Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
Auf ALLEN Rezepten dürfen wir NACH TEL. RÜCKSPRACHE mit dem Arzt* den spätesten Behandlungsbeginn und
die Behandlungsfrequenz und Gruppen/Einzeltherapie ändern. Eigentlich nur hinten, aber vorne ist meist effektiver...Begründung und den Vers mit der Rücksprache dann hinten unten *=da insbesondere die DAK gern mal bei den Ärzten nachfragt, ob´s auch wirklich mit dem Arzt/in besprochen wurde, in diesem Fall die Praxis bitten, dass dies auch SO dokumentiert wird in der ARZT/INpraxis. Muss man nicht, machts aber einfacher und die Ärzte dürfen auch gern wissen, WER grad nervt.
Bei den ERSATZKASSEN dürfen wir nach TEL. RÜCKSPRACHE auch den IKS, EV, FV, adR(hier CAVE ärztliche Begründung logo NICHT) ändern oder ergänzen. Siehe dazu die VDEK Checkliste als Anlage zum RV.
Bei ALLEN Kassen brauchts für alles weitere Arztstempel und Unterschrift auf einem Fax oder dem Originalrezept. Insbesondere auch bei DIAGNOSE, HEILMITTEL(änderungen).
Eigentlich nicht so schwer, oder ?
Ob 1. bei Dir auch für die RVO Kassen gilt, sagt Dir Dein Rahmenvertrag. Betrifft auch die Möglichkeit der Faxänderungen. Allfällige Diskussionen ob und wann man das überhaupt machen sollte, denn es ist ja Patientensache, bitte in einem anderen Faden im Forum Selbstständig. Hier gern sachdienliche Hinweise.
Ich mach´s jetzt wie hgb und sach Tschüss. Kommt gut und kollegial durch den Winter...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ali schrieb:
Da ich grad mal wieder ne Hausmitteilung verzapfte, hier mal eine modifizierte Varianten für´s geneigte Forum:
Auf ALLEN Rezepten dürfen wir NACH TEL. RÜCKSPRACHE mit dem Arzt* den spätesten Behandlungsbeginn und
die Behandlungsfrequenz und Gruppen/Einzeltherapie ändern. Eigentlich nur hinten, aber vorne ist meist effektiver...Begründung und den Vers mit der Rücksprache dann hinten unten *=da insbesondere die DAK gern mal bei den Ärzten nachfragt, ob´s auch wirklich mit dem Arzt/in besprochen wurde, in diesem Fall die Praxis bitten, dass dies auch SO dokumentiert wird in der ARZT/INpraxis. Muss man nicht, machts aber einfacher und die Ärzte dürfen auch gern wissen, WER grad nervt.
Bei den ERSATZKASSEN dürfen wir nach TEL. RÜCKSPRACHE auch den IKS, EV, FV, adR(hier CAVE ärztliche Begründung logo NICHT) ändern oder ergänzen. Siehe dazu die VDEK Checkliste als Anlage zum RV.
Bei ALLEN Kassen brauchts für alles weitere Arztstempel und Unterschrift auf einem Fax oder dem Originalrezept. Insbesondere auch bei DIAGNOSE, HEILMITTEL(änderungen).
Eigentlich nicht so schwer, oder ?
Ob 1. bei Dir auch für die RVO Kassen gilt, sagt Dir Dein Rahmenvertrag. Betrifft auch die Möglichkeit der Faxänderungen. Allfällige Diskussionen ob und wann man das überhaupt machen sollte, denn es ist ja Patientensache, bitte in einem anderen Faden im Forum Selbstständig. Hier gern sachdienliche Hinweise.
Ich mach´s jetzt wie hgb und sach Tschüss. Kommt gut und kollegial durch den Winter...
Gefällt mir
Wir lassen ALLES grundsätzlich von der Arztpraxis ändern. Der sicherste Weg
Ich ändere nach Rücksprache und Doku was die HMR und Verträge vorsehen selbst. Bisher gab es nur ein Problem mit der DAK/Syntela. Das wurde aber zusätzlich mit 40€ vergütet und aus der Welt geschafft.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
idefix- schrieb am 16.1.18 07:50:
Wir lassen ALLES grundsätzlich von der Arztpraxis ändern. Der sicherste Weg
Ich ändere nach Rücksprache und Doku was die HMR und Verträge vorsehen selbst. Bisher gab es nur ein Problem mit der DAK/Syntela. Das wurde aber zusätzlich mit 40€ vergütet und aus der Welt geschafft.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Dipl.sp.W. Voigt schrieb:
Nicht alle Ärzte sind kooperativ. So werden u.a. Rezepte mit WS oder Ex 1a z.B. als Nachfolgeverordnung ausgestellt. Der Arzt weigert sich aber die falsche Verordnung entsprechend der Heilmittelrichtlinie zu ändern. Letztendlich wird die notwendige therapeutische Leistung von über 100 € durch die Krankenkasse nicht bezahlt. Die Ärzte als Schadenverursacher kommen dabei immer ohne Sanktionen davon. Wie lange sollen diese Zustände noch andauern?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
wenn der Arzt sich weigert zu ändern dokumentierst Du das, dann zahlt die Kasse trotzdem, wenn sonst alles korrekt ist....
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
idefix- schrieb:
Wir lassen ALLES grundsätzlich von der Arztpraxis ändern. Der sicherste Weg
Mein Profilbild bearbeiten