An den LVR-Förderschulen
übernehmen LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
Physiotherapeutische Behandlung von
zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und Vorbe...
übernehmen LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
Physiotherapeutische Behandlung von
zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und Vorbe...
ist es immer noch aktuell dass Schwangere von der Rezeptgebühr befreit sind auch bei Heilmittel, wenn die Beschwerden auf Grund der Schwangerschaft sind und es auch so auf dem Rezept vermerkt ist vom Arzt?!
Wenn ja, wo kann ich den § finden für mich und die Patienten wo die Ärzte davon keine Ahnung haben und auch einige Mitarbeiter bei den KK nicht?!
Danke schon mal, Dora.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
ist es immer noch aktuell dass Schwangere von der Rezeptgebühr befreit sind auch bei Heilmittel, wenn die Beschwerden auf Grund der Schwangerschaft sind und es auch so auf dem Rezept vermerkt ist vom Arzt?!
Wenn ja, wo kann ich den § finden für mich und die Patienten wo die Ärzte davon keine Ahnung haben und auch einige Mitarbeiter bei den KK nicht?!
Danke schon mal, Dora.
Gefällt mir
Gruss, Dora.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke Quinto, das hab ich auch schon versucht und keine vernünftige Antwort gefunden bzw. keine aktuelle Information :anguished:
Gruss, Dora.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Sabine Rabbel schrieb:
Wenn die Beschwerden tatsächlich was mit der Schwangerschaft zu tun haben und das auch ärztlich vermerkt ist: zuzahlungsfrei gemäß § 196 Abs. 2 RVO. Schreib das aber besser irgendwo auf die Rezeptrückseite und markier vorne den Hinweis auf die Schwangerschaft farbig, denn von alleine kommen Kassenprüfstellen auf sowas eher nicht.
Die Befreiung von der Zuzahlung ergibt sich jetzt aus dem neuen § 24 e SGB V (dort Satz 2 zweiter Halbsatz).
Walli :hushed:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
W. Stangner schrieb:
§ 196 RVO ist mit Ablauf des Jahres 2012 entfallen; geregelt im Pflege-Neuausrichtungsgesetz.
Die Befreiung von der Zuzahlung ergibt sich jetzt aus dem neuen § 24 e SGB V (dort Satz 2 zweiter Halbsatz).
Walli :hushed:
:clap: Dora.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke Sabine und Walli für Euren Hinweis, denn bei den Krankenkassen findet man fast keine Info´s mehr auf deren Seiten und die Frauenärzte kennen den § auch oft nicht bzw. die Befreiung :angry:
:clap: Dora.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Quinto schrieb:
Let me google that for you
Mein Profilbild bearbeiten