür (da wir keine Termine innerhalb der Gültigkeitsdauer ihrer Verordnung haben). Termine bekommen sie bei mir erst, wenn sie eine Kostenübernahmeerklärung der IKK Classik für ihre formal ungültige Verordnung vorlegen. Seither hatte ich allerdings erst einen Versicherten dieser kranken Kasse und der wartet seit ca. vier Wochen auf eine Antwort der IKK Classik auf seinen Genehmigungsantrag. Es ist schon traurig, dass die IKK Classik von den Millionen, die sie durch die Rückforderung einsackt, nicht wenigstens neues Personal einstellt, um sich um die Belange der in sie (noch) vertrauenden Versicherten zu kümmern! :hushed:
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MikeL schrieb:
tom1350 schrieb am 22.7.19 12:19:
So weit ich weiss verrechnet die IKK Classic die Verordnungen mit aktuellen?
Das sollen Sie mal schön tun! Seitdem ich zwei Rezepte aus 2015 von der IKK Classik abgesetzt bekam, weise ich deren Kundschaft höflich die Tür (da wir keine Termine innerhalb der Gültigkeitsdauer ihrer Verordnung haben). Termine bekommen sie bei mir erst, wenn sie eine Kostenübernahmeerklärung der IKK Classik für ihre formal ungültige Verordnung vorlegen. Seither hatte ich allerdings erst einen Versicherten dieser kranken Kasse und der wartet seit ca. vier Wochen auf eine Antwort der IKK Classik auf seinen Genehmigungsantrag. Es ist schon traurig, dass die IKK Classik von den Millionen, die sie durch die Rückforderung einsackt, nicht wenigstens neues Personal einstellt, um sich um die Belange der in sie (noch) vertrauenden Versicherten zu kümmern! :hushed:
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tom1350 schrieb:
So weit ich weiss verrechnet die IKK Classic die Verordnungen mit aktuellen?
Liebe Grüße
Friedrich Merz - Redaktion
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Problem beschreiben
Friedrich Merz schrieb:
Heute der Artikel über die Praktiken der IKK classic auf physio.de - prompt kam am gleichen Tag die Meldung vom ZVK, dass die Kasse wieder zu Gesprächen eingeladen hat. :wink:
Liebe Grüße
Friedrich Merz - Redaktion
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