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Wenn Du Dich in einem symphatischen
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freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Das bieten wir :
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folgender Sachverhalt....
Patient (Rechthänder) hat sich bei einen Unfall beide Handgelenke gebrochen. Sie lebt alleine...
meine frage... wie verhält sich es mit der Unterschrift auf den Rezept?
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ILP schrieb:
ahoi gemeinde....
folgender Sachverhalt....
Patient (Rechthänder) hat sich bei einen Unfall beide Handgelenke gebrochen. Sie lebt alleine...
meine frage... wie verhält sich es mit der Unterschrift auf den Rezept?
Es darf auch eine Betreuungsperson sein, ich würde nur jede Abweichung von der Norm auf dem Rezept vermerken, damit es keine Probleme mit der Abrechnung gibt.
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TheStonie schrieb:
Es muss keine Unterschrift sein, kann auch ein Handzeichen des Patienten sein....dürfen auch 3 Kreuze sein. Wie unterschreibt denn ein Blinder?
Es darf auch eine Betreuungsperson sein, ich würde nur jede Abweichung von der Norm auf dem Rezept vermerken, damit es keine Probleme mit der Abrechnung gibt.
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mikkey
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mikkey schrieb:
wenn das auffällt, bekommst Du aber Probleme! Der Leistungserbringer darf NIE selbst unterschreiben, auch nicht "im Auftrag". Das wäre ja so, als hätte er mit der Verordnung einen Blankoscheck in den Händen.
mikkey
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Leni C. schrieb:
" Im Auftrag " und eine kurze Erklärung dazu , warum das so ist, gab bei mir noch nie Probleme.
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ILP schrieb:
hmm,... wo kommt die begründung hin?
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Leni C. schrieb:
Ich mach neben die Unterschriften eine Klammer und schreibe dann die Erklärung quer daneben.
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Eva schrieb:
Das darf sogar auffallen! Eine Abrechnungsstelle hat mich deswegen angerufen und ich habe ihr erklärt, daß ich im Auftrag des Pat. unterschriebnen habe. Sie habe es genauso akzeptiert!
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morpheus-06 schrieb:
kann sein, muss aber nicht
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Eva schrieb:
Ich berichte nur aus meinen Erfahrungen, jeder kann und soll das Problem so lösen wie er will! :stuck_out_tongue_winking_eye:
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diana550 schrieb:
Mir wurde rückwirkend für 2 Jahre Rezepte gekürzt!!! Es war die DAK - ist schon etwas her- ich hatte auch im Auftrag unterschrieben, da pt. Aphasie hatte... Nach mehreren Telefonaten hatte ich zwar die Möglickeit beim Arzt Duplikate erstellen zu lassen und sie erneut vom pt. Unterschreiben zu lassen.
Fazit: wer bisher mit eigenen i.A.-Unterschriften durchgekommen ist, hat einfach nur Schwein gehabt und kann nicht drauf vertrauen, daß das ewig gutgeht. Den Fall von alleinwohnenden schreibunfähigen Pat. sieht der Rahmenvertrag nämlich einfach nicht vor.
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Sabine Rabbel schrieb:
Kann Dir bei der TK auch passieren - die akzeptiert eher die Unterschrift des Pommesbudenfritzen im Erdgeschoß als die des Therapeuten. Allerdings gibt es bei dauerhaft schreibunfähigen Pat. die Möglichkeit, sich von der TK schriftlich geben zu lassen, daß bei diesem einzelnen Pat. ganz ohne Unterschrift abgerechnet werden kann.
Fazit: wer bisher mit eigenen i.A.-Unterschriften durchgekommen ist, hat einfach nur Schwein gehabt und kann nicht drauf vertrauen, daß das ewig gutgeht. Den Fall von alleinwohnenden schreibunfähigen Pat. sieht der Rahmenvertrag nämlich einfach nicht vor.
mikkey
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mikkey schrieb:
dann hast Du bis jetzt nur Glück gehabt. Raten würde ich das niemandem.
mikkey
> In solchen Fällen unterschreibe ich \"im Auftrtag\", hatte noch
> nie Probleme.
Genau so mache ich das auch. Letzten Endes kann nur ich glaubhaft machen, dass die Behandlung stattgefunden hat.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Eva schrieb:
> In solchen Fällen unterschreibe ich \"im Auftrtag\", hatte noch
> nie Probleme.
Genau so mache ich das auch. Letzten Endes kann nur ich glaubhaft machen, dass die Behandlung stattgefunden hat.
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Eva schrieb:
In solchen Fällen unterschreibe ich "im Auftrtag", hatte noch nie Probleme.
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