Sie erwartet eine Festanstellung in
Arbeitszeitmodellen Ihrer Wahl.
Umfangreiche Fort- und
Weiterbildungsmöglichkeiten nach
Ihren Wünschen.
Fröhliche Kollegen in einem
freundlichen und wertschätzenden
Team, in dem Respekt, Anerkennung
und offene Kommunikation aktiv
gelebt werden.
40 m"² Warmwasser Therapiebecken,
auch zur Mitarbeiternutzung.
Sehr gute Anbindung zum ÖPNV, nur
5 Minuten fußläufig vom S-Bahnhof
Neuenhagen.
Wir freuen uns auf Sie !
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gilt die neue Rezeptgebühr nur für Rezepte , die 2027 ausgestellt begonnen werden? Oder auch für jahresübergreifende Rezepte, deren Zuzahlung ich erst 2027 stelle?
Wie immer sehr dankbar für eure Unterstützung.
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Und falls du auf die höhere RezeptBlattGebühr hinaus willst, diese ist an das erste Behandlungsdatum gekoppelt.
Sprich Behandlungsbeginn in 2026: 10€ RezeptBlattGebühr
Behandlungsbeginn in 2027: 15€ RezeptBlattGebühr
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johannes687 schrieb:
Splitting nach Behandlungsdatum, wie in den vergangenen Jahren auch.
Und falls du auf die höhere RezeptBlattGebühr hinaus willst, diese ist an das erste Behandlungsdatum gekoppelt.
Sprich Behandlungsbeginn in 2026: 10€ RezeptBlattGebühr
Behandlungsbeginn in 2027: 15€ RezeptBlattGebühr
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Schippi schrieb:
@johannes687 was willst du splitten!nur die 10€ werden durch 15€ ersetzt,das Rest verändert sich zum Jahreswechsel bisher nicht!
Da werden sich die Patienten aber bedanken. Erst Wochen auf den ersten Termin warten müssen und dann deswegen auch noch die höhere Gebühr zahlen dürfen upside_down_face
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rabeabieleke schrieb:
@johannes687
Da werden sich die Patienten aber bedanken. Erst Wochen auf den ersten Termin warten müssen und dann deswegen auch noch die höhere Gebühr zahlen dürfen upside_down_face
nun ja, bei einer allg. Inflationsrate von rd. 54% seit der Einführung der Grundgebühr im Jahre 2004 bedeuten die 15 € ab 2027 eine letztlich "belastungsneutrale" Anpassung. Die deutlichen Erhöhungen unserer Vergütungen ab 2018 belasteten und belasten die Patienten mit entsprechend gestiegenen Zuzahlungen weitaus mehr. Ein Aufschrei gab es deswegen aber nicht, zumindest nicht bei unserem Klientel.
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GüSta schrieb:
@rabeabieleke
nun ja, bei einer allg. Inflationsrate von rd. 54% seit der Einführung der Grundgebühr im Jahre 2004 bedeuten die 15 € ab 2027 eine letztlich "belastungsneutrale" Anpassung. Die deutlichen Erhöhungen unserer Vergütungen ab 2018 belasteten und belasten die Patienten mit entsprechend gestiegenen Zuzahlungen weitaus mehr. Ein Aufschrei gab es deswegen aber nicht, zumindest nicht bei unserem Klientel.
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fey schrieb:
Guten Morgen liebe Kolleg:innen,
gilt die neue Rezeptgebühr nur für Rezepte , die 2027 ausgestellt begonnen werden? Oder auch für jahresübergreifende Rezepte, deren Zuzahlung ich erst 2027 stelle?
Wie immer sehr dankbar für eure Unterstützung.
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€10 werden bei der ersten Behandlung fällig.
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Papa Alpaka schrieb:
Im Vertrag steht Splitting nach Behandlungsdatum.
€10 werden bei der ersten Behandlung fällig.
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Schippi schrieb:
@Papa Alpaka wenn du die Behandlung aber erst 2027 beginnst:10 oder 15€???
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Sabine Rabbel schrieb:
Ej Schippi, ist doch glasklar: wenn das erste Behandlungsdatum erst in 2027 liegt, sind es 15 Euro.
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Schippi schrieb:
@Sabine Rabbel habe ich mir auch so gedacht,aber wegen der Splittingfrage habe ich diese Frage auch nochmal in den Raum gestellt!
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Leni C. schrieb:
Ich denke : splitten nach Behandlungsdatum .
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