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TEILZEIT, FESTE ANSTELLUNG.
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- Entwicklungs- und
Gestaltungsmöglichkeiten in einem
interdisziplinären und
teamorientierten Umfeld
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Keine Fließarbeit, sondern
ausreichend Puffe...
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lexa schumanski schrieb:
Hallo habe gerade Aussetzer, wo kann man(ich) nachlesen wann Rezeptgebühr zu kassieren ist? Ist doch richtig bei Behandlungsbeginn oder?
und in voller Höhe!
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Yep!!!!!!!
und in voller Höhe!
wo kann ich das nachlesen?
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morpheus-06 schrieb:
alobar schrieb am 26.1.15 08:39:
Yep!!!!!!!
und in voller Höhe!
wo kann ich das nachlesen?
(bitte nicht ungeprüft für bare Münze nehmen...)
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Papa Alpaka schrieb:
Wenn er das vollständig ausgefüllte "Formular für Erstattung zu Unrecht eingezahlter Sozialversicherungsbeiträge" (Bezugsquelle: z.B. DRV) mitbringt dürfen möglicherweise auch Heilmittelerbringer zu Unrecht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge erstatten ;)
(bitte nicht ungeprüft für bare Münze nehmen...)
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alobar schrieb:
Yep!!!!!!!
und in voller Höhe!
Im BGB entsteht der Vergütungsanspruch mit Abgabe der Leistung. Also Technisch gesehen darfst du 10€+10% des Behandlungswertes bei der 1. Behanldung kassieren und dann bei jeder weiteren wieder 10%.
Zur Vereinfachung ist es aber sinnig, das ganze am Anfang zu kassieren.
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lexa schumanski schrieb:
Danke für die Info :thumbsdown:
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TheStonie schrieb:
DAs SGB schweigt sich zur Fälligkeit leider aus.
Im BGB entsteht der Vergütungsanspruch mit Abgabe der Leistung. Also Technisch gesehen darfst du 10€+10% des Behandlungswertes bei der 1. Behanldung kassieren und dann bei jeder weiteren wieder 10%.
Zur Vereinfachung ist es aber sinnig, das ganze am Anfang zu kassieren.
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Als ich das letzte Mal im RV VdEK gelesen habe stand dort, glaube ich mich zu erinnern, etwas drin was darauf hinauslief das der Eigenanteil zu Beginn der Behandlung einzukassieren ist (und wenn ich mich weiterhin nicht täusche hat das BSG die Behandlungsserie als einheitliches zusammenhängendes Heilmittel anerkannt und bestätigt das zu Beginn der volle Eigenanteil fällig ist. Falls ein Patient auf die schlaue Idee kommt bei der ersten Behandlung nur €11,52 und danach €1,52 pro Behandlung mitbringen zu wollen ;)).
Das würde ich genüsslich mitmachen. In 6 Behandlungen ganz gemütlich jede einzelne Zuzahlung zur Behandlung kassieren und jeweils dafür eine Quittung ausstellen. Vielleicht muß ich ja auch noch nach Wechselgeld suchen ..... Die Zuzahlung wird während der Behandlungszeit kassiert - mal sehen, wieviel Behandlungszeit dann noch übrig bleibt. Das macht der Patient ein einziges Mal - danach zahlt er freiwillig am Anfang, glaub es mir :smile:
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die neue schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 26.1.15 12:20:
Als ich das letzte Mal im RV VdEK gelesen habe stand dort, glaube ich mich zu erinnern, etwas drin was darauf hinauslief das der Eigenanteil zu Beginn der Behandlung einzukassieren ist (und wenn ich mich weiterhin nicht täusche hat das BSG die Behandlungsserie als einheitliches zusammenhängendes Heilmittel anerkannt und bestätigt das zu Beginn der volle Eigenanteil fällig ist. Falls ein Patient auf die schlaue Idee kommt bei der ersten Behandlung nur €11,52 und danach €1,52 pro Behandlung mitbringen zu wollen ;)).
Das würde ich genüsslich mitmachen. In 6 Behandlungen ganz gemütlich jede einzelne Zuzahlung zur Behandlung kassieren und jeweils dafür eine Quittung ausstellen. Vielleicht muß ich ja auch noch nach Wechselgeld suchen ..... Die Zuzahlung wird während der Behandlungszeit kassiert - mal sehen, wieviel Behandlungszeit dann noch übrig bleibt. Das macht der Patient ein einziges Mal - danach zahlt er freiwillig am Anfang, glaub es mir :smile:
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Papa Alpaka schrieb:
Als ich das letzte Mal im RV VdEK gelesen habe stand dort, glaube ich mich zu erinnern, etwas drin was darauf hinauslief das der Eigenanteil zu Beginn der Behandlung einzukassieren ist (und wenn ich mich weiterhin nicht täusche hat das BSG die Behandlungsserie als einheitliches zusammenhängendes Heilmittel anerkannt und bestätigt das zu Beginn der volle Eigenanteil fällig ist. Falls ein Patient auf die schlaue Idee kommt bei der ersten Behandlung nur €11,52 und danach €1,52 pro Behandlung mitbringen zu wollen ;)).
Wann muß ein Patient die Rezeptgebühr für Medikamente bezahlen?
Wenn er die Packuing kriegt, anteilig pro Tablette oder wenn die Packung leer ist?
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stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Geht er zur Einnahme jeder Tablette jedesmal zur Apotheke und bekommt diese dann einzeln laut Tagesdosis? :smile:
stefan 302
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Udo schrieb:
das geht nur mit Methadon, aber ob es dafür Rezeptgebühr gibt weiß ich nicht :kissing_closed_eyes:
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Nubes88 schrieb:
Hi, wie handhabt ihr das dann, wenn ein Rezept aus irgend einem Grund vorzeitig abgebrochen wird? Zahlt ihr den Rest wieder aus? wird das durch die Krankenkasse bei der Abrechnung mit abgezogen? Ist doch irgendwie auch doof, wenns am Anfang kassiert wird.
Die Kasse berechnet die Gebühr nach den von dir abgerechneten Behandlungen.
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Udo schrieb:
Du bist als Therapeut nicht in der "Bringpflicht". Heißt, wenn der Patient kommt und das zuviel gezahlte verlangt, kriegt er es. Kommt er nicht, musst du ihm nicht nachlaufen. Mit Praxissoftware kein Aufwand.
Die Kasse berechnet die Gebühr nach den von dir abgerechneten Behandlungen.
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Udo schrieb:
Gegenfrage:
Wann muß ein Patient die Rezeptgebühr für Medikamente bezahlen?
Wenn er die Packuing kriegt, anteilig pro Tablette oder wenn die Packung leer ist?
Oder rechtfertigt ihr vor dem Pat. Jede eurer Handlungen mit den entsprechenden Gesetzestexten? Manchmal macht es sich der Physio selbst schwer...
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Oder rechtfertigt ihr vor dem Pat. Jede eurer Handlungen mit den entsprechenden Gesetzestexten? ...
Zur Not mache ich das. Warum? Weil ich es kann. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
[E-Mail] schrieb am 27.1.15 07:53:
Oder rechtfertigt ihr vor dem Pat. Jede eurer Handlungen mit den entsprechenden Gesetzestexten? ...
Zur Not mache ich das. Warum? Weil ich es kann. :smile:
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moahl schrieb:
Warum immer diese Ebsenzählerei. An Anfang voll kassieren und bei Abbruch den Rest zurück. Wer das nicht durchsetzen kann oder will muss eben den Mehraufwand in Kauf nehmen. Ich muss nicht immer alles nachlesen. Manchmal hilft der gesunde Menschenverstand.
Oder rechtfertigt ihr vor dem Pat. Jede eurer Handlungen mit den entsprechenden Gesetzestexten? Manchmal macht es sich der Physio selbst schwer...
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