Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
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• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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Maximilian Öller schrieb:
Laut Anlage zum Rahmenvertrag in Bayern (AOK), darf ich als Therapeut nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt die Art der Verordnung ergänzen, wenn die die Angabe Erstverordnung/Folgeverordnung usw. auf dem Rept fehlt. Geht das auch , wenn fehlerhafter Weise von der Arztpraxis statt Folgeverordnung wieder eine Erstverordnung ausgestellt wurde, oder muss das dann vom Arzt selbst korrigiert werden? ( die Dame bei der AOK in Schwandorf konnte mir das nicht sagen)
Per Fax ist das mittlerweile unkompliziert.
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Suture schrieb:
Ich würde es ändern lassen. Ich hab das Gefühl momentan weiß keiner was er darf und was nicht.... Auch von den Kassen aus nicht.
Per Fax ist das mittlerweile unkompliziert.
MfG :blush:
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Ingo Friedrich schrieb:
Kreuz an falscher Stelle oder komplett fehlendes Kreuz würde ich als gleiche Problematik interpretieren. Darum kann es der Arzt oder du nach Rücksprache mit ihm korrigieren. Falls es doch ein Fehler war, kommt die Verordnung "vorläufig abgesetzt" zurück und kann nachträglich korrigiert werden.
MfG :blush:
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