Physiotherapeut (m/w/d) als neues
Teammitglied gesucht
Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir für sofort oder später
einen Physiotherapeuten (m/w/d) in
Voll- und/oder Teilzeit.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
umfassen:
• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
• medizinische Trainingstherapie
• Präventionskurse, Präventives
Rückentraining, Firmenfitness
• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
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anbei die Frage, ob man den Indikationsschlüssel mit Stempel und Unterschrift des Arztes ändern lassen muss, oder reicht ein Telefonat und man ändert es selber.
Z.b. von EX 1a auf EX 2a bei Folgeverodnung?
Danke
Grüsse
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Bine K schrieb:
Hallo,
anbei die Frage, ob man den Indikationsschlüssel mit Stempel und Unterschrift des Arztes ändern lassen muss, oder reicht ein Telefonat und man ändert es selber.
Z.b. von EX 1a auf EX 2a bei Folgeverodnung?
Danke
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Wonderwoman schrieb:
Stempel und Unterschrift ist notwendig. Wir erledigen das per Fax.
Wir ändern per Fax. Darauf bestätigt der Arzt mit Stempel und Unterschrift, und wir heften das Antwortfax für die Abrechnung an.
Es gibt auch eine Liste, welche Änderungen bzw. Ergänzungen man selbst, welche per Fax und welche im Original erfolgen können bzw müssen.
tinke
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tinki schrieb:
Hallo,
Wir ändern per Fax. Darauf bestätigt der Arzt mit Stempel und Unterschrift, und wir heften das Antwortfax für die Abrechnung an.
Es gibt auch eine Liste, welche Änderungen bzw. Ergänzungen man selbst, welche per Fax und welche im Original erfolgen können bzw müssen.
tinke
Bei Ersatzkassen kannst Du einvernehmliche Änderung des IKS selbst dokumentieren,
also OHNE Arztunterschift.
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also OHNE Arztunterschrift....
Selbst wenn ich es tun dürfte würde ich es niemals selbst tun! Vermerk an die Verordnung und der Patient wackelt los.
Die Ärzte wollen die alleinige Verordnungshoheit also sollen sie auch ihren Job machen und die Verordnungen richtig ausstellen!
Man könnte es auch als Lerneffekt bezeichnen :wink:
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
...Bei Ersatzkassen kannst Du einvernehmliche Änderung des IKS selbst dokumentieren,
also OHNE Arztunterschrift....
Selbst wenn ich es tun dürfte würde ich es niemals selbst tun! Vermerk an die Verordnung und der Patient wackelt los.
Die Ärzte wollen die alleinige Verordnungshoheit also sollen sie auch ihren Job machen und die Verordnungen richtig ausstellen!
Man könnte es auch als Lerneffekt bezeichnen :wink:
Grüße...Gerry
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ali schrieb:
Verständlich, hängt - find ich - immer vom Gesamtkontext ab, möglich wäre es jedenfalls - rechtssicher....
Gem. Rahmenvertrag darf nur ein fehlender IKS nach Rücksprache geändert werden. Ebenfalls kann ein fehlender Buchstabe im IKS dann toleriert werden, wenn das Leitsymptom im Text erscheint. Eine Änderung eines 1er IKS in 2er oder 3er ist da keinesfalls rechtlich abgedeckt, eine solcher Verordnung ist fehlerhaft und kann von den Kassen als ungültig betrachtet werden.
Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Das entspricht weder dem HMK noch dem Rahmenvertrag fällt also ggf. unter Kulanz.
Gem. Rahmenvertrag darf nur ein fehlender IKS nach Rücksprache geändert werden. Ebenfalls kann ein fehlender Buchstabe im IKS dann toleriert werden, wenn das Leitsymptom im Text erscheint. Eine Änderung eines 1er IKS in 2er oder 3er ist da keinesfalls rechtlich abgedeckt, eine solcher Verordnung ist fehlerhaft und kann von den Kassen als ungültig betrachtet werden.
Gruß S.
(Immer diese Foristen die Halbwahrheiten als "sicher" verkaufen :wink: )
Der Prüfpunkt heißt "Angabe des (vollständigen) IKS bzw. LS fehlt"
Im Text ist allerdings von fehlendem, falschen oder unvollständigen IKS der Rede....
Bisher gabs mit meiner großzügigen Auslegung noch keine Probleme.....
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ali schrieb:
:flushed: Stimmt !
(Immer diese Foristen die Halbwahrheiten als "sicher" verkaufen :wink: )
Der Prüfpunkt heißt "Angabe des (vollständigen) IKS bzw. LS fehlt"
Im Text ist allerdings von fehlendem, falschen oder unvollständigen IKS der Rede....
Bisher gabs mit meiner großzügigen Auslegung noch keine Probleme.....
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ali schrieb:
Hängt von der Kassengruppe und den jeweiligen Vereinbarungen ab.
Bei Ersatzkassen kannst Du einvernehmliche Änderung des IKS selbst dokumentieren,
also OHNE Arztunterschift.
Ist aus der vollständig angegebenen Diagnose und Leitsymptomatik ersichtlich, das ein Wechsel in die nächst höhere Diagnosegruppe vorliegt und ist dieser im Indikationsschlüssel fehlerhaft angegeben, kann die Heilmittelpraxis folgende Diagnosegruppen auf der Heilmittelverordnung selbst korrigieren: AT1 und AT2, EX1 und EX2, LY1 und LY2, SB4 und SB5, WS1 und WS2.
Wäre bei EX1 und F-Vo manchmal gar nicht so verkehrt, aber irgendwie scheue ich mich noch davor da einfach zu ändern.
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Wäre bei EX1 und F-Vo manchmal gar nicht so verkehrt, aber irgendwie scheue ich mich noch davor da einfach zu ändern.
Warum, steht doch geschrieben.....?! :sunglasses:
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ali schrieb:
Wäre bei EX1 und F-Vo manchmal gar nicht so verkehrt, aber irgendwie scheue ich mich noch davor da einfach zu ändern.
Warum, steht doch geschrieben.....?! :sunglasses:
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
ali ist es denn die AOK Nord...denn "nur" dort scheint es zu stehen (oder habe ich jetzt Dein Posting falsch interpretiert...weil schlechte Baumstruktur.. :tired_face: )
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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physiox100 schrieb:
Die AOK Nordost hat ja seit 01.07.14 neue Verträge. Da steht jetzt drin:
Ist aus der vollständig angegebenen Diagnose und Leitsymptomatik ersichtlich, das ein Wechsel in die nächst höhere Diagnosegruppe vorliegt und ist dieser im Indikationsschlüssel fehlerhaft angegeben, kann die Heilmittelpraxis folgende Diagnosegruppen auf der Heilmittelverordnung selbst korrigieren: AT1 und AT2, EX1 und EX2, LY1 und LY2, SB4 und SB5, WS1 und WS2.
Wäre bei EX1 und F-Vo manchmal gar nicht so verkehrt, aber irgendwie scheue ich mich noch davor da einfach zu ändern.
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