Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Laut § 16 der Heilmittelrichtlinie, darf ein Rezept 14 Tage nach Ausstellungsdatum begonnen werden und 14 Tage unterbrochen werden.
Gilt diese Regel wirklich für alle Krankenkassen? Ich habe so etwas im Hinterkopf dass diese oder jene KK nur 10 Tage genehmigt.
Wenn ihr es wisst, weil ihr erfahrener seid, bitte kurz und produktiv antworten und nicht zerfleischen oder auf die Suchfunktion verweisen, diese habe ich versucht.
Vielen Dank
:astonished:
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Kevin De Bruyn schrieb:
Hallo,
Laut § 16 der Heilmittelrichtlinie, darf ein Rezept 14 Tage nach Ausstellungsdatum begonnen werden und 14 Tage unterbrochen werden.
Gilt diese Regel wirklich für alle Krankenkassen? Ich habe so etwas im Hinterkopf dass diese oder jene KK nur 10 Tage genehmigt.
Wenn ihr es wisst, weil ihr erfahrener seid, bitte kurz und produktiv antworten und nicht zerfleischen oder auf die Suchfunktion verweisen, diese habe ich versucht.
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TheStonie schrieb:
Ich glaub in der alten HMR waren es 10 tage. Da es immer wieder zu Missverständnissen kam, wurde es in der neuen auf 14 Kalendertage geändert.
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Wisser schrieb:
sind die 14 Tage im Zusammenhang gemeint oder insgesamt.?
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Nubes88 schrieb:
Gemeint ist bei Rezeptunterbrechung von 14 Tagen eine Unterbrechung am Stück. Manchmal führt es aber lt. anderen Therapeuten zu Absetzung, wenn mehr als 2 mal eine Unterbrechung wegen Krankheit, Feiertage etc. auf der Verordnung vermerkt wird. Die Kassen begründen dies damit, dass eine Therapie mit so häufigen Pausen nicht zielführend sei und keinen Effekt hat.
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Thomas schrieb:
Die HMR gildet doch für alle Gesetzlichen Kassen. Wir richten uns für alle Kassen nach der 14 Tage Regelung. Noch nie Probleme gehabt.
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