Hallo, ich bin Ralph Trampe und
leite eine Physiotherapie-Praxis in
einer der schönsten Lagen
Deutschlands – direkt an der
Ostsee mit Blick auf den Hafen. Wir
bieten nicht nur klassische
physiotherapeutische Behandlungen,
sondern auch einen hochmodernen
eGym-Bereich, der sowohl für
unsere Patienten als auch für dich
als Therapeut spannende
Möglichkeiten eröffnet.
Ich suche eine/n engagierte/n
Physiotherapeuten/in, die/der unser
Team bereichert und mit mir
gemeinsam dafür sorgt, dass u...
leite eine Physiotherapie-Praxis in
einer der schönsten Lagen
Deutschlands – direkt an der
Ostsee mit Blick auf den Hafen. Wir
bieten nicht nur klassische
physiotherapeutische Behandlungen,
sondern auch einen hochmodernen
eGym-Bereich, der sowohl für
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als Therapeut spannende
Möglichkeiten eröffnet.
Ich suche eine/n engagierte/n
Physiotherapeuten/in, die/der unser
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gemeinsam dafür sorgt, dass u...
Wir haben einige Praxen die keine Änderungen mehr per Fax machen. Bzw. der Patient die Änderungen vor Ort vornehmen lassen muss.
Leider kommt es dann auch vor das die Praxen sich "weigern" obwohl es eindeutige Sachen sind.
Ich weiß das man in solchen Fällen hinten eine Satz draufschreibt.
Jetzt meine Frage wie lautet der bei euch?
Damit so knapp wie möglich alles drin steht :wink:
Freue mich auf eure Antworten.
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Nina E-V schrieb:
Hallo
Wir haben einige Praxen die keine Änderungen mehr per Fax machen. Bzw. der Patient die Änderungen vor Ort vornehmen lassen muss.
Leider kommt es dann auch vor das die Praxen sich "weigern" obwohl es eindeutige Sachen sind.
Ich weiß das man in solchen Fällen hinten eine Satz draufschreibt.
Jetzt meine Frage wie lautet der bei euch?
Damit so knapp wie möglich alles drin steht :wink:
Freue mich auf eure Antworten.
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ali schrieb:
Arzt/Praxis weigert sich xyz zu ändern....That simple.
gültige Verordnung vorliegt...dann gibt es eben aus diesem Grund keine Behandlung!
Folglich wird auch nichts hinten drauf geschrieben :wink:
Grüße...Gerry
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Folglich wird auch nichts hinten drauf geschrieben :wink:
Scho recht, nu ham sich aber z.B. die Ersatzkassen vertraglich verpflichtet in bestimmten Fällen auch ungültige Rezepte zu bezahlen, da bin ich denn gelegentlich auch kulant, wenn s nette Menschen sind...
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ali schrieb:
Gerry schrieb am 5.12.18 18:36:
Folglich wird auch nichts hinten drauf geschrieben :wink:
Scho recht, nu ham sich aber z.B. die Ersatzkassen vertraglich verpflichtet in bestimmten Fällen auch ungültige Rezepte zu bezahlen, da bin ich denn gelegentlich auch kulant, wenn s nette Menschen sind...
Oktober 2011 vor dem BSG die Diagnosehoheit erkämpft, also sollen sie verdammt nochmal ihren Job machen...
...und zwar richtig!
Wenn sie das nicht können oder wollen dann haben sie auch kein Recht auf die Diagnose-/und Verordnungshoheit!
Zumal ich mich nicht auf "bestimmte Fälle "oder "Kulanz" verlasse!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Und ich bin der Überzeugung, dass die Ersatzkassen hier das geltende Recht beugen! Die Ärzteschaft hat sich im
Oktober 2011 vor dem BSG die Diagnosehoheit erkämpft, also sollen sie verdammt nochmal ihren Job machen...
...und zwar richtig!
Wenn sie das nicht können oder wollen dann haben sie auch kein Recht auf die Diagnose-/und Verordnungshoheit!
Zumal ich mich nicht auf "bestimmte Fälle "oder "Kulanz" verlasse!
Grüße...Gerry
Und ich bin der Überzeugung, dass die Ersatzkassen hier das geltende Recht beugen!
Das gibt s ja öfter mal...Solange das aber explizit in Vertragsanhängen steht, verfahre ich ggf. auch danach...
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ali schrieb:
Gerry schrieb am 5.12.18 19:06:
Und ich bin der Überzeugung, dass die Ersatzkassen hier das geltende Recht beugen!
Das gibt s ja öfter mal...Solange das aber explizit in Vertragsanhängen steht, verfahre ich ggf. auch danach...
Wenn eine ungültige Verordnung vorliegt und die Arztpraxis sich weigert diese zu berichtigen, so dass eine
gültige Verordnung vorliegt...dann gibt es eben aus diesem Grund keine Behandlung!
Folglich wird auch nichts hinten drauf geschrieben :wink:
Grüße...Gerry
:thumbsdown: sehr gut!
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Tempelritter schrieb:
Gerry schrieb am 5.12.18 18:36:
Wenn eine ungültige Verordnung vorliegt und die Arztpraxis sich weigert diese zu berichtigen, so dass eine
gültige Verordnung vorliegt...dann gibt es eben aus diesem Grund keine Behandlung!
Folglich wird auch nichts hinten drauf geschrieben :wink:
Grüße...Gerry
:thumbsdown: sehr gut!
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Gerry schrieb:
Wenn eine ungültige Verordnung vorliegt und die Arztpraxis sich weigert diese zu berichtigen, so dass eine
gültige Verordnung vorliegt...dann gibt es eben aus diesem Grund keine Behandlung!
Folglich wird auch nichts hinten drauf geschrieben :wink:
Grüße...Gerry
Allein die Bürokratie...Irrsinn!!
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McMiki schrieb:
Leute..wenn der Patient kein gültiges Rezept hat, muss er sich kümmern..wenn ich kein gültiges Flugticket habe, ist es der Airline egal!!
Allein die Bürokratie...Irrsinn!!
Hallo
Wir haben einige Praxen die keine Änderungen mehr per Fax machen. Bzw. der Patient die Änderungen vor Ort vornehmen lassen muss.
Leider kommt es dann auch vor das die Praxen sich "weigern" obwohl es eindeutige Sachen sind.
Ich weiß das man in solchen Fällen hinten eine Satz draufschreibt.
Jetzt meine Frage wie lautet der bei euch?
Damit so knapp wie möglich alles drin steht :wink:
Freue mich auf eure Antworten.
Kein gültiges RZ = keine Behandlung
Ein Satz wie: der Arzt verweigert die Änderung, schützt nicht immer vor einer Absetzung.
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Kein gültiges RZ = keine Behandlung
Ein Satz wie: der Arzt verweigert die Änderung, schützt nicht immer vor einer Absetzung.
Ich lasse immernoch einen hohen Anteil wieder gültig machen, zur Not selbst in der Therapiezeit, zu 90% weil das Rezept älter als 14 Tage ist...ist bürokratisch der schnellste und effektivste.Weg. Nebenbei sieht die KK, wie s aussieht....
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ali schrieb:
Tempelritter schrieb am 6.12.18 07:38:
Kein gültiges RZ = keine Behandlung
Ein Satz wie: der Arzt verweigert die Änderung, schützt nicht immer vor einer Absetzung.
Ich lasse immernoch einen hohen Anteil wieder gültig machen, zur Not selbst in der Therapiezeit, zu 90% weil das Rezept älter als 14 Tage ist...ist bürokratisch der schnellste und effektivste.Weg. Nebenbei sieht die KK, wie s aussieht....
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nele69 schrieb:
Hier in Bonn verlangt ein Orthopäde 10,00€ vom Patienten, wenn er korrigieren soll. Und bekommt die auch.
Hier in Bonn verlangt ein Orthopäde 10,00€ vom Patienten, wenn er korrigieren soll. Und bekommt die auch.
Neien...O.K. wär auch ne Idee...
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ali schrieb:
nele69 schrieb am 6.12.18 13:14:
Hier in Bonn verlangt ein Orthopäde 10,00€ vom Patienten, wenn er korrigieren soll. Und bekommt die auch.
Neien...O.K. wär auch ne Idee...
Hier in Bonn verlangt ein Orthopäde 10,00€ vom Patienten, wenn er korrigieren soll. Und bekommt die auch.
Aber nochmal zum auf der Zunge zergehen lassen, Arzt stellt ein falsches/ungültiges Rezept aus und verlangt für die Korrektur 10 Euro ?
Dreist.
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ali schrieb:
nele69 schrieb am 6.12.18 13:14:
Hier in Bonn verlangt ein Orthopäde 10,00€ vom Patienten, wenn er korrigieren soll. Und bekommt die auch.
Aber nochmal zum auf der Zunge zergehen lassen, Arzt stellt ein falsches/ungültiges Rezept aus und verlangt für die Korrektur 10 Euro ?
Dreist.
Hier in Bonn verlangt ein Orthopäde 10,00€ vom Patienten, wenn er korrigieren soll. Und bekommt die auch.
Aber nochmal zum auf der Zunge zergehen lassen, Arzt stellt ein falsches/ungültiges Rezept aus und verlangt für die Korrektur 10 Euro ?
Dreist.
Eher strafbar.
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RoFo schrieb:
ali schrieb am 6.12.18 14:06:
nele69 schrieb am 6.12.18 13:14:
Hier in Bonn verlangt ein Orthopäde 10,00€ vom Patienten, wenn er korrigieren soll. Und bekommt die auch.
Aber nochmal zum auf der Zunge zergehen lassen, Arzt stellt ein falsches/ungültiges Rezept aus und verlangt für die Korrektur 10 Euro ?
Dreist.
Eher strafbar.
Ich verstehe bis Dato nicht warum manche Ä. sich weigern den spätesten Behandlungsbeginn auf 28 Tage zu erweitern: sie wissen ja , dass wir erst in 3-4 Wochen einen Termin anbieten können!!!!
Hat jemand hier eine Hilfestellung, wie macht ihr das?
Gruß und danke Susi
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Pat2 schrieb:
Ich finde es für meinen älteren, gehbehinderten Patienten eine Zumutung, dass sie wieder in die A.Praxis gehen müssen, weil der A. das Rezept nicht richtig ausgestellt hat!!
Ich verstehe bis Dato nicht warum manche Ä. sich weigern den spätesten Behandlungsbeginn auf 28 Tage zu erweitern: sie wissen ja , dass wir erst in 3-4 Wochen einen Termin anbieten können!!!!
Hat jemand hier eine Hilfestellung, wie macht ihr das?
Gruß und danke Susi
Hat jemand hier eine Hilfestellung, wie macht ihr das?
Mit den Ärzten mit denen wir zusammrnarbeiten klappt das ganz gut, sie Schreiben Datum 28(+) oder stellen das Rezept für den 1. Termin aus.
Datum machen wir sonst nach tel. Rücksprache während der Behandlungszeit, wenn für Patient nicht zumutbar. Ansonsten müssen die Patienten Druck beim Arzt machen.
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ali schrieb:
Pat2 schrieb am 6.12.18 17:20:
Hat jemand hier eine Hilfestellung, wie macht ihr das?
Mit den Ärzten mit denen wir zusammrnarbeiten klappt das ganz gut, sie Schreiben Datum 28(+) oder stellen das Rezept für den 1. Termin aus.
Datum machen wir sonst nach tel. Rücksprache während der Behandlungszeit, wenn für Patient nicht zumutbar. Ansonsten müssen die Patienten Druck beim Arzt machen.
Hier in Bonn verlangt ein Orthopäde 10,00€ vom Patienten, wenn er korrigieren soll. Und bekommt die auch.
Aber nochmal zum auf der Zunge zergehen lassen, Arzt stellt ein falsches/ungültiges Rezept aus und verlangt für die Korrektur 10 Euro ?
Dreist.
Eher strafbar.
Ich halte ja nicht viel von der Denunziationsplattform des GKV-Spitzenverbandes (Meldestelle für Fehlverhalten im Gesundheitssystem), aber so ein Kandidat wäre jemand den ich durch die Ermittlungsmühle der AOK schicken würde...
...wo braucht die Assistentin 10 Minuten um die VO zu ändern? Oder ist das wasserzeichengesicherte Papier des GKV-Spitzenverbandes in der Lizenz so teuer?
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Papa Alpaka schrieb:
RoFo schrieb am 6.12.18 16:29:
ali schrieb am 6.12.18 14:06:
nele69 schrieb am 6.12.18 13:14:
Hier in Bonn verlangt ein Orthopäde 10,00€ vom Patienten, wenn er korrigieren soll. Und bekommt die auch.
Aber nochmal zum auf der Zunge zergehen lassen, Arzt stellt ein falsches/ungültiges Rezept aus und verlangt für die Korrektur 10 Euro ?
Dreist.
Eher strafbar.
Ich halte ja nicht viel von der Denunziationsplattform des GKV-Spitzenverbandes (Meldestelle für Fehlverhalten im Gesundheitssystem), aber so ein Kandidat wäre jemand den ich durch die Ermittlungsmühle der AOK schicken würde...
...wo braucht die Assistentin 10 Minuten um die VO zu ändern? Oder ist das wasserzeichengesicherte Papier des GKV-Spitzenverbandes in der Lizenz so teuer?
Hat jemand hier eine Hilfestellung, wie macht ihr das?
Mit den Ärzten mit denen wir zusammrnarbeiten klappt das ganz gut, sie Schreiben Datum 28(+) oder stellen das Rezept für den 1. Termin aus.
Datum machen wir sonst nach tel. Rücksprache während der Behandlungszeit, wenn für Patient nicht zumutbar. Ansonsten müssen die Patienten Druck beim Arzt machen.
Dito. Die Assistentinnen wissen wie lange es dauern kann (aus ganz persönlichem wirtschaftlichem Interesse vergebe ich natürlich Termine so schnell wie möglich) und setzen das "Spätestens..."-Datum entsprechend großzügig ein; im Gegenzug machen wir uns krumm um in diesem Zeitfenster einen Ersttermin anbieten zu können; andersrum rufen sie auch mal an um zu fragen ob wir jemanden, bitte, "sofort" versorgen könnten. Eine Hand wäscht die andere :)
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Papa Alpaka schrieb:
ali schrieb am 6.12.18 19:23:
Pat2 schrieb am 6.12.18 17:20:
Hat jemand hier eine Hilfestellung, wie macht ihr das?
Mit den Ärzten mit denen wir zusammrnarbeiten klappt das ganz gut, sie Schreiben Datum 28(+) oder stellen das Rezept für den 1. Termin aus.
Datum machen wir sonst nach tel. Rücksprache während der Behandlungszeit, wenn für Patient nicht zumutbar. Ansonsten müssen die Patienten Druck beim Arzt machen.
Dito. Die Assistentinnen wissen wie lange es dauern kann (aus ganz persönlichem wirtschaftlichem Interesse vergebe ich natürlich Termine so schnell wie möglich) und setzen das "Spätestens..."-Datum entsprechend großzügig ein; im Gegenzug machen wir uns krumm um in diesem Zeitfenster einen Ersttermin anbieten zu können; andersrum rufen sie auch mal an um zu fragen ob wir jemanden, bitte, "sofort" versorgen könnten. Eine Hand wäscht die andere :)
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Charlotte 11 schrieb:
Hatten wir auch schon. Nur verlangte der Arzt vom Therapeuten 10 Euro. :astonished:
Hatten wir auch schon. Nur verlangte der Arzt vom Therapeuten 10 Euro. :astonished:
...bitte was?!? Ich hoffe, ihr habt die entsprechenden Konsequenzen gezogen o_O
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Papa Alpaka schrieb:
Charlotte 11 schrieb am 9.12.18 12:19:
Hatten wir auch schon. Nur verlangte der Arzt vom Therapeuten 10 Euro. :astonished:
...bitte was?!? Ich hoffe, ihr habt die entsprechenden Konsequenzen gezogen o_O
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Tempelritter schrieb:
Nina E-V schrieb am 5.12.18 17:33:
Hallo
Wir haben einige Praxen die keine Änderungen mehr per Fax machen. Bzw. der Patient die Änderungen vor Ort vornehmen lassen muss.
Leider kommt es dann auch vor das die Praxen sich "weigern" obwohl es eindeutige Sachen sind.
Ich weiß das man in solchen Fällen hinten eine Satz draufschreibt.
Jetzt meine Frage wie lautet der bei euch?
Damit so knapp wie möglich alles drin steht :wink:
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Kein gültiges RZ = keine Behandlung
Ein Satz wie: der Arzt verweigert die Änderung, schützt nicht immer vor einer Absetzung.
Tja dann halt Notiz auf Rückseite von Rezept und fertig.
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...ganz schlauer und sie finde es traurig, dass die Physios mittlerweile versuchen wirtschaftlich zu arbeiten in dem wir Sachen passend
Tja dann halt Notiz auf Rückseite von Rezept und fertig.
Gegen Ignoranz und Vollblödheit ist leider kein Kraut gewachsen....
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ali schrieb:
physiox100 schrieb
...ganz schlauer und sie finde es traurig, dass die Physios mittlerweile versuchen wirtschaftlich zu arbeiten in dem wir Sachen passend
Tja dann halt Notiz auf Rückseite von Rezept und fertig.
Gegen Ignoranz und Vollblödheit ist leider kein Kraut gewachsen....
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ali schrieb:
P.S.: Kannst Ihr ja nochmal Schreiben, ob sie den Unterschied zwischen IKS und HM eigentlich kennt. Bugetneutrales Verordnen kapiert die eh net...
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physiox100 schrieb:
Boah hab gerade aufgelegt. Wollte ein Rezept mit G82.1- Diagnose per Fax in ZN2a ändern lassen(KG als HM wäre gleich geblieben); wurde mir zurückgefaxt: das wäre unseriös und unprofessionell. Dazu wurde mir geschrieben, dass sich der Rezeptwert von 144 auf 295€ ändern würde. Komischerweise ist das Rezept bei mir 178€ wert. Also hab ich angerufen und wollte das klären, aber die gute Ärztin wurde ziemlich schnell unsachlich und meinte man könnte das nicht so verallgemeinern und manchmal kann man die Patienten nicht passend machen. Der HMK und der langfristige Heilmittelbedarf hätten für Sie nur geringen Aussagegrad. Naja sie warf mir am Ende noch vor, ich wäre wohl ein ganz schlauer und sie finde es traurig, dass die Physios mittlerweile versuchen wirtschaftlich zu arbeiten in dem wir Sachen passend machen.
Tja dann halt Notiz auf Rückseite von Rezept und fertig.
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