Privatpraxis-Physiolife in
Bergen-Enkheim sucht Dich ab sofort
für Vollzeit. Du bist
Physiotherapeut(in) und arbeitest
gerne ganzheitlich im 60
Minuten-Rhytmus. Du hast einige
Weiterbildungen oder möchtest Dich
noch weiterbilden. Wir suchen
ausgebildete Therapeuten gerne mit
viel Erfahrung, aber auch
Berufsanfänger sind willkommen.
Weiterbildungen in Manuelle
Lymphdrainage, Manuelle Therapie
sind gewünscht, aber kein muss.
Wir sind ein kleines harmonisches
Team mit schöner Praxis.
Flexible...
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Habe folgendes Problem. Eine Patientin mit einer Langzeitverordnung(10 xMT ) ex2a, hatte als letztes Rezept fälschlicherweise ein Folgerezept mit 10x Mt und ex2b. Ich habe es zu spät gesehen,das das Rezept verkehrt ausgestellt worden ist.war nun heute bei dem
Arzt um das Rezept ändern zu lassen. Er weigerte sich mit der Begründung der er das Rezept schon berechnet hat und er Angst hat das man ihn diese Änderung zu Lasten legen könnte.
Wie kann ich weiter verfahren.
Vielen Dank für eure Hilfe im voraus,
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Habe folgendes Problem. Eine Patientin mit einer Langzeitverordnung(10 xMT ) ex2a, hatte als letztes Rezept fälschlicherweise ein Folgerezept mit 10x Mt und ex2b. Ich habe es zu spät gesehen,das das Rezept verkehrt ausgestellt worden ist.war nun heute bei dem
Arzt um das Rezept ändern zu lassen. Er weigerte sich mit der Begründung der er das Rezept schon berechnet hat und er Angst hat das man ihn diese Änderung zu Lasten legen könnte.
Wie kann ich weiter verfahren.
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Shakespeare schrieb:
EX2B lässt MT als Anwendung nicht zu. Eine Änderung des vollständigen HMK ist m.W. auch in den Rahmenverträgen nicht vorgesehen, hier darf nur ggf. fehlendes ergänzt werden. Die VO ist also so ungültig, und du riskierst eine Absetzung. Die Argumente des Arztes sind unsinnig weil die Änderung des IKS keine abrechnungsmäßige Relevanz hat.
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Sollte die Leitsymptomatik als Text ausgeschrieben sein und auf EX2A hinweisen, kannst du den Schlüssel selbst ändern. Zumindest VdeK und RVO-Bayern Rahmenverträge geben das her.
MfG
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