Über uns:
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
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VG
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
Huhu, stehe etwas auf dem Schlauch. Habe eine Rezeptabsetzung von der KK mit den grünen Buchstaben bekommen, weil die Änderung auf der Heilmittelverordnung ( Kreuzchen adR fehlte ) zwar mit Stempel und Unterschrift versehen wurde, jedoch nicht ein entsprechendes Änderungsdatum eingetragen wurde. Müssen Änderung auf dem Rezept mit Datum, Unterschrift und Praxisstempel versehen werden? Dachte Unterschrift u Stempel reichten.
VG
Huhu, stehe etwas auf dem Schlauch. Habe eine Rezeptabsetzung von der KK mit den grünen Buchstaben bekommen, weil die Änderung auf der Heilmittelverordnung ( Kreuzchen adR fehlte ) zwar mit Stempel und Unterschrift versehen wurde, jedoch nicht ein entsprechendes Änderungsdatum eingetragen wurde. Müssen Änderung auf dem Rezept mit Datum, Unterschrift und Praxisstempel versehen werden? Dachte Unterschrift u Stempel reichten.
VG
Nach HMR Datum und Unterschrift. Was steht dazu in deinem R-Vertrag?
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
Ok, also laut HMR Änderung dann mit Datum, Unterschrift und Stempel. Finde hier bei unseren Rahmenempfehlungen darüber nichts
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
...leider sind hier in NRW nur die Rahmenempfehlungen öffentlich zugänglich- da finde ich nichts wie es sich im o.g. Fall verhalten soll.
Bei der KK habe ich es schon versucht- die rühren sich aber irgendwie nicht.
Ich bräuchte den § der die Vorgehensweise regelt, wie eine Verordnung nachträglich geändert werden kann.
VG
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
Huhu, woher bekomme ich denn noch die aktuelle Version des Rahmenvertrages mit der AOK in Westfl.-Lippe?
Bei der KK habe ich es schon versucht- die rühren sich aber irgendwie nicht.
Ich bräuchte den § der die Vorgehensweise regelt, wie eine Verordnung nachträglich geändert werden kann.
VG
https://www.physio.de/preislisten/index.php?listenid=001241&mode=6
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
Hier auf physio.de
https://www.physio.de/preislisten/index.php?listenid=001241&mode=6
Gruß Evi
Huhu, woher bekomme ich denn noch die aktuelle Version des Rahmenvertrages mit der AOK in Westfl.-Lippe?
Bei deinem Verband???
*duck und weg*
P.S. Der aktuellsten Vertrag ist von 2007.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ruhrpottvelosoph schrieb am 11.4.18 11:06:
Huhu, woher bekomme ich denn noch die aktuelle Version des Rahmenvertrages mit der AOK in Westfl.-Lippe?
Bei deinem Verband???
*duck und weg*
P.S. Der aktuellsten Vertrag ist von 2007.
Insofern bedarf es, zumindest im RV von 1990, keines Datums.
Lars schrieb, dass die letzte Änderung von 2007 war. Steht dort vielleicht etwas anderes oder kann ich davon ausgehen, dass der § 6 im RV noch seine Gültigkeit hat?
VG
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
so, habe mal 2,98 investiert und dafür den Rahmenvertrag von 1990 bekommen. In diesem steht im § 6 Absatz 3 lediglich folgendes: Die Leistungen haben den ärztlichen Verordnungen zu entsprechen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Unterschrift des verordnenden Arztes. Die Leistungen sind unter Beachtung der Bestimmung nach § 3 Absatz 4 sorgfältig und einwandfrei auszuführen.
Insofern bedarf es, zumindest im RV von 1990, keines Datums.
Lars schrieb, dass die letzte Änderung von 2007 war. Steht dort vielleicht etwas anderes oder kann ich davon ausgehen, dass der § 6 im RV noch seine Gültigkeit hat?
VG
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
ok, hat sich erledigt
ok, hat sich erledigt
Wie?
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Tempelritter schrieb:
Ruhrpottvelosoph schrieb am 12.4.18 08:51:
ok, hat sich erledigt
Wie?
Das ärgerliche ist, dass dieses Rezept ( von .03.17 ) schon mal abgesetzt worden ist. Damals hat der Doc versehentlich Folgeveror., statt VadR angekreuzt. Also, ab zum Arzt, Kreuzchen auf VadR Stempel und Unterschrift.
Jetzt erneute Absetzung aufgrund fehlenden Datums.....also wieder zum Doc.........
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
HMR § 13 sagt, dass die Änderung mit Datum verstehen werden muss.
Das ärgerliche ist, dass dieses Rezept ( von .03.17 ) schon mal abgesetzt worden ist. Damals hat der Doc versehentlich Folgeveror., statt VadR angekreuzt. Also, ab zum Arzt, Kreuzchen auf VadR Stempel und Unterschrift.
Jetzt erneute Absetzung aufgrund fehlenden Datums.....also wieder zum Doc.........
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Tempelritter schrieb:
Ich habe bei keiner Änderung durch den Arzt das Datum, immer nur Stempel und Unterschrift.
Grundsätzlich frage ich mich aber, ob das rechtlich so in Ordnung gehen kann, dass man Absetzungen ( ob berechtigt oder nicht ) einfach mit anderen Leistungen so verrechnet.
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
nun ja, scheint ja so in den HMR zu stehen, so dass die Absetzung legitim scheint.
Grundsätzlich frage ich mich aber, ob das rechtlich so in Ordnung gehen kann, dass man Absetzungen ( ob berechtigt oder nicht ) einfach mit anderen Leistungen so verrechnet.
Es betrifft z.B. Verweigerung von nachträglichen Änderungen ,Unrechtmäßige Kürzungen bei Kassenwechsel des Pat., Nicht gerechtfertigte Abstzung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles,Aufforderung zum Verstöß gegen aktuelle Datenschutzverordnungen , Falschinformationen an die Ärzte über ihre angebliche Budgetüberschreitung usw.
Fazit des Beitrags KK verhindern systematisch die rechtliche Klärung von Auslegungsdifferenzen , um damit unrechtmäßig wirtschaftliche Vorteile zu erlangen.
Heißt sie wollen vermeiden dass es zu Klagen vor den Sozialgerichten kommt.
Also Praxisinhaber :::: WEHRT EUCH !!!!!!
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eim schrieb:
Hab momentan das aktuelle Heft von up (Unternemen Praxis ) gelesen.Darin gibt es einen tollen Artikel über die nicht immer rechtmäßigen Rechtsbrüche der Krankenkassen.Ich finde es sehr informativ und vielleicht sollten sich viel mehr PI`s beim Bundesversicherungsamt über die entsprechende KK beschweren.
Es betrifft z.B. Verweigerung von nachträglichen Änderungen ,Unrechtmäßige Kürzungen bei Kassenwechsel des Pat., Nicht gerechtfertigte Abstzung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles,Aufforderung zum Verstöß gegen aktuelle Datenschutzverordnungen , Falschinformationen an die Ärzte über ihre angebliche Budgetüberschreitung usw.
Fazit des Beitrags KK verhindern systematisch die rechtliche Klärung von Auslegungsdifferenzen , um damit unrechtmäßig wirtschaftliche Vorteile zu erlangen.
Heißt sie wollen vermeiden dass es zu Klagen vor den Sozialgerichten kommt.
Also Praxisinhaber :::: WEHRT EUCH !!!!!!
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a schubart schrieb:
Ja wir achten immer darauf das ein Datum mit drauf ist bei einer Änderung .
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Tempelritter schrieb:
Ruhrpottvelosoph schrieb am 10.4.18 12:26:
Huhu, stehe etwas auf dem Schlauch. Habe eine Rezeptabsetzung von der KK mit den grünen Buchstaben bekommen, weil die Änderung auf der Heilmittelverordnung ( Kreuzchen adR fehlte ) zwar mit Stempel und Unterschrift versehen wurde, jedoch nicht ein entsprechendes Änderungsdatum eingetragen wurde. Müssen Änderung auf dem Rezept mit Datum, Unterschrift und Praxisstempel versehen werden? Dachte Unterschrift u Stempel reichten.
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