- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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Wenn ich ein Arztgehalt bekommen würde, würde ich es ja noch "gerne" machen...face_with_rolling_eyes
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kvet schrieb:
Das würde mich auch mal interessieren. Und vor allem würde mich die Begründung interessieren.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Kann mir bitte mal jmd. erklären, warum WIR, die Leistungserbringer, dafür zu sorgen haben, dass Verordnungen richtig ausgestellt sind? Sollten die Ärzte nicht über eine entspr. Software verfügen, die das prüft?
Wenn ich ein Arztgehalt bekommen würde, würde ich es ja noch "gerne" machen...face_with_rolling_eyes
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Und was machen eigentlich die zahlreichen Verbände dagegen? Und gegen vieles andere thinking_face?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nein, das habe ich mich selbstverständlich schon immer gefragt... Zuzeit regt es mich allerdings mal wieder ganz besonders auf. Und daher wollte ich mal hören, was ihr so dazu meint.
Und was machen eigentlich die zahlreichen Verbände dagegen? Und gegen vieles andere thinking_face?
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kvet schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Nichts machen die Verbände. Es ist auch alles noch komplizierter geworden.
Weil auch die TherapeutInnen nix machen, bzw. zu nichts zu bewegen sind.
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LogoMijo schrieb:
Die Verbände machen nix, nur intern: Rechtsberatung, Newsletter, Vorlagen, Terminzettelchen, coole Poster, ...
Weil auch die TherapeutInnen nix machen, bzw. zu nichts zu bewegen sind.
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Leni C. schrieb:
Und das fragtst du dich erst jetzt ? Das ist doch das Problem schon seit Jahrenden . EV , FV ( 1x, 2x ) , adR . Wer hat sich denn nicht damals schon darüber aufgeregt ? Zur Prüfpflicht wurden wir " per Gesetz " verdonnert . Ich weiß nicht mehr genau wann . Vor 15 Jahren ( etwa ) ?
Bargeld muss/sollte ebenfalls persönlich auf Echtheit kontrolliert werden, die Fälscherin/der Fälscher verweigert mutmaßlich einen Hinweis.
Und man muss dazu auch wissen: die Tresenkräfte in den Arztpraxen haben es schon immer geschafft auch die ausgeklügeltste Software zu hacken - und nach ihren Vorstellungen anzupassen.
Im Übrigen finde ich die Echtheitskontrolle eines "Rezeptes" bei den vielfältigen Fallstricken in der Heilmittelrichtlinie und den Rahmenverträgen noch das kleinste Problem.
Schließlich bezahlen die Kostenträger ganze Abrechenzentren und eigene Sozialversicherungs-Fachangestellte-Abteilungen (von unseren Versicherungsbeiträgen bezahlt), die nichts anderes machen als zu recherchieren, ob TherapeutInnen einen Paragrafen nicht 100% eingehalten haben.
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das war wohl der Azubi 😂😂
Bessere Ausrede fiel ihm wohl nicht ein🤦🏻♀️.
Wieso hat er überhaupt noch die uralten Dinger rum liegen??
Da kann die Arzt-Software noch so gut sein, wenn das falsche Formular verwendet wird,....😉
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Ahn schrieb:
Wir hatten letztens ein Zahnarzt Rezept mit Erstverordnung usw., hab die Patientin erst mal aufgeklärt, dass dieses Formular seit 01.01.21 nicht mehr gültig ist.Sie war baff, und wollte das am nächsten Tag direkt regeln. Was war wohl die Antwort vom Arzt:
das war wohl der Azubi 😂😂
Bessere Ausrede fiel ihm wohl nicht ein🤦🏻♀️.
Wieso hat er überhaupt noch die uralten Dinger rum liegen??
Da kann die Arzt-Software noch so gut sein, wenn das falsche Formular verwendet wird,....😉
grundsätzlich hab ich auch kein problem mit dem prüfen, aber irgendwo sollte man sinn und unsinn unterscheiden
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Alex Moro schrieb:
und dennoch extrems ärgerlich bei solchen geschichten wie, langzeitpatient und auf einer der verordnungen hat der arzt die unterschrift vergessen. keine chance auf nachträgliche änderung und ggf. 24 einheiten umsonst gearbeitet. da haben die verbände wirklich geschlafen, dass man sowas nicht mals nachträglich dem arzt vorlegen kann...
grundsätzlich hab ich auch kein problem mit dem prüfen, aber irgendwo sollte man sinn und unsinn unterscheiden
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LogoMijo schrieb:
Eine Verordnung ist wie Bargeld.
Bargeld muss/sollte ebenfalls persönlich auf Echtheit kontrolliert werden, die Fälscherin/der Fälscher verweigert mutmaßlich einen Hinweis.
Und man muss dazu auch wissen: die Tresenkräfte in den Arztpraxen haben es schon immer geschafft auch die ausgeklügeltste Software zu hacken - und nach ihren Vorstellungen anzupassen.
Im Übrigen finde ich die Echtheitskontrolle eines "Rezeptes" bei den vielfältigen Fallstricken in der Heilmittelrichtlinie und den Rahmenverträgen noch das kleinste Problem.
Schließlich bezahlen die Kostenträger ganze Abrechenzentren und eigene Sozialversicherungs-Fachangestellte-Abteilungen (von unseren Versicherungsbeiträgen bezahlt), die nichts anderes machen als zu recherchieren, ob TherapeutInnen einen Paragrafen nicht 100% eingehalten haben.
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