Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
neue Patientin - bringt 2 Rezepte vom gleichen Arzt und beide Rezepte gleiches Ausstellungsdatum
- erste Rezept MT + Fango als Erstverordnung und Indikationsschlüssel WS2A
- zweite Rezept KG als Erstverordnung und Indikationsschlüssel ebenfalls WS2A
so was habe ich noch überhaupt nicht gehabt - funktioniert das überhaupt ??? Das geht doch so nicht oder ???
Frage 2:
wieder neue Patientin- wieder 2 Rezepte vom gleichen Arzt und beide Rezepte gleiches Ausstellungsdatum
- erste Rezept MLD60 - Indikationsschlüssel LY1A - Diagnose Lymphödem Bein
- zweite Rezept MLD 60 - Indikationsschlüssel LY1A - Diagnose tiefe Beinvenenthrombose links
beide Anzahl pro Woche 2 x
dies könnte schon eher gehen - bin mir aber nicht sicher - hätte ja auch ein Rezept gereicht mit Anzahl 4 x Woche
Ich glaube die Ärzte wollen meine Nerven testen.
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paracelsus65 schrieb:
Frage 1:
neue Patientin - bringt 2 Rezepte vom gleichen Arzt und beide Rezepte gleiches Ausstellungsdatum
- erste Rezept MT + Fango als Erstverordnung und Indikationsschlüssel WS2A
- zweite Rezept KG als Erstverordnung und Indikationsschlüssel ebenfalls WS2A
so was habe ich noch überhaupt nicht gehabt - funktioniert das überhaupt ??? Das geht doch so nicht oder ???
Frage 2:
wieder neue Patientin- wieder 2 Rezepte vom gleichen Arzt und beide Rezepte gleiches Ausstellungsdatum
- erste Rezept MLD60 - Indikationsschlüssel LY1A - Diagnose Lymphödem Bein
- zweite Rezept MLD 60 - Indikationsschlüssel LY1A - Diagnose tiefe Beinvenenthrombose links
beide Anzahl pro Woche 2 x
dies könnte schon eher gehen - bin mir aber nicht sicher - hätte ja auch ein Rezept gereicht mit Anzahl 4 x Woche
Ich glaube die Ärzte wollen meine Nerven testen.
Frage 1: Diagnosen ?
Frage 2: Hm, wenns das gleiche Bein ist, könnte die ein oder andere Kasse pieselig werden......??????
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paracelsus65 schrieb:
zu Frage 1 Diagnosen: beide Rezepte ist die Diagnose Spondylose im Lumbalbereich (M4786)
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ali schrieb:
Es kommt nicht auf den IKS, sondern auf die DIAGNOSE -> Regelfall an:
Frage 1: Diagnosen ?
Frage 2: Hm, wenns das gleiche Bein ist, könnte die ein oder andere Kasse pieselig werden......??????
bei Pat 2 denke ich wie ali.
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rudibam schrieb:
Bei Pat. 1 sehe ich auch Probleme.
da freut sich die Absetzungsfirma....
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ali schrieb:
wie soll das denn gehen, zwei Hauptverordnungen........ :unamused:
da freut sich die Absetzungsfirma....
:frowning: ..bitte nicht Böse sein; aber lies Dich doch mal in die HMR und in den HMK ein...sonst wird Dein Einkommen immer geringer werden... :flushed:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Katyh,
:frowning: ..bitte nicht Böse sein; aber lies Dich doch mal in die HMR und in den HMK ein...sonst wird Dein Einkommen immer geringer werden... :flushed:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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rudibam schrieb:
Dann hat man ein Einkommen ohne ein Auskommen :blush: :blush:
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katyh schrieb:
mit Pat 1 sollte es keine Probleme geben- 2 Hauptverordnungen(MT,KG) bei gleicher Diagnose sind durchaus möglich, wenn sie auf verschiedenen Rezepten stehen- d.h. alles korrekt!
bei Pat 2 denke ich wie ali.
zu 2. Die Diagnosen müssten so spezifiziert sein, dass erkennbar unterschiedliche Körperregionen zu behandeln sind oder unterschiedliche Behandlungen zu erfolgen haben. 2mal das Gleiche am selben Ort wird wohl nicht funktionieren. Gruß S.
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paracelsus65 schrieb:
genau so waren auch meine Gedanken - Danke für die Bestätigung
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Shakespeare schrieb:
zu 1.: Geht nicht, bei gleicher Diagnose! KG statt MT spielt für einen neuen Regelfall keine Rolle.
zu 2. Die Diagnosen müssten so spezifiziert sein, dass erkennbar unterschiedliche Körperregionen zu behandeln sind oder unterschiedliche Behandlungen zu erfolgen haben. 2mal das Gleiche am selben Ort wird wohl nicht funktionieren. Gruß S.
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