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kann mir einer sagen, wie lange ein Rezept gültig ist?
Ich meine wegen der Abrechnung!
6,9 oder 12 Monate?
Schon mal vielen Dank
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s. dazu § 18 Abs. 5 unseres Vertrags nach § 125 Abs. 1 SGB V; zu finden unter
Verträge nach § 125 Abs. 1 SGB V - GKV-Heilmittel
möglicher Abrechnungszeitraum bei der gesetzl. UV:
siehe dazu § 6 der Vereinbarung mit den gesetzl. Unfallversicherungsträgern zu finden unter
DGUV: Rehabilitation Vergütung der Leistungserbringer
Mangels expliziter Regelung gelten die Bestimmungen des SGB X i. V. m den Regelungen des BGB (vgl. dazu die §§ 45 u. 113 SGB X)
möglicher Anspruchszeitraum bei Privatpatienten:
sie dazu die Verjährungsbestimmungen des BGB (§§ 195 ff)
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GüSta schrieb:
möglicher Abrechnungszeitraum bei Verordnungen der gesetzlichen KV:
s. dazu § 18 Abs. 5 unseres Vertrags nach § 125 Abs. 1 SGB V; zu finden unter
Verträge nach § 125 Abs. 1 SGB V - GKV-Heilmittel
möglicher Abrechnungszeitraum bei der gesetzl. UV:
siehe dazu § 6 der Vereinbarung mit den gesetzl. Unfallversicherungsträgern zu finden unter
DGUV: Rehabilitation Vergütung der Leistungserbringer
Mangels expliziter Regelung gelten die Bestimmungen des SGB X i. V. m den Regelungen des BGB (vgl. dazu die §§ 45 u. 113 SGB X)
möglicher Anspruchszeitraum bei Privatpatienten:
sie dazu die Verjährungsbestimmungen des BGB (§§ 195 ff)
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Bea Freter schrieb:
Hallo zusammen,
kann mir einer sagen, wie lange ein Rezept gültig ist?
Ich meine wegen der Abrechnung!
6,9 oder 12 Monate?
Schon mal vielen Dank
GKV ab 7er Rezept ab 1. Behandlungstermin 6 Monate gültig für Behandlungen
du hast 9 Monate Zeit sie für die Abrechnung einzureichen.
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massu schrieb:
GKV 6er Rezept ab 1. Behandlungstermin 3 Monate gültig für Behandlungen
GKV ab 7er Rezept ab 1. Behandlungstermin 6 Monate gültig für Behandlungen
du hast 9 Monate Zeit sie für die Abrechnung einzureichen.
Konkret ärgere ich mich über Absetzungen, wo Juli-Verordnungen die Gültigkeit zur Abrechnung durch die Auslegung der KK gestrichen wird und erbrachte Leistungen nicht vergütet werden.
Daher meine Frage: wo steht das ganz explizit im Rahmenvertrag und nicht im GKV Fragenkatalog?
LG
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Schippi schrieb:
Juli-Verordnungen sind vielleicht aus anderen Gründen gestrichen worden(zb dringlicher behandlungsverlauf Beginn 14 Tage nicht eingehalten)!Begründung muss doch bei Absetzung von KK mitgeteilt worden sein,ich habe immer eine Begründung erhalten falls mal eine Absetzung kam!🤔🤔🤔
Ganz konkret wurde dir dies zwei Stunden vor dieser Frage weiter oben von GüSta (inklusive Link) beantwortet: §18 Abs. 5 im Rahmenvertrag. Hier steht:
Ergänzend dazu wurde im (verbindlichen) Fragen-Antworten-Katalog in Frage 2 konkretisiert, dass der aktuelle Vertrag für alle Verordnungen gilt, bei denen mindestens eine Behandlung nach dem 31.07.2021 liegt.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Herbert schrieb am 01.08.2022 16:19 Uhr:[...] Daher meine Frage: wo steht das ganz explizit im Rahmenvertrag und nicht im GKV Fragenkatalog? [...]
Forderungen aus Vertragsleistungen können [...] nach Ablauf von 9 Kalendermonaten, gerechnet vom Ende des Monats, in dem sie abgeschlossen worden sind, nicht mehr erhoben werden. [...] Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs. Für verspätet eingehende Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch.
Ganz konkret wurde dir dies zwei Stunden vor dieser Frage weiter oben von GüSta (inklusive Link) beantwortet: §18 Abs. 5 im Rahmenvertrag. Hier steht:
Ergänzend dazu wurde im (verbindlichen) Fragen-Antworten-Katalog in Frage 2 konkretisiert, dass der aktuelle Vertrag für alle Verordnungen gilt, bei denen mindestens eine Behandlung nach dem 31.07.2021 liegt.
Gruß
Nora
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Schippi schrieb:
Sorry,habe gerade erst deinen Thread gelesen,hier kam das nicht so deutlich rüber mit 2021!das kommt wenn man in fremde Threads fragen stellt😩
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Herbert schrieb:
Ich hatte das Thema ja nochmal eröffnet, weil ich im Rahmenvertrag selber keine Einlassung zum Thema letztes Behandlungsdatum bestimmt, ob 12 oder 9 Monate Abrechnungsfähigkeit der VO finde.
Konkret ärgere ich mich über Absetzungen, wo Juli-Verordnungen die Gültigkeit zur Abrechnung durch die Auslegung der KK gestrichen wird und erbrachte Leistungen nicht vergütet werden.
Daher meine Frage: wo steht das ganz explizit im Rahmenvertrag und nicht im GKV Fragenkatalog?
LG
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