Die Physio Company sucht für den
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
ist es immer noch aktuell dass Schwangere von der Rezeptgebühr befreit sind auch bei Heilmittel, wenn die Beschwerden auf Grund der Schwangerschaft sind und es auch so auf dem Rezept vermerkt ist vom Arzt?!
Wenn ja, wo kann ich den § finden für mich und die Patienten wo die Ärzte davon keine Ahnung haben und auch einige Mitarbeiter bei den KK nicht?!
Danke schon mal, Dora.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
ist es immer noch aktuell dass Schwangere von der Rezeptgebühr befreit sind auch bei Heilmittel, wenn die Beschwerden auf Grund der Schwangerschaft sind und es auch so auf dem Rezept vermerkt ist vom Arzt?!
Wenn ja, wo kann ich den § finden für mich und die Patienten wo die Ärzte davon keine Ahnung haben und auch einige Mitarbeiter bei den KK nicht?!
Danke schon mal, Dora.
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Gruss, Dora.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke Quinto, das hab ich auch schon versucht und keine vernünftige Antwort gefunden bzw. keine aktuelle Information :anguished:
Gruss, Dora.
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Sabine Rabbel schrieb:
Wenn die Beschwerden tatsächlich was mit der Schwangerschaft zu tun haben und das auch ärztlich vermerkt ist: zuzahlungsfrei gemäß § 196 Abs. 2 RVO. Schreib das aber besser irgendwo auf die Rezeptrückseite und markier vorne den Hinweis auf die Schwangerschaft farbig, denn von alleine kommen Kassenprüfstellen auf sowas eher nicht.
Die Befreiung von der Zuzahlung ergibt sich jetzt aus dem neuen § 24 e SGB V (dort Satz 2 zweiter Halbsatz).
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
§ 196 RVO ist mit Ablauf des Jahres 2012 entfallen; geregelt im Pflege-Neuausrichtungsgesetz.
Die Befreiung von der Zuzahlung ergibt sich jetzt aus dem neuen § 24 e SGB V (dort Satz 2 zweiter Halbsatz).
Walli :hushed:
:clap: Dora.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke Sabine und Walli für Euren Hinweis, denn bei den Krankenkassen findet man fast keine Info´s mehr auf deren Seiten und die Frauenärzte kennen den § auch oft nicht bzw. die Befreiung :angry:
:clap: Dora.
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Quinto schrieb:
Let me google that for you
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