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Physiotherapeut*in – im
Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm!
Du bist Physiotherapeut*in, liebst
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kannst? Dann bist Du bei uns genau
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Im Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm verbinden wir moderne
Physiotherapie mit herzlicher
Zusammenarbeit. Unser Team ist
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sowohl in der Praxis als auch
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Danke für die Antworten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Habe von einer Betriebskasse zwei Rezepte zurückgeschickt bekommen (Verordnung außerhalb des Regelfalles), weil der Arzt bei der Ausstellung des Rezeptes einmal "Folgeverordnung" und gleichzeitig "Verordnung außerhalb des Regelfalles" angekreuzt hat. Wie soll ich micht verhalten??? Genauso nochmal zur BKK schicken und mit Sozialgericht drohen oder vom Arzt abändern lassen (Kreuzchen "Folgeverordnung" weg + Praxisstempel + Arztunterschrift)
Danke für die Antworten.
Im Extremfall kann man auch klagen gehen, denn das ist kein Grund, die Zahlung zu verweigern.
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Wonderwoman schrieb:
Ich würde ändern lassen und gut.
Im Extremfall kann man auch klagen gehen, denn das ist kein Grund, die Zahlung zu verweigern.
Über Sinn oder Unsinn solche Bestimmungen brauchen wir hier nicht zu diskutieren. Also laß sie ändern und gut ist.
Gruß Britt
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vor ca. 3 Jahren hatte ich solche Rezepte öfters bekommen. Die Ärzte hatten dies so gemacht, weil es im Heilmittelkatalog der "Intellimed",
1. Auflage 2011 auf Seite 36 bzw. 41, so abgebildet war. Damals hatten mich die Ärzte "schief" angemacht, weil ich es anders haben wollte (Kreuzchen "Folgeverordnung" wegmachen), als es im Heilmittelkatalog abgebildet war. Aber jetzt, ich dachte vielleicht hat sich inzwischen etwas geändert, so daß es vollkommen egal ist, ob mit einem oder zwei Kreuzchen.
Dankeschön
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke wonderwomen und britt,
vor ca. 3 Jahren hatte ich solche Rezepte öfters bekommen. Die Ärzte hatten dies so gemacht, weil es im Heilmittelkatalog der "Intellimed",
1. Auflage 2011 auf Seite 36 bzw. 41, so abgebildet war. Damals hatten mich die Ärzte "schief" angemacht, weil ich es anders haben wollte (Kreuzchen "Folgeverordnung" wegmachen), als es im Heilmittelkatalog abgebildet war. Aber jetzt, ich dachte vielleicht hat sich inzwischen etwas geändert, so daß es vollkommen egal ist, ob mit einem oder zwei Kreuzchen.
Dankeschön
Einfach ändern und neu abrechnen lassen.
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Wonderwoman schrieb:
Naja... wir lassen sowas auch ändern. Trotzdem kann das keine Begründung sein, dass solch ein Rezept einbehalten wird. Da liegt Britt sicherlich schief. :wink:
Einfach ändern und neu abrechnen lassen.
Schönen Sonntagabend
physio und fitness
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physio und fitness schrieb:
Warum kann eine Folge-VO keine VO adR sein? Da ja eine VO außerhalb des Regelfalls aus verschiedenen Gründen außerhalb des Regelfalls liegen kann, haben wir sogar mit einigen Kassen das umgekehrte Problem! Die Kassen möchten per "Doppelkreuz" die Unterscheidung zwischen einer Erst-VO und einer Folge-VO außerhalb des Regelfalls. Das man sich dabei über Sinn und Unsinn streiten kann ist sicher unstrittig.
Schönen Sonntagabend
physio und fitness
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Papa Alpaka schrieb:
Interessant wäre nun beide Schreiben in der Schublade zu haben und einer jeweils andersdenkenden GKV vorzuhalten (schließlich sollten sie sich in diesem Bereich alle an die gleichen Regeln halten) ;)
Es gibt laut HMK eine genau vorgelegte Abfolge von EV, dann FV und erst dann VaR, somit kann eine FV niemals eine VaR sein, so die Begründung. Und bei diesem Ablauf haben wir leider die Kontrollpflicht der Kreuze, deshalb wäre ich mir bei einer Klage nicht sicher, wie diese ausgeht. Zumal sich das ja nun wirklich leicht kontrollieren läßt. Das kann schon die Rezikraft bei der Annahme der VO machen.
Warum sich Probleme machen, wo es nicht nötig ist?
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Nein, da liege ich nicht schief. Ich könnte dir mehrere Kollegen nennen, bei denen es Kassen aus genau diesem Grund einbehalten haben.
Es gibt laut HMK eine genau vorgelegte Abfolge von EV, dann FV und erst dann VaR, somit kann eine FV niemals eine VaR sein, so die Begründung. Und bei diesem Ablauf haben wir leider die Kontrollpflicht der Kreuze, deshalb wäre ich mir bei einer Klage nicht sicher, wie diese ausgeht. Zumal sich das ja nun wirklich leicht kontrollieren läßt. Das kann schon die Rezikraft bei der Annahme der VO machen.
Warum sich Probleme machen, wo es nicht nötig ist?
Gruß Britt
Das bedeutet aber noch lange nicht, dass das rechtens ist.
Hier wäre eine Klage der korrekte Weg gewesen... :point_up:
Und somit gilt weiterhin meine Aussage... :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Aber Britt... wir wissen doch beide genau, dass sich viele PIs durch solche Manöver der Kassen vereiern lassen.
Das bedeutet aber noch lange nicht, dass das rechtens ist.
Hier wäre eine Klage der korrekte Weg gewesen... :point_up:
Und somit gilt weiterhin meine Aussage... :smile:
Welche KK will das so? Ich kenne keine Einzige, die das so will. Jedenfalls ist es mir in den ganzen Jahren noch nie unter gekommen. Ich denke, da hast du was gründlich mißverstanden.
Es gibt die EV, dann evtl. (entsprechend der Diagnose) FV und außerdem die VO a R. Welche andere Unterscheidung soll es da geben?
Gruß Britt
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Britt schrieb:
@physio und fitness
Welche KK will das so? Ich kenne keine Einzige, die das so will. Jedenfalls ist es mir in den ganzen Jahren noch nie unter gekommen. Ich denke, da hast du was gründlich mißverstanden.
Es gibt die EV, dann evtl. (entsprechend der Diagnose) FV und außerdem die VO a R. Welche andere Unterscheidung soll es da geben?
Gruß Britt
Gruß
physio und fitness
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physio und fitness schrieb:
Ich weiß nicht, was es daran misszuverstehen gibt. Es hat ja ehrlich gesagt sogar eine gewisse Logik, denn es kann sowohl eine Erst-VO z.B. durch eine vom HMK abweichende Verordnungsmenge wie auch eine Folge-VO durch z.B. die Anzahl der Verordnungen insgesamt pro Diagnose außerhalb des Regelfalls liegen. Aber um deine Frage nach der betreffenden KK zu beantworten: Es war unter anderem die AOK Nds. und eine kleine BKK (müsste in meinen Unterlagen schauen welche). Beides ist allerdings schon länger her und nach "klärenden Worten" unsererseits nicht mehr vorgekommen, dass diese Kassen weiterhin auf ein zweites Kreuz bestehen.
Gruß
physio und fitness
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Wo soll da eine Logik sein? Wenn z. B. nach EV bei WS 1a eine weitere VO ausgestellt wird, dann muss entweder auf WS 2a mit FV übergegangen werden oder es ist eine VaR. Man kann doch nicht EV anreuzen und gleichzeitig VaR, das ist doch völlig unsinnig. Nur weil einige unwissende Kassenmitarbeiter nicht kapiert haben, ist es doch nicht logisch.
Gruß Britt
Gruß
physio und fitness
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physio und fitness schrieb:
Hmm..., du hast also noch nie eine Erst- VO gehabt (die erste Verordnung, die ein Patient wegen einer Erkrankung bekommt ), die sofort außerhalb des Regelfalls lag? Behandelt ihr keine Patienten mit entsprechenden Diagnosen des langfristigen Heilmittelbedarfs, bei denen nicht erst der Regelfall durchlaufen werden muss? Außerdem könnte es sich auch um eine Erst-VO handeln, die gar nicht außerhalb des Regelfalls hätte ausgestellt werden dürfen.
Gruß
physio und fitness
Aber danke für die vielen Anregungen, ich werde die Rezepte ändern lassen. Kreuzchen bei FVO weg, schein das Beste zu sein.
Dankeschön
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Man ist das alles kompliziert. Manchmal hat man das Gefühl, egal wie man es macht, ist es verkehrt und die Krankenkassen nutzen diesen Umstand schamlos aus.
Aber danke für die vielen Anregungen, ich werde die Rezepte ändern lassen. Kreuzchen bei FVO weg, schein das Beste zu sein.
Dankeschön
Nochmal erklärt, es muss ein Kreuz entweder bei EV oder bei FV oder bei V a R sein, 1 Kreuz. Und wenn du es jetzt immer noch nicht kapiert hast, kann ich es nicht ändern, dann mach dich nochmal woanders schlau. Ich habe keine Lust mehr dazu.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Sag mal, was willst du eigentlich? Nein, ich habe noch nie eine Erstverordnung gehabt, auf der EV und V a R angekreuzt war. Ich habe VO, wo entweder EV oder VaR angkreuzt ist. Alles andere ist Schwachsinn und wir nehmen es nicht an, sondern lassen es ändern. Wenn ich eine VO aR bekomme und der Patient noch nie vorher bei mir war und die VO korrekt ausgestellt ist, interessiert mich alles Andere nicht.
Nochmal erklärt, es muss ein Kreuz entweder bei EV oder bei FV oder bei V a R sein, 1 Kreuz. Und wenn du es jetzt immer noch nicht kapiert hast, kann ich es nicht ändern, dann mach dich nochmal woanders schlau. Ich habe keine Lust mehr dazu.
Gruß Britt
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Loving-Life schrieb:
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Britt schrieb:
Das hättet ihr bei der Kontrolle sehen müssen, eine Folgeverordnung kann nicht eine VO a R sein. So etwas lassen wir sofort ändern. Wogegen willst du also klagen? Dass die BKK so freundlich war, dir die VO zur Änderung zurück zu senden? Andere KK hätten sie einbehalten.
Über Sinn oder Unsinn solche Bestimmungen brauchen wir hier nicht zu diskutieren. Also laß sie ändern und gut ist.
Gruß Britt
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die KK genehmigen alles....aber sie prüfen nicht auf "RICHTIGKEIT" der Ausstellung!! :sunglasses:
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...na ja physiox100,
die KK genehmigen alles....aber sie prüfen nicht auf "RICHTIGKEIT" der Ausstellung!! :sunglasses:
JürgenK :kissing_closed_eyes:
...na ja physiox100,
die KK genehmigen alles....aber sie prüfen nicht auf "RICHTIGKEIT" der Ausstellung!! :sunglasses:
JürgenK :kissing_closed_eyes:
grml ... kaum brauch ich sie hab ich keine Notiz gemacht :/
Hat nicht vor Kurzem jemand in diesem Forum ein Zitat aus einem Urteil des BSG eingestellt indem die Richter die Meinung vertreten das eine GKV der eine VO zur Genehmigung vorliegt die vorgelegte VO vollständig zu prüfen hat (oder es bleiben lassen kann), eine fehlerhafte VO mit Genehmigungsstempel der GKV also nicht rückwirkend abgelehnt werden kann?
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Papa Alpaka schrieb:
JürgenK schrieb am 8.12.14 12:46:
...na ja physiox100,
die KK genehmigen alles....aber sie prüfen nicht auf "RICHTIGKEIT" der Ausstellung!! :sunglasses:
JürgenK :kissing_closed_eyes:
grml ... kaum brauch ich sie hab ich keine Notiz gemacht :/
Hat nicht vor Kurzem jemand in diesem Forum ein Zitat aus einem Urteil des BSG eingestellt indem die Richter die Meinung vertreten das eine GKV der eine VO zur Genehmigung vorliegt die vorgelegte VO vollständig zu prüfen hat (oder es bleiben lassen kann), eine fehlerhafte VO mit Genehmigungsstempel der GKV also nicht rückwirkend abgelehnt werden kann?
Ja, ich: http://www.physio.de/forum5/abrechnung/genehmigte-verordnung/8/72020/72083#msg-72083
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REHA am Kreuz schrieb:
Hat nicht vor Kurzem jemand in diesem Forum ein Zitat aus einem Urteil des BSG eingestellt indem die Richter die Meinung vertreten das eine GKV der eine VO zur Genehmigung vorliegt die vorgelegte VO vollständig zu prüfen hat (oder es bleiben lassen kann), eine fehlerhafte VO mit Genehmigungsstempel der GKV also nicht rückwirkend abgelehnt werden kann?
Ja, ich: http://www.physio.de/forum5/abrechnung/genehmigte-verordnung/8/72020/72083#msg-72083
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Papa Alpaka schrieb:
Danke! Jetzt ist die Notiz am richtigen Ort einsortiert ;)
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physiox100 schrieb:
Ist ja witzig. Hab hier gerade eine VO wo beide Kreuzchen bei F-VO und a.d.R. angekreuzt sind, die von der AOK Nordost vor Behandlungsbeginn so genehmigt wurde. Ich kenn hier auch einige Ärzte, die würden bis aufs Blut streiten, wenn ich sowas zur Änderung zurückschicken würde.
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