Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
wisst Ihr wie lange die Frist ist, die eine KV nutzen kann, um Rezeptwerte zurückzufordern?
Lieben Dank für die Hilfe...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Kateyl schrieb:
Liebe Therapeuten,
wisst Ihr wie lange die Frist ist, die eine KV nutzen kann, um Rezeptwerte zurückzufordern?
Lieben Dank für die Hilfe...
Gruß Britt
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kateyl schrieb:
KV= Krankenversicherung, ja seitens der Krankenkasse, steht das mit den 4 Jahren irgendwo?? Aber ganz lieben Dank schon einmal für die schnelle Antwort :wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kitane schrieb:
Aber bei Verdacht auf Abrechnungsbetrug können die Kassen länger zurückfordern was hast du denn für ein Problem ?
LG,
m.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
michael933 schrieb:
Bei -hoffentlich unberechtigten- Verdächtigungen trotzdem Anwalt hinzuziehen. Grundsätzlich die Frage der Beweispflicht klären.
LG,
m.
-------------------------------------------------------
> Meinst du Rückforderungen von Seiten der Krankenkasse? Meines Wissens dürfen sie 4 Jahre rückwirkend zurück fordern.
Es ist an der Zeit das gerechte Bedingungen ausgehandelt werden und die GKVen die auf "ein Jahr Abrechnungsfrist" bestehen auch nur für ein Jahr rückfordern dürfen ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Britt schrieb:
-------------------------------------------------------
> Meinst du Rückforderungen von Seiten der Krankenkasse? Meines Wissens dürfen sie 4 Jahre rückwirkend zurück fordern.
Es ist an der Zeit das gerechte Bedingungen ausgehandelt werden und die GKVen die auf "ein Jahr Abrechnungsfrist" bestehen auch nur für ein Jahr rückfordern dürfen ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
das müsste man nur in den Rahmenverträgen vereinbaren.
LG und danke für eure Antworten...!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kateyl schrieb:
Ich habe- zum Glück- damit noch kein Problem, aber man macht sich manchmal schon so seine Gedanken...es reicht ja schon wenn ein Kreuzchen falsch gesetzt wurde...Sehr verunsichernd für mich!!
LG und danke für eure Antworten...!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kateyl schrieb:
Wisst Ihre denn wo sowas schriftlich nachzulesen wäre...?
Also Vier Jahre stimmt nur so halb, da die Forderungen von Januar 2010 erst im Dezember 2013 verjähren.
Wenn Betrug vorausgesetzt wird, gilt eine längere Verjährungszeit. Mindestens 5 Jahre glaube ich, dann muss es aber auch eine Absicht gegeben haben, bzw. nachweisbar sein.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TheStonie schrieb:
Meines wissens verjähren Forderungen nach 3 Jahren (zum Schluss des Kalenderjahres!)
Also Vier Jahre stimmt nur so halb, da die Forderungen von Januar 2010 erst im Dezember 2013 verjähren.
Wenn Betrug vorausgesetzt wird, gilt eine längere Verjährungszeit. Mindestens 5 Jahre glaube ich, dann muss es aber auch eine Absicht gegeben haben, bzw. nachweisbar sein.
Gruß Britt
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Britt schrieb:
Ja, da liegt wohl der Hase im Pfeffer. Glaubt ihr wirklich, dass die Kassen sich solche Geldquelle mit den 4 Jahren entgehen lassen? Die werden mit aller Macht dabei bleiben. Und was ich vom "Verhandlungsgeschick" unserer Verbände halte, das habe ich hier schon oft kund getan.
Gruß Britt
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Britt schrieb:
Was meinst du mit KV? Meinst du Rückforderungen von Seiten der Krankenkasse? Meines Wissens dürfen sie 4 Jahre rückwirkend zurück fordern.
Gruß Britt
Mein Profilbild bearbeiten