Hallo liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
Höre dir unser Konzept ganz
unverbindlich an.
Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
wollen.
Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
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Physiotherapeuten und
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- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
habe in der Suche leider nichts zu diesem Thema gefunden.
Folgende Situation:
Habe heute ein Rezept bekommen, welches noch vom Januar 2015 ist. An sich kein Problem mit bisschen "schummeln" und Co..
Nun meine Frage: Gibt es eine Frist, bis wann Rezepte bei der Kasse abgerechnet sein müssen?
Danke für eure Antworten.
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Sarah3110 schrieb:
Hallo ihr Lieben,
habe in der Suche leider nichts zu diesem Thema gefunden.
Folgende Situation:
Habe heute ein Rezept bekommen, welches noch vom Januar 2015 ist. An sich kein Problem mit bisschen "schummeln" und Co..
Nun meine Frage: Gibt es eine Frist, bis wann Rezepte bei der Kasse abgerechnet sein müssen?
Danke für eure Antworten.
Was hindert dich das Rezept auf ein aktuelles Datum ändern zu lassen, wenn die Therapie nach dieser Zeit überhaupt noch notwendig ist. Januar 2015 ist mehr wie "bisschen "schummeln" und Co.."
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hab beim Bewerten geschielt, sollte nicht deinen Beitrag treffen.
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Haegar schrieb:
Sorry Tempelritter,
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Tempelritter schrieb:
je nach Rahmenvertrag zw. 1 und 4 Jahren.
Was hindert dich das Rezept auf ein aktuelles Datum ändern zu lassen, wenn die Therapie nach dieser Zeit überhaupt noch notwendig ist. Januar 2015 ist mehr wie "bisschen "schummeln" und Co.."
Diese Verordnung ist abgelaufen/ungültig und würde von mir mit einem Schmunzeln zurückgegeben werden mit der Bitte um eine Neuausstellung wobei ich hierbei immer noch die Hoffnung habe, dass der Arzt diese verweigert weil er jetzt keinen Behandlungsbedarf mehr erkennen kann :blush:
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Alleine dieser Satz: ... An sich kein Problem mit bisschen "schummeln" und Co... disqualifiziert dich!!
Diese Verordnung ist abgelaufen/ungültig und würde von mir mit einem Schmunzeln zurückgegeben werden mit der Bitte um eine Neuausstellung wobei ich hierbei immer noch die Hoffnung habe, dass der Arzt diese verweigert weil er jetzt keinen Behandlungsbedarf mehr erkennen kann :blush:
Grüße...Gerry
Die richtigen Wege haben dir beide o.g. beschrieben, eine weitere WERTUNG erspare ich mir, sonst platzt mir zum Fr. der Hals...
Warum kann man nicht einfach dem Pat. das Rezept zum ändern bringen lassen, ein neues ausstellen ...
oder das Rezept mit den Worten, leider ungültig geworden...ablehnen.
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666 schrieb:
Es ist eine Schande, Schummeln und Co...
Die richtigen Wege haben dir beide o.g. beschrieben, eine weitere WERTUNG erspare ich mir, sonst platzt mir zum Fr. der Hals...
Warum kann man nicht einfach dem Pat. das Rezept zum ändern bringen lassen, ein neues ausstellen ...
oder das Rezept mit den Worten, leider ungültig geworden...ablehnen.
Bin aber leider auch nur Angestellter in einer Praxis und somit der "Depp"
Erspare mir hiermit jetzt weitere Auswertung zu meinem Arbeitsplatz...
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Wonderwoman schrieb:
Dann mach doch einfach mal den Vorschlag, das Datum via Fax zu ändern. Wo ist das Problem?
die ganze Praxis ist ein Problem...
altbacken und BLOß keine Veränderungen bzw. Neuerungen :confused:
..vielleicht sollte ich langsam unter Anonym schreiben. :unamused:
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Sarah3110 schrieb:
Frag nicht...
die ganze Praxis ist ein Problem...
altbacken und BLOß keine Veränderungen bzw. Neuerungen :confused:
..vielleicht sollte ich langsam unter Anonym schreiben. :unamused:
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Sorry, aber eine Verordnung vom Januar! Da möchte ich, auch rein aus erzieherischen Zwecken :wink:, dass der Patient sich selbst darum kümmert! Auch mit der Möglichkeit, dass er eben keine neue Verordnung bekommt weil der Arzt zu der evtl. berechtigten Einsicht kommt, dass der Patient keine Behandlung mehr braucht.
Grüße...Gerry
Schönes WE
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666 schrieb:
Liebe Sarah, es ist keine Neuerung oder Veränderung, wenn man gesetzmäßig konform Rezepte abarbeitet. Aber das Problem liegt wohl bei euch im Argen. Denk daran, es gibt zum Einen ein Gespräch, dass man als Angestellter auch suchen kann, ohne zu mauscheln, und zweitens kann man sicher auch eine Praxis finden, in der alles ordentlich läuft. Da geht es nicht darum, eine gewisse Anonymität an den Tag zu legen, du bist auch als Angestellter mündig genug, nein zu sagen, wenn die Rezeptur altbacken ist, und den Pat. um Klärung der seinen Angelegenheit aufzufordern.
Schönes WE
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ali schrieb:
das geht bei den meisten Kassen laut Rahmenvertrag sogar nach einfacher telefonischer Rücksprache.....
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Sarah3110 schrieb:
Kann euch verstehen... sehe das selber auch so.
Bin aber leider auch nur Angestellter in einer Praxis und somit der "Depp"
Erspare mir hiermit jetzt weitere Auswertung zu meinem Arbeitsplatz...
weise den Patienten ganz sachlich darauf hin, daß bei einem Kassenrezept (Physiotherapie), nach den Verträgen mit den Krankenkassen, innerhalb von 14 Tagen mit der Therapie zu beginnen ist. Danach ist das Rezept ungültig und das Eintragen von falschen Behandlungsdaten stellt eine Dokumentenfälschung dar.
Hat der Patient wirklich noch Beschwerden, dann soll er bitte nochmals zu dem ausstellenden Arzt gehen und sich ein neues Rezept ausstellen lassen. Gerne kann sich der Patient dann wieder in der Praxis zur Anmeldung einfinden.
Versuche immer seriös und bestimmt (dabei kann man durchaus freundlich sein) aufzutreten!!! Keine "Tricksereien" vornehmen. Das ist es nicht wert und es gibt sowieso genug Arbeit für uns Physios zu erledigen.
Die Patienten tun immer so, als wäre das Eintragen von falschen Behandlungsdaten eine "Lapalie". Denen ist es gar nicht bewußt, was für uns auf dem Spiel steht (es ist denen auch wurscht).
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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Minza schrieb:
Übrigens, es gibt momentan so viele offene Stellen....such dir was neues.
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Achilles2 schrieb:
Hallo sarah 3110,
weise den Patienten ganz sachlich darauf hin, daß bei einem Kassenrezept (Physiotherapie), nach den Verträgen mit den Krankenkassen, innerhalb von 14 Tagen mit der Therapie zu beginnen ist. Danach ist das Rezept ungültig und das Eintragen von falschen Behandlungsdaten stellt eine Dokumentenfälschung dar.
Hat der Patient wirklich noch Beschwerden, dann soll er bitte nochmals zu dem ausstellenden Arzt gehen und sich ein neues Rezept ausstellen lassen. Gerne kann sich der Patient dann wieder in der Praxis zur Anmeldung einfinden.
Versuche immer seriös und bestimmt (dabei kann man durchaus freundlich sein) aufzutreten!!! Keine "Tricksereien" vornehmen. Das ist es nicht wert und es gibt sowieso genug Arbeit für uns Physios zu erledigen.
Die Patienten tun immer so, als wäre das Eintragen von falschen Behandlungsdaten eine "Lapalie". Denen ist es gar nicht bewußt, was für uns auf dem Spiel steht (es ist denen auch wurscht).
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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