Wir sind ein fröhliches,
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
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zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
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...
hat jemand Ahnung wie sich das verhält bei Rezeptänderungen wenn der Arzt was falsch darauf geschrieben hat bzw. vergessen hat. Ich habe gelesen das z. Bsp. Ausstellungsdatum nicht mehr vor oder zurückdatiert werden darf. Was darf der Arzt überhaupt noch nachträglich ändern? Müssen die Änderungen dann vom Arzt unterzeichnet sein oder darf das auch die Schwester im Auftrag?
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blackstar schrieb:
Hallo an alle,
hat jemand Ahnung wie sich das verhält bei Rezeptänderungen wenn der Arzt was falsch darauf geschrieben hat bzw. vergessen hat. Ich habe gelesen das z. Bsp. Ausstellungsdatum nicht mehr vor oder zurückdatiert werden darf. Was darf der Arzt überhaupt noch nachträglich ändern? Müssen die Änderungen dann vom Arzt unterzeichnet sein oder darf das auch die Schwester im Auftrag?
Also bitte spezifische Frage ?
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Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
... außerdem muss jede Änderung vom Arzt unterschrieben werden und nicht von einer Arzthelferin!
Gruß Evi
... außerdem muss jede Änderung vom Arzt unterschrieben werden und nicht von einer Arzthelferin!
Gruß Evi
?? Echt jetzt? Ich ändere 90% der fehlerhaften VO selbst, nach telefonischer Rücksprache.
Unterschriften von der Sprechstdhilfe hatte ich auch schon bei Änderungen, mit i.A. Noch niemals nicht ein Problem gewesen. Nur bei der GesamtVO achte ich drauf dass der Herr Doktor persönlich seine Kringel draufgesetzt hat.
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Susulo schrieb:
Evemarie Kaiser schrieb am 1.2.17 08:31:
... außerdem muss jede Änderung vom Arzt unterschrieben werden und nicht von einer Arzthelferin!
Gruß Evi
?? Echt jetzt? Ich ändere 90% der fehlerhaften VO selbst, nach telefonischer Rücksprache.
Unterschriften von der Sprechstdhilfe hatte ich auch schon bei Änderungen, mit i.A. Noch niemals nicht ein Problem gewesen. Nur bei der GesamtVO achte ich drauf dass der Herr Doktor persönlich seine Kringel draufgesetzt hat.
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blackstar schrieb:
Ja ok einleuchtend mit der Arztunterschrift und wie ist das mit dem vor bzw zurück datieren....?
Also,Ausstellungsdatum: wenn du zu spät (also nach 14 Tagen) beginnst, dann lass auf die VO "Behyndlungsbeginn spätestens am...." schreiben. Ob selber oder mit Arztunterschrift hängt nun tatsächlich vom BuLa und Rahmenvertrag der jeweiligen KK ab.
Solltest du ohne VO mit der Behandlung begonnen habe, darfst du das eigentlich gar nicht, Rückdatieren somit eigentlich schwierig. Da solltest du eher ein verschwiegenes Gespräch suchen als ein öffentluches Forum
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Susulo schrieb:
@blackstar: da haben wir grade zeitgleich gepostet.
Also,Ausstellungsdatum: wenn du zu spät (also nach 14 Tagen) beginnst, dann lass auf die VO "Behyndlungsbeginn spätestens am...." schreiben. Ob selber oder mit Arztunterschrift hängt nun tatsächlich vom BuLa und Rahmenvertrag der jeweiligen KK ab.
Solltest du ohne VO mit der Behandlung begonnen habe, darfst du das eigentlich gar nicht, Rückdatieren somit eigentlich schwierig. Da solltest du eher ein verschwiegenes Gespräch suchen als ein öffentluches Forum
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blackstar schrieb:
Manche Patienten bringen 1 Rezept nach dem anderen da ist das eine nicht mal abgearbeitet. Da muss man dann das Datum Ändern lassen......Oder etwa nicht.....
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Susulo schrieb:
Ja, klar, ganz einfach: Behandlungsbeginn spätestens am .... eintragen (lassen) und fertig.
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blackstar schrieb:
Darf der spätestens behandlungsbeginn die 14 tage frist ab Ausstellungsdatum überschreiten...?
Darf der spätestens behandlungsbeginn die 14 tage frist ab Ausstellungsdatum überschreiten...?
Ja. Das ist Sinn und Zweck des Feldes.
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Dúnhan schrieb:
blackstar schrieb am 1.2.17 10:36:
Darf der spätestens behandlungsbeginn die 14 tage frist ab Ausstellungsdatum überschreiten...?
Ja. Das ist Sinn und Zweck des Feldes.
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ali schrieb:
In diversen RV so auch Vdek ist explzit beschrieben das dies wenn einvernehmlich mit dem Arzt zum Erreichen des Therapieziels sinnvoll ohne Arzt unterschrift geht, d.h. Du dokumentierst wie bei Frequenuänderung z..B. nach tel. Rücksprache
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Problem beschreiben
ali schrieb:
Das hängt von Kasse und Bundesland sprich neben HMR von Einzelvereinbarungen ab. Von den Ersatzkassen gibt es eine praktikabele Checkliste nach denen es meist reicht die Verordnung vor Abrechnung fein zu haben, z.T. flexibeler und klarer als die HMR Ggf auch nachträglich "heilbar".
Also bitte spezifische Frage ?
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