In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
10er Rezept wäre bis Ende Oktober gegangen. Patient ging schon automatisch ein neues Rezept holen und brachte es sogleich zur Genehmigung. Nun das 1. Rezept ist nicht ende Oktober beendet, sondern erst im Dezember. Ich gab dem Patienten das viel zu früh ausgestellte Rezept wieder mit, mit der Info, Behandlung bis Dezember.
Rezeptausstellung vom 2. Rezept ist 28.10. und heute kam die schriftliche Genehmigung.
Da hat wohl einer nicht aufgepasst bei der AOK. :kissing_closed_eyes:
Ich hätte nicht übel Lust Patienten viermal die Woche kommen zu lassen, Sie könnte es auch gebrauchen.
Was würdet ihr machen?
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denise2003 schrieb:
Ein Patient mit Kg-Zns hat das erste mal ein 24er Rezept vom Arzt erhalten, vorab immer nur 10er auch außerhalb.
10er Rezept wäre bis Ende Oktober gegangen. Patient ging schon automatisch ein neues Rezept holen und brachte es sogleich zur Genehmigung. Nun das 1. Rezept ist nicht ende Oktober beendet, sondern erst im Dezember. Ich gab dem Patienten das viel zu früh ausgestellte Rezept wieder mit, mit der Info, Behandlung bis Dezember.
Rezeptausstellung vom 2. Rezept ist 28.10. und heute kam die schriftliche Genehmigung.
Da hat wohl einer nicht aufgepasst bei der AOK. :kissing_closed_eyes:
Ich hätte nicht übel Lust Patienten viermal die Woche kommen zu lassen, Sie könnte es auch gebrauchen.
Was würdet ihr machen?
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RoFo schrieb:
Das laufende abrechnen und das neue starten
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die AOK muss nicht aufpassen, die genehmigen nur. Für die Einhaltung der HMR, HMK und Rahmenverträge bist du zuständig.
Echt? Das ist ja eine Sauerei :sunglasses:
Denke genau dafür ist das Genehmigungsverfahren da.
Um zu schauen, wer was wofür und wieviel die einzelnen Patienten bekommen.
Wurde mir zumindest so gesagt.
Alte Rezept vorzeitig abrechnen möchte ich nicht
Danke, dann soll sich der Patient lieber in einer anderen Praxis zusätzlich behandeln lassen, sie bräuchte es wirklich
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denise2003 schrieb:
Tempelritter schrieb am 10.11.16 14:44:
die AOK muss nicht aufpassen, die genehmigen nur. Für die Einhaltung der HMR, HMK und Rahmenverträge bist du zuständig.
Echt? Das ist ja eine Sauerei :sunglasses:
Denke genau dafür ist das Genehmigungsverfahren da.
Um zu schauen, wer was wofür und wieviel die einzelnen Patienten bekommen.
Wurde mir zumindest so gesagt.
Alte Rezept vorzeitig abrechnen möchte ich nicht
Danke, dann soll sich der Patient lieber in einer anderen Praxis zusätzlich behandeln lassen, sie bräuchte es wirklich
Warum das alte RZ nicht abbrechen? Die Therapie geht doch mit dem neuen nahtlos weiter.
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Tempelritter schrieb:
im Genehmigungsverfahren geht es nur um die med. Notwendigkeit.
Warum das alte RZ nicht abbrechen? Die Therapie geht doch mit dem neuen nahtlos weiter.
im Genehmigungsverfahren geht es nur um die med. Notwendigkeit.
.
Wurde mir von der AOK anders erklärt.
Sie hätten fast nur noch Rezepte außerhalb und wollen eben schauen wer, was wieviel bekommt.
Dies solle kontrolliert werden.
Warum das alte abbrechen? Es ist doch gültig und Patient könnte nötige Behandlung in anderer Praxis erhalten
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denise2003 schrieb:
Tempelritter schrieb am 10.11.16 14:52:
im Genehmigungsverfahren geht es nur um die med. Notwendigkeit.
.
Wurde mir von der AOK anders erklärt.
Sie hätten fast nur noch Rezepte außerhalb und wollen eben schauen wer, was wieviel bekommt.
Dies solle kontrolliert werden.
Warum das alte abbrechen? Es ist doch gültig und Patient könnte nötige Behandlung in anderer Praxis erhalten
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Tempelritter schrieb:
Zwei RZ zeitgleich mit der selben Dg. und Therapie sind nach HMR nicht möglich. Kann sein das die Kasse dir oder der anderen Praxis das RZ absetzt. Dann kannst du oder der andere dem Geld hinterher rennen.
Zwei RZ zeitgleich mit der selben Dg. und Therapie sind nach HMR nicht möglich. Kann sein das die Kasse dir oder der anderen Praxis das RZ absetzt. Dann kannst du oder der andere dem Geld hinterher rennen.
Die andere Praxis soll woher wissen, dass es zeitgleich ein anderes Rezept gibt? Rezept ist doch genehmigt und punkt
Man ist nicht verpflichtet den Patienten dahingehend auszufragen
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denise2003 schrieb:
Tempelritter schrieb am 10.11.16 15:11:
Zwei RZ zeitgleich mit der selben Dg. und Therapie sind nach HMR nicht möglich. Kann sein das die Kasse dir oder der anderen Praxis das RZ absetzt. Dann kannst du oder der andere dem Geld hinterher rennen.
Die andere Praxis soll woher wissen, dass es zeitgleich ein anderes Rezept gibt? Rezept ist doch genehmigt und punkt
Man ist nicht verpflichtet den Patienten dahingehend auszufragen
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Tempelritter schrieb:
Das stimmt schon, was machst du in Falle einer Absetzung? Warum so kompliziert?
Na ja, jeder wie er möchte...
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...hm... warum fragst Du, wenn Dir die Antworten hier nicht passen???
Na ja, jeder wie er möchte...
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Tempelritter schrieb:
Danke Jürgen, den gleichen Gedanken hatte ich auch.
Gruß Dún
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Dúnhan schrieb:
"gelöscht da falscher Beitrag" ...
Gruß Dún
Das stimmt schon, was machst du in Falle einer Absetzung? Warum so kompliziert?
Klagen,
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denise2003 schrieb:
Tempelritter schrieb am 10.11.16 15:31:
Das stimmt schon, was machst du in Falle einer Absetzung? Warum so kompliziert?
Klagen,
...hm... warum fragst Du, wenn Dir die Antworten hier nicht passen???
Na ja, jeder wie er möchte...
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Weiß jetzt nicht was Du willst, habe das Rezept nicht angenommen.
Es wird nicht darauf therapiert, zumindest bei uns nicht
Patient hat zwei gültige und genehmigte Rezepte
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denise2003 schrieb:
JürgenK schrieb am 10.11.16 15:31:
...hm... warum fragst Du, wenn Dir die Antworten hier nicht passen???
Na ja, jeder wie er möchte...
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Weiß jetzt nicht was Du willst, habe das Rezept nicht angenommen.
Es wird nicht darauf therapiert, zumindest bei uns nicht
Patient hat zwei gültige und genehmigte Rezepte
Das stimmt schon, was machst du in Falle einer Absetzung? Warum so kompliziert?
Klagen,
und gute drei Jahre auf den Ausgang warten?
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Tempelritter schrieb:
denise2003 schrieb am 15.11.16 09:52:
Tempelritter schrieb am 10.11.16 15:31:
Das stimmt schon, was machst du in Falle einer Absetzung? Warum so kompliziert?
Klagen,
und gute drei Jahre auf den Ausgang warten?
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Tempelritter schrieb:
die AOK muss nicht aufpassen, die genehmigen nur. Für die Einhaltung der HMR, HMK und Rahmenverträge bist du zuständig.
nehme mir jetzt das Thema zur weiteren Frage bezgl. Genehmigung AOK...
Nun...betreue seit 9 Jahren MS-Patientin KG-ZNS im HB VadR. Im Juli 2016 dann Genehmigungspflicht...gut, Fax losgeschickt und nach 8 Tage Genehmigung an Praxis erhalten. Abgerechnet über RZH...kein Problem, Kopie der Genehmigung war hinzugefügt,
September 2016 neue Verordnung KG-ZNS im HB VadR..wieder Fax an AOK von mir...diesmal kam Genehmigung von AOK an Patientin per Post inkl. Schreiben an mich...wohlgemerkt, beides an meine Patientin! Ein paar Tage später bekam auch ich die Genehmigung...nun, abgerechnet inkl. Genehmigung über RZH und gut ..
Oktober 2016 wieder Verordnung KG-ZNS im HB VdaR wieder Fax an AOK und bis heute keine Genehmigung. Rezept fertig und über RZH abgerechnet...da keine Gehehmigung, Fax-journal inkl. Anschreiben dazugelegt...bin jetzt gespannt..
November 2016 jetzt neue Verordnung zur Genehmigung gefaxt...abwarten :anguished: Behandel trotzdem fröhlich weiter...
Nun, bin in NRW und habe nur 2 AOK Patienten mit Genehmigungspflicht....soweit ich weiss, darf ich solange behandeln, bis endg!ültiger Bescheid eingeht...
Jetzt meine Frage: hat jemand von Euch Genehmigung beantragt, nix weiter gehört, Rezept ohne Genehmigung abgerechnet? Nun, Selbstabrechner sind das eine, ich rechne über RZH hab,
Bitte um Erfahrungsberichte, vielen Dank und viele Grüße!
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War bisher nie ein Problem.
Mir war so, dass Kassen innerhalb von vier Wochen bearbeiten müssen. Schaffen sie das nicht, gilt das als genehmigt.
Zumindest arbeite ich so.
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RoFo schrieb:
Kommt bei uns öfter vor.
War bisher nie ein Problem.
Mir war so, dass Kassen innerhalb von vier Wochen bearbeiten müssen. Schaffen sie das nicht, gilt das als genehmigt.
Zumindest arbeite ich so.
Kommt bei uns öfter vor.
War bisher nie ein Problem.
Mir war so, dass Kassen innerhalb von vier Wochen bearbeiten müssen. Schaffen sie das nicht, gilt das als genehmigt.
Zumindest arbeite ich so.
Drei Wochen, außer wenn Gutachten angefordert werden oder triftige Gründe für Nichtbearbeitung vorliegen (Personalmangel ist kein triftiger Grund, auch wenn das einzig verbliebene SoFA sich damit zu rechtfertigen versuchen wird).
Gutachten (v.a. MDK) -> 5 Wochen
Triftige Gründe -> Unterbrechung der Frist
Behandlung zwingend _jetzt_ notwendig -> Erstattung anfallender Kosten
SGB V §13 - Kostenerstattung
[...]
(3a) Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten. Der Medizinische Dienst nimmt innerhalb von drei Wochen gutachtlich Stellung. [...] Kann die Krankenkasse Fristen nach Satz 1 (...) nicht einhalten, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Beschaffen sich Leistungsberechtigte nach Ablauf der Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet. [...]
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Papa Alpaka schrieb:
RoFo schrieb am 24.11.16 00:24:
Kommt bei uns öfter vor.
War bisher nie ein Problem.
Mir war so, dass Kassen innerhalb von vier Wochen bearbeiten müssen. Schaffen sie das nicht, gilt das als genehmigt.
Zumindest arbeite ich so.
Drei Wochen, außer wenn Gutachten angefordert werden oder triftige Gründe für Nichtbearbeitung vorliegen (Personalmangel ist kein triftiger Grund, auch wenn das einzig verbliebene SoFA sich damit zu rechtfertigen versuchen wird).
Gutachten (v.a. MDK) -> 5 Wochen
Triftige Gründe -> Unterbrechung der Frist
Behandlung zwingend _jetzt_ notwendig -> Erstattung anfallender Kosten
SGB V §13 - Kostenerstattung
[...]
(3a) Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten. Der Medizinische Dienst nimmt innerhalb von drei Wochen gutachtlich Stellung. [...] Kann die Krankenkasse Fristen nach Satz 1 (...) nicht einhalten, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Beschaffen sich Leistungsberechtigte nach Ablauf der Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet. [...]
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Tempelritter schrieb:
für welche Kassen brauchst du in BaWü eine Genehmigung?
Ein Bundesland war in der Eingangsfrage nicht gestellt.
Ich selbst bin in Berlin.
Ich habe nur geschrieben, wie ich selbst das sehe.
Das kann woanders natürlich ganz anders sein.
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RoFo schrieb:
Keine Ahnung.
Ein Bundesland war in der Eingangsfrage nicht gestellt.
Ich selbst bin in Berlin.
Ich habe nur geschrieben, wie ich selbst das sehe.
Das kann woanders natürlich ganz anders sein.
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Tempelritter schrieb:
ich hatte dich in BaWü vermutet, deshalb meine Frage.
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SiegesgöttinXX schrieb:
Hallo in die Runde,
nehme mir jetzt das Thema zur weiteren Frage bezgl. Genehmigung AOK...
Nun...betreue seit 9 Jahren MS-Patientin KG-ZNS im HB VadR. Im Juli 2016 dann Genehmigungspflicht...gut, Fax losgeschickt und nach 8 Tage Genehmigung an Praxis erhalten. Abgerechnet über RZH...kein Problem, Kopie der Genehmigung war hinzugefügt,
September 2016 neue Verordnung KG-ZNS im HB VadR..wieder Fax an AOK von mir...diesmal kam Genehmigung von AOK an Patientin per Post inkl. Schreiben an mich...wohlgemerkt, beides an meine Patientin! Ein paar Tage später bekam auch ich die Genehmigung...nun, abgerechnet inkl. Genehmigung über RZH und gut ..
Oktober 2016 wieder Verordnung KG-ZNS im HB VdaR wieder Fax an AOK und bis heute keine Genehmigung. Rezept fertig und über RZH abgerechnet...da keine Gehehmigung, Fax-journal inkl. Anschreiben dazugelegt...bin jetzt gespannt..
November 2016 jetzt neue Verordnung zur Genehmigung gefaxt...abwarten :anguished: Behandel trotzdem fröhlich weiter...
Nun, bin in NRW und habe nur 2 AOK Patienten mit Genehmigungspflicht....soweit ich weiss, darf ich solange behandeln, bis endg!ültiger Bescheid eingeht...
Jetzt meine Frage: hat jemand von Euch Genehmigung beantragt, nix weiter gehört, Rezept ohne Genehmigung abgerechnet? Nun, Selbstabrechner sind das eine, ich rechne über RZH hab,
Bitte um Erfahrungsberichte, vielen Dank und viele Grüße!
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