Die Physio Company in Tegel sucht
umgehend eine/n neue/n
Ergotherapeuten/in vorzugsweise in
Vollzeit. Sie finden bei uns ein
junges, freundliches und
hochmotiviertes Team und gute
Möglichkeiten Ihr fachliches
Können bei uns auszuleben. Sie
arbeiten Hand in Hand mit der
Physiotherapie und der
medizinischen Fitness. Faire
Bezahlung und diverse
Weiterbildungsmöglichkeiten sind
selbstverständlich. Wir würden
uns über Ihre Bewerbung freuen.
Entweder schriftlich an Physio
Company Tegel, Berline...
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Entweder schriftlich an Physio
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Kann das sein, Pat. zahlt Rezeptgebühr nicht trotz 2x mahnen. Kranke Kasse hat wohl 3x gemahnt, Pat. zahlt immer
noch nicht, also zieht kranke Kasse es von der nächsten Rehnung bei mir ab. :rage:
Vielen Dank im Vorraus KaBa
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KaBa schrieb:
Hallo;
Kann das sein, Pat. zahlt Rezeptgebühr nicht trotz 2x mahnen. Kranke Kasse hat wohl 3x gemahnt, Pat. zahlt immer
noch nicht, also zieht kranke Kasse es von der nächsten Rehnung bei mir ab. :rage:
Vielen Dank im Vorraus KaBa
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dis machen die denn bestimmt nie wieder....
welche isses denn ?
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ali schrieb:
nöööö ANWALT nehmen, kost die kranke Kasse denn extra......und Dich weniger Zeit
dis machen die denn bestimmt nie wieder....
welche isses denn ?
Kasse ist die mhPlus BKK. Eigentlich eine Kasse, mit der wir nie Probleme haben.
Gruß KaBa
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KaBa schrieb:
Na habe heute die Abrechnung bekommen. Am Montag mache ich mich schlau. Deshalb gut wenn ich weiß auf was ich mich beziehen kann.
Kasse ist die mhPlus BKK. Eigentlich eine Kasse, mit der wir nie Probleme haben.
Gruß KaBa
machen lassen..ansonsten die Keule schwingen... :smile:
halt uns mal auf dem Laufenden...
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ali schrieb:
na, denn kannst Du ja mal höflich nachfragen, was das soll bzw. welche SoFaAzubis sie solchen Sche..
machen lassen..ansonsten die Keule schwingen... :smile:
halt uns mal auf dem Laufenden...
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Wonderwoman schrieb:
Ich lach mich tot. Auf zum Sozialgericht. :sunglasses:
Du bist kein Inkasso- Unternehmen der kranken Kasse. Die darf Dir auf keinen Fall den Eigenanteil von der nächsten Rechnung abziehen.
Gehts noch ?
Wird ja immer schlimmer mit dieser Schikane . :rage:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Verweise die Kasse doch mal auf Par. 43 Abs. b SGB V
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Tarzan schrieb:
KaBa,
Du bist kein Inkasso- Unternehmen der kranken Kasse. Die darf Dir auf keinen Fall den Eigenanteil von der nächsten Rechnung abziehen.
Gehts noch ?
Wird ja immer schlimmer mit dieser Schikane . :rage:
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Nach dem Motto ; das ist einzig und allein "Dein" Praxis -Problem :point_up:
Offensichtlich kommen ja auf den Trichter immer mehr Patienten wenn ich mich so umhöre, die Frechheiten mittels Erklärungen werden immer unverschämter je jünger die Patienten werden :confused:
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Norbert Meyer schrieb:
Die Einzugsstelle vom Zoll treibt für die Krankenkassen ihre eigenen rückständige monatliche Beiträge ein, ich kann mir schwerlich vorstellen das unsere mageren Beträge die GKV überhaupt interessieren!
Nach dem Motto ; das ist einzig und allein "Dein" Praxis -Problem :point_up:
Offensichtlich kommen ja auf den Trichter immer mehr Patienten wenn ich mich so umhöre, die Frechheiten mittels Erklärungen werden immer unverschämter je jünger die Patienten werden :confused:
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Helmut Fromberger schrieb:
Die Kasse schickt dem normalerweise den Zoll um die fehlende Zuzahlung einzutreiben.
Nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen und sich das Leben selbser erschweren.
Wie Lars bereits geschrieben hat, erinnere die GKV an
§ 43b SGB V Zahlungsweg
(1) Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.
Und dann solltest Du keine Probleme mehr haben.
Ich kann nur Jedem raten, im Falle der Nichtzahlung von Zuzahlg.+RezGeb seitens des Patienten - auch nach der zweiten Mahnung - diese Beträge ausschließlich mit dem Hinweis auf §42b SGB V als Nachberechnung einzureichen.
Wir haben in den letzten 5 Jahren nicht eine Absetzung/Abzug diesbezüglich mehr gehabt.
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Du hast vollkommen recht das sollte kein Problem sein und ich habe auch noch nie damit ein Problem
gehabt. Da es aber sowas von soglasklar ist, ist es eigentlich eine Frechheit (von Inkompetenz) der BKK.
Von daher freundlicher telefonischer Hinweis. Wenn da aber auch nur der Hauch von Uneinsichtigkeit
bzw. keine Entschuldigung kommt bzw. der Betrag TATSÄCHLICH wieder abgezogen werden sollte,
dann Anwalt, damit s auch wehtut.
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ali schrieb:
Liebe JHE,
Du hast vollkommen recht das sollte kein Problem sein und ich habe auch noch nie damit ein Problem
gehabt. Da es aber sowas von soglasklar ist, ist es eigentlich eine Frechheit (von Inkompetenz) der BKK.
Von daher freundlicher telefonischer Hinweis. Wenn da aber auch nur der Hauch von Uneinsichtigkeit
bzw. keine Entschuldigung kommt bzw. der Betrag TATSÄCHLICH wieder abgezogen werden sollte,
dann Anwalt, damit s auch wehtut.
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JHE schrieb:
Da braucht ihr keinen Anwalt, keinen Anruf beim Sozialgericht oder sonst etwas Aussergwöhnliche.
Nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen und sich das Leben selbser erschweren.
Wie Lars bereits geschrieben hat, erinnere die GKV an
§ 43b SGB V Zahlungsweg
(1) Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.
Und dann solltest Du keine Probleme mehr haben.
Ich kann nur Jedem raten, im Falle der Nichtzahlung von Zuzahlg.+RezGeb seitens des Patienten - auch nach der zweiten Mahnung - diese Beträge ausschließlich mit dem Hinweis auf §42b SGB V als Nachberechnung einzureichen.
Wir haben in den letzten 5 Jahren nicht eine Absetzung/Abzug diesbezüglich mehr gehabt.
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Papa Alpaka schrieb:
Weh tut's leider erst wenn das SoFA wegen Inkompetenz und unwirtschaftlichem Verhalten in Regress genommen wird, vorher sind's halt €500 von €32.000.000.000...
Habe nachgehakt und nachgehakt, es scheint das unser Abrechnungszentrum die Nachberechnung nicht fortgeschickt hat.
Aber die winden sich und geben es nicht zu.
Grüße Kaba
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Hast Du auf der Nachberechnung alle Deine Daten vermerkt?
Wenn Du selbst abrechnest muss ringen neben der IK auch die Rechnungs- bzw. Beleg-Nr auf allen Anhängen vorhanden sein.
Wenn du über Optica oder Sonstige ARZs abrechnest, muss zwingend deren Stempel mit auf den angehängten Belegen sein, sonst werden die nicht weitergeleitet (die wandern in die Rundablage).
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JHE schrieb:
Hallo KabA,
Hast Du auf der Nachberechnung alle Deine Daten vermerkt?
Wenn Du selbst abrechnest muss ringen neben der IK auch die Rechnungs- bzw. Beleg-Nr auf allen Anhängen vorhanden sein.
Wenn du über Optica oder Sonstige ARZs abrechnest, muss zwingend deren Stempel mit auf den angehängten Belegen sein, sonst werden die nicht weitergeleitet (die wandern in die Rundablage).
klingt aber a weng merkwürdig....wer will da noch 3 mal extra gemahnt haben.....
komischer dienstleister....
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ali schrieb:
danke für die Info.
klingt aber a weng merkwürdig....wer will da noch 3 mal extra gemahnt haben.....
komischer dienstleister....
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Klauslogo schrieb:
Solche und sehr viele andere Dinge sollten einem noch einmal zu denken geben, warum man sein sauer verdientes Geld solchen Läden in den Rachen wirft...
Wünsche allen ein frohes Fest
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sara45 schrieb:
mein Praxisprogramm wirft ein Schreiben an die Krankenkasse aus in dem steht, dass der Eigenanteil nicht gezahlt wurde. Dieses Schreiben zusammen mit Kopien von Zuzalungsrechnung und Mahnung an die KK schicken und wenig später ist das Geld auf dem Konto. Hat schon mehrfach super geklappt.
Wünsche allen ein frohes Fest
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KaBa schrieb:
Hallo;
Habe nachgehakt und nachgehakt, es scheint das unser Abrechnungszentrum die Nachberechnung nicht fortgeschickt hat.
Aber die winden sich und geben es nicht zu.
Grüße Kaba
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Das Bundessozialgericht hat bereits bestätigt das es richtig ist das der Eigenanteil zu Beginn einer Behandlungsserie fällig ist :)
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Papa Alpaka schrieb:
Mündlicher Hinweis bei der Terminvergabe ("Wenn Sie nicht zuzahlungsbefreit sind halten Sie doch bitte €20/€40 bereit"), schriftliche Erinnerung beim zweiten Termin, "Abrechnung=0,00 + Erinnerung" bei Abrechnung -- dann bleiben i.d.R. wenigstens 4 Termine in denen der Mensch noch zahlen könnte.
Das Bundessozialgericht hat bereits bestätigt das es richtig ist das der Eigenanteil zu Beginn einer Behandlungsserie fällig ist :)
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Lexus schrieb:
Vielleicht auch ein kleines Denkproblem nach dem ganzen Weihnachtsschmaus :wink: : Wie taxiert ihr dann bei der Rezeptabrechnung ein Rezept, bei dem die Rezeptgebühr vom Kunden noch nicht bezahlt wurde? Ganz normal mit Zuzahlung xy, als wenn er noch bezahlen würde? Läuft dann im zweiten Schritt die Rechnungsstellung der säumigen Zuzahlung an die Kasse separat von der eigentlichen Abrechnung des Rezeptes? Müsste so eigentlich korrekt sein, oder?... 2. Möglichkeit: Stellt ihr die Zuzahlung auf 0,00€ und legt die Mahnung an den säumigen Kunden bei der Abrechnung des Rezeptes mit bei? Zum Glück musste ich dieses Prozedere bislang noch nicht durchziehen, aber wer vorher fragt kann hinterher schneller arbeiten :blush: Danke schon mal für Eure Antworten.
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