Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
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Hier findest du den Zugang:
Heilmittel-Richtlinie: Änderungen der Heilmittel-Richtlinie einschließlich des Heilmittelkatalogs - Gemeinsamer Bundesausschuss
Edit: und wie an anderer Stelle erwähnt gelten bezüglich des Datums im Moment die alten RV, in denen meist steht, dass die VO bis zur Abrechnung korrigiert sein muss
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Susulo schrieb:
Alles genau definiert in Anlage 3.
Hier findest du den Zugang:
Heilmittel-Richtlinie: Änderungen der Heilmittel-Richtlinie einschließlich des Heilmittelkatalogs - Gemeinsamer Bundesausschuss
Edit: und wie an anderer Stelle erwähnt gelten bezüglich des Datums im Moment die alten RV, in denen meist steht, dass die VO bis zur Abrechnung korrigiert sein muss
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Papa Alpaka schrieb:
Papier ist geduldig ... "Frau Doktor, die VO muss spätestens gestern korrigiert worden sein. Kriegen wir das bis zur Abrechnung hin?"
Datum hat die Praxis nach längerem hin und her noch vermerkt. Ich habe auf Anlage 3 hingewiesen.
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ronjane schrieb:
Hallo, hätte dazu noch eine Frage, ich habe eine Praxis - die weiterhin mit Stempel und Unterschrift ändern will. Darf die Arzthelferin im Auftrag unterschreiben und kann es sein , dass es, wenn ein Stempel zur Korrekturbestätigung drauf ist zu Absetzungen kommen kann.
Datum hat die Praxis nach längerem hin und her noch vermerkt. Ich habe auf Anlage 3 hingewiesen.
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Papa Alpaka schrieb:
Die Bestätigung durch die MFA war noch nie zulässig, Änderung wie Verordnung unterliegen dem Arztvorbehalt.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ist es jetzt eigentlich bei den neuen Heilmitteln zwingend notwendig, dass Rezeptänderungen vom Arzt auch mit „Datum“ versehen sein müssen?Wir hatten es jetzt immer so gehandhabt das Stempel und Arztunterschrift auf jedenfall drauf sein mussten. Hatten bis jetzt bei den alten Rezepten auch nie ein Problem damit.
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